Der räumliche Geltungsbereich dieser Flächennutzungsplanung bezieht sich auf das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach. Die genaue Umgrenzung des Plangebietes kann unter anderem den im Rahmen der Veröffentlichung bereitgehaltenen Planentwurfsunterlagen entnommen werden.
Die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach hat mit dem Aufstellungsbeschluss vom 19.03.2015 für das gesamte VG-Gebiet die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans „Erneuerbare Energien“ (hier Teilbereich Windenergie) eingeleitet. Der Aufstellungsbeschluss hierzu wurde ortsüblich bekannt gemacht.
Ziel der Flächennutzungsplan-Teilfortschreibung ist es, im Rahmen einer Konzeption, die das gesamte Verbandsgemeindegebiet umfasst und die sich an der geänderten Bundesgesetzgebung des Baugesetzbuches, des Windenergieflächenbedarfsgesetzes, des Landeswindenergiegebietegesetzes (LWindGG) sowie der 4. Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms LEP IV orientiert, Windenergiegebiete gemäß § 2 Abs. 1 Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) im FNP darzustellen, in denen künftig die Windenergienutzung zulässig sein soll. Diese Darstellung dient somit auch der Erreichung des gemäß § 2 LWindGG für die Region Trier festgelegten regionalen Teilflächenziels Windenergie (mindestens 2,45% der Regionsfläche als Zielwert bis zum 31.12.2030).
Der Verbandsgemeinderat hat in seinen Ratssitzungen am 28.09.2023 (Stufe 1) und am 19.09.2024 (Stufe 2) die Abwägung zu den im Zuge der bisherigen Beteiligungen eingegangenen Stellungnahmen (Abstimmung mit Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB, frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB) durchgeführt und am 19.09.2024 den Planentwurf für die Planoffenlage nach dem BauGB beschlossen. In der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 12.06.2025 wurde eine geringfügige Anpassung der potenziellen Eignungsfläche C-1 beschlossen. In der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 19.03.2026 wurden geringfügige Anpassungen der potenziellen Eignungsflächen A-1 und A-3 sowie die Abgrenzung der möglichen Beschleunigungsgebiete gemäß § 249c BauGB beschlossen.
Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und Trägern öffentlicher Belange wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB findet im Zeitraum vom 15.05.2026 bis einschließlich 16.06.2026 auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach statt.
Der Entwurf des Flächennutzungsplans besteht aus:
Im Rahmen des Planverfahrens wird eine Umweltprüfung durchgeführt. Folgende Arten umweltbezogener Informationen, Unterlagen und Stellungnahmen (in Themenblöcken zusammengefasst) sind verfügbar und können während der Veröffentlichung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB eingesehen werden:
Umweltbericht (BGHplan 2026), mit Informationen zu folgenden umweltrelevanten Themen:
Landschaftsplan (WSW 12/2022 und 11/2023) als Umweltfachgutachten zum Flächennutzungsplan; Darstellung der gesamträumlichen Zusammenhänge, vor allem hinsichtlich Landschaftsbild, Biotopverbund, Vorkommen windkraftsensibler Arten; geeignete Ausgleichsräume und -Maßnahmen etc.; mit einer Beurteilung der potenziellen Entwicklungsflächen für die Windenergienutzung aus landschaftsplanerischer Sicht.
Stellungnahmen mit umweltbezogenen Ausführungen, die im Zuge der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Beteiligung von Behörden und Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen sind. Es handelt sich um folgende Hinweise:
Die vorgenannten Entwurfsunterlagen zur Flächennutzungsplan-Teilfortschreibung „Windenergie“ sowie die vorliegenden umweltbezogenen Informationen werden in der Zeit vom
15.05.2026 bis einschließlich 16.06.2026
im Internet auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach unter https://www.vgtt.de/rathaus-politik/bauamt/beteiligungsverfahren veröffentlicht.
Die vorgenannten Unterlagen werden als zusätzliche leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit in diesem Zeitraum bei der nachfolgenden Stelle während der genannten Dienststunden zur Einsichtnahme auf einem Lesegerät zur Verfügung gestellt: Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach, Rathaus Kröv, Zimmer A 108, Robert-Schuman-Straße 65 in 54536 Kröv
Darüber hinaus werden die Entwurfsunterlagen zur Flächennutzungsplan-Teilfortschreibung „Windenergie“ in das zentrale Internetportal des Landes unter https://www.geoportal.rlp.de eingestellt.
Während der Veröffentlichungsfrist können Anregungen zur Planung vorgebracht werden. Die Anregungen sollen elektronisch an Klingel.M@vgtt.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich (per Briefeinwurf, Postzustellung) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach, im Rathaus Kröv, Zimmer A 108, Robert-Schuman-Straße 65 in 54536 Kröv eingereicht oder dort zu Protokoll erklärt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können, soweit die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB).
Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Rheinland-Pfälzischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.