Die Mitglieder des Ortsgemeinderates Irmenach waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 12.04.2023 auf den 18.04.2023, 19:30 Uhr, zu einer Sitzung in das Gemeindehaus Irmenach, Friedrich-Karl-Ströher-Saal, Burgstraße 1, einberufen worden.
Zeit, Ort und Stunde der Sitzung sowie die Tagesordnung waren am 14.04.2023 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.
Ende der Sitzung: 20:50 Uhr
Anwesend:
1. Ortsbürgermeister Ingo Noack
2. Ratsmitglied Christoph Kirst
3. Ratsmitglied Klaus-Dieter Kley
4. 1. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Udo Neu
5. Ratsmitglied Hans Niedersberg
6. Ratsmitglied Holger Schell
7. Ratsmitglied Bernd Bauer
8. Ratsmitglied Carsten Hammen
9. Ratsmitglied Markus Tatsch
10. 2. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Christian Wedertz
11. Ratsmitglied Sven Wedertz
Außerdem anwesend:
1. Schriftführer Fachbereichsleiter Frank Koch
Entschuldigt:
1. Ratsmitglied Brunhilde Kiesel
2. Ratsmitglied Kai Wiedenhöft
Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.
Der Ortsgemeinderat Irmenach war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Vor Eintritt in Tagesordnung beantragt der Vorsitzende die Tagesordnung um den TOP 7 „Bauangelegenheiten Gemarkung Irmenach Flur 20, Flurstück 2/3 (Kirchstraße); Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch“ zu erweitern.
Der Ortsgemeinderat beschließt die Änderung der Tagesordnung einstimmig. Gleichzeitig wird die Dringlichkeit gem. § 34 (7) GemO anerkannt.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
| 1. | Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates |
| 2. | Mitteilungen und Anfragen |
| 2.1 | Beschaffung eines Defibrilators |
| 2.2 | Errichtung eine Elektroladesäule für KFZ |
| 2.3 | Umstellung der Straßenbeleuchtung in der Ortsgemeinde Irmenach |
| 2.4 | Bauarbeiten an der Kindertagesstätte Lötzbeuren |
| 2.5 | Altglascontainer und Verkehrssituation im "Bachweg" |
| 2.6 | Errichtung einer Wildschutzhecke |
| 2.7 | Nutzung von gemeindlichen Gebäuden |
| 2.8 | Ferienfreizeit 2023 |
| 3. | Bildung eines Kindertagesstättenzweckverbands in der VG Traben-Trarbach; Beschlussfassung über die Teilnahme und die Verbandsordnung |
| 4. | I. Satzungsänderung zur Friedhofsgebührensatzung |
| 5. | Neugestaltung des Friedhofes - Fußweg zur Erschließung der neuen Urnengräber |
| 6. | Energiegemeinschaft Traben-Trarbach AöR - II. Satzungsänderung |
| 7. | Bauangelegenheiten Gemarkung Irmenach Flur 20, Flurstück 2/3 (Kirchstraße) Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch |
Öffentliche Sitzung
1. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates
Gegen die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates vom 14.02.2023 werden keine Einwendungen erhoben.
2. Mitteilungen und Anfragen
2.1. Beschaffung eines Defibrillators
Auf Anfrage von Ratsmitglied Bernd Bauer teilt Ortsbürgermeister Ingo Noack mit, dass die Anschaffung eines Defibrillators für die Ortsgemeinde Irmenach in der kommenden Sitzung des Ortsgemeinderates am 13.06.2023 beraten und beschlossen werden soll.
2.2. Errichtung eine Elektroladesäule für KFZ
Unter Bezugnahme auf die Anfrage von Ratsmitgliedes Bernd Bauer gibt der Vorsitzende bekannt, dass auch diese Thematik in der kommenden Sitzung des Ortsgemeinderates beraten und beschlossen werden soll.
