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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 21/2025
Amtlicher Teil
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Niederschrift -öffentlicher Teil- über die Sitzung des Verbandsgemeinderates Traben-Trarbach vom 13.03.2025

Die Mitglieder des Verbandsgemeinderates Traben-Trarbach waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 07.03.2025 auf den 13.03.2025, 17:00 Uhr, zu einer Sitzung in den Bürgersaal "Alte Schule" in Enkirch, Am Wochenmarkt 15, Eingang Schulhof, einberufen worden.

Zeit, Ort und Stunde der Sitzung waren am 07.03.2025 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.

Die Tagesordnung war auf der Homepage der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach www.vgtt.de unter Ratsinfosystem sowie unter dem Link: https://vgtt.gremien.info/ einzusehen.

Ende der Sitzung: 19:27 Uhr

Anwesend:

Vorsitzender Bürgermeister Marcus Heintel

SPD Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

Ratsmitglied Frank Ewein

2. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Mike Ewein

Ortsvorsteherin und Ratsmitglied Beatrix Kimnach

Ratsmitglied Martin Kirst

Ortsvorsteher und Ratsmitglied Christian Müllers

Ratsmitglied Vera Reichert

CDU Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

Ortsbürgermeisterin und Ratsmitglied Desire Beth

Ortsvorsteher und Ratsmitglied Ferdinand Dimmig

Ratsmitglied Knut Georg

Ratsmitglied Sarah Haussmann-Keller

Ratsmitglied Klaus Dieter Müllen

Ratsmitglied Hans Theodor Schenk

Ortsbürgermeister und Ratsmitglied Karl Josef Simon

Ratsmitglied Florian Stroh

FDP Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

Ratsmitglied Bernd Fröhlich

3. Beigeordneter und Ratsmitglied Wilhelm Müllers

Ratsmitglied Rolf Pohl

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Verbandsgemeinde Tr.-Tr.

Ratsmitglied Gerhard Lettl

Ratsmitglied Anne Schabinger

FWG Gemeinsame Zukunft e.V. VG TT

2. Beigeordnete und Ratsmitglied Dajana Hermann

Ortsbürgermeister und Ratsmitglied Heiko Jäckels

3. Stadtbeigeordneter und Ratsmitglied Edgar Koch

2. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Marc Schiffels

Außerdem anwesend:

1. Beigeordnete Elke Schnabel

Ortsbürgermeister Rainer Schwind

Ortsbürgermeister Wolfgang Scheibe

Ortsbürgermeister Rudolf Bucher

1. Ortsbeigeordneter Gerald Caspari

Schriftführer Fachbereichsleiter Frank Koch

Fachbereichsleiter Frank Thullen

Werkleiter Jens Burch

VG-Entwickler Malte Ortner

Entschuldigt:

Ratsmitglied Anja Bindges

2. Stadtbeigeordneter und Ratsmitglied Hans-Joachim Weinmann

Ratsmitglied Frank Ames

Ortsbürgermeister und Ratsmitglied Roland Bender

Ratsmitglied Frank Ehses

3. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Christoph Groh

2. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Thomas Kaufmann

Ratsmitglied Katrin Schühlein

1. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Christian Knappstein

Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.

Der Verbandsgemeinderat Traben-Trarbach war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1.

Einwohnerfragestunde

2.

Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinderates

3.

Unterrichtung gem. § 119 (3) LBG über die Nebentätigkeiten und Ehrenämter des Bürgermeisters

4.

Schiedsamtswesen;

hier: Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Traben-Trarbach

5.

Nachwahl eines Mitgliedes für den Seniorenbeirat

6.

Nachwahl eines Mitgliedes für den DUNKEL-Ausschuss

7.

Abschluss einer Zweckvereinbarung zwischen der ZIDKOR und den Grundschulen

8.

Vergabe von Arbeiten und Aufträgen;

Erwerb eines Geoinformationssystems (GIS)

9.

Fortschreibung des Flächennutzungsplans;

Aufstellung des Bebauungsplans "Moselvorland" in der Ortsgemeinde Kinheim,

hier: Abwägung der Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren

10.

Fortschreibung des Flächennutzungsplans;

hier: Sammel-Einzelfortschreibung zur Darstellung von Wohnbauflächen,

Einleitung der frühzeitigen Beteiligung

11.

Regionales Zukunftsprogramm;

a) Zielsetzungen der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

b) Beteiligung der Ortsgemeinden/Stadt

c) Grundsätze zur Zuweisungsbeantragung und -abwicklung

12.

Neuaufstellung regionaler Raumordnungsplan Region Trier;

zweite öffentliche Anhörung

hier: Abgabe einer Stellungnahme

13.

Aufnahme eines Angebotes für den ÖPNV in die Mollie Guestcard und Beratung und Beschlussfassung 1. Änderung der Gästebeitragssatzung der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

14.

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 der Verbandsgemeindewerke Traben-Trarbach, Betriebszweig Wasserwerk

15.

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 der Verbandsgemeindewerke Traben-Trarbach, Betriebszweig Abwasserwerk

16.

Mitteilungen und Anfragen

16.1

Mitteilung über die Genehmigungsverfügung zur Haushaltssatzung mit -plan 2025

16.2

Behindertenbeauftragte/r für die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

16.3

Anfrage der CDU- und der FWGGZ-Fraktionen zu Feuerwehrthemen

16.4

Änderung der Schulbezirke der Grundschule Alftal-Kinderbeuern und der Grundschule Kröv

Öffentliche Sitzung

1. Einwohnerfragestunde

In der Einwohnerfragestunde wurden keine Anfragen gestellt.

2. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinderates

Gegen die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 12.12.2024 werden keine Einwendungen erhoben.

3. Unterrichtung gem. § 119 (3) LBG über die

Nebentätigkeiten und Ehrenämter des Bürgermeisters

Gemäß § 119 Abs. 3 LBG unterrichten Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte auf Zeit bis zum 1. April eines jeden Kalenderjahres in einer öffentlichen Sitzung der Vertretungskörperschaft über Art und Umfang ihrer innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen im vergangenen Kalenderjahr. Dies gilt bei außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter nur dann, wenn ein Bezug zum Hauptamt besteht.

Die Ausführungen sind in der Niederschrift über diese Sitzung aufzunehmen. Dieser Teil der Niederschrift ist unverzüglich auf der Internetseite der kommunalen Körperschaften zu veröffentlichen. Soweit eine solche nicht besteht, erfolgt die Veröffentlichung unverzüglich in dem für die jeweilige kommunale Gebietskörperschaft festgelegten öffentlichen Bekanntmachungsorgan.

Die vorgesehene Unterrichtung des Verbandsgemeinderates erfolgt seitens Bürgermeister Heintel mittels der den Ratsmitgliedern zur Sitzung vorgelegten Übersicht. Diese lag zum Zeitpunkt der Sitzung noch bei der Kommunalaufsicht zur Bestätigung vor. Es handelte sich somit zunächst um eine vorläufige Aufstellung.

Der Verbandsgemeinderat nimmt die in der vorgelegte Übersicht über die Nebentätigkeiten und Ehrenämter von Bürgermeister Heintel zur Kenntnis.

4. Schiedsamtswesen;

hier: Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Traben-Trarbach

Wie bereits berichtet, hat der bisherige Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Traben-Trarbach aus persönlichen Gründen um Abberufung aus dem Amt gebeten.

Aufgrund der v. g. Situation hat das Amtsgericht Bernkastel-Kues um die Unterbreitung eines Vorschlages für die Neubesetzung der Stelle gebeten.

Auf entsprechende Ausschreibung bzw. Nachfrage hat sich Frau Svenja-Marisa Lieser, wohnhaft in Traben-Trarbach, um die Position beworben. Sie erfüllt nach aktuellem Stand alle Anforderungen an eine Bewerberin für die Stelle.

Sie ist weiterhin auch damit einverstanden, die wechselseitige Vertretung für den Schiedsamtsbezirk Morbach zu übernehmen.

Sofern von Seiten des Verbandsgemeinderates eine entsprechende Wahl erfolgen sollte, ist eine kurzfristige Übernahme des Amtes geplant.

Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat beschließt zunächst einstimmig, die Wahl offen vorzunehmen.

Der Verbandsgemeinderat wählt Frau Svenja-Marisa Lieser, Traben-Trarbach, für das Amt der Schiedsfrau für den Schiedsamtsbezirk Traben-Trarbach.

Damit verbunden ist auch die wechselseitige Vertretung mit dem Schiedsamtsbezirk Morbach.

Abstimmungsergebnis:

Mit 16 Ja-Stimmen 7 Enthaltungen einstimmig angenommen

Bürgermeister Marcus Heintel hat gem. § 36 (3) GemO an der Wahl nicht teilgenommen.

5. Nachwahl eines Mitgliedes für den Seniorenbeirat

Frau Sabine Franzen hat zwischenzeitlich Ihren Rücktritt aus dem Seniorenbeirat der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach erklärt.

Insofern ist durch den Verbandsgemeinderat eine Nachwahl durchzuführen. Es wird um entsprechende Vorschläge gebeten.

Am heutigen Tage werden keine Vorschläge für die Nachwahl unterbreitet.

Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, diesen Tagesordnungspunkt auf die kommende Sitzung des Verbandsgemeinderates zu vertagen. Gleichzeitig werden die Fraktionen um Vorschläge für die Nachwahl gebeten.

Abstimmungsergebnis:

Mit 24 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

6. Nachwahl eines Mitgliedes für den DUNKEL-Ausschuss

Herr Winfried Morgen wurde für die FWG Fraktion als Stellvertreter von Herrn Edgar Koch in den DUNKEL-Ausschuss gewählt (als Sachkundiger Bürger).

Herr Morgen hat mit Schreiben vom 24.12.2024 erklärt, dass er die Wahl nicht annimmt.

Entsprechend ist eine Nachwahl durchzuführen. Von Seiten der FWG Fraktion wird Frau Katja Meyer aus Kinderbeuern vorgeschlagen.

Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat beschließt zunächst einstimmig, die Wahl offen vorzunehmen.

Anschließend wählt der Verbandsgemeinderat Frau Katja Meyer als stellvertretendes Mitglied (sachkundige Bürgerin) in den DUNKEL-Ausschuss.

Abstimmungsergebnis:

Mit 23 Ja-Stimmen jeweils einstimmig angenommen

Bürgermeister Marcus Heintel hat gem. § 36 (3) GemO an der Wahl nicht teilgenommen.

