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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 21/2025
Bengel - amtlich
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Niederschrift -öffentlicher Teil- über die Sitzung des Ortsgemeinderates Bengel vom 29.04.2025

Die Mitglieder des Ortsgemeinderates Bengel waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 23.04.2025 auf den 29.04.2025, 19:30 Uhr, zu einer Sitzung in den Mehrzweckraum (Kindergartengebäude) Bengel, Birkenweg 1, einberufen worden.

Zeit, Ort und Stunde der Sitzung waren am 25.04.2025 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht. Die Tagesordnung war auf der Homepage der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach www.vgtt.de unter Ratsinfosystem sowie unter dem Link: https://vgtt.gremien.info/ einzusehen.

Ende der Sitzung: 20:19 Uhr

Anwesend:

Ortsbürgermeister Karl Josef Simon

1. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Dominik Weis

2. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Bruno Kihm

Ratsmitglied Martin Equit

Ratsmitglied Daniel Kees

Ratsmitglied Michael Koch

Ratsmitglied Alexander Mohr

Ratsmitglied Sonja Müller

Ratsmitglied Maximilian Pellio

Ratsmitglied Mario Schütz

Ratsmitglied Martin Simon

Ratsmitglied Frank Ternes

Ratsmitglied Alexander Wolff

Außerdem anwesend:

Beauftragter von Bürgermeister Marcus Heintel Fachbereichsleiter Frank Koch

Schriftführer Christian Bottel

Entschuldigt:

Bürgermeister Marcus Heintel

Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.

Der Ortsgemeinderat Bengel war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1.

Einwohnerfragestunde

2.

Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates

3.

Regionales Zukunftsprogramm des Landes Rheinland-Pfalz;

Beteiligung der Ortsgemeinden/Stadt durch die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

4.

Fahrbahnsanierung B49 - Ortsdurchfahrt Bengel;

-Herstellung Barrierefreiheit Bushaltestellen (Trierer Str., Kirchplatz)

5.

Mitteilungen und Anfragen

5.1

Fahrbahnsanierung B49

5.2

Starkregenkonzept

5.3

Bauangelegenheiten - Erteilung des Einvernehmens

5.4

Parksituation in der Ortslage

Öffentliche Sitzung

1. Einwohnerfragestunde

Es waren keine Einwohner anwesend.

2. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates

Gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates vom 11.03.2025 wurden keine Einwendungen erhoben.

3. Regionales Zukunftsprogramm des Landes Rheinland-Pfalz;

Beteiligung der Ortsgemeinden/Stadt durch die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

Zielsetzungen des Gesetzes ist die Angleichung der Lebensverhältnisse von Bürgerinnen und Bürgern durch die Reduzierung von Strukturschwächen. Das Land stellt für einmalig 197 Mio. € zur Verfügung um Maßnahmen zu finanzieren, um Strukturdefizite abzubauen oder deren Folgen abzuschwächen.

Basierend auf einer Auswertung des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz wurden 25 Faktoren aus den Bereichen Infrastruktur, Soziales, Demografie und Ökonomie betrachtet um die landesweiten Strukturstärken und -schwächen zu bewerten. Die Verbandsgemeinde erhält nach der genannten Auswertung eine Zuwendung um die Strukturschwächen abzubauen bzw. abzuschwächen. Die Schwächen der Verbandsgemeinde (nach statistischer Auswertung) liegen insbesondere im Bereich der Demografie, dem Sozialen und der Ökonomie.

Zielsetzung der Verbandsgemeinde sollte der Gesetzesbegründung folgend die Verbesserung der Demografie und Ökonomie in der Verbandsgemeinde durch Schaffung von qualifizierten und wohnortnahen Arbeitsplätzen sein. Des Weiteren sollten die Mittel für Investitionen, die eine Verbesserung der digitalen Kommunalverwaltung und Maßnahmen der Informations- und Cybersicherheit dienen, ebenfalls Verwendung finden können. Dabei soll auch eine weitere Anbindung von Außenstellen und Ortsgemeinden/Stadt Berücksichtigung finden.

Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf entfallen auf der Grundlage von 17.505 Einwohnern auf die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach 2.799.289,21 €.

Diese Mittel sind in verschiedenen Kapiteln zu verwenden. Das Programm weist folgende Kapitel aus in mit folgenden Anteilen Verwendung finden müssen:

1.

Kapitel I – Maßnahmen zur Stärkung der innerörtlichen Entwicklung und Nutzung von Flächenpotenzialen (mind. 40 % bis max. 55 %)

2.

