Nach Beschluss des Ortsgemeinderats
und durch verkehrsbehördliche Anordnung durch die Verbandsgemeindeverwaltung wurde die Parkregelung für die Parkplätze am Ehrenmal und am Brückenkopf geändert. Diese Parkplätze stehen von 8 bis 18 Uhr beschränkt für die Dauer von zwei Stunden unter Verwendung einer Parkscheibe zur Verfügung.