7. Abschluss einer Zweckvereinbarung zwischen der ZIDKOR und den Grundschulen

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.09.2024 irrtümlicherweise den Abschluss einer Zweckvereinbarung mit der „ZIDKOR co. KommWis mbh, Mainz“ beschlossen. Der Zweckverband heißt allerdings lediglich „ZIDKOR“. Die ADD sieht keine Möglichkeit, die Zweckvereinbarung auf dieser Basis zu genehmigen. Somit wird der nachfolgende Beschluss, mit unverändertem Inhalt, für die ZIDKOR erneut gefasst:

Bisher konnte die Schulverwaltungssoftware „Edoosys“ von Mitarbeitern der Verbandsgemeindeverwaltung gepflegt und gewartet werden. Neue Anforderungen an die Schulverwaltungssoftware machen dies jedoch nicht länger möglich. Für die neuste Version von Edoosys werden Windows-Server mit Windows-Server-Lizenzen benötigt. Zudem wird der Aufwand für die Pflege der Schulsoftware immer größer.

In Zukunft soll Edoosys daher, wie bei anderen Verwaltungen auch, in einem Rechenzentrum

bei der Kommunalen Datenzentrale Mainz (KDZ) gehostet und gepflegt werden. Für die Arbeiten in den Grundschulen verändert sich, bis auf den Login, nichts.

Die Kosten für das Hosting belaufen sich auf 281,- € netto jährlich je Benutzer bei einer Mindestabnahmepflicht von fünf Jahren. In unseren fünf Grundschulen haben wir insgesamt 11 Benutzer.

Die Gesamtkosten betragen rd. 3.091,- € netto pro Jahr. Dafür kann auf den Aufbau eigener Schulserver mit Serverlizenzen verzichtet werden.

Zur Beauftragung gehört die Unterzeichnung einer Zweckvereinbarung zwischen der ZIDKOR und der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach.

Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Zweckvereinbarung in der vorgelegten Form und beauftragt Bürgermeister Marcus Heintel, die Zweckvereinbarung mit der ZIDKOR zu unterzeichnen.

Der Beschluss vom 19.09.2024 im Verbandsgemeinderat wird entsprechend geändert.

Abstimmungsergebnis:

Mit 24 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

8. Vergabe von Arbeiten und Aufträgen;

Erwerb eines Geoinformationssystems (GIS)

Die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach beabsichtigt, die GIS-Software CAIGOS-GIS zu erwerben, um den gestiegenen Anforderungen in verschiedenen Verwaltungsbereichen gerecht zu werden. Das bisher eingesetzte GIS-System Ingrada Web bietet keine Funktionalitäten für wesentliche Anwendungen wie ein Jagdkataster oder die Verwaltung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge und ist daher nicht mehr zweckmäßig. Zudem erfüllt CAIGOS-GIS weitere Anforderungen, die für eine effiziente und moderne Verwaltungsarbeit unerlässlich sind.

Diese Maßnahme für die Beschaffung der Software CAIGOS-GIS hat finanzielle Auswirkungen i.H.v:

  • Einmalige Kosten: 18.970,00 € netto
  • Monatliche Kosten: 419,80 € netto (inkl. Programmnutzung, Programmpflege und Anwendersupport)

Einsatzbereiche von CAIGOS-GIS:

1.

Jagdkataster: Erstellung und Berechnung von Jagdgenossenschaften sowie Feststellung des Stimmrechts bei Jagdgenossenschaftsversammlungen.

2.

Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge: Verwaltung und Berechnung von Beiträgen für den Straßenausbau.

3.

Anlagenbuchhaltung: Integration in die Buchhaltung zur Verwaltung kommunaler Anlagen.

4.

Grundsteuer: Effektive Unterstützung der Anforderungen im Zuge der Grundsteuerbearbeitung.

5.

Zugriff durch Ortsbürgermeister: Ermöglichung eines direkten und unkomplizierten Zugangs für Ortsbürgermeister auf GIS-Daten zur besseren Verwaltung vor Ort.

Anmerkung der Verwaltung: Für die Nutzung des seitens der VG-Werke und der Verwaltung genutzten Geoinformationssystem „Ingrada“ fallen für die VG-Verwaltung Softwarepflegekosten von 3.000 € p.a. an.

Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat beschließt:

1.

Die Software CAIGOS-GIS wird zum Preis von einmalig 18.970,00 € netto sowie monatlich 419,80 € netto erworben.

2.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Einführung und Implementierung der Software CAIGOS-GIS vorzubereiten und durchzuführen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 24 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

9. Fortschreibung des Flächennutzungsplans;

Aufstellung des Bebauungsplans "Moselvorland" in der Ortsgemeinde Kinheim,

hier: Abwägung der Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren

Auf die bisherigen Beratungen wird verwiesen, zuletzt in der Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 19.09.2024 (TOP 6) und vom 14.03.2024 (TOP 14).

Der Verbandsgemeinderat wird darüber informiert, dass die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (kurz: BauGB) und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Absatz 2 BauGB durchgeführt wurden. Es bestand die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme bis einschließlich 13.12.2024.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB erfolgte durch Interneteinsicht

und die Möglichkeit die Planunterlagen in der Verbandsgemeindeverwaltung in der Zeit vom

11.11.2024 bis zum 13.12.2024 einzusehen.

Der Verbandsgemeinderat wird über die im Zuge der vorgenannten Beteiligungen eingegangenen Stellungnahmen informiert. Die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen sind in der Abwägungstabelle festgehalten und kommentiert. Den Ratsmitgliedern liegt die Abwägungstabelle, die Planzeichnung sowie die dazugehörige Begründung vor.

