(VZ-RLP / 07.05.2024) Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) - fälschlicherweise als „Heizungsgesetz“ bekannt geworden - regelt hauptsächlich den Wärmedämmstandard und die Heizungstechnik aller beheizten oder klimatisierten Gebäude. Die Vorgaben unterscheiden zwischen Neubau und Bestandsgebäuden.
Das GEG gilt seit 2020 und wurde zum Januar 2024 vor allem bezüglich der Heizung novelliert. Es soll den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen beschleunigen und so auch die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen wie Öl und Gas reduzieren. Seit Januar 2024 muss grundsätzlich jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent Erneuerbare Energie nutzen. Aber das ist kein Grund zur Panik. Eine funktionierende Heizung muss nicht ausgetauscht werden und eine kaputte Heizung kann repariert werden, solange das möglich ist. Und es gibt mehrjährige Übergangsfristen und Ausnahmeregelungen. Aber spätestens ab dem Jahr 2045 dürfen gar keine fossil betriebenen Heizungen mehr eingebaut und alle Heizungen müssen ab dann mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das sollte auch jetzt schon bei der Planung einer neuen Heizung bedacht werden. Denn in der Regel läuft eine neue Heizung 20 Jahre oder mehr.
Seit Januar 2024 muss in Neubaugebieten jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Bei Bestandsgebäuden und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt
es Fristen, die an die kommunale Wärmeplanung geknüpft sind.
Weitere Details zu den neuen Vorgaben zur Heizungstechnik erläutern Ihnen auch gerne die Energieberater der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in einem persönlichen Beratungsgespräch nach telefonischer Voranmeldung oder unsere digitalen Informationen unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/welche-heizun+g.
Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Die nächste Sprechstunde des Energieberaters findet wie folgt statt:
In Traben-Trarbach am Montag, den 17.06.24 von 13.15 – 17.00 Uhr in der Verwaltungsstelle der Verbandsgemeinde in Kröv, Robert-Schuman-Straße 65. Anmeldung unter: 0 65 41/708 152.
In Bernkastel-Kues am Donnerstag, den 23.05.24 von 14.15 bis 18.00 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung, Gestade 18, Raum 017. Anmeldung unter: 0 65 31/54 100.
VZ-RLP
Über uns:
Die Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale bietet das größte interessenneutrale Beratungsangebot zum Thema Energie in Deutschland. Seit 1978 begleitet sie private Verbraucher mit derzeit rund 700 Energieberatern und an mehr als 900 Standorten in eine energiebewusste Zukunft. Jedes Jahr werden mehr als 140.000 Haushalte zu allen Energie-Themen unabhängig und neutral beraten, beispielsweise Energiesparen, Wärmedämmung, moderne Heiztechnik und erneuerbare Energien. Die durch die Beratungen eines Jahres bewirkten Energieeffizienzmaßnahmen führen zu einer Einsparung an Energie, die einem Güterzug von 85 km Länge voller Steinkohle entspricht. Die Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Für weitere Informationen und einen kostenlosen Beratungstermin:
Energietelefon Rheinland-Pfalz: 0800 / 60 75 600 (kostenfrei)
montags von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr,
dienstags und donnerstags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr.