Die Mitglieder des Verbandsgemeinderates Traben-Trarbach waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 04.06.2025 auf den 12.06.2025, 17:00 Uhr, zu einer Sitzung in das Bürgerhaus Kinderbeuern, Dorfstraße 17, einberufen worden.
Zeit, Ort und Stunde der Sitzung waren am 06.06.2025 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.
Die Tagesordnung war auf der Homepage der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach www.vgtt.de unter Ratsinfosystem sowie unter dem Link: https://vgtt.gremien.info/ einzusehen.
Ende der Sitzung: 19:00 Uhr
Anwesend:
Vorsitzender Bürgermeister Marcus Heintel
SPD Verbandsgemeinde Traben-Trarbach
Ratsmitglied Anja Bindges
Ratsmitglied Frank Ewein
Ortsvorsteherin und Ratsmitglied Beatrix Kimnach
Ratsmitglied Martin Kirst
Ortsvorsteher und Ratsmitglied Christian Müllers
Ratsmitglied Vera Reichert
2. Stadtbeigeordneter und Ratsmitglied Hans-Joachim Weinmann
CDU Verbandsgemeinde Traben-Trarbach
Ortsbürgermeisterin und Ratsmitglied Desire Beth
Ortsvorsteher und Ratsmitglied Ferdinand Dimmig
Ratsmitglied Frank Ehses
3. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Christoph Groh
Ratsmitglied Sarah Haussmann-Keller
2. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Thomas Kaufmann
Ratsmitglied Klaus Dieter Müllen
Ratsmitglied Hans Theodor Schenk
Ratsmitglied Florian Stroh
FDP Verbandsgemeinde Traben-Trarbach
Ratsmitglied Bernd Fröhlich ab TOP 7 öffentlich
3. Beigeordneter und Ratsmitglied Wilhelm Müllers
Ratsmitglied Rolf Pohl
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Verbandsgemeinde Tr.-Tr.
Ratsmitglied Gerhard Lettl
Ratsmitglied Anne Schabinger
FWG Gemeinsame Zukunft e.V. VG TT
Ortsbürgermeister und Ratsmitglied Heiko Jäckels
1. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Christian Knappstein
3. Stadtbeigeordneter und Ratsmitglied Edgar Koch
2. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Marc Schiffels
Außerdem anwesend:
1. Beigeordnete Elke Schnabel
Ortsbürgermeister Christian Franzen
Ortsbürgermeister Wolfgang Scheibe
Ortsbürgermeister Rainer Schwind
Fachbereichsleiter Frank Koch
Fachbereichsleiter Frank Thullen
Werkleiter Jens Burch
Schriftführerin Mara Berneck
Entschuldigt:
2. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Mike Ewein
Ratsmitglied Frank Ames
Ortsbürgermeister und Ratsmitglied Roland Bender
Ratsmitglied Knut Georg
Ratsmitglied Katrin Schühlein
Ortsbürgermeister und Ratsmitglied Karl Josef Simon
2. Beigeordnete und Ratsmitglied Dajana Hermann
Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.
Der Verbandsgemeinderat Traben-Trarbach war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
| Tagesordnung: | |
| Öffentliche Sitzung | |
| 1. | Einwohnerfragestunde |
| 2. | Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinderates |
| 3. | Unterrichtung des Verbandsgemeinderates über die überörtliche Prüfung der Verbandsgemeindekasse in 2024 |
| 4. | Wahl und Ernennung eines Behindertenbeauftragten für die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach |
| 5. | Nachwahl von Mitgliedern für den Seniorenbeirat |
| 6. | Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach; Fortschreibung Erneuerbare Energien; hier: Teilfortschreibung "Windenergie" - Wegfall von Flächen im Rahmen des Zielabweichungsverfahrens |
| 7. | Regionales Zukunftsprogramm des Landes Rheinland-Pfalz; Beratung und Beschlussfassung zum Maßnahmenprogramm der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach |
| 8. | 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 |
| 9. | Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme an der Bündelausschreibung Strom zum Lieferbeginn ab 01.01.2026 |
| 10. | Mitteilungen und Anfragen |
| 10.1 | Novellierung der Zuwendungen für den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz |
| 10.2 | Interkommunale Zusammenarbeit |
| 10.3 | Ausbau der Innerortsstraßen im Stadtteil Trarbach |
| 10.4 | Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur neuen Vorgehensweise hinsichtlich der Bekanntmachungen |
Öffentliche Sitzung
1. Einwohnerfragestunde
In der Einwohnerfragestunde wurden keine Anfragen gestellt.
2. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinderates
Gegen die Niederschrift über die letzte öffentliche Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 13.03.2025 wurden keine Einwendungen erhoben.
3. Unterrichtung des Verbandsgemeinderates über die überörtliche Prüfung der Verbandsgemeindekasse in 2024
Durch das Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich wurde die Verbandsgemeindekasse am 28.11.2024 geprüft.
Der Prüfbericht vom 28.11.2024 und die verwaltungsseitige Stellungnahme hierzu hat den Ratsmitgliedern zur Sitzung vorgelegen.
Der Verbandsgemeinderat nimmt den Prüfbericht über die Prüfung der VG-Kasse vom 28.11.2024 und die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
4. Wahl und Ernennung eines Behindertenbeauftragten für die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach
Der Verbandsgemeinderat hat mit dem 1. Nachtrag zur Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach das Ehrenamt eines Behindertenbeauftragten für die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach eingerichtet.
Gem. § 3a der Hauptsatzung und den §§ 18, 40 GemO ist nunmehr der Behindertenbeauftragte für die Legislaturperiode 2024 bis 2029 durch den Verbandsgemeinderat zu wählen.
In seiner Sitzung am 01.07.2024 wählte der Verbandsgemeinderat erneut Frau Renate Braband zur Behindertenbeauftragten. Eine Ernennung stand noch aus. Zwischenzeitlich hatte Frau Braband mitgeteilt, dass sie aus persönlichen Gründen nicht mehr für das Amt zur Verfügung steht.
In der letzten Sitzung des Verbandsgemeinderates am 13.03.2025 wurde von Seiten der CDU-Fraktion Herr Erwin Haussmann aus Traben-Trarbach vorgeschlagen.
Beschlussfassung:
Der Verbandsgemeinderat beschließt vor der Wahl einstimmig, die Wahl offen vorzunehmen.
Anschließend wählt der Verbandsgemeinderat Herr Erwin Haussmann zum Behindertenbeauftragten der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach. Die Ernennung durch Bürgermeister Marcus Heintel wird außerhalb der Sitzung vorgenommen, da Herr Haussmann verhindert war.
Abstimmungsergebnis:
Mit 24 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
Bürgermeister Marcus Heintel hat gem. § 36 (3) GemO nicht an der Wahl teilgenommen.
5. Nachwahl von Mitgliedern für den Seniorenbeirat
Auf die bisherige Beratung wird verwiesen.
Frau Sabine Franzen hatte zwischenzeitlich Ihren Rücktritt aus dem Seniorenbeirat der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach erklärt.
Für die Nachwahl wird Herr Aloys Perling, Bausendorf vorgeschlagen.
Darüber hinaus hat Frau Margot Scherrer mit Schreiben vom 02.05.2025 ebenfalls ihren Rücktritt aus dem Seniorenbeirat der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach erklärt.
Für die Nachwahl wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Verbandsgemeinde am 28.05.2025 Herr Gerd Huesgen aus Traben-Trarbach vorgeschlagen.
Beschlussfassung:
Der Verbandsgemeinderat beschließt zunächst einstimmig, die Wahl offen vorzunehmen.
Anschließend wählt der Verbandsgemeinderat die Herren Aloys Perling und Gerd Huesgen als weitere Mitglieder in den Seniorenbeirat der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach. Dieser ist somit wieder vollzählig.
Abstimmungsergebnis:
Mit 24 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
Bürgermeister Marcus Heintel hat gem. § 36 (3) GemO nicht an der Wahl teilgenommen.
6. Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach;
Fortschreibung Erneuerbare Energien; hier: Teilfortschreibung "Windenergie"
- Wegfall von Flächen im Rahmen des Zielabweichungsverfahrens
Es wird auf die bisherigen Beratungen verwiesen, zuletzt in der Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 19.09.2024 (TOP 7).
Zwischenzeitlich wurden die Unterlagen für den Antrag auf ein Zielabweichungsverfahren bei der SGD Nord sowie für die Landesplanerische Stellungnahme bei der unteren Landesplanungsbehörde (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich) durch das Büro BGHPlan aus Trier erstellt und entsprechend versendet.
Eine erste Überprüfung bei der SGD Nord ergab, dass der Antrag auf Zielabweichung in dieser Form keine Aussicht auf Erfolg hat. Grund dafür ist die Teilfläche C1 in der Gemarkung Flußbach.
