Der Ortsgemeinderat Bausendorf hat in seiner Sitzung am 24.02.2026 auf Grund des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 24 GemO die 5. Änderung der Klarstellungssatzung beschlossen. Die Änderung betrifft das schon bebaute Grundstück Kondelstraße 57 (Flur 11, Flurstück 32/1), welches schon Innenbereichsqualität besitzt. Der Geltungsbereich der Satzung ist aus dem nachfolgenden Lageplan zu entnehmen, der Bestandteil der Satzung ist.
Lageplan zur 5. Änderung der Klarstellungssatzung der Ortsgemeinde Bausendorf
Die 5. Änderung der Klarstellungssatzung mit Begründung und Lageplan liegt ab dem 15.05.2026 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus Traben-Trarbach, Verwaltungsstelle Kröv, Robert-Schuman-Straße 65, Zimmer A 108, öffentlich aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung unbeachtlich wird, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung schriftlich geltend gemacht wird.
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.