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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 25/2023
Enkirch - amtlich
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Grabmalprüfung auf dem Friedhof in Enkirch

Auf Grund der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften ist die Gemeinde gesetzlich verpflichtet, die Standfestigkeit der Grabmale auf den gemeindlichen Friedhöfen mindestens einmal jährlich zu überprüfen.

Denn es passiert leider recht häufig, dass Grabsteine nicht standsicher errichtet worden sind oder dass die Standfestigkeit nachträglich durch Witterungseinflüsse oder das Senken des umliegenden Erdreichs nach dem Zusammenbrechen des Sarges verlorengeht. Die Unfallverhütungsvorschriften für Friedhöfe sollen dafür sorgen, die Sicherheit sowohl für auf dem Friedhof Beschäftigte als auch für die Friedhofsbesucher zu gewährleisten. Kinder und ältere Menschen sind hier besonders gefährdet.

Anfang – Mitte Juni 2023 wurden die Grabmale wieder durch ein Fachunternehmen mit einem speziell hierfür entwickelten Gerät überprüft. Gemäß der Unfallverhütungsvorschrift muss die Prüfung nach einem festgelegten Verfahren durchgeführt werden. Dazu wird der Grabstein mit dem Prüfgerät am oberen Ende der Breitseite mir einer Druckkraft von 300 Newton belastet. Ein ordnungsgemäß aufgestellter Grabstein darf bei dieser Prüfmethode nicht schwanken oder gar umfallen. Falsch ist hingegen die Annahme, die Überprüfung würde durch Hin- und Herrütteln vorgenommen, wodurch dann die Grabsteine losgerissen würden.

Grabmale, die den Vorschriften nicht entsprechen, sind mit einem entsprechenden Warnaufkleber versehen.

In diesem Zusammenhang wird nochmals darauf hingewiesen, dass der Nutzungsberechtigte für Schäden, die z.B. durch Umfallen von Grabsteinen an Personen oder Sachen entstehen, voll haftet.

Ortsgemeinde Enkirch