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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 25/2026
Enkirch - amtlich
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Niederschrift -öffentlicher Teil-

über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Ortsgemeinde Enkirch vom 01.06.2026

Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses der Ortsgemeinde Enkirch waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 27.05.2026 auf den 01.06.2026, 19:30 Uhr, zu einer Sitzung in den Sitzungssaal des Gemeindehauses in Enkirch, Brunnenplatz 2, einberufen worden.

Zeit, Ort und Stunde der Sitzung wurden am 29.05.2026 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.

Die Tagesordnung war auf der Homepage der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach www.vgtt.de unter Ratsinfosystem sowie unter dem Link: https://vgtt.gremien.info/ einzusehen.

Ende der Sitzung: 20:40 Uhr

Anwesend:

Ortsbürgermeister Roland Bender

Ausschussmitglied (RM) Heinz Adolf Schütz in Vertretung von Marco Kettermann

CDU Enkirch

Ausschussmitglied (RM) Anke Bauer

Ausschussmitglied (RM) Knut Georg

Ausschussmitglied (RM) Hans Theodor Schenk

SPD Enkirch

Ausschussmitglied (RM) Friedhelm Caspari

Ausschussmitglied (RM) Frank Ewein

Ausschussmitglied (RM) Stefani Franz

Außerdem anwesend:

1. Ortsbeigeordneter Gerald Caspari

2. Ortsbeigeordneter Mike Ewein

3. Ortsbeigeordneter Christoph Groh

Bürgermeister Marcus Heintel

Schriftführer Sebastian Schneider

Entschuldigt:

Ausschussmitglied (RM) Marco Kettermann wurde vertreten durch Heinz Adolf Schütz

Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.

Der Haupt- und Finanzausschuss Enkirch war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1.

Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

2.

Spendenannahme

3.

Sportplatz Enkirch;

Unterhaltungskostenzuschuss an den TuS Enkirch

4.

Bauangelegenheiten Gemarkung Enkirch Flur 33, Flurstück 360/2 (Carl-Benz-Straße)

Erteilung der Zustimmung auf der Grundlage des § 36 a Baugesetzbuch

5.

Erste Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Hundesteuer in der Ortsgemeinde Enkirch

6.

Bildung von steuerlichen Rücklagen für den Betrieb gewerblicher Art (Wohnmobilstellplatz)

7.

Mitteilungen und Anfragen

7.1 UGG - Glasfaserausbau

7.2 Probleme beim Einsehen von Sitzungsprotokollen

7.3 Vereinbarung TZV / Ortsgemeinde bzgl. Fähre

Öffentliche Sitzung

1. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

Gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses werden keine Einwendungen erhoben.

2. Spendenannahme

Der Ortsgemeinde Enkirch wurden folgende Spenden angeboten:

Spender

Betrag

Spende/Zusage vom

Spendenempfänger

Spendenzweck

Beziehungsverhältnis

Joachim Hirsch

2000,00 €

13.04.2026

Ortsgemeinde Enkirch

f. Kinderspielplatz Enkirch

-

Bürgerstiftung Fachwerkdorf Enkirch

284,11 €

04.05.2026

Ortsgemeinde Enkirch

f. Perlonseile u. Bilderhaken Ausstellung Alte Schule

Ansässige Stiftung

Enkircher-Wald-Freunde e.V.

384,36 €

04.05.2026

Ortsgemeinde Enkirch

f. Fundament am „Rauschkümpel“

Ansässiger Verein

Jugend- u. Kulturverein e.V. Firlefanz

300,00 €

12.05.2026

Ortsgemeinde Enkirch

f. Gemeindebücherei

Ansässiger Verein

Die Gemeinde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Abs. 1 GemO Spenden u.ä. Zuwendungen annehmen. Über die Annahme der Spenden entscheidet der Ortsgemeinderat bzw. der Haupt- und Finanzausschuss, wobei diese unverzüglich der Aufsichtsbehörde zu melden sind.

Beschlussfassung:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Ortsgemeinde Enkirch beschließt die Spenden anzunehmen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 8 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

3. Sportplatz Enkirch;

Unterhaltungskostenzuschuss an den TuS Enkirch

Im September 2020 wurde seitens der Ortsgemeinde beschlossen, dem TuS Enkirch für die laufende Unterhaltung des Sportplatzes für die Jahre 2020 - 2024 einen Kostenzuschuss in Höhe von jährlich 3.000 € zu gewähren. Zur weiteren Unterstützung des TuS Enkirch bedarf es daher im Ortsgemeinderat einer entsprechenden Beschlussfassung.

