Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 22.05.2025 auf den 28.05.2025, 17:00 Uhr, zu einer Sitzung in den Sitzungssaal des Rathauses Kröv, Robert-Schuman-Straße 65, einberufen worden.
Zeit, Ort und Stunde der Sitzung waren am 23.05.2025 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.
Die Tagesordnung war auf der Homepage der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach www.vgtt.de unter Ratsinfosystem sowie unter dem Link: https://vgtt.gremien.info/ einzusehen.
Ende der Sitzung: 18:40 Uhr
Anwesend:
| Bürgermeister Marcus Heintel |
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| SPD Verbandsgemeinde Traben-Trarbach |
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| Ausschussmitglied (RM) Martin Kirst |
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| Ausschussmitglied (RM) Hans-Joachim Weinmann |
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| CDU Verbandsgemeinde Traben-Trarbach |
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| Ausschussmitglied (RM) Desire Beth | ab TOP 3 ÖS (17.06 Uhr) |
| Ausschussmitglied (RM) Ferdinand Dimmig |
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| Ausschussmitglied (RM) Knut Georg |
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| FDP Verbandsgemeinde Traben-Trarbach |
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| Ausschussmitglied (RM) Rolf Pohl |
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| BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Verbandsgemeinde Tr.-Tr. |
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| Ausschussmitglied (RM) Anne Schabinger |
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| FWG Gemeinsame Zukunft e.V. VG TT |
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| Ausschussmitglied (RM) Heiko Jäckels |
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| Ausschussmitglied (RM) Marc Schiffels |
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Außerdem anwesend:
1. Beigeordnete Elke Schnabel
2. Beigeordnete Dajana Hermann
3. Beigeordneter Wilhelm Müllers
Ratsmitglied Frank Ewein
Ortsbürgermeister Wolfgang Scheibe
Fachbereichsleiter Frank Thullen
Verwaltungsfachangestellte Mara Berneck
Schriftführer Fachbereichsleiter Frank Koch
Entschuldigt:
Ausschussmitglied (RM) Frank Ehses
Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.
Der Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Auf Antrag des Vorsitzenden Bürgermeister Heintel beschließt der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig, die Tagesordnung um den TOP. 11 „Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme an der Bündelausschreibung Strom zum Lieferbeginn ab 01.01.2026“ zu erweitern.
Der bisherige TOP. 11. „Mitteilungen und Anfragen“ wird zu TOP 12.
Weitere Anträge zur Tagesordnung ergeben sich nicht.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
| 1. | Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses |
| 2. | Unterrichtung des Verbandsgemeinderates über die überörtliche Prüfung der Verbandsgemeindekasse in 2024 |
| 3. | Wahl und Ernennung eines Behindertenbeauftragten für die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach |
| 4. | Nachwahl von Mitgliedern für den Seniorenbeirat |
| 5. | Spendenannahme |
| 6. | Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach; Fortschreibung Erneuerbare Energien; hier: Teilfortschreibung "Windenergie" - Wegfall von Flächen im Rahmen des Zielabweichungsverfahrens |
| 7. | Grundschule Reil - Umsetzung bauliche Maßnahme; -weiterer Rettungsweg im Obergeschoss (Brandschutz) |
| 8. | Regionales Zukunftsprogramm des Landes Rheinland-Pfalz; Beratung und Beschlussfassung zum Maßnahmenprogramm der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach |
| 9.1 | Fortschreibung und Verlängerung der bestehenden Software-Lizenzen in der IT-Landschaft; Verlängerung der vorhandenen Software Assurance (Lizenzwartung) |
| 9.2 | Fortschreibung und Verlängerung der bestehenden Software-Lizenzen in der IT-Landschaft; Anschaffung von Microsoft-Office 2024 Lizenzen |
| 10. | 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 |
| 11. | Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme an der Bündelausschreibung Strom zum Lieferbeginn ab 01.01.2026 |
| 12. | Mitteilungen und Anfragen |
| 12.1 | Interkommunale Zusammenarbeit |
| 12.2 | Ausbau der Innerortsstraßen im Stadtteil Trarbach |
| 12.3 | Beendigung der Altkleiderverwertung |
Öffentliche Sitzung
1. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Gegen die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.02.2025 werden keine Einwendungen erhoben.
