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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 22/2025
Bausendorf - amtlich
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Niederschrift -öffentlicher Teil- über die Sitzung des Ortsgemeinderates Bausendorf vom 07.05.2025

Die Mitglieder des Ortsgemeinderates Bausendorf waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 29.04.2025 auf den 07.05.2025, 18:00 Uhr, zu einer Sitzung in das Gemeinde- und Sportzentrum Bausendorf, Am Sportplatz 2, einberufen worden.

Zeit, Ort und Stunde der Sitzung waren am 02.05.2025 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht. Die Tagesordnung war auf der Homepage der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach www.vgtt.de unter Ratsinfosystem sowie unter dem Link: https://vgtt.gremien.info/ einzusehen.

Ende der Sitzung: 19:20 Uhr

Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.

Der Ortsgemeinderat Bausendorf war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Öffentliche Sitzung

1.

Einwohnerfragestunde

Die vom anwesenden Einwohner gestellten Fragen wurden durch den Vorsitzenden beantwortet.

2.

Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates

In der Sachdarstellung des Tagesordnungspunktes 6 „Anschaffung eines Kommunaltraktors“ ist der Satz „Zusätzlich beinhaltet das Angebot die Installation einer Dreipunktaufhängung, sowie einer Frontwelle.“ zu streichen.

3.

Ergänzungswahlen zu Ausschüssen

Herr Valentin Ehret ist zum 01.02.2025 von Bausendorf nach Reil verzogen. Dementsprechend verliert er seine Mandate als Sachkundiger Bürger im Haupt- und Finanzausschuss und im Ausschuss für Klimaschutz und Ressourcenschonung der Ortsgemeinde Bausendorf.

Aufgrund dessen sind hier folgende Ergänzungswahlen entsprechend durchzuführen:

bisherige Besetzung

neue Besetzung

Mitglied

Stellvertreter

Mitglied

Stellvertreter

Haupt- und Finanzaus-schuss

Dirk Schneider

Valentin Ehret

Dirk Schneider

Dirk Steinmetz

Ausschuss für Klimaschutz und Ressourcen-schonung

Nadine Schmitt

Valentin Ehret

Nadine Schmitt

Alexander Bastgen

Als stellvertretendes Mitglied im Haupt- und Finanzausschuss wird Herr Dirk Steinmetz, als stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Klimaschutz und Ressourcenschonung wird Herr Alexander Bastgen vorgeschlagen.

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat beschließt zunächst einstimmig, die Wahl offen und en bloc vorzunehmen.

Der Ortsgemeinderat wählt Herrn Dirk Steinmetz als stellvertretendes Mitglied im Haupt- und Finanzausschuss sowie Herrn Alexander Bastgen als stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Klimaschutz und Ressourcenschonung.

Abstimmungsergebnis:

Mit 13 Ja-Stimmen 1 Enthaltung einstimmig angenommen

Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruhte gem. § 36 Abs. 3 GemO.

4. Öffentliche Dorferneuerung Bausendorf;

Neubau eines Mehrgenerationenspielplatzes im Bereich des Sportplatzes

Die Ortsgemeinde Bausendorf beabsichtigt einen Mehrgenerationenspielplatz im Bereich des Sportplatzes im Anschluss an die vorhandene Boule Bahn anzulegen.

Hierzu fand im Januar ein Ortstermin mit Vertretern der Ortsgemeinde Bausendorf und Herrn Bouselle-Hempel, Dorferneuerungsbeauftragter der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich bezüglich der Durchführbarkeit der beabsichtigten Maßnahme und einer möglichen Förderung im Rahmen der Dorferneuerung und ggf. im Rahmen des Hochwasserschutzes oder LAG Vulkaneifel statt.

Zunächst soll die Maßnahme mit den Bürgern und insbesondere mit den Kindern und Jugendlichen besprochen bzw. die Bürger, Kinder und Jugendliche an der Planung beteiligt werden.

