Titel Logo
Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 20/2023
Reil - amtlich
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Niederschrift -öffentlicher Teil- über die Sitzung des Ortsgemeinderates Reil vom 27.04.2023

Die Mitglieder des Ortsgemeinderates Reil waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 20.04.2023 auf den 27.04.2023, 18:30 Uhr, zu einer Sitzung in das Dorfgemeinschaftshaus Reil, Schulstraße 26, einberufen worden.

Zeit, Ort und Stunde der Sitzung sowie die Tagesordnung waren am 21.04.2023 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.

Ende der Sitzung: 20:35 Uhr

Anwesend:

  1. Ortsbürgermeisterin Elke Schnabel
  2. 1. Ortsbeigeordnete und Ratsmitglied Dagmar Barzen
  3. Ratsmitglied Josef Fritzen
  4. Ratsmitglied Pia Leister-Dauns
  5. Ratsmitglied Stefanie Reis
  6. Ratsmitglied Nicole Schmitt
  7. Ratsmitglied Axel Schnitzius
  8. Ratsmitglied Harald Steffens
  9. Ratsmitglied Berthold Burg
  10. Ratsmitglied Corinna Dauns
  11. Ratsmitglied Lisa Greis
  12. Ratsmitglied Markus Heßler
  13. Ratsmitglied Georg Mais

Außerdem anwesend:

  1. 2. Ortsbeigeordneter Heinz Butzen
  2. VG-Entwickler Malte Ortner
  3. Schriftführerin Sonja Mindermann

Entschuldigt:

  1. Ratsmitglied Fabian Daun
  2. Ratsmitglied Rüdiger Nilles
  3. Ratsmitglied Klemens Schmitz

Die Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.

Der Ortsgemeinderat Reil war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Vor Eintritt in die Tagesordnung beantragt die Vorsitzende die Tagesordnung wie folgt zu ändern:

TOP 12 wird ersatzlos gestrichen. Dadurch verschieben sich TOP 13 Spendenannahme und TOP 14 Mitteilungen und Anfragen auf TOP 12 Spendenannahme und TOP 13 Mitteilungen und Anfragen.

Der Ortsgemeinderat beschließt die Änderungen der Tagesordnung einstimmig.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1.

Einwohnerfragestunde

2.

Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates

3.

Bebauungsplan der Ortsgemeinde Reil - Sondergebiet Wohnmobilstellplatz;

a) Abwägung der Stellungnahmen aus der Offenlage

b) Beschluss der Satzung

4.

Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach;

-Fortschreibung Erneuerbare Energien, Teilfortschreibung "Windenergie"

hier: Erneutes vorgezogenes Beteiligungsverfahren

5.

Antrag Weinmajestäten Reil;

- Zuschuss für die Aufgaben der Weinmajestäten

6.

Klimaschutzpate

7.

Energiegemeinschaft Traben-Trarbach AöR - II. Satzungsänderung

8.

Anpassung der Anlage zur Friedhofsgebührensatzung

hier: Verlängerung der Nutzungsrechte

9.

Änderung der Satzung der Ortsgemeinde Reil zur Ablösung von Stellplatzverpflichtungen vom 25.11.1996 in der Fassung vom 20.07.2001

10.

Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028

11.

Straßenbeleuchtungsvertrag;

Abschluss einer Zusatzvereinbarung

12.

Spendenannahme

13.

Mitteilungen und Anfragen

13.1

Mitteilung über die Genehmigungsverfügung zur Doppelhaushaltssatzung mit -plan 2023 und 2024

13.2

Bauangelegenheiten

13.3

Basketballplatz für die Jugendlichen aus REil

13.4

Wanderwegepate

Öffentliche Sitzung

1. Einwohnerfragestunde

Die Einwohnerfragestunde fand in der Zeit von 18.35 Uhr bis 18.55 Uhr statt. Die gestellten Fragen wurden zur Kenntnis genommen.

