Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses der Ortsgemeinde Enkirch waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 10.06.2025 auf den 16.06.2025, 19:30 Uhr, zu einer Sitzung in den Sitzungssaal des Gemeindehauses in Enkirch, Brunnenplatz 2, einberufen worden.
Zeit, Ort und Stunde der Sitzung waren am 13.06.2025 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.
Die Tagesordnung war auf der Homepage der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach www.vgtt.de unter Ratsinfosystem sowie unter dem Link: https://vgtt.gremien.info/ einzusehen.
Ende der Sitzung: 22:00 Uhr
| Anwesend: | |
| Ortsbürgermeister Roland Bender | |
| Ausschussmitglied (RM) Marie Holderbaum | in Vertretung von Knut Georg |
| CDU Enkirch | |
| Ausschussmitglied (RM) Anke Bauer | |
| Ausschussmitglied (RM) Marco Kettermann | |
| Ausschussmitglied (RM) Hans Theodor Schenk | |
| SPD Enkirch | |
| Ausschussmitglied (RM) Frank Ewein | |
| Ausschussmitglied (RM) Stefani Franz | |
| Außerdem anwesend: | |
| 1. Ortsbeigeordneter Gerald Caspari | |
| 2. Ortsbeigeordneter Mike Ewein | |
| 3. Ortsbeigeordneter Christoph Groh | |
| Beauftragter von Bürgermeister Marcus Heintel Sebastian Schneider | |
| Entschuldigt: | |
| Ausschussmitglied (RM) Knut Georg | wurde vertreten durch Marie Holderbaum |
| Ausschussmitglied (RM) Friedhelm Caspari | |
Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.
Der Haupt- und Finanzausschuss Enkirch war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
| Tagesordnung | |
| Öffentliche Sitzung | |
| 1. | Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses |
| 2. | Bewässerung Weinberge Vortrag des örtlichen Bauern- und Winzernverbandes |
| 3. | Spendenannahme |
| 4. | Beratung und Beschlussfassung 1. Änderung der Gästebeitragssatzung der Ortsgemeinde Enkirch |
| 5. | Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme an der Bündelausschreibung Strom zum Lieferbeginn ab 01.01.2026 |
| 6. | Sachstand Glasfaser |
| 7. | Mitteilungen und Anfragen |
| 7.1 | Alte Schule: Risse im Mauerwerk |
| 7.2 | Regionales Zukunftsprogramm des Landes Rheinland-Pfalz, Ausbau TI |
Öffentliche Sitzung
1. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses werden keine Einwendungen erhoben.
2. Bewässerung Weinberge
Vortrag des örtlichen Bauern- und Winzernverbandes
Herr Roger Spier, Mitglied des örtlichen Bauern- und Winzerverbandes, wurde zur HuFa-Sitzung eingeladen. Er erläutert die Wichtigkeit des Erhalts der alten Staubecken im Großbachtal zur Wasserentnahme für die ortsansässigen Winzer. Gerade bei den aktuellen Weinpreisen könnte in Zukunft eine günstige Wasserentnahmestelle über die Schließung weiterer Winzerbetriebe im Ort entscheiden.
Die Winzer könnten erst mit dem Bau einer Berieselungsanlage beginnen, wenn Planungssicherheit seitens der Staubecken bestehe.
Herr Roger Spier verteilt verschiedene Schriftstücke an den Ausschuss. Aus den Schriftstücken, kann man verschiedene Lösungsansätze zum Erhalt der Becken entnehmen. Die Schriftstücke wurden im Großen und Ganzen schon einmal durch Herrn Andreas Weißgerber vorgelegt.
Nach intensiver Diskussion im Ausschuss sagt Ortsbürgermeister Bender zu, sich weiterhin für den Erhalt der Staubecken einzusetzen.
3. Spendenannahme
Der Ortsgemeinde Enkirch wurde folgende Spende angeboten:
| Spender | Betrag | Spende/Zusage vom | Spendenempfänger | Spendenzweck | Beziehungsverhältnis |
| Jutta Gerhard | 500,00 € | 06.12.2024 | Ortsgemeinde Enkirch | Für Kleingeräte Friedhof | |
| Paul Sauer | 450,00 € | 24.12.2024 | Ortsgemeinde Enkirch | Basaltpflastersteine f. Reparaturarbeiten Ortsstraßen |
Die Gemeinde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Abs. 1 GemO Spenden u.ä. Zuwendungen annehmen. Über die Annahme der Spenden entscheidet der Ortsgemeinderat bzw. der Haupt- und Finanzausschuss, wobei diese unverzüglich der Aufsichtsbehörde zu melden sind.