Die Ergebnisse dieser Gespräche bzw. Beteiligungen sollen in eine Planung, Leistungsphasen 1 bis 3, die die Grundlagenermittlung und die Erstellung einer Vor- und Entwurfsplanung beinhaltet, einfließen. Diese Planung dient als Grundlage das Vorhaben mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier final abzusprechen.

Auf der Grundlage der abgesprochenen Planung kann dann, sofern seitens der ADD keine Einwände vorgebracht werden, die weitergehende konkretisierende Planung seitens der Ortsgemeinde Bausendorf beauftragt werden.

Für die Planung der Maßnahme wurden drei Angebote von Architekten eingeholt. Auf der Grundlage von geschätzten Gesamtkosten von 250.000,00 € wurden drei Angebote von Architekten eingeholt. Wirtschaftlichster Anbieter ist das Architekturbüro Simon GbR, Kinderbeuern, mit einem Gesamthonorarangebot in Höhe von brutto 67.380,76 €.

Die Planungskosten, die für die Erstellung von Förderanträgen notwendig sind (Leistungsphasen 1-3) betragen 19.520,42 €.

Sofern die Maßnahme nach Stellung des Förderantrages nicht umgesetzt werden sollte, fallen keine weitere Kosten an.

Für die Erstellung der (Teil-)Planung sind im Haushaltsplan 2025 17.500,00 € als Anschubfinanzierung eingestellt.

Die restlichen Planungs- und Baukosten müssten, sofern die Maßnahme umgesetzt wird, im Haushaltsplan 2026 eingestellt werden.

Die Beteiligung von Kita und Grundschule wurde zwischenzeitlich durchgeführt. Erster Beigeordneter Christian Knappstein führt aus, dass im Falle eines positiven Förderbescheids von einer Förderquote in Höhe von 50-60% der Gesamtkosten im Rahmen der Dorferneuerung ausgegangen werden kann.

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat Bausendorf beschließt vorbehaltlich der Finanzierbarkeit das Projekt „Neubau eines Mehrgenerationenspielplatzes“ umzusetzen.

Der Ortsgemeinderat Bausendorf beschließt das Architekturbüro Simon mit der Erstellung der der Planung des Mehrgenerationenspielplatzes als Stufenvertrag zum Angebotspreis in Höhe von 67.380,37 €. Zu beauftragen. Für die Erstellung der Förderanträge fallen in 2025 Kosten in Höhe von 19.520,42 € an.

Der Ortsgemeinderat Bausendorf beschließt einen entsprechenden Förderantrag im Rahmen der Dorferneuerung zu stellen.

Der Ortsgemeinderat Bausendorf beschließt die ungedeckten Kosten im Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 2.020,42 € als überplanmäßige Ausgabe. Diese werden in einem eventuellen Nachtragshaushaltsplan zur Verfügung gestellt.

Der Ortsgemeinderat Bausendorf beschließt, für den Fall, dass die Maßnahme umgesetzt wird, im Haushaltsplan 2026 die erforderlichen Mittel für die Planungs- und Baukosten bereitzustellen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 15 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

5. Bauhof;

Dachsanierung – Auftragsvergabe

Am Bauhofgebäude ist die vorhandene Dacheindeckung undicht und dringend sanierungsbedürftig. Ausbesserungsarbeiten an den vielen unzähligen einzelnen Bruchstellen sind unwirtschaftlich. Hier kann nur eine komplette Erneuerung der Eindeckung erfolgen. Diese Dachsanierung ist unabweisbar und zeitnah auszuführen um weiteren Schaden abzuwenden. Im Haushaltsplan 2025 sind Mittel von 25.000,- Euro veranschlagt.

Für diese Sanierungsarbeiten wurden bisher drei Fachfirmen zur Angebotsabgabe angefragt. Wirtschaftlichster Anbieter ist die Fa. Dachdecker Herges, Mülheim mit einem Angebotspreis von 24.562,72 €.