Ein Bürger hat darauf hingewiesen, dass die Verkehrssituation an der Ortsstraße zum Ortsteil Heißer Stein mehrere Gefahrenpunkte hat.

Er bitte um Ergreifung von Maßnahmen.

2. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates

Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 31.01.2023 wurden keine Einwendungen erhoben.

3. Bebauungsplan der Ortsgemeinde Reil - Sondergebiet Wohnmobilstellplatz;

a)

Abwägung der Stellungnahmen aus der Offenlage

b)

Beschluss der Satzung

Auf die bisherigen Beratungen und Beschlussfassungen wird verwiesen (zuletzt in der Sitzung des Gemeinderates vom 13.12.2022, TOP 3).

Der Gemeinderat wird darüber informiert, dass die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt wurden. Es bestand die Möglichkeit der Rückäußerung bis einschließlich 17.02.2023.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte durch Interneteinsicht und die Möglichkeit die Planunterlagen in der Verbandsgemeindeverwaltung in der Zeit vom 16.01.-17.02.2023 einzusehen.

Der Gemeinderat wird über die im Zuge der vorgenannten Beteiligungen eingegangenen Stellungnahmen informiert. Die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen sind in der Abwägungstabelle festgehalten und kommentiert. Die Ratsmitglieder haben die Abwägungstabelle mit dieser Beschlussvorlage erhalten.

Beschlussfassung:

a)

Der Gemeinderat Reil beschließt nach Beratung und Abwägung der öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander über die im Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen gemäß den in der Abwägungstabelle dargestellten Abwägungsvorschlägen/-beschlüsse.

Im Übrigen nimmt der Gemeinderat die gegebenen Hinweise und Anregungen zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:

Mit 13 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

b)

Der Gemeinderat Reil beschließt den vorgelegten Bebauungsplan „Sondergebiet Wohnmobilstellplatz“ (Planausfertigung und Textfestsetzungen) in der Fassung vom 27.04.2023 als Satzung. Die Begründung wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt die Bekanntmachung des Bebauungsplanbeschlusses vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 13 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

4. Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach;

-Fortschreibung Erneuerbare Energien, Teilfortschreibung "Windenergie"

hier: Erneutes vorgezogenes Beteiligungsverfahren

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 08.12.2022 eine erneute vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), die erneute frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Mit der Flächennutzungsplanung „Teilfortschreibung Windenergie“ sollen die Ziele zum Ausbau der Windenergienutzung umgesetzt werden. Dabei sollen im Rahmen einer flächendeckenden Standortuntersuchung diejenigen Standorte für Windenergieanlagen ausgewählt werden, die im Hinblick auf die Windhöffigkeit, die städtebauliche Verträglichkeit, die Raum- und Umweltverträglichkeit am besten für die Windenergienutzung geeignet erscheinen.

Aufgrund der neuen Regelungen der 4. Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms IV (LEP IV) sowie dem Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (WaLG) und der gravierend veränderten Rahmenbedingungen ergibt sich nun eine neue und deutlich größere Gebietskulisse für die Darstellung von Eignungsflächen für die Windenergienutzung im FNP der VG Traben-Trarbach als noch im Dezember 2020, dem Zeitpunkt der Einleitung der (ersten) frühzeitigen Beteiligung. Deshalb soll mit den angefügten Planunterlagen (Auszug, Anlagen 1, 2) ein aktualisierter und an die neuesten Vorgaben und Rahmenbedingungen angepasster Vorentwurf in die (erneute, 2.) Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gegeben werden.

Die kompletten Verfahrensunterlagen sind auf der Homepage der Verbandsgemeinde einsehbar:

(https://www.vgtt.de/rathaus-politik/bauamt/beteiligungsverfahren/verbandsgemeinde/)

Beschlussfassung:

Der Gemeinderat Reil nimmt die Planungsziele und Planunterlagen zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach, Teilfortschreibung Erneuerbare Energien -Windenergie-, zur Kenntnis und stimmt diesen zu.

