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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 20/2026
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

der Veröffentlichung der Planunterlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Fortschreibung „Erneuerbare Energien“ des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach, Teilfortschreibung „Windenergie“

Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich dieser Flächennutzungsplanung bezieht sich auf das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach. Die genaue Umgrenzung des Plangebietes kann unter anderem den im Rahmen der Veröffentlichung bereitgehaltenen Planentwurfsunterlagen entnommen werden.

Ziel und Zweck der Planung / Erläuterung zum Verfahrensstand

Die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach hat mit dem Aufstellungsbeschluss vom 19.03.2015 für das gesamte VG-Gebiet die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans „Erneuerbare Energien“ (hier Teilbereich Windenergie) eingeleitet. Der Aufstellungsbeschluss hierzu wurde ortsüblich bekannt gemacht.

Ziel der Flächennutzungsplan-Teilfortschreibung ist es, im Rahmen einer Konzeption, die das gesamte Verbandsgemeindegebiet umfasst und die sich an der geänderten Bundesgesetzgebung des Baugesetzbuches, des Windenergieflächenbedarfsgesetzes, des Landeswindenergiegebietegesetzes (LWindGG) sowie der 4. Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms LEP IV orientiert, Windenergiegebiete gemäß § 2 Abs. 1 Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) im FNP darzustellen, in denen künftig die Windenergienutzung zulässig sein soll. Diese Darstellung dient somit auch der Erreichung des gemäß § 2 LWindGG für die Region Trier festgelegten regionalen Teilflächenziels Windenergie (mindestens 2,45% der Regionsfläche als Zielwert bis zum 31.12.2030).

Der Verbandsgemeinderat hat in seinen Ratssitzungen am 28.09.2023 (Stufe 1) und am 19.09.2024 (Stufe 2) die Abwägung zu den im Zuge der bisherigen Beteiligungen eingegangenen Stellungnahmen (Abstimmung mit Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB, frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB) durchgeführt und am 19.09.2024 den Planentwurf für die Planoffenlage nach dem BauGB beschlossen. In der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 12.06.2025 wurde eine geringfügige Anpassung der potenziellen Eignungsfläche C-1 beschlossen. In der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 19.03.2026 wurden geringfügige Anpassungen der potenziellen Eignungsflächen A-1 und A-3 sowie die Abgrenzung der möglichen Beschleunigungsgebiete gemäß § 249c BauGB beschlossen.

Veröffentlichung im Internet

Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und Trägern öffentlicher Belange wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB findet im Zeitraum vom 15.05.2026 bis einschließlich 16.06.2026 auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach statt.

Der Entwurf des Flächennutzungsplans besteht aus:

  • Zeichnerischen Plandarstellungen
  • einer Begründung, diese beinhaltet den städtebaulichen Teil mit Darlegung der allgemeinen Ziele und Auswirkungen der Fortschreibung des Flächennutzungsplans und
  • einem Umweltbericht.

Im Rahmen des Planverfahrens wird eine Umweltprüfung durchgeführt. Folgende Arten umweltbezogener Informationen, Unterlagen und Stellungnahmen (in Themenblöcken zusammengefasst) sind verfügbar und können während der Veröffentlichung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB eingesehen werden:

Umweltbericht (BGHplan 2026), mit Informationen zu folgenden umweltrelevanten Themen:

  • Planungsrelevante Fachgesetze zu den Themen: Mensch / menschliche Gesundheit / Bevölkerung, Tiere und Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Klima / Luft, Landschaft, Kultur- und Sachgüter
  • Methodik der Umweltprüfung: Erfassung des aktuellen Zustands der Schutzgüter, Beschreibung der jeweiligen Funktionszusammenhänge, Bewertung der Schutzgüter hinsichtlich ihrer Bedeutung und Empfindlichkeit
  • Standortbezogene Detailprüfung, deren Ergebnisse in Form eines Umweltberichtes mit Umwelt-Steckbriefen dokumentiert werden (Biotopbestand, überörtliche Planungen / Fachplanungen, besondere Funktionen für die Schutzgüter, Berücksichtigung von Vorbelastungen, Darstellung und Bewertung aus der Nutzungsänderung resultierender Funktionsbeeinträchtigungen, landespflegerische Zielvorstellung gemäß Entwicklungskonzept Landschaftsplan, überschlägige Ermittlung des Kompensationsbedarfs, Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich von Beeinträchtigungen)
  • artenschutzrechtliche Prüfung
  • Vermeidung von Emissionen, sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern
  • Nutzung erneuerbarer Energien, sparsame und effiziente Nutzung von Energie
  • Erhaltung bestmöglicher Luftqualität in Gebieten mit Immissionsgrenzwerten
  • Risiken durch Unfälle oder Katastrophen
  • Auswirkungen im Hinblick auf den Klimawandel
  • Kumulierung mit Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete

Landschaftsplan (WSW 12/2022 und 11/2023) als Umweltfachgutachten zum Flächennutzungsplan; Darstellung der gesamträumlichen Zusammenhänge, vor allem hinsichtlich Landschaftsbild, Biotopverbund, Vorkommen windkraftsensibler Arten; geeignete Ausgleichsräume und -Maßnahmen etc.; mit einer Beurteilung der potenziellen Entwicklungsflächen für die Windenergienutzung aus landschaftsplanerischer Sicht.