Kapitel II – Klimaschutz- Klimaresilienz- und sonstige strukturelle Maßnahmen (mind. 15 % bis max. 30 %)

3.

Kapitel III Wirtschafts-, agrar- und verkehrsstrukturelle Maßnahmen (mind. 15 %bis max. 30 %)

Mögliche Vorhaben werden im Gesetz als Anlage aufgeführt. Zu beachten ist, dass Wirtschaftsbetriebe eine beihilferechtliche Relevanz haben und ggf. unter De-Minimis Regelungen fallen. Für die Ortsgemeinden und die Stadt ist dies grundsätzlich schwierig wegen anderweitiger Förderungen, insbesondere im forstwirtschaftlichen Bereich.

Maßnahmen, die einer grds. höheren Förderfähigkeit aus anderen Förderprogrammen unterliegen, sollten subsidiär Verwendung finden.

Im Zeitraum vom 01.03.2025 bis zum 31.08.2025 hat die Verbandsgemeinde die Möglichkeit Maßnahmen nach dem LGRZN schriftlich oder elektronisch bei der Bewilligungsbehörde zu beantragen. Dabei ist eine Maßnahmenübersicht zu erstellen. Es wird davon ausgegangen, dass es sich um einen einzigen Antrag handeln wird, welcher alle Maßnahmen bündelt.

Bei Beantragung muss dargelegt werden, dass die Kapitelquoten eingehalten werden. Jedes Projekt muss einzeln dargestellt werden mit Informationen zu

Maßnahmenträger

Höhe der voraussichtlichen Gesamtkosten, davon der zuwendungsfähigen Ausgaben und der hierfür benötigten Fördermittel

Zum Anteil der nicht investiven Ausgaben einschließlich zusätzlich entstehender Ausgaben für Anmietung, Anpachtung sowie den laufenden Betrieb

Beschreibung der Maßnahmen

Zuordnung zu einem Kapitel

Ggf. erfolgende Kumulierung mit anderen Förderprogrammen

Voraussichtliche mit der Maßnahme bis zum Ablauf der Zweckbindungsfrist verbundene Einnahmen, wie bspw. regelmäßig wiederkehrende Nutzungsentgelte durch Mieten sowie Veräußerungserlöse oder Beitragszahlungen Dritter.

Die Maßnahmen müssen bis zum 31.12.2028 abgeschlossen sein. Der Bewilligungszeitraum beträgt 36 Monate ab Auszahlung.

Grundsätzlich gilt:

Der Maßnahmenbeginn vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids ist unzulässig

Als Maßnahmenbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags

Planungsleistungen bis einschließlich der Vorbereitung der Vergabe gelten nicht als Maßnahmenbeginn (außer sie sind alleiniger Zweck der Zuwendung).

Bis zum 31.12.2026 können weitere Maßnahmen beantragt werden. Hier ist jedoch weiterhin strikt auf die Einhaltung der Kapitelquoten zu achten. Im Weiteren muss hierzu der gesamte Antrag erneut überarbeitet werden. Mittelübertragungen sind nur innerhalb desselben Kapitels möglich. Die Beantragung einer neuen Maßnahme ist bei der Bewilligungsbehörde zu stellen.

Eine Weiterleitung an Ortsgemeinden ist möglich. Die Abläufe bedürfen noch einer Abstimmung mit der Bewilligungsbehörde.

Die Informationen zum LGRZN basieren auf den Drucksachen des Landtages RLP.

Der Verbandsgemeinderat hat in der Thematik am 13.03.2025 folgenden Beschluss gefasst:

a)

Die mit dem LGRZN zur Verfügung gestellten Mittel sollen nach Möglichkeit nachhaltig zur Verbesserung der Wirtschaftskraft, Schaffung von wohnortnahen Arbeitsplätzen und städtebauliche Entwicklungen sowie der Verbesserung der digitalen Kommunalverwaltung und Maßnahmen der Informations- und Cybersicherheit Verwendung finden.

b)

Den Ortsgemeinden und der Stadt werden zunächst anteilig Mittel i.H.v. 1/3 der Zuweisungssumme auf der Grundlage der Einwohnerzahlen zum 31.12.2023 – auch maßgeblich für die Zuweisungsbewilligung - zur Verwendung im eigenen Ermessen im Rahmen des Gesetzes zur Verfügung gestellt. Die Verbandsgemeinde behält sich vor, Maßnahmen der Ortsgemeinden, die den unter a) aufgeführten Zielsetzungen entsprechen ebenfalls mit eigenen „Budgetmitteln“ zu unterstützen. Hierzu erfolgt eine gesonderte Beschlussfassung des VG-Rates.