Beschlussfassung:

Der Haupt- u. Finanzausschuss empfiehlt dem Ortsgemeinderat folgende Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat beschließt, dem TuS Enkirch im Jahr 2025 mit einem Unterhaltungskostenzuschuss in Höhe von 3.000 € zu unterstützen.

Der Zuschuss für die Jahre 2026 bis einschließlich 2030 wird auf 3.500 € pro Jahr festgelegt. Die Auszahlung erfolgt wie bisher nach Vorlage entsprechender Belege im darauffolgenden Jahr. Entsprechende Haushaltsmittel sind in den jeweiligen Haushaltsplänen zu veranschlagen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 8 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

4. Bauangelegenheiten Gemarkung Enkirch Flur 33, Flurstück 360/2 (Carl-Benz-Straße)

Erteilung der Zustimmung auf der Grundlage des § 36 a Baugesetzbuch

Der Bauherr stellt den Antrag auf Nutzungsänderung einer bestehenden in zulässiger Weise errichteten Betriebsleiterwohnung zu einer Wohnung auf dem Grundstück Gemarkung Enkirch Flur 33, Flurstück 360/2 (Carl-Benz-Straße). Das Vorhaben liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes der Ortsgemeinde Enkirch „In der hintersten Fieber“, in einem als Gewerbegebiet ausgewiesenen Bereich.

Da die Betreiberwohnung nicht mehr genutzt wird, beantragt der Bauherr die Befreiung von der im Bebauungsplan festgesetzten Nutzung.

Die geplante Nutzung jedoch widerspricht den in § 8 der Verordnung über die bauliche Nutzung von Grundstücken in Gewerbegebieten (Baunutzungsverordnung) zugelassenen Nutzungen.

Auf der Grundlage des im Rahmen des „Bauturbos“ neu eingeführten und am 30.10.2025 in Kraft getretenen § 246e Baugesetzbuch ist für das geplante Vorhaben die Zustimmung der Gemeinde auf der Grundlage des § 36 a Baugesetzbuch erforderlich, diese dient der Wahrung der kommunalen Planungshoheit.

Die Anwendung des § 246e BauGB ist nur und ausschließlich für die Schaffung von Wohnraum anwendbar und bietet der Gemeinde die Möglichkeit Wohnungen auch dort zu genehmigen, wo Bebauungspläne eigentlich nur Gewerbe vorsehen.

In vorliegenden Fall greift § 246e Absatz 1 Nr: 3 BauGB. Die Gemeinde würde hier die Zustimmung erteilen, wenn das beantragte Vorhaben nach den Vorstellungen der Gemeinde mit der städtebaulichen Entwicklung vereinbar ist. Die Entscheidung über die Zustimmung, ist vor dem Hintergrund sinnvoller städtebaulicher Entwicklungs- und Ordnungsvorstellungen zu treffen.

Zusammenfassend ermöglicht der Bauturbo punktuelle Veränderungen eines Gebietscharakters zugunsten des Wohnungsbaus, ohne dass der formelle Weg einer Bebauungsplanänderung durchlaufen werden muss. Bestehende Strukturen (wie reine Gewerbegebiete) können so schleichend oder direkt in Mischgebiete mit Wohnanteil umgewandelt werden.

Das beantragte Vorhaben führt zu einer Änderung des bisherigen Gebietscharakters. Diese darf jedoch nicht dazu führen, dass existierende Gewerbebetriebe im Plangebiet ihre Arbeit durch Wohnnachbarschaft einschränken/einstellen müssen.

Beschlussfassung:

Der Haupt- u. Finanzausschuss empfiehlt dem Ortsgemeinderat folgende Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat erteilt die Zustimmung zur o.g. Vorgehensweise, unter dem Aspekt der Schaffung von Wohnraum.

Abstimmungsergebnis:

Mit 8 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

5. Erste Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Hundesteuer in der Ortsgemeinde Enkirch

Die derzeitige Hundesteuersatzung der Ortsgemeinde Enkirch datiert aus dem Jahr 2017. Um die Satzung an die aktuelle Rechtslage anzupassen, ist die Änderung der Satzung notwendig. Der Satzungsentwurf auf Basis der aktuellen Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes (einschl. Steuerbefreiung für Assistenzhunde) wird mit der Einladung zu dieser Sitzung übersandt.

Die Verwaltung verfolgt das Ziel der Digitalisierung. Eine Hundean- und Abmeldung ist bereits heute vollständig digital möglich. Durch die Abschaffung der Hundesteuermarken kann auch der Versand dieser Abgabenbescheide künftig digital über E-Post erfolgen. Beim elektronischen Versand über E-Post werden verwaltungsseitig keine Abgabenbescheide ausgedruckt, kuvertiert und frankiert sondern digital über das System an die deutsche Post versendet. Aktuell werden die Abgabenbescheide zur Hundesteuer bedingt durch die Steuermarken noch vollständig manuell bearbeitet, was einen erheblichen Mehraufwand bedeutet.

