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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 25/2026
Amtlicher Teil
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Niederschrift -öffentlicher Teil- über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach vom 28.05.2026

Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 21.05.2026 auf den 28.05.2026, 17:00 Uhr, zu einer Sitzung in den Sitzungssaal des Rathauses Kröv, Robert-Schuman-Straße 65, einberufen worden.

Zeit, Ort und Stunde der Sitzung wurden am 22.05.2026 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.

Die Tagesordnung war auf der Homepage der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach www.vgtt.de unter Ratsinfosystem sowie unter dem Link: https://vgtt.gremien.info/ einzusehen.

Ende der Sitzung: 18:40 Uhr

Anwesend:

Bürgermeister Marcus Heintel

SPD

Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

Ausschussmitglied (RM) Martin Kirst

Ausschussmitglied (RM) Hans-Joachim Weinmann

CDU Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

Ausschussmitglied (RM) Desire Beth

Ausschussmitglied (RM) Ferdinand Dimmig

Ausschussmitglied (RM) Frank Ehses

Ausschussmitglied (RM) Knut Georg

FDP Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

Ausschussmitglied (RM) Rolf Pohl

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Verbandsgemeinde Tr.-Tr.

Ausschussmitglied (RM) Anne Schabinger

Außerdem anwesend:

2. Beigeordnete Dajana Hermann

3. Beigeordneter Wilhelm Müllers

Ortsvorsteherin und Ratsmitglied Beatrix Kimnach

Ortsvorsteher und Ratsmitglied Christian Müllers

Ortsbürgermeister Wolfgang Scheibe

Fachbereichsleiter Frank Koch

Fachbereichsleiter Frank Thullen

Schriftführerin Mara Ackermann

Entschuldigt:

Ausschussmitglied (RM) Heiko Jäckels

Ausschussmitglied (RM) Marc Schiffels

1. Beigeordnete Elke Schnabel

Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.

Der Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1.

Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

2.

Spendenannahme

3.

Aktualisierung Schulentwicklungsplanung

4.

Sicherstellung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung an den Grundschulen der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach ab dem 01.08.2026

5.

Förderprogramm des Landes "Regional.Zukunft.Nachhaltig." (RZN);

- Umsetzung des Förderprogramms in der Verbandsgemeinde - 2. Änderungsantrag

6.

Grundsatzbeschluss der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach zu Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung und der Umsetzung;

Beantragung von Mitteln nach dem Konnexitätsausgleich durch das Land

7.

Sportstättenentwicklung in der Verbandsgemeinde - Freiflächenanlagen

8.

2. Änderungssatzung zur Satzung der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach über die Erhebung eines Gästebeitrages

9.

Moseltherme Traben-Trarbach

Errichtung einer Trafostation und Erneuerung der Niederspannungshauptverteilung

Auftragsvergabe Planungs- und Ingenieurleistungen

10.

Abnahme der Jahresrechnungen der Fischereigenossenschaft Großbach für die Pachtjahre 2023/2024 - 2025/2026 und Erteilung der Entlastung

11.

Abnahme der Jahresrechnungen der Fischereigenossenschaft Kautenbach für die Pachtjahre 2023/2024 - 2025/2026 und Erteilung der Entlastung

12.

Abnahme der Jahresrechnungen der Fischereigenossenschaft ALF für die Pachtjahre 2023/2024 - 2025/2026 und Erteilung der Entlastung

13.

Abnahme der Jahresrechnungen der Fischereigenossenschaft ÜSS für die Pachtjahre 2023/2024 - 2025/2026 und Erteilung der Entlastung

14.

Mitteilungen und Anfragen

14.1

Aktion Stadtradeln

Öffentliche Sitzung

1. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

Gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.03.2026 wurden keine Einwendungen erhoben.

2. Spendenannahme

Der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach wurde folgende Spende angeboten:

Spender

Betrag

Spende/

Zusage vom

Spenden-

empfänger

Spenden-

zweck

Beziehungs-

verhältnis

Sparkasse EMH

300,00 €

24.04.2026

VG Traben-Trarbach

Spende f. 4. Freiwilligen Mitmachtag

Bank der VG-Kasse

Die Gemeinde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Abs. 1 GemO Spenden u.ä. Zuwendungen annehmen. Über die Annahme der Spenden entscheidet der Verbandsgemeinderat bzw. der Haupt- und Finanzausschuss, wobei diese unverzüglich der Aufsichtsbehörde zu melden sind.

Beschlussfassung:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach beschließt, die Spende anzunehmen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 9 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

3. Aktualisierung Schulentwicklungsplanung

Es wird auf die Vorlage und Erläuterungen aus dem Jahre 2025 im Bezug auf die damals vorliegenden Schulentwicklungsplanung (SEP) verwiesen.

Aufgrund der zum damaligen Zeitpunkt vorliegenden Plandaten wurde beschlossen, diese mit der tatsächlichen Entwicklung bis zum Jahre 2025/26 abzugleichen, um unnötige Eingriffe in die bestehende Schullandschaft und damit verbundene Kosten zu vermeiden.

Daher wurde das Planungsbüro „biregio“ gebeten, auf den aktuell vorliegenden Daten eine Überprüfung der bisherigen Annahmen vorzunehmen.

