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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 25/2025
Amtlicher Teil
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öffentliche Bekanntmachung des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum (DLR) Mosel

Bekanntmachung

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Kröv

Ladung zur Bekanntgabe des durch Nachtrag 4

geänderten Flurbereinigungsplans

und zum Anhörungstermin

über den Inhalt des geänderten Flurbereinigungsplans

I. Offenlage des Flurbereinigungsplanes

Im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Kröv, Landkreis Bernkastel-Wittlich, wird den Beteiligten der durch Nachtrag 4 geänderte Flurbereinigungsplan gemäß §§ 59 Abs. 1 und 60 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794), am

Freitag, den 27.06.2025,

von 10:30 bis 11:00 Uhr

im DLR Mosel, Sitzungssaal

Görresstraße 10, 54470 Bernkastel-Kues

bekannt gegeben.

Der durch Nachtrag 4 geänderte Flurbereinigungsplan liegt in dieser Zeit zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.

Jeder vom Nachtrag 4 betroffene Teilnehmer erhält einen Auszug aus dem geänderten Flurbereinigungsplan zugestellt. Der Auszug ist zu den Terminen mitzubringen. Wenn Teilnehmer Bevollmächtigte benannt haben oder Vertreter bestellt sind, geht der Auszug an den Bevollmächtigten bzw. Vertreter.

II. Anhörungs- und Erläuterungstermin

Zur Anhörung der Beteiligten über den Inhalt des durch Nachtrag 4 geänderten Flurbereinigungsplanes wird hiermit gemäß §§ 59 Abs. 2 und 60 FlurbG der Termin anberaumt auf

Freitag, den 27.06.2025,

von 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr

im DLR Mosel, Sitzungssaal,

Görresstraße 10, 54470 Bernkastel-Kues

zu dem die von diesem Nachtrag betroffenen Beteiligten hiermit geladen werden.

Widersprüche gegen den Inhalt des durch den Nachtrag 4 geänderten Flurbereinigungsplans müssen die Beteiligten - zur Vermeidung des Ausschlusses - entweder im Anhörungstermin vorbringen oder innerhalb einer Frist von zwei Wochen, beginnend mit dem 27.06.2025 schriftlich, in elektronischer Form nach §3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erheben. Die im Anhörungstermin vorgebrachten Widersprüche sind in eine Verhandlungsniederschrift aufzunehmen. Die schriftlichen Widersprüche müssen innerhalb der zweiwöchigen Frist beim

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Mosel,

Görresstraße 10, 54470 Bernkastel-Kues

eingegangen sein.

Vorherige Eingaben oder Vorsprachen beim DLR Mosel oder sonstigen Stellen haben keinerlei rechtliche Wirkung.

Wer an der Wahrnehmung des Termins verhindert ist, kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.

Beteiligte, die keine Widersprüche zu erheben haben oder die Änderung bereits vorab anerkannt haben, brauchen zum Anhörungstermin nicht zu erscheinen.

Im Auftrag
gez.
Jürgen Thielen