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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 24/2023
Bengel - amtlich
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Einbahnstra

Ab der 16.6.23 gilt in der Springiersbacherstraße zwischen der Einfahrt zum Turnhallenvorplatz und dem Kapellenweg eine Einbahnstraßenregelung. Freigegeben sind Fahrten in Richtung Springiersbach. Grund der Maßnahme sind Arbeiten am Entwässerungsgraben. Durch die Einbahnstraße soll Begegnungsverkehr in diesem Bereich vermieden werden, was zwangsläufig zu einem Ausweichen eines Fahrzeuges auf die Bankette im Bereich des Grabens zur Folge hat. Die Regelung gilt für zwei Monate.

Bitte haben Sie für diese Maßnahme Verständnis.

Bruno Kihm