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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 26/2025
Burg - amtlich
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Niederschrift -öffentlicher Teil- über die Sitzung des Ortsgemeinderates Burg (Mosel) vom 03.06.2025

Die Mitglieder des Ortsgemeinderates Burg (Mosel) waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 27.05.2025 auf den 03.06.2025, 19:00 Uhr, zu einer Sitzung in das Bürgerhaus Burg (Mosel), Schulstraße 8, einberufen worden.

Zeit, Ort und Stunde der Sitzung waren am 30.05.2025 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.

Die Tagesordnung war auf der Homepage der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach www.vgtt.de unter Ratsinfosystem sowie unter dem Link: https://vgtt.gremien.info/ einzusehen.

Ende der Sitzung: 20:45 Uhr

Anwesend:

Ortsbürgermeister Rudolf Bucher

1. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Wilhelm Christ

2. Ortsbeigeordnete und Ratsmitglied Inga Desch

Ratsmitglied Karin Klein

Ratsmitglied Klaudia Morsch

Ratsmitglied Christoph Müller

Ratsmitglied Lothar Nahlen ab TOP 8.5.

Außerdem anwesend:

Schriftführerin Hannah Michel

Fachbereichsleiter Frank Koch

Entschuldigt:

Ratsmitglied Peter Meurer

Ratsmitglied Manfred Schorn

Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.

Der Ortsgemeinderat Burg (Mosel) war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1.

Einwohnerfragestunde

2.

Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates

3.

Beratung und Beschlussfassung über die IV. Satzungsänderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Burg (Mosel)

4.

Regionales Zukunftsprogramm des Landes Rheinland-Pfalz;

Beteiligung der Ortsgemeinden/Stadt durch die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

5.

Spendenannahme

6.

Antrag der Bürgerinitiative "Burg soll schöner werden" auf Zuschuss zugunsten der Umgestaltung des alten Schulhofes am Bürgerhaus

7.

Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme an der Bündelausschreibung Strom zum Lieferbeginn ab 01.01.2026

8.

Mitteilungen und Anfragen

8.1

Mitteilung über die Genehmigungsverfügung zur 1. Nachtrags

-Doppelhaushaltssatzung mit -plan für die Jahre 2024 und 2025

8.2

Digitalisierung von Rats- und Ausschusssitzungen- Elektronische Bekanntmachungen

8.3

Reparatur Fenster Bürgerhaus

8.4

Reinigungsarbeiten nach Hochwasser

8.5

Geschwindigkeitsanzeige

8.6

Reparaturarbeiten an Wanderhütten

8.7

Zukunfts-Check-Dorf

8.8

Friedhof

Öffentliche Sitzung

1. Einwohnerfragestunde

Die Einwohnerfragestunde fand nicht statt.

2. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates

Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 25.02.2025 werden keine Einwendungen erhoben.

3. Beratung und Beschlussfassung über die IV. Satzungsänderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Burg (Mosel)

Zur Wahrnehmung der gemeindlichen Aufgaben und zur Entlastung des Ortsbürgermeisters besteht die Möglichkeit, sog. Geschäftsbereiche für Beigeordnete zu bilden, in denen der jeweilige Beigeordnete als ständiger Vertreter des Ortsbürgermeisters die Ortsgemeinde nach außen vertritt und im Rahmen der rechtlichen Regelungen Entscheidungsbefugnis hat. Hierzu ist eine Regelung in der Hauptsatzung notwendig. Der den Ratsmitgliedern vorgelegte Entwurf der Hauptsatzung eröffnet diese Möglichkeit, eine Umsetzung ist aufgrund der Formulierung „ …bis zu …“ jedoch nicht zwingend.

Nach dem Inkrafttreten der IV. Satzungsänderung können in der nächsten Sitzung des Ortsgemeinderates entsprechende Geschäftsbereiche gebildet werden.

Ebenso ist in der IV. Satzungsänderung die Übertragung der Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens auf den Ortsbürgermeister vorgesehen.

Der Entwurf der IV. Satzungsänderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Burg (Mosel) lag den Ratsmitgliedern vor.

