Die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach verpachtet für die Fischereigenossenschaft "Alf" nachstehende Fischereistrecke am "Alfbach":
Pachtlos Hontheim III
Vom Felsvorsprung im Distrikt "Krumpwies" -alter Erzstollen- bis zur Einmündung des Sammetbaches bei der Brücke der K 30 über die Alf
Länge: ca. 3,1 km
Die Pachtzeit beginnt zum 01. Juli 2024. Der Vertrag wird für eine Dauer von 5 Jahren und 9 Monaten (bis zum 31.03.2030) geschlossen. Die Verpachtung erfolgt im Wege der freihändigen Vergabe durch Einholung schriftlicher Gebote. Die Gebote sind bis spätestens Montag, den 10. Juni 2024, 12.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach, Am Markt 3, 56841 Traben-Trarbach einzureichen. Einem Gebot ist der Nachweis der Fischereipachtfähigkeit beizufügen. Gebote müssen beziffert und aus sich selbst heraus verständlich sein. Die Gebote sind im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Fischereiverpachtung Alfbach“ mit Angabe des Absenders einzureichen. Die Abgabe eines Gebotes gilt gleichzeitig als Anerkennung der Pachtbedingungen.
Die Pachtbedingungen liegen vom 27.05.2024 bis einschließlich 10.06.2024, 12:00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach, Am Markt 3, 56841 Traben-Trarbach, Zimmer 3/4, während der Dienststunden öffentlich aus. Sie können auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung per Email (Berneck.M@vgtt.de) angefordert werden.
Die Öffnung der Gebote erfolgt am Montag, den 10. Juni 2024, 14:00 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses der Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach in 56841 Traben-Trarbach, Am Markt 3 (1. Stock, Zimmer 9). Bei der Angebotsöffnung können Mitglieder der Fischereigenossenschaften „Alf“ sowie Bieter anwesend sein.
56841 Traben-Trarbach, den 17.05.2024 | |
Verbandsgemeindeverwaltung | Fischereigenossenschaft Alf |
Traben-Trarbach | |
Marcus Heintel | Matthias Wendling, |
Bürgermeister | Fischereivorsteher |