Zum einen umfasst diese Fläche einen Bereich, der gemäß der Grünlandkartierung des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz im Jahr 2023 als „Magergrünland“ kartiert wurde und somit entsprechend geschützt ist. Zum anderen umfasst diese Fläche einen Bereich, der gemäß des gültigen regionalen Raumordnungsplans der Planungsgemeinschaft Region Trier aus dem Jahr 1985 als „offenzuhaltendes Wiesental“ kartiert ist. Betroffen ist hier ein Bereich von ca. 3 ha.
Damit das Zielabweichungsverfahren erfolgreich beendet werden kann muss demnach die Fläche C1 entsprechend verkleinert werden.
Beschlussfassung:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Verkleinerung der Fläche C1 gemäß dem Vorschlag des Büros BGHPlan und beauftragt die Verwaltung die Unterlagen entsprechend anpassen zu lassen und an die betroffenen Behörden weiterzuleiten.
Abstimmungsergebnis:
Mit 25 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
7. Regionales Zukunftsprogramm des Landes Rheinland-Pfalz;
Beratung und Beschlussfassung zum Maßnahmenprogramm der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach
Es wird auf die Beratungen des Verbandsgemeinderates vom 13.03.2025 verwiesen.
Entsprechend der Beschlussfassung aus der o.g. Sitzung sind die Ortsgemeinden sowie die Stadt aufgefordert Maßnahmen zu melden, damit diese verwaltungsseitig geprüft und im Bedarfsfall mit dem Fördermittelgeber abgestimmt werden können.
Für die Maßnahmen der Verbandsgemeinde läuft derzeit noch die Abstimmung mit dem Fördermittelgeber sowie die Kostenzusammenstellung. Die vorgelegten Maßnahmen der Ortsgemeinden und der Stadt werden derzeit geprüft.
Zur Sitzung wurde ein vorläufiges Maßnahmenprogramm für die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach vorgelegt. Diese basiert auf den Beschlussfassungen/Mitteilungen der Ortsgemeinden/der Stadt auf der Grundlage der Aufteilung gem. der Beschlussfassung des VG-Rates vom 13.03.2025. Die nachrichtliche Ausweisung von geschätzten Gesamtkosten wurde überschlägig verwaltungsintern durchgeführt und ist grundsätzlich nicht zuwendungsrelevant.
Seitens der Ortsgemeinde Irmenach wurde insgesamt eine Maßnahme gemeldet. Hiervon sind jedoch einzelne Teilbereiche verschiedenen Ziffern der Positivliste zuzuordnen, so dass hier insgesamt fünf (Teil-) Maßnahmen ausgewiesen sind.
Die Maßnahmen für die Verbandsgemeinde wurden ebenfalls auf der Grundlage der o.g. Beschlussfassung und unter Berücksichtigung der einzelnen Quoten in den Kapiteln aufgenommen. Die Konkretisierung und Umsetzung ist einer späteren Beschlussfassung durch den Verbandsgemeinderat vorbehalten.
Die konkrete Maßnahmenbenennung wird im finalen Zuweisungsantrag noch tlw. auf die sog. Positivliste für das LGRZN angepasst.
Die endgültige Abstimmung mit dem Zuweisungsgeber hinsichtlich der einzelnenn Maßnahmen wird voraussichtlich erst nach der Beschlussfassung des Verbandsgemeinderates erfolgen können. Insofern ist die heutige Beschlussfassung erst vorläufiger Natur.
Zwecks Ausschöpfung der gesamten Zuweisungsmittel soll der Bürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten zur Anpassung der Maßnahmen entsprechend den Förderrichtlinien ermächtigt werden.
Von Seiten der CDU-Fraktion werden Bedenken hinsichtlich der geplanten Einrichtung einer Werkstatt für den Hausmeisterpool im Erdgeschoss des Gebäudes am Freibad in Kröv aufgrund der Hochwasserlage geäußert.
Der Rat diskutiert anschließend über alternative Maßnahmen.
Beschlussfassung:
Der Verbandsgemeinderat beschließt das zur Sitzung vorgelegte, vorläufige Maßnahmenprogramm für das Zukunftsprogramm des Landes Rheinland-Pfalz mit den folgenden Änderungen/zusätzlichen Aufnahmen:
1. Prüfung einer alternativen Niederlegung und anschließendem, hochwassersicherem Neubau des Gebäudes am Freibad in Kröv inkl. grober Kostenschätzung
2. Neuausrichtung der Wärmeversorgung (Wärmepumpen) in den Grundschulen – hierfür sollen 100.000 € inkl. einem Zuwendungsbetrag i. H. v. 50.000 € aus den Gesamtkosten „Gebäude am Freibad Kröv“ herausgenommen und für die v. g. Maßnahme eingeplant werden.
