Die Mitglieder des Ortsgemeinderates Flußbach waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 17.04.2024 auf den 25.04.2024, 19:00 Uhr, zu einer Sitzung in das Bürgerhaus Flußbach, Kirchstraße 2, einberufen worden.
Zeit, Ort und Stunde der Sitzung sowie die Tagesordnung waren am 19.04.2024 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.
Ende der Sitzung: 20:25 Uhr
| Anwesend: | |
| 1. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Wolfgang Scheibe | als Vorsitzender |
| 2. Ortsbeigeordnete und Ratsmitglied Carina Butzen |
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| Ratsmitglied Sascha Maas |
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| Ratsmitglied Hans-Peter Müllenbach |
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| Ratsmitglied Josef Schwind |
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| Ratsmitglied Hermann-Josef Tracht |
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| Außerdem anwesend: | |
| Bürgermeister Marcus Heintel |
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| Schriftführerin Anna Klink |
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| VG-Entwickler Malte Ortner | zu TOP 4 |
| Entschuldigt: | |
| Ortsbürgermeister Hans-Josef Drees |
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| Ratsmitglied Klaus Thörner |
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Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.
Der Ortsgemeinderat Flußbach war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
| Tagesordnung | |
| Öffentliche Sitzung | |
| 1. | Einwohnerfragestunde |
| 2. | Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates |
| 3. | Kindertagesstätte Arche Noah;Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen (Kita-Zukunftsgesetz) |
| 4. | Erneuerbare Energien - Windenergie |
| 5. | Straßen- und WirtschaftswegeunterhaltungErmächtigung zur Ausschreibung und VergabeRahmenvertrag 2024-2025 |
| 6. | Mitteilungen und Anfragen |
| 6.1 | Verkehrsaufkommen Hauptstraße |
Öffentliche Sitzung
1. Einwohnerfragestunde
Die durch die Einwohner gestellten Fragen werden beantwortet.
2. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates
In der letzten Sitzung wurde unter Mitteilungen und Anfragen der Sachstand der kommunalen Wärmeplanung erläutert. Dieser Punkt fehlt in der Niederschrift. Herr Heintel hatte hierzu in der Sitzung erläutert, dass der Antrag durch die Verbandsgemeindeverwaltung gestellt wurde.
Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 13.03.2024 soll entsprechend geändert werden.
Abstimmungsergebnis:
Mit 6 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
3. Kindertagesstätte Arche Noah;
Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen (Kita-Zukunftsgesetz)
Zur Erfüllung der Vorgaben des neuen Kita-Gesetzes sind in der Kita umfangreiche Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen erforderlich. Auf die bisherigen Beratungen in dieser Angelegenheit, zuletzt in der Sitzung des Ortsgemeinderates am 07.09.2023, wird verwiesen.
Das mit der Vorplanung und der dazugehörigen Kostenermittlung beauftragte Architekturbüro STADTLAND-Architekten aus Wittlich hat inzwischen einen entsprechenden Vorentwurf für die seitens der Ortsgemeinde angedachte Container-Lösung für Küche und Bistro sowie die erforderliche Verbindung zum Bestandsgebäude vorgelegt.
Da zur Erstellung eines umfassenden ersten Konzeptes die technische Gebäudeausrüstung des Bestandsgebäudes und der Erweiterung ebenfalls mit zu betrachten ist, wurde in Absprache mit dem Ortsbürgermeister das Planungsbüro für die technische Gebäudeausrüstung Bayer & Friedrich aus Wittlich hinzugezogen.
Die Vorplanung umfasst die Aufstellung von zwei Containern im rückwärtigen Bereich der Kita zur Nutzung als Bistro sowie als Küche mit den erforderlichen Nebenräumen. Der Übergang zum Bestandsgebäude erfolgt durch den Mehrzweckraum durch eine herzustellende Verbindung zwischen Altbau und Bistro-Container. Der Innenausbau der Container, einschl. Beleuchtung, entspricht dem üblichen Standard der Hersteller. Die Beheizung erfolgt über Infrarotpaneele. Sollten vom Standard der Hersteller abweichende Ausstattungsmerkmale gewünscht werden, so sind diese entsprechend in den Kosten zu berücksichtigen.
Die Anbindung von Strom, Wasser und Abwasser erfolgt über einen Graben, welcher am seitlichen Weg angelegt wird. Zudem ist die Nachrüstung eines Fettabscheiders vorgesehen.
Die ermittelten Gesamtkosten für die Baumaßnahme betragen gemäß vorgelegter Kostenschätzung 390.915,00 € brutto.
In den Haushaltsplan 2024 wurden Mittel für die Finanzierung der Planungsleistungen in Höhe von 50.000,00 € eingestellt.
Voraussetzung für die Genehmigung des erforderlichen Investitionskredites seitens der Kommunalaufsicht ist grundsätzlich die Vorlage einer Darstellung der Finanzierung des Schuldendienstes. Davon wird aufsichtsbehördlich dahingehend abgewichen, dass für den rechtlich und tatsächlich unabweisbaren Teil der Maßnahme die unmittelbare Ergreifung von Finanzierungsmaßnahmen des jährlichen Schuldendienstes nicht verlangt wird. Gleichwohl wird dies im Rahmen der Beurteilung des Haushaltsausgleichs berücksichtigt. Für den Teil der Maßnahme, dem ggf. keine Unabweisbarkeit i. S. d. VV Nr. 4.1.3.1 zu § 103 GemO zugrunde gelegt werden kann, gilt weiterhin die Verpflichtung zur verbindlichen Finanzierung des Schuldendienstes.
