Die Mitglieder des Ortsgemeinderates Irmenach waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 03.06.2026 auf den 08.06.2026, 19:00 Uhr, zu einer Sitzung in das Gemeindehaus Irmenach, kleinen Saal, Burgstraße 1, einberufen worden.
Zeit, Ort und Stunde der Sitzung wurden am 05.06.2026 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.
Die Tagesordnung war auf der Homepage der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach www.vgtt.de unter Ratsinfosystem sowie unter dem Link: https://vgtt.gremien.info/ einzusehen.
Ende der Sitzung: 20:29 Uhr
Anwesend:
Ortsbürgermeister Christian Wedertz
Ratsmitglied Renate Kirst
Ratsmitglied Dietmar Müller
Ratsmitglied Holger Schell
2. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Matthias Schmidt
Ratsmitglied Eckhard Schneider
3. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Markus Tatsch
Ratsmitglied Andreas Wedertz
Ratsmitglied Sven Wedertz
Außerdem anwesend:
| Fachbereichsleiter Frank Koch als Beauftragter von | Bürgermeister Marcus Heintel |
Schriftführerin Jenny Ketter
Revierleiter Christoph Anton zu TOP 2.1 und 2.2nichtöffentlich
Entschuldigt:
Ratsmitglied Astrid Christ
Ratsmitglied Thomas Fink
Ratsmitglied Carsten Hammen
1. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Christoph Kirst
Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.
Der Ortsgemeinderat Irmenach war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
TAGESORDNUNG
Vor Eintritt in die Tagesordnung beantragt der Vorsitzende die Tagesordnung um den TOP 3
nichtöffentlich „Grundstückangelegenheiten“ zu erweitern.
Ebenso soll der TOP 5 „Jagdangelegenheiten“ öffentlich zu TOP 2.1 der nichtöffentlichen
Sitzung werden. Demnach wurde TOP 2 nichtöffentlich zu TOP 2.2. nichtöffentlich.
Der Ortsgemeinderat beschließt die Änderung der Tagesordnung einstimmig
Öffentliche Sitzung
| 1. | Einwohnerfragestunde |
| 2. | Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates |
| 3. | Erste Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Hundesteuer in der Ortsgemeinde Irmenach |
| 4. | Entwicklung potentieller Gewerbeflächen in Irmenach |
| 5. | Mitteilungen und Anfragen |
| 5.1 | Hundesteuersätze in anderen Ortsgemeinden |
| 5.2 | Mitteilung über die Genehmigungsverfügung zur 1. Nachtrags-Doppelhaushaltssatzung mit -plan für die Jahre 2025 und 2026 |
Öffentliche Sitzung
1. Einwohnerfragestunde
Die Einwohnerfragestunde fand von 19:04 Uhr bis 19:16 Uhr statt. Ein Bürger erkundigt sich nach dem Starkregenkonzept der Gemeinde Irmenach. Fachbereichsleiter Frank Koch informiert über den aktuellen Stand; das Thema soll auf der nächsten Ratssitzung im September noch einmal behandelt werden.
2. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates
Es wurden keine Einwendungen gegen die Niederschrift erhoben.
3. Erste Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Hundesteuer in der Ortsgemeinde Irmenach
Die derzeitige Hundesteuersatzung der Ortsgemeinde Irmenach datiert aus dem Jahr 2017. Um die Satzung an die aktuelle Rechtslage anzupassen, ist die Änderung der Satzung notwendig. Der Satzungsentwurf auf Basis der aktuellen Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes (einschl. Steuerbefreiung für Assistenzhunde) wird mit der Einladung zu dieser Sitzung übersandt.
Die Verwaltung verfolgt das Ziel der Digitalisierung. Eine Hundean- und Abmeldung ist bereits heute vollständig digital möglich. Durch die Abschaffung der Hundesteuermarken kann auch der Versand dieser Abgabenbescheide künftig digital über E-Post erfolgen. Beim elektronischen Versand über E-Post werden verwaltungsseitig keine Abgabenbescheide ausgedruckt, kuvertiert und frankiert, sondern digital über das System an die deutsche Post versendet. Aktuell werden die Abgabenbescheide zur Hundesteuer bedingt durch die Steuermarken noch vollständig manuell bearbeitet, was einen erheblichen Mehraufwand bedeutet.
Die Anschaffung, Verwaltung und der Versand der Hundesteuermarken verursachen Kosten und administrativen Aufwand. Durch den Wegfall können Kosten (Porto, Druck, Material) eingespart sowie Personalaufwand reduziert werden.
Die Überprüfung der steuerlichen Erfassung des Hundes erfolgt über die Daten im Steueramt (Hundeanmeldung), nicht über physische Marken, welche ohnehin selten getragen werden. Aufgrund begrenzter personeller Ressourcen konnten entsprechende Kontrollen in der Vergangenheit bereits nicht durchgeführt werden und sind auch künftig verwaltungsseitig nicht darstellbar.
Eine Identifikation des Hundes ist über den Chip möglich. Die Steuerpflicht bleibt von der Abschaffung der Hundesteuermarke unberührt.
Beschlussfassung:
Der Rat beschließt die Satzungsänderung gemäß vorgelegtem Satzungsentwurf.