Gleichzeitig wird die Verwaltung mit der Antragstellung sowie der vorherigen Abstimmung der Förderfähigkeit der einzelnen Maßnahmen mit dem Zuweisungsgeber Land Rheinland-Pfalz (ADD bzw. ISM) beauftragt.
Ergänzend wird Bürgermeister Marcus Heintel ermächtigt, im Benehmen mit den Beigeordneten noch sich aus der Abstimmung mit dem Zuweisungsgeber ergebende Korrekturen am Maßnahmenprogramm incl. der beantragten Zuweisungsbeträge vorzunehmen.
Außerdem wird aus der Mitte des Rates angeregt, gemeindeübergreifende, inhaltsgleiche Maßnahmen ggf. als Bündelausschreibungen durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 26 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
8. 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025
Den Verbandsgemeinderatsmitgliedern wurde die 1. Nachtragshaushaltssatzung vor der Sitzung digital zur Verfügung gestellt.
Eine Änderung wurde lediglich im § 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung vorgenommen.
Beschlussfassung:
Nach Beratung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach für das Haushaltsjahr 2025 wird dieser wie in der Sitzung vorgestellt beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 26 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
9. Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme an der Bündelausschreibung Strom zum Lieferbeginn ab 01.01.2026
In der vorangegangenen Ausschreibungsperiode (2023 bis 2025) erfolgte die Ausschreibung der Strombeschaffung über die Kommunalberatung des Gemeinde- und Städtebundes. Damals wurden für eine Vielzahl von Losen keine Angebote abgegeben. In Nachverhandlungen konnten nur noch relativ unvorteilhafte (teure) Ergebnisse realisiert werden. Daher verständigten sich die Verbandsgemeinden Bernkastel-Kues, Thalfang, Traben- Trarbach und Wittlich-Land, die Einheitsgemeinde Morbach, die Stadt Wittlich und der Zweckverband Wasserversorgung Eifel-Mosel die Ausschreibung des Strombezugs selbst zu organisieren.
Mit der administrativen Durchführung der Ausschreibung wurde das Rechtsanwaltsbüro Webeler aus Koblenz beauftragt, das im Bereich derartiger Ausschreibungen eine hohe Expertise vorweisen kann. Wie bereits in der Vergangenheit praktiziert, werden die Kosten für die Bündelausschreibung durch die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach übernommen.
Der ausgeschriebene Zeitraum bezieht sich auf die Jahre 2026 und 2027 mit einer einmaligen Option für eine Verlängerung (mit beidseitigem Kündigungsrecht) um ein weiteres Jahr (2028).
Es können Normalstrom und/oder Ökostrom gewählt werden.
Die Beschaffung erfolgt über eine strukturierte Beschaffung. Das ist das bisherige Beschaffungsmodell. Der Lieferpreis wird aus dem Angebotspreis und der tatsächlichen Marktentwicklung über längere Zeiträume im Vorjahr ermittelt. Dazu werden die Börsenpreise an vier (für 2026) bzw. 12 (für 2027 und bei Ziehung der Verlängerungsoption für 2028) vorher festgelegten Stichtagen ermittelt. Dies dient einer weiteren Risikominimierung, um die Preisbildung nicht von nur wenigen Stichtagen in einem möglicherweise ungünstigen Marktumfeld preisbestimmend für ein ganzes Lieferjahr werden zu lassen.
Der Korridor für die Mehr- und Mindermengenregelung liegt bei ± 20% (80/120).
Der Lieferpreis für das ganze Kalenderjahr steht im Dezember des Vorjahres fest.
Die Beschaffung erfolgt als europaweite Ausschreibung. Das Verfahren hat zum Ziel, ein wirtschaftliches Angebot (keine Losbildung, folglich nur 1 Auftragnehmer) für folgende Stromteilmengen zu erhalten:
| - | SLP-Zähler (Standard-Lastprofil; einmalige Abrechnung pro Jahr) |
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| als Normalstrom |
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| und als Ökostrom |
| - | RLM-Zähler (Registrierende Leistungsmessung; monatliche Abrechnung) |
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| als Normalstrom |
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| und als Ökostrom |
| - | Straßenbeleuchtung |
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| als Normalstrom |
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| und als Ökostrom |
Die Verbandsgemeinde(-verwaltung) führt das Vergabeverfahren namens und im Auftrag der teilnehmenden Kommunen durch. Sie erteilt für die Teilnehmer den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot. Für jeden einzelnen Teilnehmer kommt mit Zuschlagserteilung der ausgeschriebene Stromliefervertrag mit dem erfolgreichen Bieter zustande. Die Stromlieferung wird zuzüglich Netznutzung (all-inclusive) ausgeschrieben. Die Energielieferpreise sind dagegen für jedes der beiden Lieferjahre durch die Bieter fest anzubieten. Durch die Trennung von Netznutzungsentgelten und Energielieferpreisen wird insbesondere gewährleistet, dass sich der Strompreis individuell für jede Kommune entsprechend der Benutzungsstruktur bildet.