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat beschließt die IV. Satzungsänderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Burg (Mosel) in der den Ratsmitgliedern vorgelegten Form mit folgender Änderung in Artikel I:

§ 4a Übertragung von Aufgaben des Gemeinderates auf den Bürgermeister

Auf den Bürgermeister wird die Entscheidung in folgenden Angelegenheiten im Benehmen mit den Ortsbeigeordneten übertragen:……“

Abstimmungsergebnis:

Mit 5 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

Das Stimmrecht des Ortsbürgermeisters hat gemäß § 36 Abs. 3 GemO geruht. Er hat bei der Abstimmung nicht mitgewirkt.

4. Regionales Zukunftsprogramm des Landes Rheinland-Pfalz;

Beteiligung der Ortsgemeinden/Stadt durch die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

Zielsetzungen des Gesetzes ist die Angleichung der Lebensverhältnisse von Bürgerinnen und Bürgern durch die Reduzierung von Strukturschwächen. Das Land stellt für einmalig 197 Mio. € zur Verfügung um Maßnahmen zu finanzieren, um Strukturdefizite abzubauen oder deren Folgen abzuschwächen.

Basierend auf einer Auswertung des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz wurden 25 Faktoren aus den Bereichen Infrastruktur, Soziales, Demografie und Ökonomie betrachtet um die landesweiten Strukturstärken und -schwächen zu bewerten. Die Verbandsgemeinde erhält nach der genannten Auswertung eine Zuwendung um die Strukturschwächen abzubauen bzw. abzuschwächen. Die Schwächen der Verbandsgemeinde (nach statistischer Auswertung) liegen insbesondere im Bereich der Demografie, dem Sozialen und der Ökonomie.

Zielsetzung der Verbandsgemeinde sollte der Gesetzesbegründung folgend die Verbesserung der Demografie und Ökonomie in der Verbandsgemeinde durch Schaffung von qualifizierten und wohnortnahen Arbeitsplätzen sein. Des Weiteren sollten die Mittel für Investitionen, die eine Verbesserung der digitalen Kommunalverwaltung und Maßnahmen der Informations- und Cybersicherheit dienen, ebenfalls Verwendung finden können. Dabei soll auch eine weitere Anbindung von Außenstellen und Ortsgemeinden/Stadt Berücksichtigung finden.

Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf entfallen auf der Grundlage von 17.505 Einwohnern auf die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach 2.799.289,21 €.

Diese Mittel sind in verschiedenen Kapiteln zu verwenden. Das Programm weist folgende Kapitel aus in mit folgenden Anteilen Verwendung finden müssen:

1.

Kapitel I – Maßnahmen zur Stärkung der innerörtlichen Entwicklung und Nutzung von Flächenpotenzialen (mind. 40 % bis max. 55 %)

2.

Kapitel II – Klimaschutz- Klimaresilienz- und sonstige strukturelle Maßnahmen (mind. 15 % bis max 30 %)

3.

Kapitel III Wirtschafts-, agrar- und verkehrsstrukturelle Maßnahmen (mind. 15 % bis max. 30 %)

Mögliche Vorhaben werden im Gesetz als Anlage aufgeführt. Zu beachten ist, dass Wirtschaftsbetriebe eine beihilferechtliche Relevanz haben und ggf. unter De-Minimis Regelungen fallen. Für die Ortsgemeinden und die Stadt ist dies grundsätzlich schwierig wegen anderweitiger Förderungen, insbesondere im forstwirtschaftlichen Bereich.

Maßnahmen, die einer grds. höheren Förderfähigkeit aus anderen Förderprogrammen unterliegen, sollten subsidär Verwendung finden.

Im Zeitraum vom 01.03.2025 bis zum 31.08.2025 hat die Verbandsgemeinde die Möglichkeit Maßnahmen nach dem LGRZN schriftlich oder elektronisch bei der Bewilligungsbehörde zu beantragen. Dabei ist eine Maßnahmenübersicht zu erstellen. Es wird davon ausgegangen, dass es sich um einen einzigen Antrag handeln wird, welcher alle Maßnahmen bündelt.

Bei Beantragung muss dargelegt werden, dass die Kapitelquoten eingehalten werden. Jedes Projekt muss einzeln dargestellt werden mit Informationen zu

Maßnahmenträger

Höhe der voraussichtlichen Gesamtkosten, davon der zuwendungsfähigen Ausgaben und der hierfür benötigten Fördermittel

Zum Anteil der nicht investiven Ausgaben einschließlich zusätzlich entstehender Ausgaben für Anmietung, Anpachtung sowie den laufenden Betrieb

Beschreibung der Maßnahmen

Zuordnung zu einem Kapitel

Ggf. erfolgende Kumulierung mit anderen Förderprogrammen

Voraussichtliche mit der Maßnahme bis zum Ablauf der Zweckbindungsfrist verbundene Einnahmen, wie bspw. regelmäßig wiederkehrende Nutzungsentgelte durch Mieten sowie Veräußerungserlöse oder Beitragszahlungen Dritter.