Im Ergebnis wird festgestellt: „Das Wachstum der letzten Jahre, dessen Spitze noch bevorsteht, muss als Ausreißer betrachtet werden.“

Aus der vorgelegten Darstellung sind auch die Gründe für die bisherigen Prognosen zu entnehmen, die auf den damaligen Betrachtungszeitraum zurück zu führen sind. Weitere Einzelheiten zu der Entwicklung und den zu Grunde liegenden Prognosedaten können der aktualisierten SEP (Stand: Mai 2026) entnommen werden.

Im Bezug auf die einzelnen Grundschulen im Bereich der Verbandsgemeinde ergeben sich folgende neue Ergebnisse:

Grundschule Alftal

Die Grundschule Alftal mit den Standorten Bausendorf und Kinderbeuern erreicht mit 45 prognostizierten Einschulungen im Schuljahr 2028/29 einen vorläufigen Höhepunkt; danach brechen die Zahlen ein. In den beiden letzten Prognosejahren wird die zweite Eingangsklasse nicht mehr erreicht.

Im Mittel von jeweils 6 Jahren sind die Zahlen noch recht stabil (-12 im Vergleich der Mittelwerte 2020/21-2025/26 und 2026/27-2031/32), die rechnerische Zügigkeit sinkt nur von 1,9 auf 1,8; der Absturz auf nur noch 19 Einschulungen nach Melderegister in den beiden letzten Jahren (die in der Prognose in vorsichtiger Fortschreibung der bisherigen Zuzugstendenzen bereits auf 23 angehoben wurde) verdeutlicht aber, dass ohne eine abermalige Umkehr der Geburtenentwicklung die 2-Zügigkeit zumindest vorübergehend nicht erhalten werden kann.

Grundschule Enkirch

Die Grundschule Enkirch lag in den letzten 6 Jahren im Mittel der jährlichen Einschulungen immerhin noch bei 14, sinkt in den nächsten 6 Jahren aber auf 11 ab. In 3 Schuljahren sind nach Melderegister nur noch einstellige Einschulungszahlen zu erwarten, die in der Prognose ebenfalls leicht angehoben wurden. Die rechnerische Zügigkeit sinkt von 0,8 auf 0,6.

Die Schule wird somit voraussichtlich in mehreren, wenn nicht bald allen Schuljahren nur durch die schulrechtlich gebotene Bildung von Kombiklassen zu erhalten sein.

Grundschule Kröv

Die Grundschule Kröv entwickelt sich auf etwas höherem Niveau ähnlich. Zwar sind noch Jahre mit 2 Eingangsklassen zu erwarten, die Einschulungen nach Melderegister fallen aber auf 14 und 11 Kinder ab.

Selbst die jetzt noch stabile 1-Zügigkeit stünde in Frage, wenn diese Entwicklung noch mehrere Jahre anhält – und damit stünde auch hier die Einrichtung von Kombiklassen an.

Grundschule Reil

Die Grundschule Reil gewinnt an Schülerinnen und Schülern hinzu (im Mittel 58 auf 68 Kinder);

das sichert sie mittelfristig in der schwachen, aber stabilen 1-Zügigkeit.

Solange das so bleibt und die Landesregierung die Rahmenbedingungen nicht zuungunsten kleiner Schulen ändert, besteht zumindest keine akute Sorge.

Grundschule Traben-Trarbach

Auch die größte Grundschule der Verbandsgemeinde in der Stadt Traben-Trarbach wächst (im Mittel von 172 auf 199 Kinder).

Hier ist entgegen der o. g. demografischen Analyse kein wirklicher Einbruch zu erkennen. Jedoch wird die Schule in mehreren Jahren die 3. Eingangsklasse nicht erreichen.

Grundschulen insgesamt

Nach der Langzeitprognose ist zu erwarten, dass der im Schuljahr 2028/29 bevorstehende Höhepunkt der Schülerzahlen lange Zeit nicht wieder erreicht wird. Vielmehr dürften die Kinderzahlen auf ein Niveau etwa wie Anfang der 2020er-Jahre absinken und dort verharren (knapp 500 Grundschulkinder insgesamt).

Die Zügigkeitserwartungen im Schulentwicklungsplan von 2024 wird bislang mit einer Ausnahme erfüllt: Die Grundschule Traben-Trarbach ist entgegen der Erwartungen nicht in die 3-Zügigkeit aufgewachsen. Bei den anderen Schulen sind die Erwartungen weitgehend eingetroffen; bei Klassengrößen, die oft am unteren Ende des Rahmens liegen, werden 7 Züge „mit viel Luft“ gebildet. Entsprechend schnell wirken sich die Geburtenrückgänge nun auch auf die Zügigkeit aus. Daher muss die Zügigkeitserwartung insgesamt und bei mehreren Einzelschulen angepasst werden. Die entscheidenden Schwellen werden jedoch mehrfach nur knapp unter- oder überschritten. Bei einer geringfügigen Überschreitung der Klassemesszahl ist eine Teilung rechtlich nicht zwingend, aus Sicht der Schulen aber ggf. sinnvoll.

Aus den v. g. Feststellungen ergeben sich aus Sicht der Schulentwicklungsplaner die nachfolgenden Schlussfolgerungen die von Seiten der Verwaltung entsprechend bewertet und um eine Beschlussempfehlung ergänzt werden.