2. Unterrichtung des Verbandsgemeinderates über die überörtliche Prüfung der Verbandsgemeindekasse in 2024
Durch das Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich wurde die Verbandsgemeindekasse am 28.11.2024 geprüft.
Der Prüfbericht vom 28.11.2024 und die verwaltungsseitige Stellungnahme hierzu lag den Ausschussmitgliedern zur Sitzung vor.
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Prüfbericht und die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
3. Wahl und Ernennung eines Behindertenbeauftragten für die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach
Der Verbandsgemeinderat hat mit dem 1. Nachtrag zur Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach das Ehrenamt eines Behindertenbeauftragten für die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach eingerichtet.
Gem. § 3a der Hauptsatzung und den §§ 18, 40 GemO ist nunmehr der Behindertenbeauftragte für die Legislaturperiode 2024 bis 2029 durch den Verbandsgemeinderat zu wählen.
In seiner Sitzung am 01.07.2024 wählte der Verbandsgemeinderat erneut Frau Renate Braband zur Behindertenbeauftragten. Eine Ernennung stand noch aus. Zwischenzeitlich hatte Frau Braband mitgeteilt, dass sie aus persönlichen Gründen nicht mehr für das Amt zur Verfügung steht.
In der letzten Sitzung des Verbandsgemeinderates am 13.03.2025 wurde von Seiten der CDU-Fraktion Herr Erwin Haussmann aus Traben-Trarbach vorgeschlagen. In der kommenden Sitzung des Verbandsgemeinderates soll dann die Wahl und die Ernennung stattfinden.
4. Nachwahl von Mitgliedern für den Seniorenbeirat
Auf die bisherige Beratung wird verwiesen.
Frau Sabine Franzen hatte zwischenzeitlich Ihren Rücktritt aus dem Seniorenbeirat der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach erklärt.
Für die Nachwahl wird Herr Aloys Perling, geb. 22.07.1961, Bausendorf vorgeschlagen.
Darüber hinaus hat Frau Margot Scherrer mit Schreiben vom 02.05.2025 ebenfalls ihren Rücktritt aus dem Seniorenbeirat der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach erklärt.
Ergänzend teilt Ausschussmitglied Hans-Joachim Weinmann mit, dass Herr Gerd Huesgen, Traben-Trarbach ebenfalls seine Bereitschaft zur Mitgliedschaft im Seniorenbeirat erklärt hat.
5. Spendenannahme
Der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach wurde folgende Spende angeboten:
| Spender | Betrag | Spende/ Zusage vom | Spenden-empfänger | Spendenzweck | Beziehungs- verhältnis |
| Sparkasse EMH | 300,- € | 05.02.2025 | Verbandsgemeinde Traben-Trarbach | Workshop anl. Internationaler Frauentag | Bank der VG-Kasse |
| Sparkasse EMH | 1.500,- € | 07.05.2025 | Verbandsgemeinde Traben-Trarbach | Ausrichtung des Ruanda-Tages 2025 und der Verpflegung der Fairplay-Tour der Großregion | Bank der VG-Kasse |
| Sparkasse EMH | 400,- € | 16.05.2025 | Verbandsgemeinde Traben-Trarbach | Neuauflage Pflegebroschüre | Bank der VG-Kasse |
Die Gemeinde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Abs. 1 GemO Spenden u.ä. Zuwendungen annehmen. Über die Annahme der Spenden entscheidet der Verbandsgemeinderat bzw. der Haupt- und Finanzausschuss, wobei diese unverzüglich der Aufsichtsbehörde zu melden sind.
Beschlussfassung:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Spenden anzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 10 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
6. Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach;
Fortschreibung Erneuerbare Energien; hier: Teilfortschreibung "Windenergie"
- Wegfall von Flächen im Rahmen des Zielabweichungsverfahrens
Es wird auf die bisherigen Beratungen verwiesen, zuletzt in der Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 19.09.2024 (TOP 7).
