Die Mitglieder des Ausschusses für Brandschutz und technische Hilfe der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 14.02.2024 auf den 22.02.2024, 17:00 Uhr, zu einer Sitzung in den Sitzungssaal des Rathauses Trarbach, Am Markt 3, einberufen worden.
Zeit, Ort und Stunde der Sitzung sowie die Tagesordnung waren am 16.02.2024 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.
Ende der Sitzung: 18:38 Uhr
Anwesend:
Bürgermeister Marcus Heintel
SPD Verbandsgemeinde Traben-Trarbach
Ausschussmitglied (sachkundiger Bürger) Christian Müllers
Ausschussmitglied (RM) Rüdiger Nilles
CDU Verbandsgemeinde Traben-Trarbach
Ausschussmitglied (RM) Desire BethAusschussmitglied (sachkundiger Bürger) Florian Stroh in Vertretung von Ernst Josef Beth
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Verbandsgemeinde Tr.-Tr.
Ausschussmitglied (sachkundige Bürgerin) Ruth Madré-Dedenbach
FWG Gemeinsame Zukunft e.V. VG TT
Ausschussmitglied (sachkundiger Bürger) Paul-Werner Schiffels
Außerdem anwesend:
1. Beigeordneter Eugen Klein
2. Beigeordnete Anja Bindges
3. Beigeordneter Wilhelm Müllers
Wehrleiter Christoph Zender
stellvertretender Wehrleiter Jürgen Theisen
Schriftführer Marco Metzen
Entschuldigt:
Ausschussmitglied (RM) Martin Kirst
Ausschussmitglied (RM) Roland Bender
Ausschussmitglied (sachkundiger Bürger) Ernst Josef Beth wurde vertreten durch Florian Stroh
Ausschussmitglied (sachkundiger Bürger) Johannes Rieth
Ausschussmitglied (RM) Bernd Ketter
stellvertretender Wehrleiter Andreas Wedertz
Fachbereichsleiter Sascha Kamphoff
Fachbereichsleiter Frank Thullen
Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.
Der Ausschuss für Brandschutz und technische Hilfe der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Öffentliche Sitzung
| 1. | Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung |
| 2. | Bericht des Wehrleiters |
| 3. | Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen 2024 an Feuerwehrgerätehäusern und Verwaltungsgebäuden |
| 4. | Feuerwehrbedarfsplan |
| 5. | VI. Satzungsänderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach |
| 6. | Teleskopgelenkmast;hier: Auftragsvergabe 10-Jahresrevision inkl. Leihfahrzeug |
| 7. | Mitteilungen und Anfragen |
| 7.1 | Wehrführungen |
| 7.1.1 | hier: FF Hetzhof |
| 7.1.2 | hier: FF Hontheim |
| 7.1.3 | hier: FF Krinkhof |
| 7.1.4 | hier: FF Kinderbeuern |
| 7.1.5 | hier: Starkenburg |
| 7.1.6 | hier: FF Bausendorf |
| 7.1.7 | hier: FF Traben-Trarbach |
| 7.1.8 | hier: FF Bengel |
| 7.2 | Namensänderung von Freiwilligen Feuerwehren |
| 7.3 | Termine 2024 |
| 7.4 | Sachstand der Fahrzeugbeschaffungen |
Öffentliche Sitzung
1. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
Einwendungen gegen die Niederschriften der Sitzungen des Ausschusses für Brandschutz und technische Hilfe vom 02.11.2023 und 21.11.2023 werden nicht erhoben.
2. Bericht des Wehrleiters
Der Vorsitzende erteilt das Wort an Wehrleiter Christoph Zender. Dieser berichtet kurz über die zurückliegenden Einsätze.
3. Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen 2024 an Feuerwehrgerätehäusern und Verwaltungsgebäuden
In den Feuerwehrgerätehäusern und Verwaltungsgebäuden der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach sind diverse Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen durchzuführen.
Im Haushaltplan 2024 wurden nachfolgende Maßnahmen veranschlagt:
Die Entscheidung über die Standorte wird in den nächsten Wochen erwartet. Zur Auswahl stehen diverse Feuerwehrgerätehäuser und Verwaltungsgebäude.