Nicht von einzelnen Ortsgemeinden/Stadt in Anspruch genommene Mittel werden durch die Verbandsgemeinde entsprechend den Zielsetzungen zu a) verwendet. Der Verbandsgemeinderat behält sich die finale Entscheidung über die Beantragung einzelner Projekte ausdrücklich vor, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Einhaltung der Kapitelquoten.

Je Ortsgemeinde bzw. der Stadt ist grds. 1 Projekt/Maßnahme zulässig. Sollten Konvoi-Maßnahmen möglich sein (z.B. Anschaffung von Defibrillatoren) kann hier zusätzlich teilgenommen werden. Seitens jeder Ortsgemeinde/Stadt können 3 Maßnahmen incl. einer Priorisierung angemeldet werden.

c)

Der Bürgermeister und die Verwaltung der Verbandsgemeinde werden ermächtigt, Kostenschätzungen von Maßnahmen zu beauftragen sofern es für die geplanten Maßnahmen erforderlich sein wird. Ggf. entstehende Kosten werden außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.

d)

Die Verwaltung wird mit der weiteren Erstellung der Maßnahmenliste zur Sitzung des Verbandsgemeinderates im II Quartal 2025 beauftragt.

e)

Der Bürgermeister wird im Benehmen mit den Beigeordneten dazu ermächtigt den Antrag und alle dazu erforderlichen Unterlagen zu unterzeichnen.

Ggf. erforderliche Hausmittel werden in einem Nachtragsplan bzw. in den Haushaltsplänen 2026/2027 bereitgestellt.

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat schlägt folgende Fördermaßnahmen (incl. Kosten) und Priorisierung für das Förderprogramm vor:

Projekt 1 - Verbesserung der Außendämmung an der Turnhalle:

Das Projekt umfasst folgende Maßnahmen:

-

Zumauern der großen einfachverglasten Fensterfront

-

Ersetzen der einfachverglasten Oberlichter durch dreifachverglaste Oberlichtfenster

Die Gesamtkosten liegen bei rd. 46.300 €.

Projekt 2 – Installation einer PV-Anlage mit Speicher in der Kita Bengel:

Das Projekt umfasst folgende Maßnahmen:

-

Installation einer PV-Anlage mit Batteriespeicher

Die Gesamtkosten liegen bei rd. 44.700 €.

Projekt 3 – Installation einer Wärmepumpe und eines Batteriespeichers in der Kita Bengel:

Das Projekt umfasst folgende Maßnahmen:

-

Installation einer Wärmepumpe

-

Installation eines Batteriespeichers

-

Die benötigten Haushaltsmittel zur Installation der dazugehörigen PV-Anlage sind nicht Bestandteil dieses Förderprogramms. Sie werden separat von der Ortsgemeinde finanziert und entsprechend in einem Nachtragshaushaltsplan veranschlagt. Gleiches gilt für Projekt 2.

Die Gesamtkosten des Projekts werden zu einem späteren Zeitpunkt benannt.

Der Ortsgemeinderat priorisiert das Projekt 1.

Abstimmungsergebnis:

Mit 13 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

4. Fahrbahnsanierung B49 - Ortsdurchfahrt Bengel;

-Herstellung Barrierefreiheit Bushaltestellen (Trierer Str., Kirchplatz)

Der Gemeinderat Bengel hat in seiner Sitzung am 11.3.2025 (TOP 5) den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen an der B49, Ortsdurchfahrt Bengel, Höhe Kirchplatz beschlossen. Der Ausbau erfolgt im Zuge der Fahrbahndeckensanierung der B49, Ortsdurchfahrt Bengel, durch den LBM Trier. Gleichzeitig werden durch die Verbandsgemeindewerke Traben-Trarbach Sanierungsarbeiten an den Wasserversorgungsleitungen und Abwasserkanälen ausgeführt.

Die rechtliche Verpflichtung zum barrierefreien Ausbau von Haltestellen ergibt sich u.a. aus den Vorgaben des Personenbeförderungsgesetzes (aber auch aus der UN-Behindertenrechtskonvention, dem Grundgesetz, dem Behindertengleichstellungsgesetz). Barrierefreie Verkehrsanlagen sind für Menschen mit Behinderung von essenzieller Bedeutung. Sie kommen jedoch auch mobilitätseingeschränkten Menschen (z.B. Menschen mit Gehhilfen, Kinderwagen oder schwerem Gepäck) zugute.