Die Maßnahmen müssen bis zum 31.12.2028 abgeschlossen sein. Der Bewilligungszeitraum beträgt 36 Monate ab Auszahlung.

Grundsätzlich gilt:

Der Maßnahmenbeginn vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids ist unzulässig

Als Maßnahmenbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags

Planungsleistungen bis einschließlich der Vorbereitung der Vergabe gelten nicht als Maßnahmenbeginn (außer sie sind alleiniger Zweck der Zuwendung).

Bis zum 31.12.2026 können weitere Maßnahmen beantragt werden. Hier ist jedoch weiterhin strikt auf die Einhaltung der Kapitelquoten zu achten. Im Weiteren muss hierzu der gesamte Antrag erneut überarbeitet werden. Mittelübertragungen sind nur innerhalb desselben Kapitels möglich. Die Beantragung einer neuen Maßnahme ist bei der Bewilligungsbehörde zu stellen.

Eine Weiterleitung an Ortsgemeinden ist möglich. Die Abläufe bedürfen noch einer Abstimmung mit der Bewilligungsbehörde.

Die Informationen zum LGRZN basieren auf den Drucksachen des Landtages RLP.

Der Verbandsgemeinderat hat in der Thematik am 13.03.2025 folgenden Beschluss gefasst:

a)

Die mit dem LGRZN zur Verfügung gestellten Mittel sollen nach Möglichkeit nachhaltig zur Verbesserung der Wirtschaftskraft, Schaffung von wohnortnahen Arbeitsplätzen und städtebauliche Entwicklungen sowie der Verbesserung der digitalen Kommunalverwaltung und Maßnahmen der Informations- und Cybersicherheit Verwendung finden.

b)

Den Ortsgemeinden und der Stadt werden zunächst anteilig Mittel i.H.v. 1/3 der Zuweisungssumme auf der Grundlage der Einwohnerzahlen zum 31.12.2023 – auch maßgeblich für die Zuweisungsbewilligung - zur Verwendung im eigenen Ermessen im Rahmen des Gesetzes zur Verfügung gestellt. Die Verbandsgemeinde behält sich vor, Maßnahmen der Ortsgemeinden, die den unter a) aufgeführten Zielsetzungen entsprechen ebenfalls mit eigenen „Budgetmitteln“ zu unterstützen. Hierzu erfolgt eine gesonderte Beschlussfassung des VG-Rates.

Nicht von einzelnen Ortsgemeinden/Stadt in Anspruch genommene Mittel werden durch die Verbandsgemeinde entsprechend den Zielsetzungen zu a) verwendet. Der Verbandsgemeinderat behält sich die finale Entscheidung über die Beantragung einzelner Projekte ausdrücklich vor, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Einhaltung der Kapitelquoten.

Je Ortsgemeinde bzw. der Stadt ist grds. 1 Projekt/Maßnahme zulässig. Sollten Konvoi-Maßnahmen möglich sein (z.B. Anschaffung von Defibrillatoren) kann hier zusätzlich teilgenommen werden. Seitens jeder Ortsgemeinde/Stadt können 3 Maßnahmen incl. einer Priorisierung angemeldet werden.

c)

Der Bürgermeister und die Verwaltung der Verbandsgemeinde werden ermächtigt, Kostenschätzungen von Maßnahmen zu beauftragen sofern es für die geplanten Maßnahmen erforderlich sein wird. Ggf. entstehende Kosten werden außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.

d)

Die Verwaltung wird mit der weiteren Erstellung der Maßnahmenliste zur Sitzung des Verbandsgemeinderates im II Quartal 2025 beauftragt.

e)

Der Bürgermeister wird im Benehmen mit den Beigeordneten dazu ermächtigt den Antrag und alle dazu erforderlichen Unterlagen zu unterzeichnen.

Ggf. erforderliche Hausmittel werden in einem Nachtragsplan bzw. in den Haushaltsplänen 2026/2027 bereitgestellt.

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat schlägt folgende Fördermaßnahmen (incl. Kosten) und Priorisierung für das Förderprogramm vor:

1.

