Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 17.05.2023 auf den 25.05.2023, 17:00 Uhr, zu einer Sitzung in den Sitzungssaal des Rathauses Kröv, Robert-Schuman-Straße 65, einberufen worden.
Zeit, Ort und Stunde der Sitzung sowie die Tagesordnung waren am 19.05.2023 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.
Ende der Sitzung: 18:17 Uhr
| Anwesend: | |
| 1. | Bürgermeister Marcus Heintel |
| 2. | Ausschussmitglied (RM) Hans-Joachim Weinmann |
| 3. | Ausschussmitglied (RM) Hans-Peter Heck |
| 4. | Ausschussmitglied (RM) Rainer Trossen, in Vertretung von Beatrix Kimnach |
| 5. | Ausschussmitglied (RM) Erwin Haussmann, ab TOP. 2 öffentliche Sitzung (17.07 Uhr) |
| 6. | Ausschussmitglied (RM) Gerald Caspari |
| 7. | Ausschussmitglied (RM) Günter Föllenz |
| 8. | Ausschussmitglied (RM) Bernd Ketter |
| 9. | Ausschussmitglied (RM) Anne Schabinger |
| Außerdem anwesend: | |
| 1. | 1. Beigeordneter Eugen Klein |
| 2. | 2. Beigeordnete Anja Bindges |
| 3. | 3. Beigeordneter Wilhelm Müllers |
| 4. | Ratsmitglied Bernd Fröhlich |
| 5. | Ratsmitglied Gerd Huesgen |
| 6. | Ratsmitglied Rüdiger Nilles |
| 7. | Ratsmitglied Rolf Pohl |
| 8. | Fachbereichsleiter Frank Thullen |
| 9. | Fachbereichsleiter Sascha Kamphoff |
| 10. | Werkleiter Jens Burch |
| 11. | Schriftführer Fachbereichsleiter Frank Koch |
| Entschuldigt: | |
| 1. | Ausschussmitglied (RM) Beatrix Kimnach, wurde vertreten durch Rainer Trossen |
| 2. | Ausschussmitglied (RM) Desire Beth |
| 3. | Ausschussmitglied (RM) Dajana Hermann |
Gäste:
Tanja Harlos (Prokuristin Kommunalberatung Rheinland-Pfalz) zu TOP. 2 öffentliche Sitzung
Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.
Der Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt vor Eintritt in die Tagesordnung einstimmig, diese um den TOP. „10 Moseltherme Traben-Trarbach, Nachtragsangebot Dachdeckerarbeiten, Auftragsvergabe“ zu erweitern. Gleichzeitig wird die Dringlichkeit gem. § 34 (7) GemO festgestellt.
Der bisherige TOP 10. „Mitteilungen und Anfragen“ wird TOP 11.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
| 1. | Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses |
| 2. | Zukunft des Verwaltungssitzes der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach; Festlegung des Untersuchungsumfanges |
| 3. | Mobilitätskonzept für die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach; Vorstellung der vorläufigen Ergebnisse und Beratung über das weitere Vorgehen incl. evtl. Auftragserteilung |
| 4. | Spendenannahme |
| 5. | Energiegemeinschaft Traben-Trarbach AöR - II. Satzungsänderung |
| 6. | Überörtliche Prüfung der Verbandsgemeindekasse Traben-Trarbach; Unterrichtung gem. § 33 GemO |
| 7. | Dienstanweisung über die Verrechnung interner Leistungsbeziehungen |
| 8. | Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 der Verbandsgemeindewerke Traben-Trarbach, Betriebszweig Wasserwerk |
| 9. | Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 der Verbandsgemeindewerke Traben-Trarbach, Betriebszweig Abwasserwerk |
| 10. | Moseltherme Traben-Trarbach Nachtragsangebot Dachdeckerarbeiten Auftragsvergabe |
| 11. | Mitteilungen und Anfragen |
| 11.1 | Moseltherme Traben-Trarbach; Förderung von energetischen Maßnahmen |
| 11.2 | Förderung der mobilen Jugendarbeit in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach |
Öffentliche Sitzung
1. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Gegen die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 02.03.2023 werden keine Einwendungen erhoben.
2. Zukunft des Verwaltungssitzes der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach;
Festlegung des Untersuchungsumfanges
Auf die bisherigen Beratungen wird verwiesen. Der Verbandsgemeinderat hat zuletzt in seiner Sitzung am 16.03.2023 beschlossen, den Auftrag für die Untersuchung der organisatorischen und wirtschaftlichen Belange der Unterbringung der Verbandsgemeindeverwaltung an die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz, 55116 Mainz zu erteilen.