Abstimmungsergebnis:

Mit 13 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

5. Antrag Weinmajestäten Reil;

- Zuschuss für die Aufgaben der Weinmajestäten

Die zukünftigen Weinmajestäten der Ortsgemeinde Reil haben einen Antrag auf Kostenzuschuss für die verschiedenen Aufgaben im Rahmen ihrer Amtsausübung gestellt.

Der Antrag ist als Anlage beigefügt.

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat beschließt 500,00 € Zuschuss für beide Weinmajestäten zu bewilligen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 13 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

6. Klimaschutzpate

Herr Grooten hat aus gesundheitlichen Gründen das Amt des Klimaschutzpaten niedergelegt.

Herr Bernd Greis übernimmt ab sofort dieses Amt.

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat beschließt die Ernennung von Bernd Greis zum Klimaschutzpaten.

Abstimmungsergebnis:

Mit 12 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme mehrheitlich angenommen

7. Energiegemeinschaft Traben-Trarbach AöR - II. Satzungsänderung

Die Energiegemeinschaft Traben-Trarbach AöR, soll weitere Aufgaben erfüllen. Die neuen Aufgaben stehen im Zusammenhang mit dem Ausbau der Erneuerbaren Energien in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach und dem Solidarpakt welcher in diesem Rahmen begründet werden soll. Des Weiteren ist die Aufnahme von weiteren Kommunen aus der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach vorgesehen. Hierzu ist eine Satzungsänderung erforderlich. Verwaltungsseitig wurden in Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich diverse Punkte klarer definiert und abgestimmt. § 2 Abs (6) befindet sich aktuell noch in der Abstimmung mit der Kreisverwaltung und der ADD bzgl. seiner Zulässigkeit In der vorgelegten Anlage befinden sich die Änderungen zur zweiten Satzungsänderung der EG TT AöR.

Beschlussfassung:

1.

Der Gemeinderat stimmt der Aufnahme weiterer Träger in die EG TT AöR zu

2.

Der Gemeinderat stimmt der Erhöhung des Stammkapitals der EG TT AöR, im Zusammenhang mit der Aufnahme neuer Träger zu.

3.

Der Gemeinderat stimmt den im Sachverhalt dargestellten Änderungen, im Rahmen der II. Satzungsänderung der EG TT AöR zu.

4.

Die Zustimmung zur Änderung bezüglich § 2 Abs (6) gilt nicht sofern dieser nach Auffassung der Aufsichtsbehörden als unzulässig darstellt

Abstimmungsergebnis:

Mit 13 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

8. Anpassung der Anlage zur Friedhofsgebührensatzung

hier: Verlängerung der Nutzungsrechte

Die Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Reil wurde entsprechend der Mustersatzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz erstellt. In der Anlage zur Mustersatzung wurde eine Änderung vorgenommen, welche die Verlängerungsgebühr von Wahlgrabstätten betrifft. Um Rechtssicherheit zu erlangen, muss die Anlage zur Friedhofsgebührensatzung entsprechend angepasst werden.

Bislang erfolgte die Abrechnung von Verlängerungsgebühren durch eine Jahresgebühr, auch wenn die Grabstätte für kein volles Jahr verlängert werden musste. Diese Regelung verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes und gegen die Normenklarheit und -bestimmtheit. Die Abrechnung von Verlängerungen muss auf eine taggenaue Abrechnung umgestellt werden.

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat beschließt die I. Satzungsänderung zur Friedhofsgebührensatzung wie in beiliegender Form. Gleichzeitig beschließt er die Aussetzung des Beschlusses unter TOP 8 der Sitzung vom 31.01.2023.