Zwischenzeitlich wurden die Unterlagen für den Antrag auf ein Zielabweichungsverfahren bei der SGD Nord sowie für die Landesplanerische Stellungnahme bei der unteren Landesplanungsbehörde (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich) durch das Büro BGHPlan aus Trier erstellt und entsprechend versendet.
Eine erste Überprüfung bei der SGD Nord ergab, dass der Antrag auf Zielabweichung in dieser Form keine Aussicht auf Erfolg hat. Grund dafür ist die Teilfläche C1 in der Gemarkung Flußbach.
Zum einen umfasst diese Fläche einen Bereich, der gemäß der Grünlandkartierung des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz im Jahr 2023 als „Magergrünland“ kartiert wurde und somit entsprechend geschützt ist. Zum anderen umfasst diese Fläche einen Bereich, der gemäß des gültigen regionalen Raumordnungsplans der Planungsgemeinschaft Region Trier aus dem Jahr 1985 als „offenzuhaltendes Wiesental“ kartiert ist. Betroffen ist hier ein Bereich von ca. 3 ha.
Damit das Zielabweichungsverfahren erfolgreich beendet werden kann, muss demnach die Fläche C1 entsprechend verkleinert werden.
Beschlussfassung:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat folgenden Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Verkleinerung der Fläche C1 gemäß dem Vorschlag des Büros BGHPlan und beauftragt die Verwaltung, die Unterlagen entsprechend anpassen zu lassen und an die betroffenen Behörden weiterzuleiten.
Abstimmungsergebnis:
Mit 10 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
7. Grundschule Reil - Umsetzung bauliche Maßnahme;
-weiterer Rettungsweg im Obergeschoss (Brandschutz)
Am 24.09.2024 fand eine turnusgemäße Gefahrenverhütungsschau durch Herrn Valerius, von der Brandschutzdienststelle der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, in der Grundschule Reil statt. Dabei wurde u.a. festgestellt, dass bedingt durch die Umnutzung des bisherigen Lagerraums im Obergeschoss zum Speiseraum (Mensa) für diesen Gebäudeteil ein zweiter Rettungsweg vorhanden sein müsste. Dieser zweite Rettungsweg ist derzeit baulich nicht vorhanden und kann zugleich nicht über Rettungsgeräte der Feuerwehr sichergestellt werden.
Zur weiteren Nutzung der Räumlichkeit ist es erforderlich den weiteren Rettungsweg sicherzustellen und die Genehmigung der Umnutzung zu beantragen. Das Architekturbüro Rene Simon aus Kinderbeuern hat verschiedene Varianten ausgezeigt:
-Variante 1; Fluchttreppe an der Vorderseite des Gebäudes einschl. Einbau einer Notausgangtür in der Mensa. Die geschätzten Kosten betragen = ca. 70.000 €
-Variante 2; Fluchtsteg und Fluchtweg an der Rückseite des Gebäudes einschl. Einbau einer Notausgangstür im Flur. Die geschätzten Kosten betragen = 98.000 €
-Variante 3; Sicherstellung eines weiteren Rettungsweges durch Umbauarbeiten im Flur/Treppenhaus im Obergeschoss. Dort ist eine Abschottung von Flur/Treppenhaus erforderlich. Dies wird durch den Einbau einer Trockenbauwand (F60) mit einer Rauchschutztür sichergestellt. Die geschätzten Kosten betragen = 31.000 €.
Zu diesen erforderlichen Baumaßnahmen sowie den Umnutzungen ist ein Bauantrag zu stellen.
Im Haushalt 2025 sind insgesamt 75.000 € veranschlagt. Die Verwaltung schlägt vor, die Variante 3 umzusetzen. Die Brandschutzdienststelle hat dieser Variante zugestimmt (Email v. 30.4.2025).
Beschlussfassung:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschießt zur Sicherstellung und Aufrechterhaltung des Schulbetriebs die geforderte Brandschutzmaßnahme -Herstellen eines weiteren Rettungsweges- umzusetzen und die benötigten Bauantragsunterlagen, einschl. der Umnutzungen, erstellen zu lassen.