Grundschule Alftal

Die Grundschule Alftal war bislang schwach aber stabil 2-zügig. Zum Ende des mittelfristigen Planungszeitraums droht sie in die 1-Zügigkeit abzurutschen. Für 1,5 Züge, also bei anhaltend niedrigen Geburtenzahlen unter 25 im Grundschulbezirk mit dennoch regelmäßigen Mehrklassen-bildungen, fehlten dem Bau in Kinderbeuern 4 große Räume. Bei Fortführung der Verbundschule wäre das Defizit beherrschbar. Sollte die Schule zur Mitte der 2030er-Jahre vollständig in 1-zügig werden, könnte sie mit wenigen Abstrichen im Bestandsbau in Kinderbeuern weitergeführt werden.

Grundschule Enkirch

Die Grundschule Enkirch muss, wenn die Entwicklung unverändert fortschreitet, eventuell über viele Jahre als halbzügige Schule mit nur noch 2 Kombiklassen weitergeführt werden. Für diese Kinderzahlen wäre sie mit einem Plus von 3 großen Räumen sehr großzügig ausgestattet.

Grundschule Kröv

Dasselbe gilt auf höherem Niveau für die Grundschule Kröv, deren Kinderzahlen in der 1-Zügigkeit sinken, die aber im mittelfristigen Planungszeitraum voraussichtlich keine Kombiklassen wird bilden müssen. Daher ist sie mit einem Plus von 4 großen Räumen weiterhin sehr gut ausgestattet.

Grundschule Reil

Die Grundschule Reil hält sich noch in der 1-Zügigkeit, kann also auf die Bildung von Kombiklassen verzichten; ob dies auch zur Mitte der 2030er-Jahre noch zutrifft, bleibt abzuwarten. Ein Aufwuchs in die volle 1-Zügigkeit mit mehr als 80 Schulkindern erscheint jedoch auch langfristig unwahrscheinlich.

Grundschule Traben-Trarbach

Die Grundschule Traben-Trarbach wird nun mit 2 Zügen prognostiziert, da das Wachstum nicht im erwarteten Maß angehalten hat. Es ist jedoch zumindest mittelfristig auch mit Mehrklassenbildungen zu rechnen. Um Klassen bei Erreichen der Klassenmesszahl ggf. teilen zu können und weil die Kapazitäten der Mensa schon heute in keiner Weise ausreichen, sollte darüber nachgedacht werden, im Zuge der Erweiterung der Mensa räumliche Reserven zu schaffen.

Aus der Mitte des Ausschusses wird die Überprüfung einer möglichen Kooperation zwischen den Grundschulen Enkirch und Traben-Trarbach ab dem kommenden Schuljahr durch die Verwaltung als Übergangslösung vorgeschlagen.

Beschlussfassung:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat folgende Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat nimmt die Ausführungen zum überarbeiteten Schulentwicklungsplan zur Kenntnis und beschließt:

Grundschule Alftal

Die weitere Entwicklung (auch in Bezug auf die geplanten Änderungen im Flächennutzungsplan und der Ausweisung künftiger Baugebiete) bleibt abzuwarten.

Im Moment sind keine Maßnahmen erforderlich. Es verbleibt bei der bisherigen Nutzung.

Grundschule Enkirch

Die weitere Entwicklung (auch in Bezug auf die geplanten Änderungen im Flächennutzungsplan und der Ausweisung künftiger Baugebiete) bleibt abzuwarten.

Im Moment wird von weiteren Maßnahmen abgesehen. Es verbleibt bei der bisherigen Nutzung.

Grundschule Kröv

Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.

Im Moment sind keine Maßnahmen erforderlich. Es verbleibt bei der bisherigen Nutzung.

Grundschule Reil

Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.

Im Moment sind keine Maßnahmen erforderlich. Es verbleibt bei der bisherigen Nutzung.

Grundschule Traben-Trarbach

Im Rahmen der Erweiterung der Kapazitäten der Mensa sollen vier zusätzliche Klassenräume geschaffen werden mit der Option, darüber hinaus weitere Räumlichkeiten in der Zukunft ohne großen Aufwand hinzu zu bauen.

Bis zur Umsetzung sollen unter Berücksichtigung der vorhandenen Räume und möglicher zusätzlicher Betreuungsmöglichkeiten notwendige Bedarfe abgedeckt werden.

Darüber hinaus beschließt der Verbandsgemeinderat, dass im Jahre 2028 eine erneute Evaluierung der Schulentwicklungsplanung, bei der dann auch die Entwicklung der Zahlen der Schülerinnen und Schüler betrachtet werden sollen, welche aktuell außerhalb des Bereichs der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach beschult werden.

Dabei sollen auch die nunmehr vorgeschlagenen Planungen nach dem Ganztagsförderungsgesetze (GaFöG) angepasst werden. Unter Berücksichtigung der v. g. Entwicklung und Vorschläge wird die bisherige Investitionsplanung im Rahmen des Ganztagsförderungsgesetzes geändert, angepasst und folgende Maßnahmen nunmehr vorgeschlagen:

GS Alftal

Attraktivierung des Schulhofes

150.000 EUR

GS Enkirch

Attraktivierung der Betreuung

20.000 EUR

GS Kröv

Betreuungsraum und „grünes Klassenzimmer“

105.000 EUR

GS Reil

Attraktivierung der Betreuung

20.000 EUR

GS Traben-Trarbach

Bolzplatz, Ausbau Speicher

(zus. Betreuungs-Raum)

und „grünes Klassenzimmer“

300.000 EUR

Gesamtkosten

595.000 EUR

Für die v. g. Maßnahmen wird mit einer Förderung von insgesamt ca. 80 %, somit 476.000 EUR gerechnet, sodass ein Eigenanteil für die Verbandsgemeinde von 119.000 EUR verbleiben würde.