Abstimmungsergebnis:

Mit 13 Ja- Stimmen einstimmig angenommen

9. Änderung der Satzung der Ortsgemeinde Reil zur Ablösung von Stellplatzverpflichtungen vom 25.11.1996 in der Fassung vom 20.07.2001

Die Satzung der Ortsgemeinde Reil zur Ablösung von Stellplatzverplichtungen auf der Grundlage des § 24 der Gemeindeordnung/RLP und § 47 Absatz 4 der Landesbauordnung/RLP in der derzeit gültigen Fassung, bietet den Bauherren oder Bauherrinnen die Möglichkeit, eine bei Bauvorhaben entstehende Stellplatzverpflichtung, die im Rahmen des Vorhabens nicht umsetzbar ist, durch Zahlung eines Geldbetrages auf der Grundlage der o.a. Satzung „abzulösen“. Der in der Satzung festgelegte Betrag darf jedoch nur 60% der tatsächlichen Herstellungskosten betragen. Der in der Satzung aus dem Jahr 1996 in der Fassung von 2001 festgelegte Betrag ist an die aktuellen Baukostenpreise anzupassen.

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat beschließt die Satzungsänderung wie in der Anlage beigefügt.

Abstimmungsergebnis:

Mit 12 Ja-Stimmen 1 Enthaltung einstimmig angenommen

10. Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028

In diesem Jahr sind durch die Gemeinden wieder die Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 vorzuschlagen und zu wählen. Die Aufstellung erfolgt durch die Gemeinden jeweils bis zum 30.06.2023.

Gemäß den gesetzlichen Vorschriften und der hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften wurde die Zahl der vorzuschlagenden Haupt- und Hilfsschöffen in Anlehnung an die Einwohnerzahl der Gemeinden (Stand: 30.06.2022) festgelegt.

Die Anzahl der Personen auf der Vorschlagsliste der Ortsgemeinde Reil beträgt 1.

Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Sie muss Geburtsnamen, Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift und Beruf der vorgeschlagenen Person enthalten (§ 36 Abs. 2, § 77 GVG).

Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Es kann nur von Deutschen versehen werden (§ 31 GVG).

Bei der Aufstellung der Vorschlagsliste sind die o. a. gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere über die Ausschließungsgründe für Personen, die nicht in die Vorschlagsliste aufzunehmen sind bzw. die eine Berufung zum Amt eines Schöffen ablehnen können, zu beachten.

In die Vorschlagsliste sind nicht aufzunehmen

a)

Personen, die gemäß § 32 GVG unfähig zu dem Amt eines Schöffen sind. Dies sind Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind sowie Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.

b)

Personen, die gemäß § 33 GVG aus persönlichen Gründen nicht zu dem Amt eines Schöffen berufen werden sollen. Dies sind Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben würden, Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode (01.01.2024) vollenden würden, Personen, die aus gesundheitlichen Gründen oder mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache zu dem Amt nicht geeignet sind, Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.

c)

Personen, die gemäß § 34 GVG aus beruflichen Gründen nicht zu dem Amt eines Schöffen berufen werden sollen. Dies sind u. a.

• die Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung, Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand versetzt werden können,

  • Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft,
  • Notare und Rechtsanwälte,
  • Gerichtliche Vollstreckungsbeamte,
  • Polizeivollzugsbeamte,
  • Bedienstete des Strafvollzuges sowie hauptamtliche Bewährungs- oder Gerichtshelfer,
  • Religionsdiener und Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind,
  • Personen, die als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege in zwei aufeinander folgenden Amtsperioden tätig gewesen sind, von denen die letzte Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagslisten noch andauert.

d)

Personen, die die Berufung zum Amt eines Schöffen ablehnen dürfen (§§ 35, 77 GVG), können in die Vorschlagsliste aufgenommen werden. Die Berufung zum Amt eines Schöffen dürfen ablehnen