Beschlussfassung:

Die Ortsgemeinde beschließt grundsätzlich die dringend erforderliche Dachsanierung des Bauhofgebäudes.

Ortsbürgermeister Heiko Jäckels wird ermächtigt, den Auftrag an die Fa. Dachdecker Herges, Mülheim zum Angebotspreis von 24.562,72 € zu vergeben.

Abstimmungsergebnis:

Mit 15 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

6. Regionales Zukunftsprogramm des Landes Rheinland-Pfalz;

Beteiligung der Ortsgemeinden/Stadt durch die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

Zielsetzungen des Gesetzes ist die Angleichung der Lebensverhältnisse von Bürgerinnen und Bürgern durch die Reduzierung von Strukturschwächen. Das Land stellt für einmalig 197 Mio. € zur Verfügung um Maßnahmen zu finanzieren, um Strukturdefizite abzubauen oder deren Folgen abzuschwächen.

Basierend auf einer Auswertung des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz wurden 25 Faktoren aus den Bereichen Infrastruktur, Soziales, Demografie und Ökonomie betrachtet um die landesweiten Strukturstärken und -schwächen zu bewerten. Die Verbandsgemeinde erhält nach der genannten Auswertung eine Zuwendung um die Strukturschwächen abzubauen bzw. abzuschwächen. Die Schwächen der Verbandsgemeinde (nach statistischer Auswertung) liegen insbesondere im Bereich der Demografie, dem Sozialen und der Ökonomie.

Zielsetzung der Verbandsgemeinde sollte der Gesetzesbegründung folgend die Verbesserung der Demografie und Ökonomie in der Verbandsgemeinde durch Schaffung von qualifizierten und wohnortnahen Arbeitsplätzen sein. Des Weiteren sollten die Mittel für Investitionen, die eine Verbesserung der digitalen Kommunalverwaltung und Maßnahmen der Informations- und Cybersicherheit dienen, ebenfalls Verwendung finden können. Dabei soll auch eine weitere Anbindung von Außenstellen und Ortsgemeinden/Stadt Berücksichtigung finden.

Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf entfallen auf der Grundlage von 17.505 Einwohnern auf die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach 2.799.289,21 €.

Diese Mittel sind in verschiedenen Kapiteln zu verwenden. Das Programm weist folgende Kapitel aus in mit folgenden Anteilen Verwendung finden müssen:

  1. Kapitel I – Maßnahmen zur Stärkung der innerörtlichen Entwicklung und Nutzung von Flächenpotenzialen (mind. 40 % bis max. 55 %)
  2. Kapitel II – Klimaschutz- Klimaresilienz- und sonstige strukturelle Maßnahmen (mind. 15 % bis max 30 %)
  3. Kapitel III Wirtschafts-, agrar- und verkehrsstrukturelle Maßnahmen (mind. 15 %bis max. 30 %)

Mögliche Vorhaben werden im Gesetz als Anlage aufgeführt (siehe Anlage). Zu beachten ist, dass Wirtschaftsbetriebe eine beihilferechtliche Relevanz haben und ggf. unter De-Minimis Regelungen fallen. Für die Ortsgemeinden und die Stadt ist dies grundsätzlich schwierig wegen anderweitiger Förderungen, insbesondere im forstwirtschaftlichen Bereich.

Maßnahmen, die einer grds. höheren Förderfähigkeit aus anderen Förderprogrammen unterliegen, sollten subsidär Verwendung finden.

Im Zeitraum vom 01.03.2025 bis zum 31.08.2025 hat die Verbandsgemeinde die Möglichkeit Maßnahmen nach dem LGRZN schriftlich oder elektronisch bei der Bewilligungsbehörde zu beantragen. Dabei ist eine Maßnahmenübersicht zu erstellen. Es wird davon ausgegangen, dass es sich um einen einzigen Antrag handeln wird, welcher alle Maßnahmen bündelt.