Abstimmungsergebnis:

Mit 9 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

4. Sicherstellung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung an den Grundschulen der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach ab dem 01.08.2026

Auf die bisherige Beratung und Beschlussfassung wird verwiesen.

Der Bund stellt dem Land Rheinland-Pfalz für die Umsetzung des GaFöG in Form von Betriebsmittelzuschüssen von 2026 bis 2030 insgesamt 182,6 Mio. Euro zur Verfügung. Hiervon sollte dem bisherigen Vernehmen nach, der Großteil (mind. 60 %) beim Land verbleiben.

Die kommunalen Spitzenverbände haben über diese Verteilung mit dem Bildungsministerium verhandelt.

Von beiden Seiten wurden sodann die Mehrkosten durch den Rechtsanspruch berechnet. Hierbei wurde anerkannt, dass dem Land ca. 78 Mio. Euro und den Kommunen ca. 136 Mio. Euro Mehrkosten entstehen.

Schlussendlich wurde sich somit darauf geeinigt, dass die Kommunen 64 % (ca. 116,9 Mio. Euro der Zuschüsse) und das Land 36 % (ca. 65,7 Mio. Euro der Zuschüsse) erhalten sollen.

Zudem hat der Kreistag zwischenzeitlich ein Konzept zur Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes beschlossen. Dieses regelt u. a. eine pauschale Kostenbeteiligung von 500,00 € pro Betreuungsgruppe.

Das gesamte Konzept ist unter dem folgenden Link abrufbar: https://bernkastel-wittlich.gremien.info/submission?id=20260204100104

Die Ausschussmitglieder nehmen die Ausführungen zur Kenntnis. Sobald weitere Informationen vorliegen, wird die Verwaltung entsprechend informieren.

5. Förderprogramm des Landes "Regional.Zukunft.Nachhaltig." (RZN);

- Umsetzung des Förderprogramms in der Verbandsgemeinde - 2. Änderungsantrag

Die Verbandsgemeinde erhält basierend auf dem Landesgesetz zur Ausführung des Regionalen Zukunftsprogramms „Regional.Zukunft.Nachhaltig“ Zuschüsse in Höhe von 2.799.289,21 €.

Mit den Beschlüssen zum RZN-Förderprogramm in der vergangenen Sitzung wurden die Verfahrensabläufe für die Maßnahmen der Ortsgemeinden vereinfacht. Die Umsetzung von Maßnahmen mit Auswirkungen auf die Finanzierung von Maßnahmen der Verbandsgemeinde haben bedürfen weiterhin die Zustimmung von Seiten des Verbandsgemeinderates. Der auf den Beschlüssen vom 19.03.2026 basierende Änderungsantrag wurde zwischenzeitlich bei der ADD eingereicht.

Aktuell befindet sich in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach ein weiteres Projekt zur Digitalisierung von Verwaltungsprozessen in Planung.

Geplant ist die Anschaffung eines Terminals zur Vor-Ort Buchung von Terminen. Diese Termine würden sich vordringlich an die sog. „Laufkundschaft“ richten und sind aktuell noch nicht verfügbar. Zusätzlich soll so ein kontrollierter Zugang gewährleistet werden (Zugangskontrolle). Nur Personen mit einem Termin können dann regulär in die Abteilungen mit verstärktem Kundenverkehr gelangen. Weiterhin ist die Anschaffung verbunden mit einer neuen Lösung für die Buchung von Online Terminen. Beide Lösungen (Online- und Vor-Ort Terminbuchung) sollen kompatibel sein mit den gängigen Softwarelösungen welche in der Verbandsgemeindeverwaltung angewendet werden. Der vordringliche Bedarf für diese Lösungen liegt dabei in den kundenintensiven Bereichen.

Die vereinfachte Buchung von Terminen Vor-Ort und Online mit entsprechender Integration in die bestehende EDV-Landschaft soll einen verbesserten digitalen Ablauf für die Kunden und die Mitarbeiter bieten. Weiter könnte durch den kontrollierbaren Zugang der Personaleinsatz besser geplant werden. Für das Projekt wird mit Kosten in Höhe von ca. 30.000 € gerechnet. Nach erster Rücksprache mit dem Fördermittelgeber wird das Vorhaben als förderfähig erachtet.

Da nach aktuellem Stand sämtliche Mittel aus dem RZN Programm Projekten zugeordnet sind müsste um einen entsprechenden Förderbetrag zu erhalten eine Anpassung vorgenommen werden. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, in benannter Höhe, die benötigten Fördermittel aus der Maßnahme „Sanierung des Gebäudes am Schwimmbad“ aus Kapitel I umzuverteilen.

Basierend auf einer langen Vorlaufzeit bei der Ausführung des Projektes wurde der Sachverhalt bereits im Ältestenrat besprochen und eine Beantragung empfohlen. Dies erfolgte unter dem Vorbehalt, dass der Verbandsgemeinderat der Maßnahme zustimmt. Die Beantragung erfolgte vorab um die Wartezeit bedingt durch Bearbeitung und Bewilligung bis zur Umsetzung verkürzen zu können.