2.3. Umstellung der Straßenbeleuchtung in der Ortsgemeinde Irmenach
In der kommenden Sitzung des Ortsgemeinderates sollen auch die Schaltzeiten für die Straßenbeleuchtung sowie die restliche Umstellung auf LED incl. einer möglichen Förderung beraten werden.
2.4. Bauarbeiten an der Kindertagesstätte Lötzbeuren
Ortsbürgermeister Ingo Noack informiert über den aktuellen Sachstand zum Umbau der Kindertagesstätte in Lötzbeuren.
2.5. Altglascontainer und Verkehrssituation im "Bachweg"
Der Vorsitzende, Ortsbürgermeister Ingo Noack, berichtet über die derzeitige Situation hinsichtlich des Altglascontainers und der Verkehrssituation im „Bachweg“. Der Ortsgemeinderat ist einhellig der Auffassung, dass zunächst eine Ortsbesichtigung und anschließend eine Beratung im Ortsgemeinderat erfolgen soll.
2.6. Errichtung einer Wildschutzhecke
Durch einen Jagdpächter wurde hinsichtlich der Anpflanzung einer Wildschutzhecke auf einem von der Ortsgemeinde angepachteten Grundstücks angefragt. Auch hier soll eine Beratung in der kommenden Sitzung erfolgen.
2.7. Nutzung von gemeindlichen Gebäuden
Unter Bezugnahme auf die Veräußerung des Gemeindesaales in Beuren soll gemeinsam mit sämtlichen Vereinen die Nutzungen und Lagerflächen geprüft und ggf. optimiert werden.
2.8. Ferienfreizeit 2023
Aus dem Ortsgemeinderat wird darauf hingewiesen, dass die Ferienfreizeit der HSG Irmenach-Kleinich in diesem Jahr vom 26. Bis 29.07.2023 stattfinden wird.
3. Bildung eines Kindertagesstättenzweckverbands in der VG Traben-Trarbach;
Beschlussfassung über die Teilnahme und die Verbandsordnung
Auf die bisherigen umfangreichen Beratungen in der Angelegenheit wird verwiesen.
Zwischenzeitlich haben die Träger der Kindertagesstätten in der Ortsgemeinde Flußbach, der Ortsgemeinde Lötzbeuren sowie der Stadt Traben-Trarbach ihre Bereitschaft zur Teilnahme am Kindertagesstättenzweckverband erklärt. Auf dieser Grundlage wurde die bereits mehrfach vorgestellte, beratene und mit der Kommunalaufsichtsbehörde abgestimmte Verbandsordnung überarbeitet.
Die Aufnahme weiterer Ortsgemeinden in den Zweckverband zur Übernahme der Betriebsträgerschaft ist ausdrücklich erwünscht.
Mit der Beschlussfassung über die Teilnahme und die Verbandsordnung wird die Betriebsträgerschaft für die Kindertagesstätten ab dem 01.09.2023 auf den Zweckverband übertragen. Eine Änderung der Bauträgerschaft erfolgt hierdurch nicht.
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat beschließt die Teilnahme am Kindertagesstättenzweckverband der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach.
Gleichzeitig beschließt der Ortsgemeinderat die Verbandsordnung in der vorgelegten Form.
Die Betriebsträgerschaft für die Kindertagesstätten sollen dabei mit Wirkung zum 01.09.2023 auf den Zweckverband übergehen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 11 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
4. I. Satzungsänderung zur Friedhofsgebührensatzung
Die Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Irmenach wurde entsprechend der Mustersatzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz erstellt. In der Anlage zur Mustersatzung wurde eine Änderung vorgenommen, welche die Verlängerungsgebühr von Wahlgrabstätten betrifft. Um Rechtssicherheit zu erlangen, muss die Anlage zur Friedhofsgebührensatzung entsprechend angepasst werden.
Bislang erfolgte die Abrechnung von Verlängerungsgebühren durch eine Jahresgebühr, auch wenn die Grabstätte für kein volles Jahr verlängert werden musste. Diese Regelung verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes und gegen die Normenklarheit und -bestimmtheit. Die Abrechnung von Verlängerungen muss auf eine taggenaue Abrechnung umgestellt werden.