  • Mitglieder des Bundestages, des Bundesrates, des Europäischen Parlaments, eines Landtages oder einer zweiten Kammer,
  • Personen, die in der vorhergehenden Amtsperiode die Verpflichtung eines ehrenamtlichen Richters in der Strafrechtspflege an 40 Tagen erfüllt haben, sowie Personen, die bereits als ehrenamtliche Richter tätig sind,
  • Ärzte, Zahnärzte, Krankenschwestern, Kinderkrankenschwestern, Krankenpfleger und Hebammen,
  • Apothekenleiter, die keinen weiteren Apotheker beschäftigen,
  • Personen, die glaubhaft machen, dass ihnen die unmittelbare persönliche Fürsorge für ihre Familien die Ausübung des Amtes in besonderem Maße erschwert,
  • Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Ende der Amtsperiode vollendet haben würden,
  • Personen, die glaubhaft machen, dass die Ausübung des Amtes für sie oder einen Dritten wegen Gefährdung oder erheblicher Beeinträchtigung einer ausreichenden wirtschaftlichen Lebensgrundlage eine besondere Härte bedeutet.

Die Gemeinden haben bei der Aufstellung der Vorschlagsliste sorgfältig zu prüfen, ob die vorgeschlagenen Personen für das Amt eines Schöffen geeignet sind. Sie geben den Personen, die für eine Aufnahme in die Vorschlagsliste in Betracht kommen, zuvor Gelegenheit, sich zu ihrer Benennung zu äußern.

Die Gemeinden können sich diese Aufgabe erleichtern, indem sie die Stellen, die ihnen Personen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste (§ 36 GVG) namhaft machen, anhalten, diese vorher zu befragen, ob Hinderungsgründe nach §§ 33, 34 GVG bestehen oder ob sie trotz des Vorliegens von Ablehnungsgründe nach § 35 GVG bereit sind, das Amt eines Schöffen zu übernehmen. Auf diese Weise können ungeeignete Personen von vornherein ausgeschieden und vorhandene Ablehnungsgründe rechtzeitig festgestellt werden. Darüber hinaus sind die Gemeinden dann auch in der Lage, von der Benennung solcher Personen abzusehen, die zwar keinen der in § 35 GVG genannten Ablehnungsgründe geltend machen können, deren Benennung zum Schöffenamt aber aus sonstigen triftigen Gründen, insbesondere wegen einer Kollision ihrer richterlichen Pflicht mit ihren übrigen Pflichten, untunlich erscheint.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch – wegen der mitunter langen und fordernden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung.

Da es entscheidend darauf ankommt, für das Amt eines Schöffen Personen zu gewinnen, die für diese Tätigkeit ein besonderes Interesse haben, sollen Personen, die sich bewerben, bei Eignung nach Möglichkeit berücksichtigt werden.

Für die Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch der Hälfte der Mitglieder des Gemeinderates (Ortsgemeinderates) erforderlich. Die jeweiligen Regelungen zur Beschlussfassung der Gemeindevertretung bleiben unberührt (§ 36 Abs. 1 Satz 2, 77 GVG). Bei der Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste handelt es sich um eine Wahl im Sinne von § 40 Gemeindeordnung mit den weiteren Folgen, dass bei dieser Entscheidung des Gemeinderates das Stimmrecht des Vorsitzenden, der nicht gewähltes Ratsmitglied ist, ruht (§ 36 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Gemeindeordnung) und Ausschließungsgründe keine Anwendung finden (§ 22 Abs. 2 Gemeindeordnung) sowie, dass der Gemeinderat gemäß § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 Gemeindeordnung mit der Mehrheit der anwesenden Ratsmitglieder beschließen kann, die Wahl im Wege der offenen Abstimmung durchzuführen.

Bisher haben keine Personen ihr Interesse an dem Schöffenamt gegenüber der Verwaltung bekundet (Stand: 08.04.2023).

Die Verwaltung bittet entsprechend der Anzahl der in der Vorschlagsliste aufzunehmenden Personen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten zu wählen.

Ergebnis:

Es wurden zwei Kandidaten für die Wahl der Schöffen gewählt:

Herr Hans-Jürgen Jakobi und Herr Peter Jurjutz

Herr Hans-Jürgen Jakobi wurde mit 9 Stimmen auf den ersten Platz der Vorschlagsliste und Herr Peter Jurjutz mit 4 Stimmen auf den zweiten Platz gewählt.