Beschlussfassung:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat folgende Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat stimmt rückwirkend der Beantragung des im Sachverhalt dargestellten Projektes zu.

Abstimmungsergebnis:

Mit 9 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

6. Grundsatzbeschluss der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach zu Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung und der Umsetzung;

Beantragung von Mitteln nach dem Konnexitätsausgleich durch das Land

Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist am 01.01.2024 in Kraft getreten. Mit Wirksamkeit der gesetzlichen Regelungen hat der Bund die Länder verpflichtet Regelungen zu erlassen, welche eine flächendecken Wärmeplanung durch die Kommunen sicherstellt. Nach WPG müssen Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern Ihren Wärmeplan bis zum 30.06.2026 beschließen und veröffentlichen. Für Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern gilt die Verpflichtung zum 30.06.2028. Die landesrechtliche Regelung zur Ausführung wurde durch das Ausführungsgesetz zum WPG (AGWPG) in der ersten Jahreshälfte 2025 geschaffen. Das AGWPG schafft die rechtliche Grundlage auf Landesebene und bestellt die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach als planungsverantwortlich Stelle.

Die kommunale Wärmeplanung ist dabei eine strategische Planung und kein detailliertes Ausführungsprojekt. Beinhaltet sind folgende Aspekte:

-

Bestandsanalyse der Wärmeverbräuche, Heizsysteme und Infrastrukturen

-

Potenzialanalyse für erneuerbare Wärmequelle und Effizienzmaßnahmen

-

Entwicklung eines Zielszenarios (treibhausneutrale Wärmeversorgung, meist bis spätestens 2045)

-

Erstellung eines Maßnahmenprogramms (z.B. mögliche Wärmenetzgebiete, dezentrale Versorgungsgebiete, Priorisierung und Zeithorizonte)

-

Beteiligung der relevanten Akteure

-

Beteiligung der Öffentlichkeit

Die kommunale Wärmeplanung steht in einem Zusammenhang mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und der dortigen Verpflichtung die Heizsysteme auf erneuerbare Energie umzustellen bzw. stetig mit steigenden Anteilen von erneuerbaren Energien zu versorgen (der Höchstsatz beträgt hier 65 %). Die Planung schafft dabei Klarheit, wo zukünftig Wärmenetze aufgebaut bzw. erweitert werden sollten und wo dezentrale Wärmeerzeuger überwiegend (z.B. Wärmepumpen, Biomasse) zur Wärmeversorgung sinnvoll sind.

Das AGWPG regelt die Finanzierung der kommunalen Wärmeplanung über Konnexitätszahlungen des Landes Rheinland-Pfalz. Die Höhe bemisst sich im Wesentlichen nach der Einwohnerzahl und soll eine kostendeckende Durchführung ermöglichen. Eine Förderung zur freiwilligen Durchführung der kommunalen Wärmeplanung hat die Verbandsgemeinde nicht erhalten.

Beschlussfassung:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat folgende Beschlussfassung:

1.

Der Verbandsgemeinderat beschließt grundsätzlich die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung.

2.

Der Verbandsgemeinderat beauftragt hierfür die Verwaltung mit der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung für das Gebiet der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach. Dabei soll die Verbandsgemeindeverwaltung die Erstellung der Planung gemäß dem WPG und AGWPG erfolgen.

3.

Die Erstellung soll fristgerecht bis zum 30.06.2028 erfolgen.

4.

Der Bürgermeister und die Verbandsgemeindeverwaltung werden mit der Beantragung von Ausgleichsmitteln/Konnexitätszahlungen nach AGWPG beauftragt. Der Bürgermeister wird ermächtigt und beauftragt, die notwendigen Antragsunterlagen zu unterzeichnen.

5.

Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, die Vergabe der externen Dienstleistung auszuschreiben. Dies soll auf der Grundlage der Leitfäden der Energieagentur Rheinland-Pfalz erfolgen.

6.

Der Haupt- und Finanzausschuss wird ermächtigt, auf der Grundlage des Ausschreibungsergebnisses die Vergabe vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 9 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

7. Sportstättenentwicklung in der Verbandsgemeinde - Freiflächenanlagen

Innerhalb der Verbandsgemeinde gibt es eine Vielzahl von Freiflächenanlagen die der sportlichen Betätigung dienen. Die sportliche Nutzung ist hauptsächlich auf Breitensport ausgerichtet. Die langjährige teils intensive Nutzung der Infrastruktur führt zu Verschleißerscheinungen, welche Investitionen erforderlich machen. Weiter wandeln sich Nutzerverhalten (Trend zu Spielvereinigungen) und die Anforderungen an Sportstätten.

In mehreren Kommunen der Verbandsgemeinde besteht vor diesem Hintergrund der Bedarf an Investitionen um eine zukunftsfähige Sportstätteninfrastruktur aufrecht zu erhalten. Die Problemstellungen der jeweiligen Kommunen weisen häufig Vergleichbarkeiten auf. In Anbetracht der Vernetzungen von Nutzern der Sportstätten über Vereine und Spielgemeinschaften gibt die Betrachtung auf einzelne Kommunen kein umfängliches Bild zur Darstellung der Bedarfe und Möglichkeiten. Auf Empfehlung des Landkreises wurde angeregt, eine Untersuchung zur Sportstättenentwicklung durchzuführen. In diesem Kontext wurden Gespräche mit dem Institut für Sportstättenentwicklung (ISE, Trier) geführt. Zur Ermittlung der Bedarfe und Möglichen Entwicklungsszenarien für die Sportstätten hat das ISE ein Angebot vorgelegt.