Die Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen in der Kita beruhen auf Forderungen der Fachbehörden zur Erfüllung der Anforderungen nach dem neuen Kita-Gesetz und sind somit Voraussetzung für den weiteren Erhalt der Betriebserlaubnis.
Auf Antrag des Vorsitzenden Herrn Scheibe wurde die Sitzung von 19:32 Uhr bis 19:42 Uhr unterbrochen, um Fragen der anwesenden Einwohner zu beantworten.
Abstimmungsergebnis:
Mit 6 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
Nach eingehender Diskussion ist der Ortsgemeinderat der Auffassung, dass die bisherige Kostenschätzung zu niedrig ist und die Planung dementsprechend überarbeitet werden muss.
In der bisherigen Planung der Container ist keine Industrieküche vorgesehen welche jedoch für den Betrieb einer Kindertagesstätte notwendig ist. Da auch die Heizungsanlage erneuert werden muss, wird hier durch die Ratsmitglieder der der Einbau einer Wärmepumpe sowie einer Photovoltaikanlage befürwortet.
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat beschließt, die Planung und Kostenermittlung gemeinsam mit allen beteiligten Fachbehörden, Kita-Leitung, Kita-Beirat, Architekt und Planungsbüro noch einmal zu überarbeiten bevor diese durch den Ortsgemeinderat beschlossen wird. es soll ein Vor-Ort-Termin mit allen Beteiligten stattfinden.
Abstimmungsergebnis:
Mit 6 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
4. Erneuerbare Energien - Windenergie
Zum aktuellen Zeitpunkt befindet sich der Flächennutzungsplan der VG TT mit dem Teilbereich Erneuerbare Energien -Windkraft in der Fortschreibung. Nach aktuellem Planungsstand werden innerhalb der OG Flußbach Potentialflächen für die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) ausgewiesen.
Neben der OG Flußbach ist mit der Stadt Wittlich eine weitere Kommune Flächeneigentümer.
Die Stadt Wittlich ist aktuell ebenfalls bestrebt, Flächen für Windenergie zur Verfügung zu stellen. In Anbetracht dessen und hinsichtlich der Entfernung von mehr als ca. 5 km (Luftlinie) zu weiteren Potentialflächen innerhalb der VG TT bietet sich ein gemeinsames Vorgehen zur Vermarktung der Potentialflächen für Windenergie an.
Verwaltungsseitig wird durch eine Vermarktung gemeinsam mit der Stadt Wittlich mit Synergien hinsichtlich der vermarktbaren Flächen und potentiellen Windparkbetreibern gerechnet. Nach Beschluss des Verwaltungsrates der EG TT AöR vom 18.12.2023 könnten die Flächen der OG Flußbach gesondert von den übrigen Flächen innerhalb der VG TT vermarktet werden.
Durch den VG-Entwickler Herrn Ortner wird das Vorhaben den Ratsmitgliedern erläutert und Fragen beantwortet.
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat zeigt sich einer gemeinsamen Vermarktung von Potentialflächen für Windenergie mit der Stadt Wittlich aufgeschlossen.
Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt hierzu mit der Stadt Wittlich Gespräche zu einer entsprechenden Vereinbarung zu führen und diese entsprechend auszuarbeiten.
Abstimmungsergebnis:
Mit 6 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
5. Straßen- und Wirtschaftswegeunterhaltung
Ermächtigung zur Ausschreibung und Vergabe
Rahmenvertrag 2024-2025
Die Bauleistungen zur Unterhaltung der gemeindlichen bzw. städtischen Straßen und Wirtschaftswegen wurden in den vergangenen Jahren im Wege eines Rahmenvertrages beauftragt und abgerechnet.
Entsprechend der Interessenbekundung der Ortsbürgermeister/-innen wurde seitens der Verwaltung ein Leistungsverzeichnis zur Ausschreibung eines Rahmenvertrages für die Jahre 2024 und 2025 erstellt.
Nach Vorliegen der Ermächtigungen der teilnehmenden Ortsgemeinden und der Stadt Traben-Trarbach wird die Ausschreibung der Straßen- und Wegeunterhaltungsleistungen zeitnah erfolgen.
Zur Gewährleistung einer zügigen Auftragsvergabe und somit zur Sicherstellung der Leistungsaufnahme im Frühjahr dieses Jahres wird verwaltungsseitig empfohlen, den Ortsbürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten zur Auftragserteilung/-freigabe zu ermächtigen.
Die spätere Abrechnung der ausgeführten Arbeiten erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für die Straßen- und Wirtschaftswegeunterhaltung.
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat beauftragt die Verbandsgemeindeverwaltung zur Ausschreibung eines Rahmenvertrages über die Bauleistungen zur Unterhaltung der Straßen und Wirtschaftswege für die Jahre 2024 und 2025.
Zur Gewährleistung einer zügigen Leistungsaufnahme wird der Ortsbürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten ermächtigt, den Auftrag entsprechend der Vergabeempfehlung, zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 6 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
6. Mitteilungen und Anfragen
6.1. Verkehrsaufkommen Hauptstraße
Bislang wurde noch kein Termin für die Geschwindigkeitskontrollen in der Hauptstraße festgelegt. Nach Abbau der noch stehenden Geräte werden diese ausgelesen und die Daten der Polizei zur Verfügung gestellt. Ein Gespräch mit den Beteiligten soll danach zeitnah erfolgen, auch um die entsprechenden Verkehrszeichen festzulegen. Der Ortsgemeinderat spricht sich für eine Beschilderung mit Tempo 30 im Bereich der Kindertagesstätte einschließlich der Bushaltestelle aus.