Stellungnahmen mit umweltbezogenen Ausführungen, die im Zuge der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Beteiligung von Behörden und Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen sind. Es handelt sich um folgende Hinweise:

  • Stellungnahme Forstamt Traben-Trarbach vom 05.05.2023 und 15.05.2023: Hinweise vor allem auf die Betroffenheit alter Laubwaldbestände oder von Erosionsschutzwäldern in einzelnen potenziellen Eignungsflächen
  • Stellungnahme der Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Landesarchäologie vom 24.04.2023: Hinweise auf archäologische Fundstellen in mehreren potenziellen Eignungsflächen beziehungsweise deren Umfeld und Vermeidungsmaßnahmen
  • Stellungnahme der Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Landesdenkmalpflege vom 24.04.2023: Hinweise auf räumliche Nähe zu verschiedenen Kulturdenkmälern und zu deren Umgebungsschutz; Hinweis auf die landesweit bedeutsamen historischen Kulturlandschaften der Wertstufen 1 und 2 und deren 5 km-Pufferzone; Hinweis auf das Flächendenkmal „Westwall“ mit einem entsprechenden Erhaltungs- und Umgebungsschutz
  • Stellungnahme der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich vom 05.05.2023: Aus Sicht der unteren Naturschutzbehörde bestehen erhebliche natur- und artenschutzfachliche Bedenken gegen die Ausweisung von Eignungsflächen in FFH- und Vogelschutzgebieten; Hinweis auf ein extrem hohes Konfliktpotenzial in einzelnen potenziellen Eignungsflächen; Hinweise zur Betroffenheit von Landschaftsschutzgebieten und unter anderem zur Betroffenheit des Kondelwaldes als großflächiges, störungsarmes Waldgebiet mit besonderer Lebensraumfunktion für anspruchsvolle Waldarten; weitere Hinweise zu artenschutzrechtlichen Anforderungen, zu Landschaftsbild und Erholungsbelangen sowie zur landesweit bedeutsamen historischen Kulturlandschaft.
  • Stellungnahme der SGD Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, vom 27.03.2023: Hinweise zu den im Einzelfall betroffenen Wasserschutzgebieten (WSG) und Heilquellenschutzgebieten und konkreten Anforderungen bei Planungen innerhalb der WSG-Schutzzone III; Hinweise zur möglichen Betroffenheit von Altablagerungen und Fließgewässern in einzelnen potenziellen Eignungsflächen; Hinweise zur Starkregenvorsorge.
  • Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB gingen vier Stellungnahmen von Privatpersonen ein. Es werden vor allem Bedenken gegen einzelne potenzielle Eignungsflächen mitgeteilt wegen zu erwartender Immissionen durch Schall sowie artenschutzrechtliche Bedenken (unter anderem Rotmilan); Hinweis auf mögliche Beeinträchtigungen von Fremdenverkehrs- und Erholungsbelangen, vor allem für das Landschaftsbild sowie für Spazier- und Wanderwege in einem beliebten Naherholungsgebiet.

Die vorgenannten Entwurfsunterlagen zur Flächennutzungsplan-Teilfortschreibung „Windenergie“ sowie die vorliegenden umweltbezogenen Informationen werden in der Zeit vom

15.05.2026 bis einschließlich 16.06.2026

im Internet auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach unter https://www.vgtt.de/rathaus-politik/bauamt/beteiligungsverfahren veröffentlicht.

Die vorgenannten Unterlagen werden als zusätzliche leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit in diesem Zeitraum bei der nachfolgenden Stelle während der genannten Dienststunden zur Einsichtnahme auf einem Lesegerät zur Verfügung gestellt: Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach, Rathaus Kröv, Zimmer A 108, Robert-Schuman-Straße 65 in 54536 Kröv

Darüber hinaus werden die Entwurfsunterlagen zur Flächennutzungsplan-Teilfortschreibung „Windenergie“ in das zentrale Internetportal des Landes unter https://www.geoportal.rlp.de eingestellt.

Während der Veröffentlichungsfrist können Anregungen zur Planung vorgebracht werden. Die Anregungen sollen elektronisch an Klingel.M@vgtt.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich (per Briefeinwurf, Postzustellung) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach, im Rathaus Kröv, Zimmer A 108, Robert-Schuman-Straße 65 in 54536 Kröv eingereicht oder dort zu Protokoll erklärt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können, soweit die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB).

Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Rheinland-Pfälzischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Traben-Trarbach, den 15.05.2026
Marcus Heintel
Bürgermeister