Energetische Sanierung des Bürgerhauses (Erneuerung Fenster und Haupteingangstür), ca. 20.000 €

2.

Herstellung der Wasserversorgung am Tretbecken

Abstimmungsergebnis:

Mit 6 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

5. Spendenannahme

Dem Ortsgemeinderat Burg (Mosel) wurde folgende Spende angeboten:

Die Gemeinde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Abs. 1 GemO Spenden u.ä. Zuwendungen annehmen. Über die Annahme der Spenden entscheidet der Gemeinderat, wobei diese unverzüglich der Aufsichtsbehörde zu melden sind.

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat beschließt die Annahme der o.g. Spende.

Abstimmungsergebnis:

Mit 5 Ja-Stimmen 1 Befangenheit einstimmig angenommen

Folgende Personen haben an der Beratung und Beschlussfassung gemäß § 22 GemO zu diesem TOP nicht teilgenommen und sich im für die Zuhörer vorgesehenen Teil des Sitzungssaales aufgehalten:

Ratsmitglied Christoph Müller

6. Antrag der Bürgerinitiative "Burg soll schöner werden"

auf Zuschuss zugunsten der Umgestaltung des alten Schulhofes am Bürgerhaus

Die Bürgerinitiative „Burg soll schöner werden“ hat einen Antrag auf Zuschuss zugunsten der Umgestaltung des alten Schulhofes am Bürgerhaus an die Ortsgemeinde Burg gestellt. Im aktuellen Haushaltsplan stehen keine Mittel zur Verfügung.

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat gewährt einen Zuschuss in Höhe von 1.500 Euro. Die benötigten Haushaltsmittel werden außerplanmäßig zur Verfügung gestellt. Die Deckung erfolgt im Rahmen des Gesamthaushalts.

Abstimmungsergebnis:

Mit 6 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

7. Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme an der Bündelausschreibung Strom zum Lieferbeginn ab 01.01.2026

In der vorangegangenen Ausschreibungsperiode (2023 bis 2025) erfolgte die Ausschreibung der Strombeschaffung über die Kommunalberatung des Gemeinde- und Städtebundes. Damals wurden für eine Vielzahl von Losen keine Angebote abgegeben. In Nachverhandlungen konnten nur noch relativ unvorteilhafte (teure) Ergebnisse realisiert werden. Daher verständigten sich die Verbandsgemeinden Bernkastel-Kues, Thalfang, Traben-Trarbach und Wittlich-Land, die Einheitsgemeinde Morbach, die Stadt Wittlich und der Zweckverband Wasserversorgung Eifel-Mosel die Ausschreibung des Strombezugs selbst zu organisieren.

Mit der administrativen Durchführung der Ausschreibung wurde das Rechtsanwaltsbüro Webeler aus Koblenz beauftragt, dass im Bereich derartiger Ausschreibungen eine hohe Expertise vorweisen kann. Wie bereits in der Vergangenheit praktiziert, werden die Kosten für die Bündelausschreibung durch die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach übernommen.

Der ausgeschriebene Zeitraum bezieht sich auf die Jahre 2026 und 2027 mit einer einmaligen Option für eine Verlängerung (mit beidseitigem Kündigungsrecht) um ein weiteres Jahr (2028).

Es können Normalstrom und/oder Ökostrom gewählt werden.

Die Beschaffung erfolgt über eine strukturierte Beschaffung. Das ist das bisherige Beschaffungsmodell. Der Lieferpreis wird aus dem Angebotspreis und der tatsächlichen Marktentwicklung über längere Zeiträume im Vorjahr ermittelt. Dazu werden die Börsenpreise an vier (für 2026) bzw. 12 (für 2027 und bei Ziehung der Verlängerungsoption für 2028) vorher festgelegten Stichtagen ermittelt. Dies dient einer weiteren Risikominimierung, um die Preisbildung nicht von nur wenigen Stichtagen in einem möglicherweise ungünstigen Marktumfeld preisbestimmend für ein ganzes Lieferjahr werden zu lassen.

Der Korridor für die Mehr- und Mindermengenregelung liegt bei ± 20% (80/120).

Der Lieferpreis für das ganze Kalenderjahr steht im Dezember des Vorjahres fest.

