Die Berechnung des Auskehrungsanspruches der Jagdgenossenschaft Bausendorf für das Jagdjahr 2024/2025 liegt in der Zeit von Montag, den 12.01.2026 bis Montag, den 26.01.2026 gemäß § 15 Abs. 2 der Satzung der Jagdgenossenschaft bei dem Jagdvorsteher Markus Klasen, Zum Weinberg 5, 54538 Bausendorf, nach vorheriger Terminvereinbarung zur Einsichtnahme durch die Mitglieder der Jagdgenossenschaft Bausendorf aus.