Der Haupt- u. Finanzausschuss beschließt die Ausführung der Variante 3.
Das Architekturbüro Rene Simon GbR aus Kinderbeuern wird mit den erforderlichen Planungsleistungen, einschließlich Bauantrag, beauftragt.
Bürgermeister Heintel wird ermächtigt, den Auftrag zur Bauausführung an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Mit 10 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
8. Regionales Zukunftsprogramm des Landes Rheinland-Pfalz;
Beratung und Beschlussfassung zum Maßnahmenprogramm der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach
Es wird auf die Beratungen des Verbandsgemeinderates vom 13.03.2025 (Beschlussvorlage 99/2025/0018) verwiesen.
Entsprechend der Beschlussfassung aus der o.g. Sitzung sind die Ortsgemeinden sowie die Stadt aufgefordert Maßnahmen zu melden damit diese verwaltungsseitig geprüft und im Bedarfsfall mit dem Fördermittelgeber abgestimmt werden können.
Für die Maßnahmen der Verbandsgemeinde läuft derzeit noch die Abstimmung mit dem Fördermittelgeber sowie die Kostenzusammenstellung. Die vorgelegten Maßnahmen der Ortsgemeinden und der Stadt werden derzeit geprüft.
Fachbereichsleiter Frank Koch gibt einen Überblick über den derzeitigen Sachstand. Der Verwaltung liegen inzwischen auch alle Projektvorschläge der einzelnen Ortsgemeinden/Stadt vor. Nunmehr versuche man verwaltungsseitig, die Förderfähigkeit der Maßnahmen im gesamten mit der ADD abzustimmen. Ob dies bis zur Sitzung des VG-Rates erfolgt sein wird, könne derzeit nicht abschließend beurteilt werden. Insofern gehe man von einer vorläufigen bzw. vorbehaltlichen Beschlussfassung durch den VG-Rat aus.
Seitens der Fraktionen wird zwecks Beratung um eine vorläufige Maßnahmenliste gebeten.
9.1. Fortschreibung und Verlängerung der bestehenden Software-Lizenzen in der IT-Landschaft;
Verlängerung der vorhandenen Software Assurance (Lizenzwartung)
Im Zuge der Neubeschaffung der Hardware der Verwaltung im Jahr 2020 wurde für die im Bestand vorhandenen Serverlandschaft auf Empfehlung des IT-Dienstleisters „Software Assurance“ kurz: SA (Lizenzwartung) abgeschlossen.
Das Softwarewartungsprogramm Microsoft Software Assurance (kurz: SA) ermöglicht den Zugang zu den neuesten Softwareversionen und -Releases im Wartungszeitraum (aktuell = 3 Jahre). Dabei entstehen keine zusätzlichen Lizenzkosten. SA ist nur über den Kauf oder die Verlängerung einer Volumenlizenzierung bei Microsoft verfügbar.
Diese Lizenzwartung endet für die VG Traben-Trarbach derzeit mit Ablauf des 31.05.2025.
Die Firma SoftwareOne (aktueller Lizenzrahmenvertragspartner) hat für die Verlängerung der Software Assurance vom 01.06.2025 bis 31.05.2028 (Laufzeit 3 Jahre) aktuelle Angebote (1x basierend auf der Lizenzanzahl aus dem Jahr 2020 sowie 1x für die Lizenzerweiterung durch Ausweitung der Useranzahl) vorgelegt.
Die Kosten belaufen sich hiernach auf: 25.641,43 EUR/Brutto
Die Beschaffung ist für die Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit der IT-Anlage der VGV dringend geboten.
Haushaltsmittel stehen unter Inanspruchnahme der aus Vorjahren noch vorhandenen Haushaltsmittel zur Verfügung.
Beschlussfassung:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Auftragsvergabe zur Verlängerung der vorhandenen Software Assurance (Lizenzwartung) an die Firma SoftwareOne um weitere drei Jahre bis zum 31.05.2028 zum Preis von 25.641,43 €.