Beschlussfassung:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Ortsgemeinde Enkirch beschließt die Spende anzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 7 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
4. Beratung und Beschlussfassung 1. Änderung der Gästebeitragssatzung der Ortsgemeinde Enkirch
Der Landtag des Landes Rheinland Pfalz hat in seiner Sitzung am 20.02.2025 dem Gesetzentwurf zur Änderung des § 12 des Kommunalabgabengesetzes u. a. mit der Aufnahme der Möglichkeit zur Einbeziehung eines Angebotes für den öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) zugestimmt.
Der Verbandsgemeinderat Traben-Trarbach hat in seiner Sitzung am 13.03.2025 den Beschluss zur Aufnahme eines Angebotes für den ÖPNV in die Mollie Guestcard gefasst.
Damit wurden die Optionen zur Einbeziehung von Aufwendungen erweitert, die bisher nicht beitragsfähig waren.
Der Aufwand für Tourismuswerbung soll künftig auch über Gästebeiträge auf die Übernachtungsgäste umgelegt werden können. Bisher war dies nur über den Tourismusbeitrag möglich.
Auf diesem Wege kann die Attraktivität einer Gästekarte gesteigert werden, indem den Gästebeitragspflichtigen die Möglichkeit der kostenlosen oder ermäßigten Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs eingeräumt wird.
Aufgrund dessen ist eine Änderung der Gästebeitragssatzung, insbesondere in Bezug auf den Erhebungszweck in § 1, erforderlich.
Den Ausschussmitgliedern ist ein Entwurf der 1. Änderungssatzung zum 01.07.2025 zugegangen.
Beschlussfassung:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Ortsgemeinderat folgenden Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt die 1. Änderungssatzung zum Gästebeitrag in der Ortsgemeinde Enkirch in der vorgelegten Form.
Abstimmungsergebnis:
Mit 7 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
5. Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme an der Bündelausschreibung Strom zum Lieferbeginn ab 01.01.2026
In der vorangegangenen Ausschreibungsperiode (2023 bis 2025) erfolgte die Ausschreibung der Strombeschaffung über die Kommunalberatung des Gemeinde- und Städtebundes. Damals wurden für eine Vielzahl von Losen keine Angebote abgegeben. In Nachverhandlungen konnten nur noch relativ unvorteilhafte (teure) Ergebnisse realisiert werden. Daher verständigten sich die Verbandsgemeinden Bernkastel-Kues, Thalfang, Traben-Trarbach und Wittlich-Land, die Einheitsgemeinde Morbach, die Stadt Wittlich und der Zweckverband Wasserversorgung Eifel-Mosel die Ausschreibung des Strombezugs selbst zu organisieren.
Mit der administrativen Durchführung der Ausschreibung wurde das Rechtsanwaltsbüro Webeler aus Koblenz beauftragt, dass im Bereich derartiger Ausschreibungen eine hohe Expertise vorweisen kann. Wie bereits in der Vergangenheit praktiziert, werden die Kosten für die Bündelausschreibung durch die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach übernommen.
Der ausgeschriebene Zeitraum bezieht sich auf die Jahre 2026 und 2027 mit einer einmaligen Option für eine Verlängerung (mit beidseitigem Kündigungsrecht) um ein weiteres Jahr (2028).
Es können Normalstrom und/oder Ökostrom gewählt werden.
Die Beschaffung erfolgt über eine strukturierte Beschaffung. Das ist das bisherige Beschaffungsmodell. Der Lieferpreis wird aus dem Angebotspreis und der tatsächlichen Marktentwicklung über längere Zeiträume im Vorjahr ermittelt. Dazu werden die Börsenpreise an vier (für 2026) bzw. 12 (für 2027 und bei Ziehung der Verlängerungsoption für 2028) vorher festgelegten Stichtagen ermittelt. Dies dient einer weiteren Risikominimierung, um die Preisbildung nicht von nur wenigen Stichtagen in einem möglicherweise ungünstigen Marktumfeld preisbestimmend für ein ganzes Lieferjahr werden zu lassen.
Der Korridor für die Mehr- und Mindermengenregelung liegt bei ± 20% (80/120).
Der Lieferpreis für das ganze Kalenderjahr steht im Dezember des Vorjahres fest.
