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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 21/2025
Kinderbeuern - amtlich
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Niederschrift -öffentlicher Teil- über die Sitzung des Bauausschusses der Ortsgemeinde Kinderbeuern vom 29.11.2024

Die Mitglieder des Bauausschusses der Ortsgemeinde Kinderbeuern waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 20.11.2024 auf den 29.11.2024, 15:00 Uhr, zu einer Sitzung auf den Friedhof in Kinderbeuern, einberufen worden.

Zeit, Ort und Stunde der Sitzung sowie die Tagesordnung waren am 22.11.2024 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.

Ende der Sitzung: 17:30 Uhr

Anwesend:

Ortsbürgermeister Rainer Schwind

Ausschussmitglied (RM) Christian Becker

Ausschussmitglied (sachkundiger Bürger) Carsten Bilic

Ausschussmitglied (RM) Stefan Ehlen

Ausschussmitglied (sachkundiger Bürger) Heiko Keil

Ausschussmitglied (RM) Christian Lenard

Ausschussmitglied (RM) Winfried Morgen

Außerdem anwesend:

1. Ortsbeigeordneter Tim Schording

2. Ortsbeigeordneter Heiko Engel

Ortsvorsteher Christian Müllers

Entschuldigt:

Ausschussmitglied (RM) Volker Müllers

Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.

Der Bauausschuss Kinderbeuern war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1.

Verpflichtung der Ausschussmitglieder

2.

Friedhof Kinderbeuern, Wegebau

3.

Kita "Zauberwald", Begehung und Vorstellung der aktuellen Planung

4.

Bauhof, Beratung und Vorschläge über alternative Standorte / Möglichkeiten

5.

Mitteilungen und Anfragen

Öffentliche Sitzung

1. Verpflichtung der Ausschussmitglieder

Gemäß § 30 GemO verpflichtet der Vorsitzende namens der Ortsgemeinde Kinderbeuern die neu gewählten Ausschussmitglieder durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten. Insbesondere wies der Vorsitzende auf die Bestimmungen des § 20 GemO - Schweigepflicht, § 21 GemO - Treuepflicht, § 22 GemO - Ausschließungsgründe und § 30 GemO - Rechte und Pflichten der Ausschussmitglieder hin.

2. Friedhof Kinderbeuern, Wegebau

Der Bauausschuss beschließt folgende Wege als befestigte Wege auszubauen:

-

Die beiden Wege an den Urnengräbern im Bereich Friedhofshalle

-

Der Zuweg zur Wasserstelle im vorderen Bereich Friedhof

-

Weg zu den Urnengräbern ab der Wasserstelle Richtung Friedhofshalle

-

Der Weg zu den hinteren Rasengräbern soll mit vorhandenen Betonplatten befestigt werden.

Der Ortsbürgermeister soll entsprechende Angebote einholen, und die Maßnahme schnellstmöglich (nach Witterung) in Absprache mit den Beigeordneten beauftragen. Weitere Planungen bezüglich zukünftiger Gestaltung des Friedhofes werden vom 1. Beigeordneten zur weiteren Beratung vorbereitet.

Die hohen Bäume an der Mauer zum Josefsweg sollen bis zum März beseitigt werden. Der hintere Bereich der Rasengräber soll nicht durch weitere Grabreihen erweitert werden. Diese sollen in einem neuen Plan festgelegt werden. Hierzu gehört auch die Pflanzung von Bäumen im hinteren Bereich der Rasengräber.

3. Kita "Zauberwald", Begehung und Vorstellung der aktuellen Planung

Kita "Zauberwald", Begehung und Vorstellung der aktuellen Planung

Der Ortsbürgermeister stellte dem Bauausschuss den aktuellen Plan zur Modernisierung und Erweiterung der Kita vor. Der Bauausschuss empfiehlt den Bereich Küche und Magazin zu überdenken bezüglich besserer Logistik.

4. Bauhof, Beratung und Vorschläge über alternative Standorte / Möglichkeiten

Der Ortsbürgermeister berichtet über die beabsichtigte Umnutzung einer vorhandenen Lagerhalle (Flur 12, Parz. 24) des Karnevalvereins (nachfolgend KV genannt) als Bauhofhalle der Gemeinde. Die Halle soll mit Regalen, Werkbänken, Strom etc. eingerichtet werden. Als Toilettenanlage soll die vorhandene Anlage des KV dienen, bei welcher teilweise eine Renovierung notwendig ist. Der Bereich hinter der Halle soll durch ein Zufahrtstor, sowie einen Zaun umschlossen werden. Zusätzlich soll im Rahmen der Maßnahme ein fertig eingerichteter Bürocontainer mit Büro, Umkleideraum und Aufenthaltsraum beschafft werden (ca. 6,0 m x 2,5m). Als Lagerhalle für die Gemeinde soll ein Container in gleicher Größe beschafft werden.

Um dem KV eine Ausgleichsfläche zu bieten sollen genügend Lagerfläche mittels Containern beschafft werden. Die Container sollen in Abständen von jeweils ca.6m aufgestellt werden, wobei die Flächen zwischen den Containern in einfacher Bauweise überdacht und befestigt werden sollen.

Der KV hat unter der Voraussetzung, dass die Gemeinde genügend Stell-/ und Lagerflächen bereitstellt keine Einwände gegen das Vorhaben. Der Beschluss hierzu wurde auf der Jahreshauptversammlung des KV am 18.01.2025 gefasst.

Der Bauausschuss empfiehlt die vorgestellte Planung an den Gemeinderat zum Beschluss weiterzuleiten.

5. Mitteilungen und Anfragen

Keine Protokollierung.