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat beschließt die I. Satzungsänderung zur Friedhofsgebührensatzung wie in vorgelegter Form.
Abstimmungsergebnis:
Mit 11 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
5. Neugestaltung des Friedhofes - Fußweg zur Erschließung der neuen Urnengräber
Es wird auf den Beschluss vom 13.09.2022, Top 8, verwiesen.
Teil der Friedhofsneugestaltung sind die Wegebauarbeiten zur Erschließung der Urnengräber. Geplant ist die Herstellung der Wege in Betonsteinpflaster.
Vorbemustert wurde ein Betonsteinpflaster der Fa. Kann, Germania antik, 14/14 und 21/14, Stärke 8cm, grau/anthrazit.
Die Kostenprognose zur Durchführung der Arbeiten beläuft sich auf ca. 18.000,00 €.
Die benötigten Haushaltsmittel stehen planmäßig zur Verfügung.
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat beschließt die Durchführung der Maßnahme.
Die Verbandsgemeindeverwaltung wird mit der Erstellung der Leistungsverzeichnisse sowie mit der Durchführung des Vergabeverfahrens beauftragt.
Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt den Auftrag, im Benehmen mit den Beigeordneten und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel, an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Mit 11 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
6. Energiegemeinschaft Traben-Trarbach AöR - II. Satzungsänderung
Die Energiegemeinschaft Traben-Trarbach AöR, soll weitere Aufgaben erfüllen. Die neuen Aufgaben stehen im Zusammenhang mit dem Ausbau der Erneuerbaren Energien in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach und dem Solidarpakt welcher in diesem Rahmen begründet werden soll. Des Weiteren ist die Aufnahme von weiteren Kommunen aus der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach vorgesehen. Hierzu ist eine Satzungsänderung erforderlich. Verwaltungsseitig wurden in Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich diverse Punkte klarer definiert und abgestimmt. § 2 Abs (6) befindet sich aktuell noch in der Abstimmung mit der Kreisverwaltung und der ADD bzgl. seiner Zulässigkeit. Entsprechende Beschlüsse sollten dies berücksichtigen.
In der vorgelegten Fassung befinden sich die Änderungen zur zweiten Satzungsänderung der EG TT AöR.
Beschlussfassung:
| 1. | Der Gemeinderat stimmt der Aufnahme weiterer Träger in die EG TT AöR zu |
| 2. | Der Gemeinderat stimmt der Erhöhung des Stammkapitals der EG TT AöR, im Zusammenhang mit der Aufnahme neuer Träger zu. |
| 3. | Der Gemeinderat stimmt den im Sachverhalt dargestellten Änderungen, im Rahmen der II. Satzungsänderung der EG TT AöR zu. |
| 4. | Die Zustimmung zur Änderung bezüglich § 2 Abs (6) gilt nicht sofern dieser nach Auffassung der Aufsichtsbehörden als unzulässig darstellt. |
Abstimmungsergebnis:
Mit 11 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
7. Bauangelegenheiten Gemarkung Irmenach Flur 20, Flurstück 2/3 (Kirchstraße)
Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch
Die Antragstellerin stellt die Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung einer vorhandenen Garage zu Wohnraum (siehe Planauszug) auf dem Grundstück Gemarkung Irmenach Flur 20, Flurstück 2/3 (Kirchstraße).
Das Vorhaben legt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage und wird bauplanungsrechtlich nach § 34 Baugesetzbuch beurteilt. Die Garage ist grenzständig, so dass bei der Nutzungsänderung zu Wohnraum eine entsprechende Abstandsflächenbaulast erforderlich wäre. Die Eintragung dieser erfolgt im Genehmigungsverfahren durch die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich als -Untere Bauaufsichtsbehörde-.
Beschlussfassung:
Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat das Einvernehmen zum Vorhaben.
Abstimmungsergebnis:
Mit 11 Ja-Stimmen einstimmig angenommen