Bei Beantragung muss dargelegt werden, dass die Kapitelquoten eingehalten werden. Jedes Projekt muss einzeln dargestellt werden mit Informationen zu

  • Maßnahmenträger
  • Höhe der voraussichtlichen Gesamtkosten, davon der zuwendungsfähigen Ausgaben und der hierfür benötigten Fördermittel
  • Zum Anteil der nicht investiven Ausgaben einschließlich zusätzlich entstehender Ausgaben für Anmietung, Anpachtung sowie den laufenden Betrieb
  • Beschreibung der Maßnahmen
  • Zuordnung zu einem Kapitel
  • Ggf. erfolgende Kumulierung mit anderen Förderprogrammen
  • Voraussichtliche mit der Maßnahme bis zum Ablauf der Zweckbindungsfrist verbundene Einnahmen, wie bspw. regelmäßig wiederkehrende Nutzungsentgelte durch Mieten sowie Veräußerungserlöse oder Beitragszahlungen Dritter.

Die Maßnahmen müssen bis zum 31.12.2028 abgeschlossen sein. Der Bewilligungszeitraum beträgt 36 Monate ab Auszahlung.

Grundsätzlich gilt:

  • Der Maßnahmenbeginn vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids ist unzulässig
  • Als Maßnahmenbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags
  • Planungsleistungen bis einschließlich der Vorbereitung der Vergabe gelten nicht als Maßnahmenbeginn (außer sie sind alleiniger Zweck der Zuwendung).

Bis zum 31.12.2026 können weitere Maßnahmen beantragt werden. Hier ist jedoch weiterhin strikt auf die Einhaltung der Kapitelquoten zu achten. Im Weiteren muss hierzu der gesamte Antrag erneut überarbeitet werden. Mittelübertragungen sind nur innerhalb desselben Kapitels möglich. Die Beantragung einer neuen Maßnahme ist bei der Bewilligungsbehörde zu stellen.

Eine Weiterleitung an Ortsgemeinden ist möglich. Die Abläufe bedürfen noch einer Abstimmung mit der Bewilligungsbehörde.

Die Informationen zum LGRZN basieren auf den Drucksachen des Landtages RLP.

Der Verbandsgemeinderat hat in der Thematik am 13.03.2025 folgenden Beschluss gefasst:

a)

Die mit dem LGRZN zur Verfügung gestellten Mittel sollen nach Möglichkeit nachhaltig zur Verbesserung der Wirtschaftskraft, Schaffung von wohnortnahen Arbeitsplätzen und städtebauliche Entwicklungen sowie der Verbesserung der digitalen Kommunalverwaltung und Maßnahmen der Informations- und Cybersicherheit Verwendung finden.

b)

Den Ortsgemeinden und der Stadt werden zunächst anteilig Mittel i.H.v. 1/3 der Zuweisungssumme auf der Grundlage der Einwohnerzahlen zum 31.12.2023 – auch maßgeblich für die Zuweisungsbewilligung - zur Verwendung im eigenen Ermessen im Rahmen des Gesetzes zur Verfügung gestellt. Die Verbandsgemeinde behält sich vor, Maßnahmen der Ortsgemeinden, die den unter a) aufgeführten Zielsetzungen entsprechen ebenfalls mit eigenen „Budgetmitteln“ zu unterstützen. Hierzu erfolgt eine gesonderte Beschlussfassung des VG-Rates.

Nicht von einzelnen Ortsgemeinden/Stadt in Anspruch genommene Mittel werden durch die Verbandsgemeinde entsprechend den Zielsetzungen zu a) verwendet. Der Verbandsgemeinderat behält sich die finale Entscheidung über die Beantragung einzelner Projekte ausdrücklich vor, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Einhaltung der Kapitelquoten.