Die Anschaffung, Verwaltung und der Versand der Hundesteuermarken verursachen Kosten und administrativen Aufwand. Durch den Wegfall können Kosten (Porto, Druck, Material) eingespart sowie Personalaufwand reduziert werden.

Die Überprüfung der steuerlichen Erfassung des Hundes erfolgt über die Daten im Steueramt (Hundeanmeldung), nicht über physische Marken, welche ohnehin selten getragen werden. Aufgrund begrenzter personeller Ressourcen konnten entsprechende Kontrollen in der Vergangenheit bereits nicht durchgeführt werden und sind auch künftig verwaltungsseitig nicht darstellbar.

Eine Identifikation des Hundes ist über den Chip möglich. Die Steuerpflicht bleibt von der Abschaffung der Hundesteuermarke unberührt.

Beschlussfassung:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Ortsgemeinderat den folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt die Satzungsänderung gemäß vorgelegtem Satzungsentwurf.

Abstimmungsergebnis:

Mit 8 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

6. Bildung von steuerlichen Rücklagen für den Betrieb gewerblicher Art (Wohnmobilstellplatz)

Gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 10b EStG i.v.m. § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7c und § 43a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG unterliegen Gewinne eines Betriebs gewerblicher Art (BgA) grundsätzlich der Kapitalertragsteuer. Eine Kapitalertragsteuerpflicht entsteht jedoch nicht, soweit die Gewinne im BgA verbleiben und für künftige Investitionen als Rücklagen vorgetragen werden. Dieser Beschluss muss 8 Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres gefasst sein (zum 31.08.).

Der Gewinn des Wirtschaftsjahres 2025, in der nach Feststellung des Jahresabschlusses endgültigen Höhe, wird den Rücklagen des BgA zugeführt.

Die Rücklagen werden zweckgebunden für anstehende Investitionen, sowie zur Deckung umfangreicher Erhaltungsaufwendungen gebildet.

Dieser Beschluss gilt gleichermaßen für alle künftigen Wirtschaftsjahre, bis er durch einen abweichenden Beschluss geändert oder aufgehoben wird.

Die Verwaltung wird gebeten, die groben 2025er Zahlen zur kommenden Ortsgemeinderatssitzung vorzulegen.

Beschlussfassung:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Ortsgemeinderat den folgenden Beschluss:

Der Gewinn 2025 des Wohnmobilstellplatzes der Ortsgemeinde Enkirch wird gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchstabe b Satz 1 EstG der steuerlichen Rücklage zugeführt.

Gleiches gilt für etwaige Gewinne aller folgenden Wirtschaftsjahre.

Abstimmungsergebnis:

Mit 8 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

7. Mitteilungen und Anfragen

7.1. UGG - Glasfaserausbau

Die Verbandsgemeinde soll im Auftrag der Ortsgemeinde Enkirch die Wiederherstellung der Straßen gegenüber der UGG (Unsere Grüne Glasfaser) geltend machen.

Hierbei gibt es zwei mögliche Wege.

1)

Vor Gericht die Wiederherstellung der Straßen laut Kooperationsvertrag (Absichtserklärung) einklagen, oder

2)

mit einem Verwaltungsakt die Wiederherstellung der Straßen einfordern und mit einer Androhung der Ersatzvornahme prüfen, ob die erforderlichen Kosten auf diesem Wege eingetrieben werden können.

Verwaltungsseitig wird die Alternative 2 präferiert.

Seitens der UGG wurde erklärt, dass man jetzt im Juli weiter die Mängelliste abarbeiten und die Bauarbeiten wieder aufnehmen möchte.

7.2. Probleme beim Einsehen von Sitzungsprotokollen

Ratsmitglied Knut Georg erklärt, dass wenn ein Ratsmitglied im nichtöffentlichen Teil aufgrund von Befangenheit ausgeschlossen wurde, er später im Rats-Info-System alle nach diesem nichtöffentlichen Punkt folgende Tagesordnungspunkte nicht mehr im Protokoll sehen darf.

Die Verwaltung wird gebeten, das Anliegen mit der Hersteller-Firma, more Rubin, zu besprechen.

7.3. Vereinbarung TZV / Ortsgemeinde bzgl. Fähre

Ratsmitglied Knut Georg erkundigt sich bezüglich einer Vereinbarung (Betriebsvereinbarung) zwischen dem Tourismus-Zweckverband (TZV) und der Ortsgemeinde Enkirch bezüglich der Fähre.

Die Verwaltung sagt zu, sich dahingehend mit Frau Wiebke Pfitzmann (TZV) in Verbindung zu setzen.