Die Sportstättenentwicklung würde darstellen, welche Bedarfe zukünftig bedient werden müssen und verbunden sein mit konkreten Handlungsempfehlungen. Für die weiteren Planungen der Kommunen in der Verbandsgemeinde ergäbe sich hier ein relevanter Ausgangspunkt, um unter anderem auch gegenüber Fördermittelgebern Bedarfe darstellen und begründen zu können.

Da die Thematik der Sportstätten für alle Kommunen der Verbandsgemeinde von Bedeutung ist, würde die Sportstättenentwicklung der Freiflächenanlagen durch die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach beauftragt werden. Eine Zusammenarbeit von ISE, Verbandsgemeinde, Ortsgemeinden/Stadt und Vereinen bleibt für eine erfolgreiche Umsetzung unerlässlich. Die Kosten für die Untersuchung belaufen sich auf 11.424,00 € brutto.

Beschlussfassung:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat folgende Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat stimmt für die Durchführung einer Untersuchung der Sportstätten in der Verbandsgemeinde. Die Untersuchung soll auf Freiflächenanlagen begrenzt werden.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, das Institut für Sportstättenentwicklung, Trier entsprechend dem vorliegenden Angebot zu beauftragen. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel sollen zunächst außerplanmäßig zur Verfügung gestellt und im Rahmen eines Nachtragshaushaltes bereitgestellt werden.

Abstimmungsergebnis:

Mit 9 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

8. 2. Änderungssatzung zur Satzung der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach über die Erhebung eines Gästebeitrages

Auf die bisherigen Beratungen insbesondere auch im Rahmen der Haushaltsplanberatungen wird verwiesen.

Auf der Grundlage Neuregelungen in § 12 KAG wurde die Beiträge für den Gästebeitrag neu kalkuliert. Dabei haben sich ab dem 01.04.2027 folgende Gästebeiträge je Übernachtung ergeben:

ab 2027

ab 2027

Saison 1 vom 01.04. bis 31.10.

Saison 2 vom 01.11. bis 31.03.

ab Vollendung des 16. Lebensjahres

1,00 €

1,80 €

ab Vollendung des 6. bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres

0,80 €

0,80 €

Außerdem wurde noch die Beitragsbefreiung für Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Klassenfahrten (§ 4 (2) Beitragsfreiheit und Beitragsbefreiungen) entsprechend der Beschlussfassung des Haupt- und Finanzausschuss vom 05.03.2026 ab dem 01.01.2026 berücksichtigt.

Zudem wurde aufgrund einer obergerichtlich festgestellten fehlenden Regelung im KAG eine Ermächtigungsgrundlage zur Erhebung von Daten in der Satzung (§ 7 (1) Erhebungsverfahren) ab Inkrafttreten der Satzung mit aufgenommen.

In der Sitzung erfolgt weiterer Bericht insbesondere auch hinsichtlich der Neukalkulation des Gästebeitrages ab dem 01.04.2027

Beschlussfassung:

Die Verwaltung wird bis zur Sitzung des Verbandsgemeinderates am 11.06.2026 um Prüfung folgender Punkte gebeten:

1.

Angabe der (Haupt-) Wohnanschrift zwingend notwendig?

2.

Begrenzung der Beitragsbefreiung bei Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Klassenfahrten bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres (dies hätte zur Folge, dass Schülerinnen und Schüler, die älter sind, anders als ihre Klassenkameraden einen Gästebeitrag bezahlen müssten).

Im Übrigen empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Verbandsgemeinderat folgende Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die 2. Änderungssatzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach in der vorgelegten Form.

Abstimmungsergebnis:

Mit 9 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

9. Moseltherme Traben-Trarbach

Errichtung einer Trafostation und Erneuerung der Niederspannungshauptverteilung

Auftragsvergabe Planungs- und Ingenieurleistungen

In der Moseltherme Traben-Trarbach wurden neue Wärmepumpenanlagen zur Wärmeversorgung installiert. Darüber hinaus ist perspektivisch eine Erweiterung der Anlage durch zusätzliche Saunen geplant.

Durch die hiermit verbundenen erhöhten elektrischen Leistungsanforderungen ist der bestehende Niederspannungsnetzanschluss nicht mehr ausreichend dimensioniert. Eine weitere Leistungserhöhung über den bestehenden Anschluss ist nicht möglich.

Aus diesem Grund soll die elektrische Energieversorgung der Anlage auf einen Mittelspannungsanschluss mit eigener Transformatorstation umgestellt werden.