| Beschlussfassung: | |
| 1. | Der Verbandsgemeinderat nimmt die Ausschreibungskonzeption zur Kenntnis. |
| 2. | Die Verbandsgemeinde verpflichtet sich, das Ergebnis der Ausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit. |
| 3. | Die Ausschreibung soll für die Verbandsgemeinde nach den folgenden Maßgaben erfolgen: |
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| Qualifizierung des zu beschaffenden Stroms |
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| SLP-Zähler (Standard-Lastprofil; einmalige Abrechnung pro Jahr): |
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| Ökostrom |
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| (Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis) |
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| RLM-Zähler (nur sofern auch RLM-Zähler bei Gemeinden installiert): |
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| Ökostrom |
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| (Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis) |
Abstimmungsergebnis:
Mit 26 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
10. Mitteilungen und Anfragen
10.1. Novellierung der Zuwendungen für den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
Bürgermeister Marcus Heintel informiert die Ratsmitglieder über ein Schreiben des Innenministeriums hinsichtlich der Novellierung der Verwaltungsvorschrift über die Zuwendung für den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz vom 28.05.2025.
Anstelle der bisherigen Antragstellung für Fördergelder sollen die Kommunen zukünftig pauschale Zuwendungen erhalten. Die Landesregierung möchte somit den Verwaltungsaufwand für die Kommunen reduzieren.
Die Höhe der Zuwendung richtet sich je zur Hälfte nach Einwohnerzahl und Gemeindefläche. Die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach erhält 2025 und 2026 demnach eine pauschale Förderung von je 141.866,19 €.
10.2. Interkommunale Zusammenarbeit
Fachbereichsleiter Frank Koch teilt mit, dass im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes eine interkommunale Zusammenarbeit der Stadt Wittlich und den Verbandsgemeinden Wittlich-Land und Traben-Trarbach im Bereich der Prozessdigitalisierung ein sog. „Robot Process Automation“ vorbereitet wird. Eine Gremienberatung soll voraussichtlich in der kommenden Sitzungsrunde erfolgen.
10.3. Ausbau der Innerortsstraßen im Stadtteil Trarbach
Bürgermeister Marcus Heintel gibt bekannt, dass zwischenzeitlich durch den LBM die vorläufige Verkehrsführung für den Ausbau der Innerortsstraßen im Stadtteil Trarbach vorgelegt wurde.
Voraussichtlicher Baubeginn ist für das Frühjahr 2026 geplant.
10.4. Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur neuen Vorgehensweise hinsichtlich der Bekanntmachungen
Von Seiten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird angefragt, ob die Bekanntmachung der Tagesordnung zu Sitzungen zukünftig wieder, wie bisher im Mitteilungsblatt veröffentlicht werden können.
Hierzu wird von Seiten der Verwaltung folgendes erläutert:
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 01.07.2024 die Änderung der Hauptsatzung inkl. elektronischer Bekanntmachung von Ratssitzungen (mit Ausnahme von Zeit und Ort der Sitzungen) beschlossen.
Neben Fragen der Rechtssicherheit und Kosten (pro Bekanntmachung können somit etwa 2/3 der eingespart werden), werden mit dieser Möglichkeit auch verwaltungsvereinfachende Effekte sowie mehr Flexibilität erzielt.
Bei einer vollständigen Bekanntmachung der Tagesordnung im Mitteilungsblatt war nach Redaktionsschluss beim Verlag (Montag in der Kalenderwoche und somit mindestens sieben Kalendertage vor der Sitzung) keine Änderung oder Ergänzung der Tagesordnung ohne Vorliegen von Dringlichkeitsgründen mehr möglich. Durch die elektronische Bekanntmachung kann die Tagesordnung nunmehr bis zur Einladung der Ratsmitglieder und somit bis zu vier volle Kalendertage vor der Sitzung, § 34 Abs. 3 GemO angepasst werden.
Auch bei der ausschließlichen elektronischen Bekanntmachung ist jeder Person ein angemessener Zugang zu der elektronischen Veröffentlichung zu gewährleisten. Hierunter zählt beispielhaft der Zugriff in öffentlichen Einrichtungen auf die Veröffentlichung oder aber die Möglichkeit, Ausdrucke zu erhalten.