Entsprechende Angebote werden verwaltungsseitig kurzfristig eingeholt.
Bürgermeister Marcus Heintel führt in den Tagesordnungspunkt ein und trägt die einzelnen Punkte vor.
In der anschließenden Diskussion werden alle aufkommenden Fragen beantwortet.
Empfehlungsfassung:
Der Ausschuss für Brandschutz und technische Hilfe empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgenden Beschluss zu fassen.
Bürgermeister Marcus Heintel wird im Benehmen mit den Beigeordneten ermächtigt, die Aufträge zu den Maßnahmen
4. Sanierung Umkleideraum Feuerwehr Traben (Feuchteschäden): 20.000,- Euro
6. Umbau priorisierten Gebäude mit Netzersatzanlage (Notstromversorgung): 40.000,- Euro entsprechend den Vergabeempfehlungen zu vergeben.
Die Vergaben zu den Ziffern 1 bis 3 und 5 erfolgen entsprechend der in der Hauptsatzung festgelegten Wertgrenzenermächtigungen durch Bürgermeister Marcus Heintel.
Abstimmungsergebnis:
Mit 7 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
4. Feuerwehrbedarfsplan
Neben anderem haben die Verbandsgemeinden zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz und in der allgemeinen Hilfe eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende Feuerwehr aufzustellen und mit den erforderlichen baulichen Anlagen und Einrichtungen auszustatten; hierzu können sie einen Feuerwehrbedarfsplan aufstellen und in regelmäßigen Abständen fortschreiben, in dem insbesondere der Bedarf an Personal, Ausbildung, Fahrzeugen, Geräten, Gebäuden und Einrichtungen festgelegt wird und die Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit zu berücksichtigen sind. (s. § 3 LBKG)
Wenn allerdings Zuwendungsmittel durch den Kreis Bernkastel-Wittlich und das Land Rheinland-Pfalz oder auch Beratungsleistungen in Anspruch genommen werden sollen, wird diese Kann-Vorschrift zur Aufstellung eines Feuerwehrbedarfsplans zu einer Muss-Vorschrift, da zwischenzeitlich ein Feuerwehrbedarfsplan Voraussetzung hierfür ist.
Aus der Zunftswerkstatt wurde ebenfalls die Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplans angeregt.
Momentan laufen Gespräche mit verschiedenen Anbietern über die Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplans.
Bürgermeister Marcus Heintel erteilt das Wort an Sachbearbeiter Marco Metzen. Dieser stellt die Ergebnisse der Markterkundung vor. Des Weiteren informiert er den Ausschuss über die Situation des Erfordernisses einer förmlichen Ausschreibung, wenn nicht die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH im Rahmen einer vergaberechtsfreien Inhouse-Vergabe mit der Erstellung des Feuerwehrbedarfsplanes beauftragt wird.
Die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH schlägt eine modulare Aufteilung des Gesamtprojektes vor, d.h. das Gesamtprojekt wird in Teilprozesse gegliedert – somit kann der Fortschritt und auch die damit verbundenen Kosten stets im Blick behalten werden und etwaig notwendige Kursänderungen sind im Verlauf möglich.
Die Module stellen sich wie folgt dar:
| Modul 1: | Gefahren- und Risikoanalyse (Ergebnis, Einteilung in Risikoklassen) |
| Modul 2: | Ermittlung des IST-Zustandes der Feuerwehr |
| Modul 3: | Ausarbeitung des SOLL-Zustandes der Feuerwehr (inkl. Unterstützung bei etwaigen Gesprächen mit der ADD) |
| Modul 4: | Zusammenführung aus M1-M3 ={{gt}} Erstellung des Feuerwehrbedarfsplanes. |
Durch den modularen Aufbau kann der Fortlauf des Projektes stetig im Auge behalten werden und es besteht jederzeit die Möglichkeit einzugreifen.
Über die Feststellungen und Teilergebnisse würde regelmäßig durch die Kommunalberatung berichtet; ebenso über den Stand der abgeleisteten Produktivstunden.