Abstimmungsergebnis:
Mit 9 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
4. Entwicklung potentieller Gewerbeflächen in Irmenach
Innerhalb des Gemeindegebietes der Ortsgemeinde ergeben sich mehrere Optionen zur Entwicklung von Gewerbeflächen. Vor wenigen Jahren wurden von Seiten der Verbandsgemeinde, mit Zustimmung der Ortsgemeinde, Pläne vorangetrieben, ein Gewerbegebiet „Auf der Höhe“ zu entwickeln. Diese Pläne wurden seinerzeit zurückgestellt, da mit hohen Hürden im Bereich von Naturschutz und Landschaftsbild zu rechnen ist. Diese begründeten sich unter anderem mit Kosten für naturschutzfachlichen Gutachten.
Weiter besteht angrenzend an diese Planungen noch der rechtskräftige Bebauungsplan für das Gewerbegebiet „Kälberkopf“. Bei einer Ausführung dieses B-Planes ist mit einem Anpassungsbedarf und ggf. notwendigen Gutachten zu rechnen.
Zusätzlich befinden sich der Burgstraße eine nur noch bedingt genutzte Gewerbefläche. Angrenzend an diese Fläche besitzt die Ortsgemeinde ein Grundstück von ca. 6 ha welches nach erster interner Prüfung eine gesteigerte Eignung für die Entwicklung von Gewerbeflächen mit sich bringt.
Von Seiten der Verbandsgemeinde besteht, vorbehaltlich der Zustimmung des Verbandsgemeinderates, die Option Finanzmittel für eine Machbarkeit an den gewünschten Standorten zu beantragen.
Fachbereichsleiter Frank Koch erläutert dem Ortsgemeinderat die Historie sowie den Sachverhalt. Fragen der Ratsmitglieder werden zu deren Zufriedenheit beantwortet.
Beschlussfassung:
Vorbehaltlich der Zustimmung der Verbandsgemeinde zu einer Finanzierung der Maßnahme stimmt der Ortsgemeinderat für die Durchführung von Machbarkeitsuntersuchungen um in der Ortsgemeinde Gewerbeflächen bereitzustellen.
Dabei soll mit Priorität zunächst der Standort in der Burgstraße betrachtet werden. Sollten noch ausreichend Finanzmittel vorhanden sein soll eine entsprechende Maßnahme auch für den Bereich Kälberkopf durchgeführt werden.
Nach Möglichkeit sollen jedoch beide Bereiche untersucht werden. Ortsbürgermeister Wedertz wird zur Unterzeichnung eines öffentlich-rechtlichen Fördervertrages mit der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach ermächtigt.
Die Verwaltung wird mit der Ausschreibung der entsprechenden Machtbarkeitsstudien/Untersuchungen beauftragt. Der Ortsbürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, nach Sicherstellung der Finanzierung für das wirtschaftlichste Angebot den Auftrag zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 9 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
5. Mitteilungen und Anfragen
Ortsbürgermeister Wedertz berichtet, dass am Dorfbrunnen die Pumpe beschädigt war, diese wurde nun neu bestellt.
Ein Ratsmitglied schlägt vor, dass im Herbst an den geteerten Feldwegen der Gemeinde die Ränder von Bewuchs befreit werden sollten, damit diese wieder besser befahrbar sind und die Asphaltdecke darunter nicht beschädigt wird.
Aus der Mitte des Rates wird vorgeschlagen, dass mit zwei übrig gebliebenen Baumstämmen eine zusätzliche Sitzgarnitur auf dem Pflastersteinfeld am Dorfplatz aufgestellt werden könnte.
Ein Ratsmitglied informiert darüber, dass zahlreiche Kanaldeckel im Dorf überstehen. Diesbezüglich sollen die VG-Werke kontaktiert werden, damit die betroffenen Kanäle bei der nächsten Tour wieder ordnungsgemäß eingesetzt werden.
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, inwieweit ein Fahrrad-/ Fußgängerüberweg im Dorfgemeinschaftskonzept thematisiert war und wie dort der aktuelle Stand ist.
5.1. Hundesteuersätze in anderen Ortsgemeinden
Auf Grund der Anfrage in der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 09.03.2026 geben wir nachfolgend die Hundesteuersätze der anderen Ortsgemeinden bekannt:
Festsetzung für das Jahr 2026:
In der nächsten Sitzung zum Doppelhaushaltsplan 2027/ 2028 sollen die Hundesteuersätze der Gemeinde Irmenach angepasst werden. Diese sollen auf 72,00 € für den 1. Hund, 108,00 € für den 2. Hund, 156,00 € für den 3. Hund und auf 300,00 € je Kampfhund steigen.
5.2. Mitteilung über die Genehmigungsverfügung zur 1. Nachtrags-Doppelhaushaltssatzung mit -plan für die Jahre 2025 und 2026
Ortsbürgermeister Christian Wedertz teilt dem Ortsgemeinderat den Inhalt der mit der Einladung zur heutigen Sitzung digital zur Verfügung gestellten Genehmigungsverfügung zur 1. Nachtrags-Doppelhaushaltssatzung für die Jahre 2025 und 2026 mit.