Die Beschaffung erfolgt als europaweite Ausschreibung. Das Verfahren hat zum Ziel, ein wirtschaftliches Angebot (keine Losbildung, folglich nur 1 Auftragnehmer) für folgende Stromteilmengen zu erhalten:
| - | SLP-Zähler (Standard-Lastprofil; einmalige Abrechnung pro Jahr) |
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| als Normalstrom |
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| und als Ökostrom |
| - | RLM-Zähler (Registrierende Leistungsmessung; monatliche Abrechnung) |
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| als Normalstrom |
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| und als Ökostrom |
| - | Straßenbeleuchtung |
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| als Normalstrom |
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| und als Ökostrom |
Die Verbandsgemeinde(-verwaltung) führt das Vergabeverfahren namens und im Auftrag der teilnehmenden Kommunen durch. Sie erteilt für die Teilnehmer den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot. Für jeden einzelnen Teilnehmer kommt mit Zuschlagserteilung der ausgeschriebene Stromliefervertrag mit dem erfolgreichen Bieter zustande. Die Stromlieferung wird zuzüglich Netznutzung (all-inclusive) ausgeschrieben. Die Energielieferpreise sind dagegen für jedes der beiden Lieferjahre durch die Bieter fest anzubieten. Durch die Trennung von Netznutzungsentgelten und Energielieferpreisen wird insbesondere gewährleistet, dass sich der Strompreis individuell für jede Kommune entsprechend der Benutzungsstruktur bildet.
Beschlussfassung:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Ortsgemeinderat folgenden Beschluss:
| 1. | Die Ortsgemeinde überträgt gemäß § 67 Abs. 5 GemO sämtliche Aufgaben im Zusammenhang mit der Beschaffung elektrischer Energie auf die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach. Dies gilt insbesondere für die Durchführung der Ausschreibung der Stromlieferung ab 01.01.2026, die Zuschlagserteilung und den Abschluss eines Stromliefervertrages pro Ortsgemeinde/Stadt. |
| 2. | Der Gemeinderat nimmt die Ausschreibungskonzeption zur Kenntnis. |
| 3. | Die Ortsgemeinde verpflichtet sich, das Ergebnis der Ausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit. |
| 4. | Die Ausschreibung soll für die Ortsgemeinde nach den folgenden Maßgaben erfolgen: |
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| Qualifizierung des zu beschaffenden Stroms |
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| SLP |
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| Normalstrom |
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| (Keine Anforderungen an die Erzeugungsart; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis) |
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| X Ökostrom |
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| (Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis) |
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| RLM (nur sofern auch RLM-Zähler bei Gemeinden installiert) |
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| Normalstrom |
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| (Keine Anforderungen an die Erzeugungsart; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis) |
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| X Ökostrom |
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| (Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis) |
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| Straßenbeleuchtung |
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| Normalstrom |
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| (Keine Anforderungen an die Erzeugungsart; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis) |
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| X Ökostrom |
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| (Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis) |
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| - Allerdings soll der Neuanschluss auf dem Wohnmobilstellplatz, der den nördlichen Bereich mit Strom versorgt, bis auf Weiteres beim Grundversorger bleiben. |
Abstimmungsergebnis:
Mit 7 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
6. Sachstand Glasfaser
Ortsbürgermeister Roland Bender berichtet, dass die Arbeiten durch die Sub-Unternehmer der UGG wieder aufgenommen worden sind. Diese haben zunächst im Ahringstal mit „Aufräumarbeiten“ begonnen.
Die UGG hat nun neue Gebietsleiter bestimmt und zugesichert, einen Zeitplan für die Umsetzung in Enkirch vorzulegen. Zunächst werden Schäden anhand der vorliegenden Mängelliste beseitigt.
7. Mitteilungen und Anfragen
7.1. Alte Schule: Risse im Mauerwerk
Der Seiteneingang unten an der Alten Schule, Zugang über Priesterstraße, hat im Mauerwerk größere Risse gezogen. Bei einem Vorort-Termin mit Ortsbürgermeister Bender, Beigeordnetem Groh sowie dem Architekten Pauly hat sich ergeben, dass kein Bodengutachten notwendig sein wird.
Es fand voraussichtlich keine Setzung des Mauerwerks statt, sondern die Fenster-Brüstung sowie Tür-Brüstung aus Sandstein hat über all die Jahre eine Materialermüdung erfahren.
Hier müssen Stahlträger anstelle der Sandstein-Brüstungen eingezogen werden. Aufgrund des Denkmalschutzes ist zu klären, ob die Stahlträger eine Sandstein-Verzierung erhalten sollen.
7.2. Regionales Zukunftsprogramm des Landes Rheinland-Pfalz, Ausbau TI
Mit den zu erwartenden Fördermitteln des Programms „Regionales Zukunftsprogramm des Landes RLP“, in Höhe von etwa 70.000,- €, soll innerhalb der TI die Technik des Brunnenplatzes, die im Keller der TI angesiedelt ist, hochwasserfrei in ein höheres Stockwerk verlegt und eine Erweiterung der Toilettenanlagen angestrebt werden.
Hierfür liegt zwischenzeitlich ein Angebot in Höhe von rd. 142.000,- € vor. Der Ausschuss hält eine Umsetzung grundsätzlich für notwendig.