Im parallellaufenden Verfahren der Ortsgemeinde Kinheim über die Aufstellung des Bebauungsplans „Moselvorland“ fanden im gleichen Zeitraum die zuvor erwähnten Verfahrensschritte statt. Die Abwägung ist bereits in der Sitzung des Ortsgemeinderates Kinheim vom 28.01.2025 erfolgt. Der Bebauungsplan kann jedoch erst als Satzung bekanntgemacht werden (und somit in Kraft treten), wenn die Fortschreibung des Flächennutzungsplans erfolgt ist.

Fachbereichsleiter Frank Thullen erläutert dem Verbandsgemeinderat den Sachverhalt. Fragen der Ratsmitglieder werden zu deren Zufriedenheit beantwortet.

Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat stimmt der vorliegenden Genehmigungsfassung zur Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans im Bereich „Moselvorland“ in der Ortsgemeinde Kinheim zu und billigt den dazugehörigen Umweltbericht.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterlagen entsprechend der in der Abwägungstabelle vorgeschlagenen und gefassten Beschlüsse zu aktualisieren, bevor im Anschluss die Genehmigung nach § 6 BauGB bei der unteren Landesplanungsbehörde beantragt wird.

Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, die Teilfortschreibung nach erfolgter Genehmigung ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 24 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

10. Fortschreibung des Flächennutzungsplans;

hier: Sammel-Einzelfortschreibung zur Darstellung von Wohnbauflächen,

Einleitung der frühzeitigen Beteiligung

Es wird auf die bisherigen Beratungen hingewiesen.

Im Jahr 2020 wurde durch den Rat beschlossen, eine Sammel-Einzelfortschreibung einzuleiten um Wohnbauflächen in den Ortsgemeinden Bausendorf, Enkirch, Kinheim sowie der Stadt Traben-Trarbach ausweisen zu können. Dieses Verfahren wurde seinerzeit gewählt, da es aufgrund der Vorgaben des Regionalen Raumordnungsplanes nicht möglich war, neue Wohnbauflächen auszuweisen, ohne bereits im Flächennutzungsplan ausgewiesene Wohnbauflächen zurückzunehmen. Mit Hilfe der Sammel-Einzelfortschreibung sollte somit ein Tausch von Flächen innerhalb der Verbandsgemeinde herbeigeführt werden.

In einem ersten Schritt wurde bei der Unteren Landesplanungsbehörde eine landesplanerische Stellungnahme beantragt. Aus dieser ging im Jahr 2022 hervor, dass die Fläche „BA-01“ in Bausendorf teilweise in einem „offenzuhaltenden Wiesental“ liegt und dem Antrag auf Flächentausch nicht stattgegeben werden könne. Hier müsse zunächst ein Zielabweichungsverfahren durchgeführt werden. Dieses konnte im vergangenen Jahr mit positivem Ergebnis zu Ende gebracht werden, sodass das Verfahren nun weitergeführt werden kann.

Im nächsten Schritt kann nun das sogenannte frühzeitige Beteiligungsverfahren durchgeführt werden, welches die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB sowie die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Absatz 2 BauGB umfasst. Hierbei wird allen Beteiligten die Möglichkeit gegeben innerhalb eines befristeten Zeitraums (mindestens ein Monat) eine entsprechende Stellungnahme abzugeben. Die Planunterlagen werden hierfür sowohl auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung als auch vor Ort im Rathaus Kröv bereitgestellt.

Erarbeitet wurden die Unterlagen durch das damit beauftragte Büro BBP aus Kaiserslautern.

Die Planunterlagen waren der Einladung zur Sitzung beigefügt.

Fachbereichsleiter Frank Thullen erläutert dem Verbandsgemeinderat den Sachverhalt. Fragen der Ratsmitglieder werden zu deren Zufriedenheit beantwortet.

Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 sowie die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Absatz 2 BauGB und beauftragt die Verwaltung diese durchzuführen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 24 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

11. Regionales Zukunftsprogramm;

a) Zielsetzungen der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

b) Beteiligung der Ortsgemeinden/Stadt

c) Grundsätze zur Zuweisungsbeantragung und - abwicklung

Zielsetzungen des Gesetzes ist die Angleichung der Lebensverhältnisse von Bürgerinnen und Bürgern durch die Reduzierung von Strukturschwächen. Das Land stellt für einmalig 197 Mio. € zur Verfügung um Maßnahmen zu finanzieren, um Strukturdefizite abzubauen oder deren Folgen abzuschwächen.

Basierend auf einer Auswertung des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz wurden 25 Faktoren aus den Bereichen Infrastruktur, Soziales, Demografie und Ökonomie betrachtet um die landesweiten Strukturstärken und -schwächen zu bewerten. Die Verbandsgemeinde erhält nach der genannten Auswertung eine Zuwendung um die Strukturschwächen abzubauen bzw. abzuschwächen. Die Schwächen der Verbandsgemeinde (nach statistischer Auswertung) liegen insbesondere im Bereich der Demografie, dem Sozialen und der Ökonomie.

Zielsetzung der Verbandsgemeinde sollte der Gesetzesbegründung folgend die Verbesserung der Demografie und Ökonomie in der Verbandsgemeinde durch Schaffung von qualifizierten und wohnortnahen Arbeitsplätzen sein. Des Weiteren sollten die Mittel für Investitionen, die eine Verbesserung der digitalen Kommunalverwaltung und Maßnahmen der Informations- und Cybersicherheit dienen, ebenfalls Verwendung finden können. Dabei soll auch eine weitere Anbindung von Außenstellen und Ortsgemeinden/Stadt Berücksichtigung finden.

Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf entfallen auf der Grundlage von 17.505 Einwohnern auf die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach 2.799.289,21 €.

Diese Mittel sind in verschiedenen Kapiteln zu verwenden. Das Programm weist folgende Kapitel aus in mit folgenden Anteilen Verwendung finden müssen:

1.

Kapitel I – Maßnahmen zur Stärkung der innerörtlichen Entwicklung und Nutzung von Flächenpotenzialen (mind. 40 % bis max. 55 %)

2.

Kapitel II – Klimaschutz- Klimaresilienz- und sonstige strukturelle Maßnahmen (mind. 15 % bis max 30 %)

3.

Kapitel III Wirtschafts-, agrar- und verkehrsstrukturelle Maßnahmen (mind. 15 % bis max. 30 %)

Mögliche Vorhaben werden im Gesetz als Anlage aufgeführt. Zu beachten ist, dass Wirtschaftsbetriebe eine beihilferechtliche Relevanz haben und ggf. unter De-Minimis Regelungen fallen. Für die Ortsgemeinden und die Stadt ist dies grundsätzlich schwierig wegen anderweitiger Förderungen, insbesondere im forstwirtschaftlichen Bereich.

Maßnahmen, die einer grds. höheren Förderfähigkeit aus anderen Förderprogrammen unterliegen, sollten subsidär Verwendung finden.

Im Zeitraum vom 01.03.2025 bis zum 31.08.2025 hat die Verbandsgemeinde die Möglichkeit Maßnahmen nach dem LGRZN schriftlich oder elektronisch bei der Bewilligungsbehörde zu beantragen. Dabei ist eine Maßnahmenübersicht zu erstellen. Es wird davon ausgegangen, dass es sich um einen einzigen Antrag handeln wird, welcher alle Maßnahmen bündelt.

Bei Beantragung muss dargelegt werden, dass die Kapitelquoten eingehalten werden. Jedes Projekt muss einzeln dargestellt werden mit Informationen zu

Maßnahmenträger

Höhe der voraussichtlichen Gesamtkosten, davon der zuwendungsfähigen Ausgaben

und der hierfür benötigten Fördermittel

Zum Anteil der nicht investiven Ausgaben einschließlich zusätzlich entstehender

Ausgaben für Anmietung, Anpachtung sowie den laufenden Betrieb

Beschreibung der Maßnahmen

Zuordnung zu einem Kapitel

Ggf. erfolgende Kumulierung mit anderen Förderprogrammen

Voraussichtliche mit der Maßnahme bis zum Ablauf der Zweckbindungsfrist verbundene Einnahmen, wie bspw. regelmäßig wiederkehrende Nutzungsentgelte durch Mieten sowie Veräußerungserlöse oder Beitragszahlungen Dritter.

Die Maßnahmen müssen bis zum 31.12.2028 abgeschlossen sein. Der Bewilligungszeitraum beträgt 36 Monate ab Auszahlung.

Grundsätzlich gilt:

Der Maßnahmenbeginn vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids ist unzulässig

Als Maßnahmenbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden

Lieferungs- oder Leistungsvertrags

Planungsleistungen bis einschließlich der Vorbereitung der Vergabe gelten nicht als

Maßnahmenbeginn (außer sie sind alleiniger Zweck der Zuwendung).

Bis zum 31.12.2026 können weitere Maßnahmen beantragt werden. Hier ist jedoch weiterhin strikt auf die Einhaltung der Kapitelquoten zu achten. Im Weiteren muss hierzu der gesamte Antrag erneut überarbeitet werden. Mittelübertragungen sind nur innerhalb desselben Kapitels möglich. Die Beantragung einer neuen Maßnahme ist bei der Bewilligungsbehörde zu stellen.

Eine Weiterleitung an Ortsgemeinden ist möglich. Die Abläufe bedürfen noch einer Abstimmung mit der Bewilligungsbehörde.

Informationen zum LGRZN basieren auf den Drucksachen des Landtages RLP.

VG-Entwickler Malte Ortner und Fachbereichsleiter Frank Koch erläutern dem Verbandsgemeinderat das Förderprogramm und die seitens der Verbandsgemeinde beabsichtigte Umsetzung, insbesondere weisen sie darauf hin, wie eine Beteiligung der Ortsgemeinden erfolgen kann, dies aber gleichzeitlich auch mit einem vertretbaren administrativen Aufwand umgesetzt werden kann. Die Einzelheiten werden den Ortsbürgermeistern/dem Stadtbürgermeister in der in kürze stattfindenden Ortsbürgermeisterdienstbesprechung vorgestellt.

Fragen der Ratsmitglieder werden zu deren Zufriedenheiten beantwortet.

Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat beschließt,

a)

Die mit dem LGRZN zur Verfügung gestellten Mittel sollen nach Möglichkeit nachhaltig zur Verbesserung der Wirtschaftskraft, Schaffung von wohnortnahen Arbeitsplätzen und städtebauliche Entwicklungen sowie der Verbesserung der digitalen Kommunalverwaltung und Maßnahmen der Informations- und Cybersicherheit Verwendung finden.

b)

Den Ortsgemeinden und der Stadt werden zunächst anteilig Mittel i.H.v. 1/3 der Zuweisungssumme auf der Grundlage der Einwohnerzahlen zum 31.12.2023 – auch maßgeblich für die Zuweisungsbewilligung - zur Verwendung im eigenen Ermessen im Rahmen des Gesetzes zur Verfügung gestellt. Die Verbandsgemeinde behält sich vor, Maßnahmen der Ortsgemeinden, die den unter a) aufgeführten Zielsetzungen entsprechen ebenfalls mit eigenen „Budgetmitteln“ zu unterstützen. Hierzu erfolgt eine gesonderte Beschlussfassung des VG-Rates.

Nicht von einzelnen Ortsgemeinden/Stadt in Anspruch genommene Mittel werden durch die Verbandsgemeinde entsprechend den Zielsetzungen zu a) verwendet. Der Verbandsgemeinderat behält sich die finale Entscheidung über die Beantragung einzelner Projekte ausdrücklich vor, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Einhaltung der Kapitelquoten.

c)

Zuschussantrag und Abwicklung (vorauss. 1 Antrag, Vorstellung Programm OBDB am 18.03.2025, anschließend Beratungen in den OG‘s/Stadt, Rückmeldung bis spätestens 31.05.2025, anschl. Beantragung durch VG nach Beschlussfassung durch VG-Rat am 12.06.2025 bzw. Ermächtigung des Bürgermeisters und den Beigeordneten in Zusammenarbeit mit der Verwaltung den finalen Maßnahmenplan auszuarbeiten und festzulegen.

Je Ortsgemeinde bzw. der Stadt ist 1 Projekt/Maßnahme zulässig. Sollten Konvoi- Maßnahmen möglich sein (z.B. Anschaffung von Defibrillatoren) kann hier zusätzlich teilgenommen werden.

d)

Der Bürgermeister und die Verwaltung der Verbandsgemeinde werden ermächtigt Kostenschätzungen von Maßnahmen zu beauftragen sofern es für die geplanten Maßnahmen erforderlich sein wird. Ggf. entstehende Kosten werden außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.

e)

Die Verwaltung wird mit der weiteren Erstellung der Maßnahmenliste zur Sitzung des Verbandsgemeinderates im II Quartal 2025 beauftragt.

f)

Der Bürgermeister wird im Benehmen mit den Beigeordneten dazu ermächtigt den Antrag und alle dazu erforderlichen Unterlagen zu unterzeichnen.

Die erforderlichen Mittel sind nicht im Haushaltsplan veranschlagt und werden außer- /überplanmäßig zur Verfügung gestellt. Die Deckung erfolgt durch die entsprechende Landeszuweisung.

Die Finanzierung erfolgt in einem Nachtragshaushalt. Es handelt sich um Investitionsmaßnahmen; der Verbandsgemeinderat beschließt das Vorliegen des Ausnahmetatbestands gem. VV Ziff. 4.1.3. zu § 103 GemO.

Abstimmungsergebnis:

Mit 24 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

12. Neuaufstellung regionaler Raumordnungsplan Region Trier; zweite öffentliche Anhörung

hier: Abgabe einer Stellungnahme

Mit Schreiben vom 21.11.2024 wurde der Verbandsgemeinde sowie den Ortsgemeinden und der Stadt die Möglichkeit gegeben sich im Rahmen des im Betreff genannten Verfahrens zu äußern. Dabei beschränkte sich die Möglichkeit Anregungen und Hinweise vorzubringen auf die zu den gegenüber dem Planentwurf geänderten oder ergänzten Planteile sowie zu den Beteiligten nach der 1. öffentlichen Anhörung 2014 zwischenzeitlich eingetretenen neuen, unmittelbar planwirksamen förmlichen und faktischen Tatbeständen (Planänderungsentwurf; inhaltlicher Schwerpunkt der Einwendungen war die Rohstoffsicherungsplanung insb. in der Vulkaneifel).

Da nach Durchsicht der bereitgestellten Unterlagen keinerlei Handlungsbedarf seitens der Verbandsgemeinde festgestellt wurde und auch aus den Ortsgemeinden keine Anregungen oder Hinweise vorgetragen wurden, bezog sich unser Antwortschreiben lediglich auf redaktionelle Hinweise.

Der Verbandsgemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und billigt die Vorgehensweise der Verwaltung in dem Verfahren.

13. Aufnahme eines Angebotes für den ÖPNV in die Mollie Guestcard und Beratung und Beschlussfassung 1. Änderung der Gästebeitragssatzung der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

Auf die bisherigen Beratungen in der Angelegenheit, zuletzt in der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 19.09.2024 (Öffentliche Sitzung TOP 9) wird verweisen. In dieser Sitzung hat der Verbandsgemeinderat - vorbehaltlich der Änderung des Kommunalabgabengesetzes mit der Möglichkeit der Einbeziehung eines Angebotes für den Öffentlichen Personen Nahverkehr (ÖPNV) - die Verwaltung mit einer Neukalkulation beauftragt und bestimmte Rahmenregelungen für eine mögliche 1. Änderungssatzung vorgegeben. Am gleichen Tag beschloss der Verbandsgemeinderat in der nichtöffentlichen Sitzung einen entsprechenden Vertrag mit dem Verkehrsverbund Trier (VRT).