Nach kurzer Diskussion schlägt Bürgermeister Marcus Heintel folgende Empfehlungsfassung vor:
Empfehlungsfassung:
Der Ausschuss für Brandschutz und technische Hilfe empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, den Feuerwehrbedarfsplan in Zusammenarbeit mit der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH aufzustellen und ermächtigt den Bürgermeister, Aufträge bis zu einer Gesamtsumme von 30.000,00 € zu erteilen. Weiterhin beschließt der Verbandsgemeinderat, diese Mittel zunächst außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen und im Nachtragshaushaltsplan 2024 zu veranschlagen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 6 Ja-Stimmen 1 Enthaltungen einstimmig angenommen
5. VI. Satzungsänderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach
In der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach sind u.a. Regelungen zu Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlich Tätigkeiten insbesondere im Bereich des Brandschutzes, Zivil- und Katastrophenschutzes getroffen. Ende letzten Jahres wurde in diesem Bereich eine Satzungsänderung beschlossen. Im Lauf der Beratungsfolge wurde irrtümlich eine Änderung in Abs. 8 vorgenommen. Durch die jetzige Satzungsänderung soll diese fehlerhafte Änderung korrigiert werden. Gleichzeitig wurden fehlende Tatbestände der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung (FeuerwEntschV) eingearbeitet und kleinere klarstellende Änderungen vorgenommen. Zur Stärkung der ehrenamtlichen Arbeit und des Ehrenamtes sowie zur Steigerung der Attraktivität dieser Sonderaufgaben und -funktionen im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren ist diese Anpassung der Hauptsatzung erforderlich.
Der Entwurf der VI. Satzungsänderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach lag vor.
Bürgermeister Marcus Heintel stellt die Satzungsänderung vor. Die Fragen werden in der anschließenden Diskussion beantwortet. Für die Beantwortung von ein paar Fragen wird auf den nicht öffentlichen Teil dieser Sitzung verwiesen.
Empfehlungsfassung:
Der Ausschuss für Brandschutz und technische Hilfe empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die VI. Satzungsänderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach in der anliegend beigefügten Form.
Abstimmungsergebnis:
Mit 7 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
6. Teleskopgelenkmast;
hier: Auftragsvergabe 10-Jahresrevision inkl. Leihfahrzeug
Der Teleskopgelenkmast der Freiwilligen Feuerwehr Traben-Trarbach ist aus Baujahr 2014. Nach Herstellervorgaben, -empfehlungen und rechtlichen Vorgaben ist nach 10 Jahren eine sog. 10-Jahresrevision durch den Hersteller (Bronto Skylift AG) durchzuführen. Hierbei wird das gesamte Fahrzeug durch den Hersteller auf evtl. Schäden und Mängel geprüft und notwendige Wartungsarbeiten werden durchgeführt. Der Jahresservice und die vorgeschriebenen Prüfungen werden im Zuge dieser Arbeiten ebenfalls durchgeführt. Die Dauer dieser Arbeiten wird durch den Hersteller auf ungefähr 8 - 10 Wochen geschätzt. Allerdings kann sich diese Dauer bei notwendigen Reparaturen oder Lieferschwierigkeiten von Ersatzteilen o.ä. verlängern. Um den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden und den Brandschutz in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach sicherzustellen, ist es erforderlich, während dieser Arbeiten ein entsprechendes Leihfahrzeug zu mieten.
Nach Vorgabe der Unfallversicherung sollten bei Feuerwehrfahrzeugen die Reifen spätestens bei einem Reifenalter von zehn Jahren ersetzt werden, auch wenn die Laufleistung nur gering war. Daher sind die Reifen ebenfalls zu ersetzen. Dies soll durch die Mercedes-Benz Werkstatt in Enkirch erfolgen.
Folgende voraussichtliche Kosten wurden für diese Maßnahmen ermittelt:
| Bezeichnung | Betrag |
| 10-Jahresrevision 2024, ohne Reparaturkosten | 93.392,39 € |
| Leihfahrzeug (für 10 Wochen) | 28.560,00 € |
| Reifenwechsel | 3.297,85 € |
| Summe | 125.250,24 € |
Die gesamten Maßnahmen sollen in der 2. Jahreshälfte 2024 durchgeführt werden. Daher können sich die Preise noch ändern.