Neben dem Ausbau der eigentlichen Haltestellen wird auch eine geeignete barrierefreie Möglichkeit zur Querung der Straße (Fahrbahnteiler) in Höhe der Bushaltestellen geschaffen.

Der LBM Trier hat die vorgenannten gemeinschaftlichen Straßen- und Leitungsbauarbeiten ausgeschrieben. Die Gesamtbaukosten betragen rd. 585.000 EURO. Auf die Ortsgemeinde Bengel entfällt ein Kostenanteil in Höhe von rd. 95.000 EURO (zzgl. Verwaltungs- u. Vermessungskosten). Das Land Rheinland-Pfalz fördert im Rahmen des Landesverkehrsfinanzierungsgesetzes-Kommunale Gebietskörperschäften (LVFGKom) und des Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG) den barrierefreien Ausbau der Bushaltestelen mit 85% der zuwendungsfähigen Kosten.

Da die Straßenbaumaßnahmen wegen bundes-haushaltsrechtlichen Vorschriften bis Ende des Jahres 2025 abgeschlossen und abgerechnet sein muss, ist eine kurzfristige Vergabe und Ausführung geplant. Laut Mitteilung des LBM Trier (vom 17.4.2025) soll mit den Straßenbaumaßnahmen am 5. oder 12. Mai 2025 begonnen werden. Mindestbieter ist die Firma Christoph Schnorpfeil GmbH&Co.KG aus Trier. Zu der gemeinschaftlichen Vergabe ist die Zustimmung der Ortsgemeinde Bengel kurzfristig erforderlich.

Die Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach wird den Förderantrag für die Gemeinde Bengel stellen.

Ortsbürgermeister Karl-Josef Simon hat im Benehmen mit den Beigeordneten und auf Empfehlung des Bauausschusses (22.4.2025) der Vergabe der Straßenbauarbeiten an den Mindestbieter zugestimmt (Eilentscheidung vom 23.4.2025).

Beschlussfassung:

Der Gemeinderat Bengel nimmt die Eilentscheidung in der Sache zustimmend zur Kenntnis und stimmt der Auftragsvergabe an die mindestbietende Firma Christoph Schnorpfeil GmbH&Co.KG nachträglich zu.

Abstimmungsergebnis:

Mit 13 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

5. Mitteilungen und Anfragen

5.1. Fahrbahnsanierung B49 - Barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen

Ortsbürgermeister Karl Josef Simon informiert die Mitglieder des Ortsgemeinderates über eine Eilentscheidung zur Vergabe der Straßenausbauarbeiten an der B 49, Ortsdurchfahrt Bengel. Im Übrigen wird auf TOP 4 verwiesen.

5.2. Starkregenkonzept – Maßnahmen „Zum Wiesental“

Ortsbürgermeister Karl Josef Simon informiert die Mitglieder des Ortsgemeinderates darüber, dass die ersten, im Rahmen des Starkregenkonzepts, festgelegten Entwässerungsmaßnahmen im Bereich „Zum Wiesental“ nun zeitnah umgesetzt werden. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Doppelhaushaltsplan 2025/2026 veranschlagt.

5.3. Bauangelegenheiten - Erteilung des Einvernehmens

Auf der Grundlage des § 3 a Abs. 1 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Bengel, wurde durch den Ortsbürgermeister zu dem nachfolgend aufgeführten Bauvorhaben das Einvernehmen erteilt:

Gewerbegebiet „Auf der Scheif“, Flur 11, Flurstück 38/2

„Aufstockung eines vorhandenen Bürogebäudes“

5.4. Parksituation in der Ortslage

In der letzten Zeit kommt es vermehrt zu Beschwerden über die Parksituation in der Ortslage. Insbesondere das Parken auf Bürgersteigen und das dauerhafte Abstellen von Firmenfahrzeugen (Transporter, LKW, etc.) auf öffentlichen Parkplätzen (bspw. im Bereich der Kirche oder Turnhalle) hat sich zum Problem entwickelt. Der Ortsgemeinderat spricht sich dafür aus, die Parksituation im Rahmen einer Ortsbegehung zu begutachten und anschließend ein Parkkonzept zu erstellen. Die Einhaltung soll in Zusammenarbeit mit der örtlichen Ordnungsbehörde kontrolliert und ggf. sanktioniert werden.