Im Rahmen der Maßnahme sind folgende Leistungen vorgesehen:

1. Mittelspannungsanschluss und Transformatorstation

  • Planung eines neuen Mittelspannungsanschlusses in Abstimmung mit dem zuständigen Netzbetreiber
  • Planung und Dimensionierung einer Kompakt-Transformatorstation (MS/NS)
  • Festlegung der Transformatorleistung unter Berücksichtigung der bestehenden und zukünftigen elektrischen Lasten (Wärmepumpen, Saunen, Bestand)
  • Planung der Mittelspannungsanbindung einschließlich Schutz- und Messtechnik
  • Integration der Station in die bestehende elektrische Infrastruktur

2. Erneuerung der Niederspannungshauptverteilung (NSHV)

  • Überprüfung der bestehenden NSHV hinsichtlich Leistung, Selektivität und Erweiterbarkeit
  • Planung einer neuen Niederspannungshauptverteilung
  • Anpassung der Hauptstromversorgung an den neuen Transformatoranschluss
  • Berücksichtigung der bestehenden Verbraucher sowie zukünftiger Erweiterungen
  • Berücksichtigung eines kundeneigenen Messkonzeptes

3. Einbindung der Photovoltaikanlage

  • Überprüfung der bestehenden PV-Anlage und deren Netzanschlusskonzept
  • Planung der Anbindung der PV-Anlage an die neue Trafostation
  • Anpassung der Schutz- und Einspeisetechnik gemäß aktuellen technischen Anschlussbedingungen (TAB)

4. Erneuerung der Zentralbatterieanlage

  • Erneuerung der bestehenden Zentralbatterieanlage für die Sicherheitsbeleuchtung
  • Anpassung an aktuelle normative Anforderungen (z. B. DIN EN / VDE)
  • Integration in die bestehende elektrische Versorgungsstruktur

Die Gesamtkosten für die o.g. Leistungen werden auf 260.000,00 €/netto geschätzt.

Auf dieser Basis wurde ein Angebot bei dem Fachbüro FC-Planung, St. Ingbert, angefordert.

Mit Datum vom 17.03.2026 wurde ein Angebot in Höhe von 54.410,36 €/brutto für die Planungs- und Ingenieurleistungen abgegeben. Die Bindefrist endet am 15.06.2026.

Das Büro FC-Planung, St. Ingbert (aus dem Büro Autec, Spiesen-Elversberg entstanden) hat bereits mehrere vergleichbare Projekte abgewickelt. Im Bereich der Wasserversorgung hat das Büro hat bereits einige Projekte, zuletzt elektrotechnische Planung Neubau Hochbehälter Enkirch, betreut.

Wenn für die Maßnahme Fördermittel beantragt werden sollen, ist bereits zum jetzigen Zeitpunkt die Planung zu beauftragen.

Im Haushaltsplan 2026 der Verbandsgemeinde ist eine Anfinanzierung für die Maßnahmen in Höhe von 100.000,00 €/netto vorgesehen.

Beschlussfassung:

Aufgrund fehlender Vorlage des Angebotes sowie Informationen darüber, ob weitere Angebote angefordert und abgebeben wurden, ist eine abschließende Beschlussfassung durch den Haupt- und Finanzausschuss in der heutigen Sitzung nicht erfolgt.

Die fehlenden Unterlagen/Informationen sollen bis zur Sitzung des Verbandsgemeinderates am 11.06.2026 nachgereicht werden, sodass dieser über die Auftragsvergabe beraten und beschließen kann.

Abstimmungsergebnis:

Mit 9 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

10. Abnahme der Jahresrechnungen der Fischereigenossenschaft Großbach für die Pachtjahre 2023/2024 - 2025/2026 und Erteilung der Entlastung

Aufgrund der Vereinbarung zwischen der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach und der Fischereigenossenschaft Großbach vom 22.03.1984 wurde die Ausübung aller sich aus dem Landesfischereigesetz sowie der Satzung der Fischereigenossenschaft Großbach vom 16.02.1984 ergebenen Rechte und Pflichten auf die Verbandsgemeinde übertragen.

Nach § 10 Abs. 2 Nr. 4 der Satzung sind durch den Vorstand u. a. die Jahresrechnungen aufzustellen und auszuführen. Der Vorstand ist nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 der Satzung durch die Genossenschaftsversammlung zu entlasten.

Aufgrund der vollständigen Aufgabenübertragung obliegen die Aufgaben des Vorstandes dem Bürgermeister und die Aufgaben der Genossenschaftsversammlung dem Verbandsgemeinderat.

Die Rechenschaftsberichte der Fischereigenossenschaft Großbach der Jahre 2023/2024 bis 2025/2026 wurden den Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt.

Beschlussfassung:

Der Bürgermeister hat bei der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt. Den Vorsitz übernahm die 2. Beigeordnete, Dajana Hermann.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat folgende Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Jahresrechnungen 2023/2024 – 2025/2026 in vorliegender Form abzunehmen und dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach Entlastung zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 9 Ja-Stimmen 1 Befangenheit einstimmig angenommen

Folgende Personen haben an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem TOP nicht teilgenommen und sich im für die Zuhörer vorgesehenen Teil des Sitzungssaales aufgehalten:

Bürgermeister Marcus Heintel

11. Abnahme der Jahresrechnungen der Fischereigenossenschaft Kautenbach für die Pachtjahre 2023/2024 - 2025/2026 und Erteilung der Entlastung

Aufgrund der Vereinbarung zwischen der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach und der Fischereigenossenschaft Kautenbach vom 22.03.1984 wurde die Ausübung aller sich aus dem Landesfischereigesetz sowie der Satzung der Fischereigenossenschaft Kautenbach vom 16.02.1984 ergebenen Rechte und Pflichten auf die Verbandsgemeinde übertragen.