Abstimmungsergebnis:
Mit 10 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
9.2. Fortschreibung und Verlängerung der bestehenden Software-Lizenzen in der IT-Landschaft;
Anschaffung von Microsoft-Office 2024 Lizenzen
Das aktuell im Einsatz befindliche Office 2019 (Standard und Professional) erreicht am 14.10.2025 ebenfalls sein Supportende und erhält daher auch keine Sicherheitsupdates mehr.
Um weiterhin die Sicherheit zu gewährleisten und auf dem aktuellen Stand zu bleiben, ist die Beschaffung der On-Premise Version des neuen „Microsoft Office 2024 LTSC“ (Standard und Professional) notwendig.
Die Kosten für die benötigten 85 Lizenzen belaufen sich hierbei auf: 30.682,86 €.
Bei den benötigten Lizenzen handelt es sich um den Kauf von sog. „Einmal- / Livetimelizenzen“ ohne Software Assurance (SA), da nach den derzeitigen Erkenntnissen dies die letzte Version von Microsoft sein wird, die das On-Premise Modell unterstützt. Lt. den Plänen von Microsoft soll es zukünftig im Office Bereich nur noch die „Online Variante - Microsoft Office 365“ geben.
Die Beschaffung ist für die Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit der IT-Anlage der VGV dringend geboten.
Auch hier erfolgt die Beschaffung im Rahmen des bestehenden Lizenzrahmenvertrages bei der Firma SoftwareOne.
Haushaltsmittel stehen unter Inanspruchnahme der aus Vorjahren noch vorhandenen Haushaltsmittel zur Verfügung.
Beschlussfassung:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Auftragsvergabe zur Beschaffung der Lizenzen für Office 2024 an die Firma SoftwareOne zum Preis von 30.682,86 €.
Abstimmungsergebnis:
Mit 10 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
10. 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025
Den Verbandsgemeinderatsmitgliedern wurde die 1. Nachtragshaushaltssatzung vor der Sitzung digital zur Verfügung gestellt.
Eine Änderung wurde lediglich im § 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung vorgenommen.
Beschlussfassung:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat folgenden Beschluss:
Nach Beratung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach für das Haushaltsjahr 2025 wird dieser wie in der Sitzung vorgestellt beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 10 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
11. Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme an der Bündelausschreibung Strom zum Lieferbeginn ab 01.01.2026
In der vorangegangenen Ausschreibungsperiode (2023 bis 2025) erfolgte die Ausschreibung der Strombeschaffung über die Kommunalberatung des Gemeinde- und Städtebundes. Damals wurden für eine Vielzahl von Losen keine Angebote abgegeben. In Nachverhandlungen konnten nur noch relativ unvorteilhafte (teure) Ergebnisse realisiert werden. Daher verständigten sich die Verbandsgemeinden Bernkastel-Kues, Thalfang, Traben-Trarbach und Wittlich-Land, die Einheitsgemeinde Morbach, die Stadt Wittlich und der Zweckverband Wasserversorgung Eifel-Mosel die Ausschreibung des Strombezugs selbst zu organisieren.
Mit der administrativen Durchführung der Ausschreibung wurde das Rechtsanwaltsbüro Webeler aus Koblenz beauftragt, das im Bereich derartiger Ausschreibungen eine hohe Expertise vorweisen kann. Wie bereits in der Vergangenheit praktiziert, werden die Kosten für die Bündelausschreibung durch die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach übernommen.
Der ausgeschriebene Zeitraum bezieht sich auf die Jahre 2026 und 2027 mit einer einmaligen Option für eine Verlängerung (mit beidseitigem Kündigungsrecht) um ein weiteres Jahr (2028).
Es können Normalstrom und/oder Ökostrom gewählt werden.