Der Landtag des Landes Rheinland-Pfalz hat in seiner Sitzung am 20.02.2025 dem Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes mit der Aufnahme dieser Möglichkeit zugestimmt. Das Inkrafttreten des Gesetzes wird am Tage nach der Bekanntmachung erfolgen. Hiervon abhängig ist auch eine Beschlussfassung des Verbandsgemeinderates für eine 1. Änderungssatzung.

Ursprünglich war die Neukalkulation für den 01.04.2025 und somit für den Beginn der Gästebeitragsperiode 1 im Jahr 2025 vorgesehen. Aufgrund der nunmehr erst stattgefunden Schaffung der gesetzlichen Grundlagen ist ein Inkrafttreten zum 01.04.2025 insbesondere auch im Hinblick auf die Vorbereitungszeit der Verwaltung, der Beherbergungsbetriebe und dem Verkehrsverbund Trier (VRT) zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.

Insofern wurde verwaltungsseitig aufgrund der sich abzeichnenden Beratungsfolge im Landtag den Betrieben ein voraussichtliches Inkrafttreten zum 01.07.2025 kommuniziert.

Mit der Neukalkulation der Beitragssätze und der daraus resultierenden Änderung der Gästebeitragssatzung sollen noch weitere sich aus der bisherigen Erhebungspraxis ergebenden Änderungen in der 1. Änderungssatzung berücksichtigt werden.

Ein Entwurf für die 1. Änderungssatzung sowie die Neukalkulation des Gästebeitrag zum 01.07.2025 hat den Ratsmitgliedern zur Sitzung vorgelegen

Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Aufnahme eines Angebotes für den ÖPNV in die Gästekarte der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach (Mollie Guestcard) zum 01.07.2025. Der entsprechende Vertrag mit dem VRT soll zum 01.07.2025 in Kraft treten.

Der Verbandsgemeinderat beschließt die 1. Änderungssatzung zum Gästebeitrag in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach incl. der Neukalkulation in der in der vorgelegten Form.

Abstimmungsergebnis:

Mit 24 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

14. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 der Verbandsgemeindewerke Traben-Trarbach, Betriebszweig Wasserwerk

Auf die Beratungen unter Tagesordnungspunkt 3 der öffentlichen Sitzung wird Bezug genommen.

Der Jahresabschluss wurde in der Schlussbesprechung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ausführlich vorgestellt. Nach § 27 EigAnVO Rheinland-Pfalz vom 05. Oktober 1999 ist der Jahresabschluss, der Anlagennachweis, die Erfolgsaussichten und der Jahresbericht mit der Stellungnahme des Werkausschusses dem Verbandsgemeinderat vorzulegen.

Der Jahresabschluss ist nach den hierfür geltenden Vorschriften zu prüfen. Die Prüfung wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Pütz, Mittler & Kollegen GmbH, Boppard-Buchholz, vorgenommen.

Beschlussfassung:

Der Jahresabschluss des Betriebszweiges Wasserwerk zum 31.12.2023 schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit 35.253.861,97 € ab, wobei ein Jahresgewinn in Höhe von 68.768,93 € entstanden ist.

Der Verbandsgemeinderat beschließt, den Jahresabschluss des Wasserwerkes zum 31. Dezember 2023 festzustellen.

Darüber hinaus empfiehlt der Verbandsgemeinderat, den eingetretenen Jahresgewinn 2023 auf neue Rechnung vorzutragen.

Außerdem werden dem Bürgermeister, den Beigeordneten und der Werkleitung Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2023 ist gemäß § 27 Abs. 3 der EigAnVO vom 05.10.99 i. V. m. § 8 Abs. 2 DVO zu § 27 GemO an sieben Werktagen öffentlich auszulegen. Ort und Zeitpunkt der Auslegung sind öffentlich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 22 Ja-Stimmen 2 Befangenheit einstimmig angenommen

Folgende Personen haben an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem TOP nicht teilgenommen und sich im für die Zuhörer vorgesehenen Teil des Sitzungssaales aufgehalten:

Vorsitzender Bürgermeister Marcus Heintel

3. Beigeordneter und Ratsmitglied Wilhelm Müllers

Den Vorsitz führte die 1. Beigeordnete Elke Schnabel.

15. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 der Verbandsgemeindewerke Traben-Trarbach, Betriebszweig Abwasserwerk

Auf die Beratungen unter Tagesordnungspunkt 4 der öffentlichen Sitzung wird Bezug genommen.

Der Jahresabschluss wurde in der Schlussbesprechung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ausführlich vorgestellt. Nach § 27 EigAnVO Rheinland-Pfalz vom 05. Oktober 1999 ist der Jahresabschluss, der Anlagennachweis, die Erfolgsaussichten und der Jahresbericht mit der Stellungnahme des Werkausschusses dem Verbandsgemeinderat vorzulegen.

Der Jahresabschluss ist nach den hierfür geltenden Vorschriften zu prüfen. Die Prüfung wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Pütz, Mittler & Kollegen GmbH, Boppard-Buchholz, vorgenommen.

Beschlussfassung:

Der Jahresabschluss des Betriebszweiges Abwasserwerk zum 31.12.2023 schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit 49.737.137,73 € ab, wobei ein Jahresgewinn in Höhe von 314.273,46 € entstanden ist.

Der Verbandsgemeinderat beschließt, den Jahresabschluss des Abwasserwerkes zum 31. Dezember 2023 festzustellen.