Für den Haushaltsplan 2024 wurden durch den zuständigen Fachbereich Haushaltsmittel in Höhe von 153.500,00 € (inkl. Mittel für evtl. Reparaturen) für diese Maßnahmen angemeldet. Im beschlossenen Haushaltsplan 2024 wurden lediglich 103.500,00 € als Mittelansatz eingestellt. Daher müssen die restlichen Mittel zunächst überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden und später ggf. im Rahmen eines Nachtraghaushaltsplanes in den Haushaltsplan 2024 einfließen.
Bürgermeister Marcus Heintel stellt den Tagesordnungspunkt vor. Die Fragen der Ausschussmitglieder werden beantwortet.
Empfehlungsfassung:
Der Ausschuss für Brandschutz und technische Hilfe empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Verbandsgemeinderat beschließt dem Hersteller Bronto Skylift AG den Auftrag für die 10-Jahresrevision zu erteilen. Des Weiteren beschließt der Verbandsgemeinderat, ein notwendiges Leihfahrzeug auszuleihen und beauftragt den Bürgermeister mit der entsprechenden Auftragsvergabe. Hierbei sollen mögliche Einsparpotenziale durch eine Markterkundung ausgeschöpft werden. Zudem beschließt der Verbandsgemeinderat, den Auftrag zum Reifenwechsel an die Firma AHG-Newel GmbH, Enkirch zu erteilen. Weiterhin beschließt der Verbandsgemeinderat, die notwendigen Mittel zur Durchführung der Maßnahmen überplanmäßig zur Verfügung zu stellen und diese im Rahmen eines Nachtragshaushaltsplanes in den Haushaltsplan 2024 aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 7 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
7. Mitteilungen und Anfragen
7.1. Wehrführungen
7.1.1. hier: FF Hetzhof
Aufgrund des gesetzlichen festgesetzten Ablaufs der Wahlzeit des Wehrführers und des stellv. Wehrführers mussten Wahlen bei der Freiwilligen Feuerwehr Hetzhof durchgeführt werden. Es haben sich keine Änderungen in der Wehrführung ergeben:
7.1.2. hier: FF Hontheim
Aufgrund der damals gesetzlichen festgesetzten Altersgrenze war die Wahlzeit des Wehrführers verkürzt und es mussten Wahlen bei der Freiwilligen Feuerwehr Hontheim durchgeführt werden. Es haben sich folgende Änderungen in der Wehrführung ergeben:
• Die Wahlzeit als Wehrführer von Herrn Manfred Götten endete am 09.02.2022. Herr Götten stand für eine Wiederwahl nicht zur Verfügung.
• Herr Thomas Hademer wurde am 22.10.2022 zum Wehrführer gewählt und ab 23.10.2022 als Wehrführer bestellt und gleichzeitig in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter auf Zeit für die Dauer von 10 Jahren berufen.
Herr Manuel Weißkopf wurde am 22.10.2022 zum stellvertretenden Wehrführer gewählt und ab 23.10.2022 als stellvertretenden Wehrführer bestellt und gleichzeitig in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter auf Zeit für die Dauer von 10 Jahren berufen.
7.1.3. hier: FF Krinkhof
Aufgrund des gesetzlichen festgesetzten Ablaufs der Wahlzeit des Wehrführers und des stellv. Wehrführers mussten Wahlen bei der Freiwilligen Feuerwehr Krinkhof durchgeführt werden. Es haben sich folgende Änderungen in der Wehrführung ergeben:
7.1.4. hier: FF Kinderbeuern
Der Wehrführer Christoph Palm bat um Entbindung von seiner Funktion als Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Kinderbeuern. Aufgrund dessen mussten Wahlen bei der Freiwilligen Feuerwehr Kinderbeuern durchgeführt werden. Es haben sich folgende Änderungen in der Wehrführung ergeben:
7.1.5. hier: Starkenburg
Aufgrund des gesetzlichen festgesetzten Ablaufs der Wahlzeit des Wehrführers und des stellv. Wehrführers mussten Wahlen bei der Freiwilligen Feuerwehr Starkenburg durchgeführt werden. Es haben sich keine Änderungen in der Wehrführung ergeben:
7.1.6. hier: FF Bausendorf
Aufgrund des gesetzlichen festgesetzten Ablaufs der Wahlzeit des Wehrführers mussten Wahlen bei der Freiwilligen Feuerwehr Bausendorf durchgeführt werden. Es haben sich keine Änderungen in der Wehrführung ergeben:
Herr Mark Schiffels wurde am 10.11.2023 zum Wehrführer wiedergewählt, zum 11.11.2023 als Wehrführer bestellt und gleichzeitig in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter auf Zeit für die Dauer von 10 Jahren berufen.