Die Beschaffung erfolgt als europaweite Ausschreibung. Das Verfahren hat zum Ziel, ein wirtschaftliches Angebot (keine Losbildung, folglich nur 1 Auftragnehmer) für folgende Stromteilmengen zu erhalten:

SLP-Zähler (Standard-Lastprofil; einmalige Abrechnung pro Jahr)

als Normalstrom

und als Ökostrom

RLM-Zähler (Registrierende Leistungsmessung; monatliche Abrechnung)

als Normalstrom

und als Ökostrom

Straßenbeleuchtung

als Normalstrom

und als Ökostrom

Die Verbandsgemeinde(-verwaltung) führt das Vergabeverfahren namens und im Auftrag der teilnehmenden Kommunen durch. Sie erteilt für die Teilnehmer den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot. Für jeden einzelnen Teilnehmer kommt mit Zuschlagserteilung der ausgeschriebene Stromliefervertrag mit dem erfolgreichen Bieter zustande. Die Stromlieferung wird zuzüglich Netznutzung (all-inclusive) ausgeschrieben. Die Energielieferpreise sind dagegen für jedes der beiden Lieferjahre durch die Bieter fest anzubieten. Durch die Trennung von Netznutzungsentgelten und Energielieferpreisen wird insbesondere gewährleistet, dass sich der Strompreis individuell für jede Kommune entsprechend der Benutzungsstruktur bildet.

Beschlussfassung:

1.

Die Ortsgemeinde überträgt gemäß § 67 Abs. 5 GemO sämtliche Aufgaben im Zusammenhang mit der Beschaffung elektrischer Energie auf die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach. Dies gilt insbesondere für die Durchführung der Ausschreibung der Stromlieferung ab 01.01.2026, die Zuschlagserteilung und den Abschluss eines Stromliefervertrages pro Ortsgemeinde/Stadt.

2.

Der Gemeinderat nimmt die Ausschreibungskonzeption zur Kenntnis.

3.

Die Ortsgemeinde verpflichtet sich, das Ergebnis der Ausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.

4.

Die Ausschreibung soll für die Ortsgemeinde nach den folgenden Maßgaben erfolgen:

Qualifizierung des zu beschaffenden Stroms

SLP

ð

Normalstrom

(Keine Anforderungen an die Erzeugungsart; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis)

X

Ökostrom

(Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis)

RLM (nur sofern auch RLM-Zähler bei Gemeinden installiert)

-

Normalstrom

(Keine Anforderungen an die Erzeugungsart; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis)

X

Ökostrom

(Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis)

Straßenbeleuchtung

-

Normalstrom

(Keine Anforderungen an die Erzeugungsart; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis)

X

Ökostrom

(Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis)

Abstimmungsergebnis:

Mit 6 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

8. Mitteilungen und Anfragen

8.1. Mitteilung über die Genehmigungsverfügung zur 1. Nachtrags-Doppelhaushaltssatzung mit -plan für die Jahre 2024 und 2025

Ortsbürgermeister Rudolf Bucher teilt dem Ortsgemeinderat den Inhalt der mit der Einladung zur heutigen Sitzung digital zur Verfügung gestellten Genehmigungsverfügung zur 1. Nachtrags-Doppelhaushaltssatzung mit -plan für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 mit.

8.2. Digitalisierung von Rats- und Ausschusssitzungen

- Elektronische Bekanntmachungen

Auf die Anfrage von Seiten des Rates auf der letzten Sitzung vom 25.02.2025 wird verwiesen.

Mit der Einführung des § 14 EGovernment-Gesetz Rheinland-Pfalz wurden auch ausschließliche elektronische Bekanntmachungen ermöglicht, sofern es sich um keine Satzungen oder „sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen der Gemeinden“ handelt.

In der Sitzung am 09.12.2024 hat der Ortsgemeinderat Burg (Mosel) die III. Satzungsänderung der Hauptsatzung beschlossen, in welcher u. a. der § 1 Abs. 1 S. 1 (Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben) wie folgt geändert wurde:

Die öffentlichen Bekanntmachungen von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen, sowie Zeit und Ort von Ratssitzungen der Ortsgemeinde Burg (Mosel) erfolgen entweder im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach und/oder in einer Wochenzeitung.

Darüber hinaus wurde § 1 Absatz 1 Satz 3 wird wie folgt ergänzt:

Alle weiteren öffentlichen Bekanntmachungen erfolgen ausschließlich elektronisch im Internet

auf der Seite der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach unter der Adresse https://www.vgtt.de.

