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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 26/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum (DLR) Mosel

Dienstleistungszentrum

Ländlicher Raum

54470 Bernkastel-Kues, 21.06.2024

DLR Mosel

Görresstraße 10

Abteilung Landentwicklung

und Ländliche Bodenordnung

Telefon: 06531-9560

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Kröv

Telefax: 06531-956103

Aktenzeichen: 11026-HA10.2.

Zuteilung der Massegrundstücke gegen Geldausgleich

Das zur Abfindung der Teilnehmer nicht benötigte Land (Massegrundstücke) wird nach § 54 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794) im Flurbereinigungsplan gegen Geldausgleich zu Eigentum zugeteilt.

Wer an einer solchen Landzuteilung interessiert ist, wird hiermit aufgefordert, beim DLR Mosel bis spätestens 12.07.2024 ein schriftliches Gebot abzugeben.

Es handelt sich hierbei um folgende Flurstücke:

Für die Landzuteilung gelten die vom DLR Mosel festgelegten Zuteilungsbedingungen. Die Bewerber erkennen mit der Abgabe ihrer Gebote diese Bedingungen als für sie rechtsverbindlich an. Für die Gebote sind die bereitgestellten Bewerbungsvordrucke zu verwenden. Eine Karte, in der die Massegrundstücke eingetragen sind, sowie die Zuteilungsbedingungen liegen beim DLR Mosel vom 27. Juni bis 12. Juli, jeweils zwischen 9.00Uhr und 16.00 Uhr sowie bei Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft, Markus Hüls, Moselweinstraße 44, 54536 Kröv und bei der Tourist-Information Kröv während der üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Die Bewerbungsvordrucke können dort zu vorgenannten Terminen abgeholt werden.

Alle Unterlagen können auch im Internet unter www.dlr-mosel.rlp.de (rechts unter „Direkt zu“: Bodenordnungsverfahren – Kröv – 4. Bekanntmachungen) herunter geladen werden.

Im Auftrag
gez. Jens Gillmann