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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 24/2023
Hontheim - amtlich
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Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung Hontheim

Am 04. Juli 2023 um 19:30 Uhr, findet im Gebäude der Kindertagesstätte Hontheim (Schulstraße 16), Besprechungsraum der Gemeinde, eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Hontheim statt.

Tagesordnung:

1.

Begrüßung/Eröffnung durch den Jagdvorsteher

2.

Feststellen der Stimmrechte

3.

Beschlussfassung über die Jahresrechnung sowie Entlastung des Vorstandes für das Jagdjahr 2021

a. Beschlussfassung Rechenschaftsbericht

b. Beschlussfassung Entlastung Vorstand

4.

Beratung und Beschlussfassung über die Finanzierung eines Mulchers für die Ortsgemeinde Hontheim

5.

Beratung und Beschlussfassung über die Zahlung eines Zuschusses an die Ortsgemeinde Hontheim für die Beschilderung und Möblierung von Wanderwegen

6.

Beschlussfassung über den Doppelhaushaltsplan für die Jagdjahre 2023 und 2024

7.

Maßnahmen Wegebau und Instandhaltung

8.

Informationen des Jagdvorstandes gem. § 6 LJVO

9.

Verschiedenes

Zu der Versammlung sind alle Jagdgenossinnen/-en (Grundstückseigentümer) des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Hontheim eingeladen.

Jagdgenossinnen/-en auf deren Grundstücken die Jagd ruht oder nicht ausgeübt werden darf, haben kein Stimmrecht. Dies betrifft die Grundstücke, welche mit Gebäuden zum Aufenthalt von Menschen bebaut sind oder auch Hofräume und Hausgärten, welche unmittelbar an die Bebauung angrenzen (i.d.R. also die Ortslagen).

Jedes Mitglied kann sich durch die Ehegattin oder den Ehegatten oder die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner, durch eine Verwandte oder einen Verwandten gerader Linie, durch eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person, durch ein derselben Jagdgenossenschaft angehöriges volljähriges Mitglied oder durch eine die Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Person in sich vereinigen.

Den Nachweis des Grundeigentums hat die/der Jagdgenossin/-e zu erbringen (z.B. durch Grundbuchauszüge oder sonstige geeignete Unterlagen). Das Genossenschaftskataster gilt als Stimmliste.

Einzeleinladungen an die Grundstückseigentümer ergehen nicht!

Das Jagdkataster der Jagdgenossenschaft Hontheim liegt in der Zeit vom 19.06.2023 – 03.07.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Am Markt 3, 56841 Traben-Trarbach, Zimmer 3/4, während der Dienststunden zur Einsicht durch die Jagdgenossen aus.

Um vorherige Anmeldung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach, Frau Berneck, Telefonnummer 06541/708-224 oder per Mail an Berneck.M@vgtt.de wird gebeten.

54538 Hontheim, den 12.06.2023
Ilona Lauxen, Jagdvorsteherin