Nach § 10 Abs. 2 Nr. 4 der Satzung sind durch den Vorstand u. a. Jahresrechnungen aufzustellen und auszuführen. Der Vorstand ist nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 der Satzung durch die Genossenschaftsversammlung zu entlasten.

Aufgrund der vollständigen Aufgabenübertragung obliegen die Aufgaben des Vorstandes dem Bürgermeister und die Aufgaben der Genossenschaftsversammlung dem Verbandsgemeinderat.

Die Rechenschaftsberichte der Fischereigenossenschaft Kautenbach der Jahre 2023/2024 bis 2025/2026 wurden den Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt.

Beschlussfassung:

Der Bürgermeister hat bei der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt. Den Vorsitz übernahm die 2. Beigeordnete, Dajana Hermann.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat folgende Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Jahresrechnungen 2023/2024 bis 2025/2026 in vorliegender Form abzunehmen und dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach Entlastung zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 9 Ja-Stimmen 1 Befangenheit einstimmig angenommen

Folgende Personen haben an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem TOP nicht teilgenommen und sich im für die Zuhörer vorgesehenen Teil des Sitzungssaales aufgehalten:

Bürgermeister Marcus Heintel

12. Abnahme der Jahresrechnungen der Fischereigenossenschaft ALF für die Pachtjahre 2023/2024 - 2025/2026 und Erteilung der Entlastung

Aufgrund der Vereinbarung zwischen der damaligen Verbandsgemeinde Kröv-Bausendorf und der Fischereigenossenschaft ALF vom 26.09.1978 wurde die Ausübung aller sich aus dem Landesfischereigesetz sowie der Satzung der Fischereigenossenschaft ALF vom 30.11.2009 ergebenen Rechte und Pflichten auf die Verbandsgemeinde übertragen.

Nach § 10 Abs. 2 Nr. 4 der Satzung sind durch den Vorstand u. a. Jahresrechnungen aufzustellen und auszuführen. Der Vorstand ist nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 der Satzung durch die Genossenschaftsversammlung zu entlasten.

Aufgrund der vollständigen Aufgabenübertragung obliegen die Aufgaben des Vorstandes dem Bürgermeister und die Aufgaben der Genossenschaftsversammlung dem Verbandsgemeinderat.

Die Rechenschaftsberichte der Fischereigenossenschaft ALF der Jahre 2023/2024 bis 2025/2026 wurden den Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt.

Beschlussfassung:

Der Bürgermeister hat bei der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt. Den Vorsitz übernahm die 2. Beigeordnete, Dajana Hermann.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat folgende Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Jahresrechnungen 2023/2024 bis 2025/2026 in vorliegender Form abzunehmen und dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach Entlastung zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 9 Ja-Stimmen 1 Befangenheit einstimmig angenommen

Folgende Personen haben an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem TOP nicht teilgenommen und sich im für die Zuhörer vorgesehenen Teil des Sitzungssaales aufgehalten:

Bürgermeister Marcus Heintel

13. Abnahme der Jahresrechnungen der Fischereigenossenschaft ÜSS für die Pachtjahre 2023/2024 - 2025/2026 und Erteilung der Entlastung

Aufgrund der Vereinbarung zwischen der damaligen Verbandsgemeinde Kröv-Bausendorf und der Fischereigenossenschaft ÜSS vom 28.09.1978 incl. Änderung vom 24.11.2004 wurde die Ausübung aller sich aus dem Landesfischereigesetz sowie der Satzung der Fischereigenossenschaft ÜSS vom 02.10.2014 ergebenen Rechte und Pflichten auf die Verbandsgemeinde übertragen.

Nach § 10 Abs. 2 Nr. 4 der Satzung sind durch den Vorstand u.a. Jahresrechnungen aufzustellen und auszuführen. Der Vorstand ist nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 der Satzung durch die Genossenschaftsversammlung zu entlasten.

Aufgrund der vollständigen Aufgabenübertragung obliegen die Aufgaben des Vorstandes dem Bürgermeister und die Aufgaben der Genossenschaftsversammlung dem Verbandsgemeinderat.

Die Rechenschaftsberichte der Fischereigenossenschaft ÜSS der Jahre 2023/2024 bis 2025/2026 wurden den Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt.

Beschlussfassung:

Der Bürgermeister hat bei der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt. Den Vorsitz übernahm die 2. Beigeordnete, Dajana Hermann.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat folgende Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Jahresrechnungen 2023/2024 – 2025/2026 in vorliegender Form abzunehmen und dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach Entlastung zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 9 Ja-Stimmen 1 Befangenheit einstimmig angenommen

Folgende Personen haben an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem TOP nicht teilgenommen und sich im für die Zuhörer vorgesehenen Teil des Sitzungssaales aufgehalten:

Bürgermeister Marcus Heintel

14. Mitteilungen und Anfragen

14.1. Aktion Stadtradeln

Die 2. Beigeordnete, Dajana Hermann weist die Ausschussmitglieder auf die wieder stattfindende „Aktion Stadtradeln“ vom 01.06.2026 – 21.06.2026 hin. Interessierte Personen können sich die App herunterladen, registrieren und in einem der bestehenden Teams innerhalb der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach anmelden. Auch in diesem Jahr gibt es hier wieder Preise zu gewinnen. Weitere Informationen sind unter folgendem Link abrufbar: https://www.stadtradeln.de/landkreis-bernkastel-wittlich.