11. Straßenbeleuchtungsvertrag;

Abschluss einer Zusatzvereinbarung

Der Vertrag zur Straßen- und Außenbeleuchtung (Licht & Service) der Ortsgemeinde Reil wurde 2017 mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2025 mit der Westenergie AG (damals innogy) geschlossen. Dieser beinhaltet unter anderem die Grundleistungen, wie den Betrieb, die Instandhaltung, die Planung und Errichtung und die Erneuerung von Leuchtstellen. Nun soll eine Zusatzvereinbarung zu dem bestehenden Vertrag geschlossen werden, welche zur Aktualisierung einzelner Leistungs- und Abrechnungsparameter dient. Unter anderem beinhaltet die Zusatzvereinbarung eine aktualisierte Preisgleitformel, eine neue Vertragslaufzeit und die Möglichkeit ein individuelles Sanierungsprogramm zu vereinbaren.

Der Ergänzungsvertrag wird den Ratsmitgliedern als nichtöffentliche Vorlage zur Verfügung gestellt.

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat beschließt diesen Tagesordnungspunkt auf die nächste Gemeinderatsitzung zu vertagen.

Zum Vergleich soll der aktuelle Vertrag der Straßenbeleuchtung vor Abstimmung dem Ortsgemeinderat zugesandt werden.

Abstimmungsergebnis:

Mit 13 Ja- Stimmen einstimmig angenommen

12. Spendenannahme

Der Ortsgemeinde Reil wurde/n folgende Spende/n angeboten:

Spender

Betrag

Spende/

Zusage vom

Spendenempfänger

Spendenzweck

Beziehungsverhältnis

Ursula Brigitte Nure

111,25 €

03.04.2023

Ortsgemeinde Reil

Ehrenmobil Reil

Fahrerin Ehrenmobil und Bürgerin

Die Gemeinde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Abs. 1 GemO Spenden u.ä. Zuwendungen annehmen. Über die Annahme der Spenden entscheidet der Gemeinderat, wobei diese unverzüglich der Aufsichtsbehörde zu melden sind.

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat beschließt die Annahme der o.g. Spende.

Abstimmungsergebnis:

Mit 13 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

13. Mitteilungen und Anfragen

13.1. Mitteilung über die Genehmigungsverfügung zur Doppelhaushaltssatzung mit -plan 2023 und 2024

Ortsbürgermeisterin Elke Schnabel teilt dem Ortsgemeinderat den Inhalt der mit der Einladung zur heutigen Sitzung digital zur Verfügung gestellten Genehmigungsverfügung zur Haushaltssatzung für das Doppelhaushaltsjahr für 2023 und 2024 mit.

Der Haupt- und Finanzausschuss soll in Verbindung mit dem Kämmerer der Verbandsgemeinde Verwaltung Vorschläge zur Verbesserung der finanziellen Situation erarbeiten.

13.2. Bauangelegenheiten

Auf der Grundlage des § 3 a der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Reil, wurde durch die Ortsbürgermeisterin zu nachfolgend aufgeführtem Bauvorhaben das Einvernehmen erteilt.

Gemarkung Reil, Flur 2, Flurstück 380/2 (Bergstraße)

Erweiterung einer bestehenden Gaube

13.3. Basketballplatz für die Jugendlichen aus Reil

Für die Jugendlichen der Ortsgemeinde Reil wurde ein Zuschuss über 2.000,00 € für zwei mobile Basketballkörbe bewilligt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 3.500,00 €.

Der Jugendclub Reil hat sich bereit erklärt die restlichen Kosten zu übernehmen. Dazu soll der Basketballplatz probehalber beim Jugendclub aufgebaut werden.

13.4. Wanderwegepate

Die Ortsbürgermeisterin teilt mit, dass Herr Michael Heimes sich als Wanderwegepate bereit erklärt hat.