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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 22/2023
Bengel - amtlich
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Widerrechtliche Entsorgung von Müll!

Es ist schon fast an der Tagesordnung, dass die Gemeindearbeiter im Bereich der Altglas- und Kleidercontainer widerrechtlich abgestellten Müll entdecken und entsorgen müssen. So wurden in letzter Zeit unter vielen anderen Gegenständen ein Aquarium, ein Trimm Rad, ein Fernseher, zwei Kinderfahrräder und alte Matratzen gefunden. Ich finde es eine Frechheit, wenn Einzelne ihren Müll auf Kosten der Allgemeinheit entsorgen. Die Abfallentsorgungskapazität der Ortsgemeinde reicht für dieses zusätzliche Aufkommen nicht aus! Außerdem geht den Gemeindearbeitern dadurch Zeit verloren, die sie zum Nutzen der Allgemeinheit einsetzen könnten.

Ich weise hiermit darauf hin, dass das Abstellen von Gegenständen außerhalb der Container eine widerrechtliche Entsorgung von Müll darstellt. Dies ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld belegt werden!

Bruno Kihm