Darüber hinaus empfiehlt der Verbandsgemeinderat, den eingetretenen Jahresgewinn 2023 auf neue Rechnung vorzutragen.

Außerdem werden dem Bürgermeister, den Beigeordneten und der Werkleitung Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2023 ist gemäß § 27 Abs. 3 der EigAnVO vom 05.10.99 i. V. m. § 8 Abs. 2 DVO zu § 27 GemO an sieben Werktagen öffentlich auszulegen. Ort und Zeitpunkt der Auslegung sind öffentlich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 22 Ja-Stimmen und 2 Befangenheit einstimmig angenommen

Folgende Personen haben an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem TOP nicht teilgenommen und sich im für die Zuhörer vorgesehenen Teil des Sitzungssaales aufgehalten:

Vorsitzender Bürgermeister Marcus Heintel

3. Beigeordneter und Ratsmitglied Wilhelm Müllers

Den Vorsitz führte die 1. Beigeordnete Elke Schnabel.

16. Mitteilungen und Anfragen

16.1 Mitteilung über die Genehmigungsverfügung zur Haushaltssatzung mit -plan 2025

Bürgermeister Marcus Heintel teilt dem Verbandsgemeinderat den Inhalt der mit der Einladung zur heutigen Sitzung digital zur Verfügung gestellten Genehmigungsverfügung zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 mit.

16.2. Behindertenbeauftragte/r für die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

Der Vorsitzende verweist auf die bisherigen Beratungen, zuletzt in der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 12.12.2024. Bis zum heutigen Tag ist ihm gegenüber bisher kein Vorschlag für dieses Amt erfolgt.

Seitens der CDU-Fraktion wird für die Wahl des Behindertenbeauftragten in der kommenden Sitzung des Verbandsgemeinderates Herr Erwin Haussmann, Traben-Trarbach vorgeschlagen.

16.3. Anfrage der CDU- und der FWGGZ-Fraktionen zu Feuerwehrthemen

Von Seiten der CDU- und der FWGGZ-Fraktion im Verbandsgemeinderat wurden am 23.10.2024 verschiedene Fragen an die Verwaltung gerichtet, welche nachfolgend, ergänzend zur Sitzung des Brandausschusses vom 29.10.2025, durch Bürgermeister Marcus Heintel wie folgt beantwortet werden:

Feuerwehrbedarfsplanung

Am 24.02.2025 fand ein weiteres Gespräch mit den Planern von der Kommunalberatung statt, welche über den aktuellen Planungsstand und die weiteren Verfahrensschritte informiert haben. Voraussichtlich zu Beginn des Monats April soll dann eine Begehung der einzelnen Feuerwehrgerätehäuser mit der Wehrleitung stattfinden. Im Moment wird davon ausgegangen, dass die Planungen spätestens im Herbst abgeschlossen sein sollten.

Beschaffung Notstromerzeuger und Umsetzung Netzersatzanlagen in den Feuerwehrgerätehäusern

Die Angelegenheit befindet sich in der Vorplanungsphase, da die bisher mitgeteilten Planungskosten mit 56.000,00 EUR zzgl. MwSt. als zu hoch angesehen werden und noch nach Alternativen gesucht wird.

Umsetzung Aufwandsentschädigung

Die Verwaltung hat begonnen, Kostenersätze geltend zu machen und mit ersten (jedoch noch geringen) Auszahlungen ist nach dem 30.06.2025 zu rechnen. Dabei werden die Abrechnungen durch die Personalabteilung erfolgen. Die zu Grunde liegende Daten werden vom FB 3 geliefert. Dabei werden entsprechend der v. g. Regelungen jeder Person, deren Einsatz im Rahmen der Kostenersätze abgerechnet werden konnte und wir die Zahlungen erhalten haben, der Betrag von 10,00 EUR je abgerechneter Einsatzstunde ausgezahlt.

Einsatz und Umsetzung der Soft- und Hardware im Zusammenhang mit „MP-Feuer“

In Abstimmung mit der Wehrleitung und der Verwaltung wird z. Zt. ein Kommunikationsnetz aufgebaut, über den sodann die vollständige Kommunikation laufen soll. Hier soll es dann auch möglich werden, allgemeine Informationen o. ä. in einer Cloud zum Download für die Wehren zur Verfügung zu stellen. Sodann ist beabsichtigt, 4 bis 5 Freiwillige EDV-Interessierte aus den Wehren im Bereich MP-Feuer zu schulen, sodass diese als Kommunikatoren und Ansprechpartner in und für die einzelnen Wehren dienen sollen. In diesem Zuge werden dann auch die technischen Fragen geklärt.

Laufende Kosten für das Feuwehrfachsoftware „mp-Feuer“:

Die laufenden Kosten (Servicekosten) für die Fachsoftware „mp-Feuer“ belaufen sich auf 1.270,00 € p.a.

16.4. Änderung der Schulbezirke der Grundschule Alftal-Kinderbeuern und der Grundschule Kröv

Unter Bezugnahme auf die Beschlussfassung des Verbandsgemeinderates teilt Bürgermeister Marcus Heintel mit, dass die ADD mit Schreiben vom 10.12.2024 die Schulbezirkszuordnung der für die Kinder vom Wohnplatz „Kinheim-Sengwald“ zur Grundschule Alftal zum 01.08.2025 beabsichtigt. Vorher ist durch die betroffenen Schulleitungen noch die das Benehmen des Schulelternbeirates sowie die Schulausschusses durchzuführen.