Die Beschaffung erfolgt über eine strukturierte Beschaffung. Das ist das bisherige Beschaffungsmodell. Der Lieferpreis wird aus dem Angebotspreis und der tatsächlichen Marktentwicklung über längere Zeiträume im Vorjahr ermittelt. Dazu werden die Börsenpreise an vier (für 2026) bzw. 12 (für 2027 und bei Ziehung der Verlängerungsoption für 2028) vorher festgelegten Stichtagen ermittelt. Dies dient einer weiteren Risikominimierung, um die Preisbildung nicht von nur wenigen Stichtagen in einem möglicherweise ungünstigen Marktumfeld preisbestimmend für ein ganzes Lieferjahr werden zu lassen.
Der Korridor für die Mehr- und Mindermengenregelung liegt bei ± 20% (80/120). Der Lieferpreis für das ganze Kalenderjahr steht im Dezember des Vorjahres fest. Die Beschaffung erfolgt als europaweite Ausschreibung. Das Verfahren hat zum Ziel, ein wirtschaftliches Angebot (keine Losbildung, folglich nur 1 Auftragnehmer) für folgende Stromteilmengen zu erhalten:
| SLP-Zähler (Standard-Lastprofil; einmalige Abrechnung pro Jahr) |
| als Normalstrom |
| und als Ökostrom |
| RLM-Zähler (Registrierende Leistungsmessung; monatliche Abrechnung) |
| als Normalstrom |
| und als Ökostrom |
| Straßenbeleuchtung |
| als Normalstrom |
| und als Ökostrom |
Die Verbandsgemeinde(-verwaltung) führt das Vergabeverfahren namens und im Auftrag der teilnehmenden Kommunen durch. Sie erteilt für die Teilnehmer den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot. Für jeden einzelnen Teilnehmer kommt mit Zuschlagserteilung der ausgeschriebene Stromliefervertrag mit dem erfolgreichen Bieter zustande. Die Stromlieferung wird zuzüglich Netznutzung (all-inclusive) ausgeschrieben. Die Energielieferpreise sind dagegen für jedes der beiden Lieferjahre durch die Bieter fest anzubieten. Durch die Trennung von Netznutzungsentgelten und Energielieferpreisen wird insbesondere gewährleistet, dass sich der Strompreis individuell für jede Kommune entsprechend der Benutzungsstruktur bildet.
Beschlussfassung:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat folgenden Beschluss:
| 1. | Der Verbandsgemeinderat nimmt die Ausschreibungskonzeption zur Kenntnis. |
| 2. | Die Verbandsgemeinde verpflichtet sich, das Ergebnis der Ausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit. |
| 3. | Die Ausschreibung soll für die Verbandsgemeinde nach den folgenden Maßgaben erfolgen: |
Qualifizierung des zu beschaffenden Stroms
SLP-Zähler (Standard-Lastprofil; einmalige Abrechnung pro Jahr)
Ökostrom
(Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis)
RLM (nur sofern auch RLM-Zähler bei Gemeinden installiert)
Ökostrom
(Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis)
Abstimmungsergebnis:
Mit 10 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
12. Mitteilungen und Anfragen
12.1. Interkommunale Zusammenarbeit
Fachbereichsleiter Frank Koch teilt mit, dass im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes eine interkommunale Zusammenarbeit der Stadt Wittlich und den Verbandsgemeinden Wittlich-Land und Traben-Trarbach im Bereich des sog. „Robot Process Automation“ vorbereitet wird. Eine Gremienberatung soll voraussichtlich in der kommenden Sitzungsrunde erfolgen.
12.2. Ausbau der Innerortsstraßen im Stadtteil Trarbach
Bürgermeister Marcus Heintel gibt bekannt, dass zwischenzeitlich durch den LBM die vorläufige Verkehrsführung für den Ausbau der Innerortsstraßen im Stadtteil Trarbach vorgelegt wurde.
12.3. Beendigung der Altkleiderverwertung
Ausschussmitglied Hans-Joachim Weinmann berichtet aus der Verbandsversammlung des Zweckverbands „Abfall Region Trier“, dass voraussichtlich ab dem kommenden Jahr keine Altkleiderverwertung durch Altkleidercontainer mehr erfolgen wird. Im Landkreis Trier-Saarburg soll eine Modellprojekt zur Altkleiderbeseitigung durchgeführt werden.
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