Dabei sollte im Rahmen einer (Sonder-) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses die Einzelheiten zum Untersuchungsumfang sowie des Auftragsvolumens festgelegt werden.
Zunächst begrüßt Bürgermeister Marcus Heintel die Prokuristin der Kommunalberatung Frau Tanja Harlos zur heutigen Sitzung.
Diese erläutert dem Haupt- und Finanzausschuss den möglichen vorgesehene Untersuchungsumfang sowie den damit voraussichtlich erwarteten Aufwand.
Fragen der Ausschussmitglieder werden zur Zufriedenheit beantwortet und Anregungen berücksichtigt. Im Hinblick auf den zeitlichen Ablauf geht Frau Harlos davon aus, dass in der Sitzung des Rates im Dezember eine finale Beratung erfolgen kann. Dabei schließt sie nicht aus, dass in der Sitzungsrunde vor den Herbstferien auf der Grundlage von ersten Ergebnissen bereits weitere Schritte, insbesondere auch was den baulichen Bereich angeht, eingeleitet werden können.
Beschlussfassung:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, den Umfang für die organisatorischen und wirtschaftlichen Belange der Unterbringung der Verwaltung entsprechend der in der Sitzung gezeigten Präsentation festzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 9 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
3. Mobilitätskonzept für die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach;
Vorstellung der vorläufigen Ergebnisse und Beratung über das weitere Vorgehen incl. evtl. Auftragserteilung
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 10.12.2020 die Auftragsvergabe für die Erstellung eines Mobilitätskonzeptes beschlossen.
Dabei sollte die Auftragsvergabe modular erfolgen, d.h. nach Vorlage erster Ergebnisse sollte durch den Verbandsgemeinderat eine Weiterbeauftragung beraten und ggf. beschlossen werden.
Zwischenzeitlich wurden die Untersuchungsergebnisse der Module A-C zusammengestellt. Diese sollen in der Sitzung des Verbandsgemeinderates vorgestellt werden.
Für die Beauftragung der Module D und E werden weitere Finanzmittel in einem Umfang von ca. 25.000 € benötigt. Die bisherige Ermächtigung liegt bei 50.000 €. Haushaltsmittel für diese Ausgaben sind eingeplant.
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass in der Sitzung des VG-Rates das Büro raumkom die Untersuchungsergebnisse vorstellen wird. Anschließend soll über die weitere Vorgehensweise beraten werden.
4. Spendenannahme
Der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach wurde folgende Spenden angeboten:
| Spender | Betrag | Spende/ Zusage vom | Spenden-empfänger | Spenden-zweck | Beziehungs-verhältnis |
| Dr. Friedrich Carl Zimmern | 200,00 € | 11.04.2023 | Verbands-gemeinde Traben-Trarbach | Initiative „Ich bin dabei“ Ameisen | -/- |
| Dr. Dieter Schmidt | 250,00 € | 06.04.2023 | „ | „ | -/- |
| Westerhorst-mann-Bachhausen | 200,00 € | 06.04.2023 | „ | „ | -/- |
| Horst Rees, Herbert Roller und Edgar Oberkehr | 150,00 € | 12.04.2023 | „ | „ | -/- |
| Brigitte Weinzheimer | 200,00 € | 15.05.2023 | „ | „ | -/- |
| Provinzial Versicherung AG | 130,00 € | 04.05.2023 | „ | Bambini-Feuerwehr Irmenach-Beuren | Vertrags-partner als Versicherer |
Die Gemeinde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Abs. 1 GemO Spenden u.ä. Zuwendungen annehmen. Über die Annahme der Spenden entscheidet der Verbandsgemeinderat bzw. der Haupt- und Finanzausschuss, wobei diese unverzüglich der Aufsichtsbehörde zu melden sind.
Beschlussfassung:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach beschließt die Spenden anzunehmen
Abstimmungsergebnis:
Mit 9- Ja Stimmen einstimmig angenommen
5. Energiegemeinschaft Traben-Trarbach AöR - II. Satzungsänderung
Die Energiegemeinschaft Traben-Trarbach AöR, soll weitere Aufgaben erfüllen. Die neuen Aufgaben stehen im Zusammenhang mit dem Ausbau der Erneuerbaren Energien in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach und dem Solidarpakt, welcher in diesem Rahmen begründet werden soll. Des Weiteren ist die Aufnahme von weiteren Kommunen aus der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach vorgesehen. Hierzu ist eine Satzungsänderung erforderlich. Verwaltungsseitig wurden in Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich diverse Punkte klarer definiert und abgestimmt. § 2 Abs (6) befindet sich aktuell noch in der Abstimmung mit der Kreisverwaltung und der ADD bzgl. seiner Zulässigkeit. Entsprechende Beschlüsse sollten dies berücksichtigen. In der vorgelegten Anlage befinden sich die Änderungen zur zweiten Satzungsänderung der EG TT AöR.