Je Ortsgemeinde bzw. der Stadt ist grds. 1 Projekt/Maßnahme zulässig. Sollten Konvoi-Maßnahmen möglich sein (z.B. Anschaffung von Defibrillatoren) kann hier zusätzlich teilgenommen werden. Seitens jeder Ortsgemeinde/Stadt können 3 Maßnahmen incl. einer Priorisierung angemeldet werden.

c)

Der Bürgermeister und die Verwaltung der Verbandsgemeinde werden ermächtigt, Kostenschätzungen von Maßnahmen zu beauftragen sofern es für die geplanten Maßnahmen erforderlich sein wird. Ggf. entstehende Kosten werden außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.

d)

Die Verwaltung wird mit der weiteren Erstellung der Maßnahmenliste zur Sitzung des Verbandsgemeinderates im II Quartal 2025 beauftragt.

e)

Der Bürgermeister wird im Benehmen mit den Beigeordneten dazu ermächtigt den Antrag und alle dazu erforderlichen Unterlagen zu unterzeichnen.

Ggf. erforderliche Hausmittel werden in einem Nachtragsplan bzw. in den Haushaltsplänen 2026/2027 bereitgestellt.

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat schlägt folgende Fördermaßnahmen (incl. Kosten) und Priorisierung für das Förderprogramm vor:

  1. Errichtung eines Kleinspielfeldes
  2. Erschließung der Schutzhütte (Wasser, Strom)
  3. Anlagengestaltung Friedhof

Abstimmungsergebnis:

Mit 15 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

7. Quartierskonzept

Das Quartierskonzeptes befindet sich aktuell in der weiteren Ausarbeitung durch das Institut für angewandtes Stoffstrommanagement (IfaS). Die Durchführung einer Umfrage zum energetischen Zustand der Gebäude verlief mit einer hohen Rücklaufquote erfolgreich. Erste Auswertungen sind bereits erfolgt und zeigen mögliche Varianten für Wärmenetze. Am 22.05.2025 wird ein Workshop zum Thema „Solarenergie und energetische Gebäudesanierung“ stattfinden. Informationen hierzu werden ortsüblich bekannt gegeben.

Beschlussfassung:

Der Gemeinderat nimmt den aktuellen Arbeitsstand zur Kenntnis. Mit Hinblick auf die Anforderungen des Fördermittelgebers soll, sofern notwendig, eine Sondersitzung zur Präsentation der Ergebnisse stattfinden. Sollte das Konzept bis zu der nächstmöglichen Ratssitzung nicht abschließend vorliegen, sondern erst im Nachgang, wird der Ortsbürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten ermächtigt dieses anzunehmen. Dies soll in Zusammenarbeit mit dem Steuerungskreis des Integrierten Quartierskonzeptes stattfinden.

Abstimmungsergebnis:

Mit 15 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

8. Mitteilungen und Anfragen

8.1. Reparaturarbeiten Gehweg Heinzerather Straße

Beigeordneter Marc Schiffels berichtet von einem Ortstermin am Vortag, an dem er als Beschäftigter des LBM und Vertreter der Ortsgemeinde teilgenommen hat. Demnach plant der LBM im Jahr 2026, Unterhaltungsarbeiten am Straßenkörper der K 30 sowie deren Leitplanken durchzuführen. Um Synergieeffekte zu erzielen, soll die geplante Maßnahme der Ortsgemeinde, Reparaturarbeiten am Gehweg Heinzerather Straße im Bereich Feuerwehr bis zum Anwesen Heinzerather Straße 16, nach Möglichkeit dort angegliedert werden.

Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan 2026 erneut zu veranschlagen.

8.2. Kenntlichmachung von Treppenstufen

Von Seiten des Seniorenbeirates wurde an die Verbandsgemeinde, stellvertretend für die Ortsgemeinden, der Appell gerichtet, Treppenstufen mit entsprechender Farbe zu markieren, um die Nutzung für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen zu erleichtern.

Es wird darauf hingewiesen, dass dies in der Ortsgemeinde Bausendorf bereits im Rahmen des Freiwilligen-Mitmachtages erfolgt ist. Soweit erforderlich soll nochmals erhoben werden, an welchen Stellen eine Erneuerung oder Ergänzung der Markierung notwendig ist.