Diese Anpassung der Hauptsatzung wurde in allen Ortsgemeinden, der Stadt sowie der Verbandsgemeinde vorgenommen.

Neben Fragen der Rechtssicherheit und Kosten (pro Bekanntmachung können somit etwa 2/3 der Kosten gespart werden), werden mit dieser Möglichkeit auch verwaltungsvereinfachende Effekte sowie mehr Flexibilität erzielt.

Bei einer vollständigen Bekanntmachung der Tagesordnung im Mitteilungsblatt war nach Redaktionsschluss beim Verlag (Montag in der Kalenderwoche und somit mindestens sieben Kalendertage vor der Sitzung) keine Änderung oder Ergänzung der Tagesordnung ohne vorliegen von Dringlichkeitsgründen mehr möglich. Durch die elektronische Bekanntmachung kann die Tagesordnung nunmehr bis zur Einladung der Ratsmitglieder und somit bis zu vier volle Kalendertage vor der Sitzung, § 34 Abs. 3 GemO angepasst werden.

Auch bei der ausschließlichen elektronischen Bekanntmachung ist jeder Person ein angemessener Zugang zu der elektronischen Veröffentlichung zu gewährleisten. Hierunter zählt beispielhaft der Zugriff in öffentlichen Einrichtungen auf die Veröffentlichung oder aber die Möglichkeit, Ausdrucke zu erhalten.

Der Zugang zu den Tagesordnungen der Sitzungen wurde von Seiten der Verwaltung für den Bürger möglichst unkompliziert gestaltet:

Unmittelbar auf der Startseite der Internetseite der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach (www.vgtt.de) wurde ein gut sichtbarer Button für das Ratsinfosystem eingefügt.

Mit einem Klick hierauf gelangt der Bürger unmittelbar zu den Sitzungen der kommenden 90 Tage. Mit dem Klick auf die Sitzung erhält dieser sofort alle wichtigen Informationen zu der Sitzung, inklusive Tagesordnung.

Die Beschreibung hierzu wurde im 1. Quartal 2025 wöchentlich im Mitteilungsblatt veröffentlicht.

Darüber hinaus können die Ortsgemeinden den Link zum Ratsinfosystem selbstverständlich auf Ihren Homepages verlinken.

Die Ortsgemeinderatsmitglieder nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.

8.3. Reparatur Fenster Bürgerhaus

Der Vorsitzende teilt mit, dass ein Angebot zur Erneuerung der Fenster in Höhe von ca. 17.000 € vorliegt.

8.4. Reinigungsarbeiten nach Hochwasser

In den vergangenen Jahren wurden durch die Feuerwehr Geräte zur Reinigung des Moselvorgeländes an die Ortsgemeinde verliehen. Dies sei leider nicht mehr möglich. Durch die Feuerwehr wurde mitgeteilt, dass es eine Firma gibt, die entsprechende Geräte verkauft. Der Ortsgemeinderat spricht sich für den Kauf der Geräte zum Preis von ca. 700 € aus.

8.5. Geschwindigkeitsanzeige

Durch die Stadt Traben-Trarbach kann der Ortsgemeinde Burg (Mosel) eine Geschwindigkeitsanzeige geliehen werden. Der Ortsbürgermeister steht diesbezüglich im Kontakt mit dem 1. Beigeordneten der Stadt Traben-Trarbach.

8.6. Reparaturarbeiten an Wanderhütten

Am Aussichtspunkt „Dornröschenblick“ ist das Geländer beschädigt und müsste teilweise erneuert werden. Der Gemeinderat schlägt vor, dem Rat des Revierförsters zu folgen und das Geländer ganz abzubauen.

Rund um den Rastplatz „Sonnenköpfchen“ befinden sich abgestorbene Tannenbäume. Solange keine Gefahr von den Bäumen ausgeht, sollten diese stehen bleiben.

8.7. Zukunfts-Check-Dorf

Der Vorsitzende teilt mit, dass das Dorferneuerungskonzept anerkannt wurde. Insgesamt liegen 97 Vorhaben vor, für die Förderanträge gestellt werden können. Die Ratsmitglieder sprechen sich dafür aus, dass die Gemeinde vermehrt Verschönerungsarbeiten in der Ortslage durchführen soll.

8.8. Friedhof

Das Rasengrabfeld soll gegenüber den Pastorengräbern angelegt werden. Gebühren für Urnenrasengrabstätten sind bereits in der Friedhofsgebührensatzung festgelegt.