Beschlussfassung:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat folgenden Beschluss:
| 1. | Der Verbandsgemeinderat stimmt der Aufnahme weiterer Träger in die EG TT AöR zu |
| 2. | Der Verbandsgemeinderat stimmt der Erhöhung des Stammkapitals der EG TT AöR, im Zusammenhang mit der Aufnahme neuer Träger zu. |
| 3. | Der Verbandsgemeinderat stimmt den im Sachverhalt dargestellten Änderungen, im Rahmen der II. Satzungsänderung der EG TT AöR zu. |
| 4. | Die Zustimmung zur Änderung bezüglich § 2 Abs (6) gilt nicht sofern dieser nach Auffassung der Aufsichtsbehörden als unzulässig darstellt. |
Abstimmungsergebnis:
Mit 9 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
6. Überörtliche Prüfung der Verbandsgemeindekasse Traben-Trarbach;
Unterrichtung gem. § 33 GemO
Die Verbandsgemeindekasse Traben-Trarbach wurde in der Zeit vom 10.10.2022 bis 03.01.2023 durch das Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich geprüft.
Gem. § 33 GemO hat der Bürgermeister den Verbandsgemeinderat über das Ergebnis der Prüfung zu unterrichten.
Der entsprechende Prüfbericht sowie die Stellungnahme der Verwaltung wurden den Mitgliedern vorgelegt.
7. Dienstanweisung über die Verrechnung interner Leistungsbeziehungen
Gem. § 4 Abs. 10 GemHVO regelt der Bürgermeister die Grundsätze über die Verrechnung der internen Leistungsbeziehungen in einer Dienstanweisung und legt sie dem Gemeinderat zur Kenntnisnahme vor.
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die vorgelegte Dienstanweisung vom 17. Mai 2023 zur Kenntnis.
8. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 der Verbandsgemeindewerke Traben-Trarbach, Betriebszweig Wasserwerk
Auf die Beratungen in der gestrigen Sitzung des Werkausschusses wird Bezug genommen.
Der Jahresabschluss wurde in der Schlussbesprechung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ausführlich vorgestellt.
Nach § 27 EigAnVO Rheinland-Pfalz vom 05. Oktober 1999 ist der Jahresabschluss, der Anlagennachweis, die Erfolgsaussichten und der Jahresbericht mit der Stellungnahme des Werkausschusses dem Verbandsgemeinderat vorzulegen. Der Jahresabschluss ist nach den hierfür geltenden Vorschriften zu prüfen. Die Prüfung wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Pütz, Mittler & Kollegen GmbH, Boppard-Buchholz, vorgenommen.
Beschlussempfehlung:
Der Haupt- und Finanzausschuss schließt sich der Empfehlung des Werkausschusses an und empfiehlt dem Verbandsgemeinderat folgen Beschluss:
Der Jahresabschluss des Betriebszweiges Wasserwerk zum 31.12.2021 schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit 30.117.889,42 € ab, wobei ein Jahresverlust in Höhe von 26.573,10 € entstanden ist. Der Verlust ist nicht ausgabewirksam.
Der Jahresabschluss des Wasserwerkes zum 31. Dezember 2021 wird festgestellt.
Darüber hinaus beschließt der Verbandsgemeinderat den eingetretenen Jahresverlust 2021 auf neue Rechnung vorzutragen.
Dem Bürgermeister, den Beigeordneten und der Werkleitung wird Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss 2021 ist gemäß § 27 Abs. 3 der EigAnVO vom 05.10.99 i. V. m. § 8 Abs. 2 DVO zu § 27 GemO an sieben Werktagen öffentlich auszulegen. Ort und Zeitpunkt der Auslegung sind öffentlich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 8 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
Bürgermeister Marcus Heintel sowie die Beigeordneten Eugen Klein, Anja Bindges und Wilhelm Müllers haben an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem TOP nicht teilgenommen und sich im für die Zuhörer vorgesehen Teil des Sitzungssaales aufgehalten.
9. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 der Verbandsgemeindewerke Traben-Trarbach, Betriebszweig Abwasserwerk
Auf die Beratungen in der gestrigen Sitzung des Werkausschusses wird Bezug genommen.
Der Jahresabschluss wurde in der Schlussbesprechung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ausführlich vorgestellt.
