Gemäß § 8 der Betriebssatzung für die Verbandsgemeindewerke Traben-Trarbach in Verbindung mit § 5 Abs. 2 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung Rheinland-Pfalz (EigAnVO) geben wir hiermit bekannt, dass mit Zustimmung des Werkausschusses der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach vom 24. Mai 2023 mit Wirkung zum 01. Juli 2023
Herr Andreas Römer zum stellvertretenden Werkleiter (Vertreter im Verhinderungsfall) der Verbandsgemeindewerke Traben-Trarbach bestellt wird.
Gleichzeitig endet die Bestellung von Herrn Manfred Christ zum Stellvertreter.
Die Werkleitung ist zur Vertretung des Eigenbetriebs befugt und zur Zeichnung für den Eigenbetrieb beauftragt.