7.1.7. hier: FF Traben-Trarbach
Der Wehrführer Peter Herber bat um Entbindung von seiner Funktion als Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Traben-Trarbach, LZ II -Trarbach- und der kommissarische stellvertretende Wehrführer Thassilo Gräff hat seinen Austritt aus der Freiwilligen Feuerwehr Traben-Trarbach, LZ II -Trarbach- erklärt. Des Weiteren sind die Löschzüge LZ I -Traben- und LZ II -Trarbach- der Freiwilligen Feuerwehr Traben-Trarbach fusioniert. Aufgrund dessen mussten Wahlen bei der Freiwilligen Feuerwehr Traben-Trarbach durchgeführt werden. Es haben sich folgende Änderungen in der Wehrführung ergeben:
7.1.8. hier: FF Bengel
Aufgrund des bedauerlichen Todes des Wehrführers Thorsten Bieser musste in der Freiwilligen Feuerwehr Bengel eine Wahl des Wehrführers durchgeführt werden. Es haben sich folgende Änderungen in der Wehrführung ergeben:
Herr Florian Sausen wurde am 14.01.2024 zum Wehrführer gewählt und ab 15.01.2024 als Wehrführer bestellt und gleichzeitig in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter auf Zeit für die Dauer von 10 Jahren berufen.
7.2. Namensänderung von Freiwilligen Feuerwehren
Durch die Fusion der Freiwilligen Feuerwehr Traben-Trarbach, LZ I -Traben- und der Freiwilligen Feuerwehr Traben-Trarbach, LZ II -Trarbach- und damit einhergehenden Namensänderung in Freiwillige Feuerwehr Traben-Trarbach ist auch eine Namensänderung bei der Freiwilligen Feuerwehr Traben-Trarbach, LZ III -Wolf- unumgänglich. Der neue Name lautet nun Freiwillige Feuerwehr Wolf.
7.3. Termine 2024
Bürgermeister Marcus Heintel informiert die Ausschussmitglieder über anstehende Termine im Jahre 2024:
| Datum | Ereignis |
| 23.02.2024 | Mitgliederversammlung des Kreis-Jugendfeuerwehrverbandes Bernkastel-Wittlich in Irmenach |
| 20.03.2024 | Wahl der Wehrführung der Freiwilligen Feuerwehr Willwerscheid |
| 23.03.2024 | Wahl der Wehrführung der Freiwilligen Feuerwehr Krinkhof |
| 27.03.2024 | Wahl der Wehrführung der Freiwilligen Feuerwehr Olkenbach |
| 05.04.2024 | FeuerwehrenEHRENabend der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach in Kinderbeuern mit Ehrungen, Beförderungen, Auszeichnungen und Verabschiedungen. |
| 07.04.2024 | Indienststellung und Einweihung HLF 10 Freiwillige Feuerwehr Kröv mit Beförderungen |
| 29.06.2024 | Tag der offenen Tür bei der Freiwilligen Feuerwehr Bausendorf |
| 30.06.2024 | Indienststellung und Einweihung LF 10 Freiwillige Feuerwehr Bausendorf mit Beförderungen |
| 16.08.2024 | Ausflug der Feuerwehr-Alterskameradschaft |
| 27.09.2024 | Wehrführerdienstbesprechung und Versammlung der Wehrführer zur Wahl der Wehrleitung für die Wahlzeit 01.01.2025 - 31.12.2034 |
| 08.11.2024 | Ausflug der Wehrführungen Besichtigung Dunlop Wittlich mit anschließendem Ausklang im Feuerwehrgerätehaus Olkenbach |
7.4. Sachstand der Fahrzeugbeschaffungen
Aufgrund einer Anfrage aus der Mitte des Ausschusses wurden die Ausschussmitglieder über den Sachstand der Fahrzeugbeschaffungen informiert.