Nach § 27 EigAnVO Rheinland-Pfalz vom 05. Oktober 1999 ist der Jahresabschluss, der Anlagennachweis, die Erfolgsaussichten und der Jahresbericht mit der Stellungnahme des Werkausschusses dem Verbandsgemeinderat vorzulegen. Der Jahresabschluss ist nach den hierfür geltenden Vorschriften zu prüfen. Die Prüfung wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Pütz, Mittler & Kollegen GmbH, Boppard-Buchholz, vorgenommen.
Beschlussempfehlung:
Der Haupt- und Finanzausschuss schließt sich der Empfehlung des Werkausschusses an und empfiehlt dem Verbandsgemeinderat folgen Beschluss:
Der Jahresabschluss des Betriebszweiges Abwasserwerk zum 31.12.2021 schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit 46.890.679,74 € ab, wobei ein Jahresgewinn in Höhe von 188.847,95 € entstanden ist.
Der Jahresabschluss des Abwasserwerkes zum 31. Dezember 2021 wird festgestellt.
Darüber hinaus beschließt der Verbandsgemeinderat den eingetretenen Jahresgewinn 2021 auf neue Rechnung vorzutragen.
Dem Bürgermeister, den Beigeordneten und der Werkleitung wird Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss 2021 ist gemäß § 27 Abs. 3 der EigAnVO vom 05.10.99 i. V. m. § 8 Abs. 2 DVO zu § 27 GemO an sieben Werktagen öffentlich auszulegen. Ort und Zeitpunkt der Auslegung sind öffentlich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 8 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
Bürgermeister Marcus Heintel sowie die Beigeordneten Eugen Klein, Anja Bindges und Wilhelm Müllers haben an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem TOP nicht teilgenommen und sich im für die Zuhörer vorgesehen Teil des Sitzungssaales aufgehalten.
10. Moseltherme Traben-Trarbach
Nachtragsangebot Dachdeckerarbeiten
Auftragsvergabe
Die Fa. Esser, Alf, führt derzeit die beauftragten Dachdeckerarbeiten (Erneuerung Dacheindeckung der Moseltherme) aus.
Während der Bauarbeiten wurde festgestellt, dass die Notentwässerung der innenliegenden Rinne nicht den Vorschriften entspricht. Im Starkregenfall könnte es, wie in der Vergangenheit bereits geschehen, zu einem Überlaufen der Rinne und Wasserschäden im Deckenbereich des Thermenbeckens kommen.
Für die ordnungsgemäße Herstellung der Notentwässerung wurde von der Fa. Esser ein Nachtragsangebot eingereicht. Diese Leistungen waren im Haupt-LV nicht enthalten.
Das mit der Bauleitung beauftragte Ingenieurbüro IBK Koch, Pünderich, hat das Nachtragsangebot geprüft und als wirtschaftlich angesehen.
Die Kosten für o.g. Arbeiten belaufen sich auf 21.467,75 €/netto. Gleichzeitig reduziert sich bei Beauftragung die Auftragssumme aus dem Haupt-LV um 5.925,35 €/netto. Insofern betragen die tatsächlichen Mehrkosten 15.542,40 €/netto.
Es wird vorgeschlagen den 1. Nachtrag für die ordnungsgemäße Herstellung der Notentwässerung der innenliegenden Rinne zu beauftragen.
Beschlussfassung:
Der Auftrag für die ordnungsgemäße Herstellung der Notentwässerung der innenliegenden Rinne (Dachentwässerung der Moseltherme) wird an die Fa. Esser, Alf, gemäß 1. Nachtragsangebot zum Angebotspreis von 21.467,75 €/netto, erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Mit 9 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
11. Mitteilungen und Anfragen
11.1. Moseltherme Traben-Trarbach;
Förderung von energetischen Maßnahmen
Bürgermeister Marcus Heintel gibt bekannt, dass zwischenzeitlich der Bewilligungsbescheid des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz vom 17.04.2023 für die energetische Sanierung der Moseltherme i.H.v. 873.565,00 € aus EU-Mittel vorliegt. Die zuwendungsfähigen Kosten belaufen sich auf 1.747.130,00 € was einer Zuweisungsquote von 50 % entspricht.
Entsprechend der Bewilligung des vorzeitigen Maßnahmenbeginnes sind die Arbeiten derzeit in vollem Gang. Verwaltungsseitig hofft man, diese entsprechend den Fristen des Bewilligungsbescheides abschließen zu können.
11.2. Förderung der mobilen Jugendarbeit in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach
Die mobile Jugendarbeit in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach wird laut Mitteilung von Bürgermeister Heintel auch in diesem Jahr aus Landesmitteln mit 18.240 € gefördert.