Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Traben-Trarbach waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 02.06.2026 auf den 08.06.2026, 18:00 Uhr, zu einer Sitzung in den Sitzungssaal "Mont Royal" des Stadthauses "Alter Bahnhof", Am Bahnhof 5, einberufen worden.
Zeit, Ort und Stunde der Sitzung wurden am 05.06.2026 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.
Die Tagesordnung war auf der Homepage der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach www.vgtt.de unter Ratsinfosystem sowie unter dem Link: https://vgtt.gremien.info/ einzusehen.
Ende der Sitzung: 20:30 Uhr
| Anwesend: | |
| Vorsitzender Patrice Christian Roger Langer |
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| CDU Stadt Traben-Trarbach |
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| Ausschussmitglied (RM) Sarah Haussmann-Keller |
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| Ausschussmitglied (RM) Lutz Kaefer |
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| Ausschussmitglied (RM) Jochen Niedersberg |
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| Ausschussmitglied (RM) Harald Peifer |
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| SPD Stadt Traben-Trarbach |
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| Ausschussmitglied (RM) Carsten Augustin |
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| Ausschussmitglied (RM) Anja Bindges |
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| Ausschussmitglied (RM) Cora Ehses | bis TOP 11 öffentlich |
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| FWG Stadt Traben-Trarbach |
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| Ausschussmitglied (RM) Ulrike Boor | ab TOP 8 öffentlich |
| Ausschussmitglied (RM) Jürgen Kullmann | in Vertretung von Siegfried Schaper |
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| BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Stadt Traben-Trarbach |
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| Ausschussmitglied (RM) Gerhard Lettl |
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| Außerdem anwesend: | |
| 2. Stadtbeigeordneter Hans-Joachim Weinmann |
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| 3. Stadtbeigeordneter Edgar Koch | ab TOP 8 öffentlich |
| Ratsmitglied Bernd Bockelmann |
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| Ratsmitglied Matthias Heuser |
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| Bürgermeister Marcus Heintel |
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| stellvertretender Fachbereichsleiter Michael Klingel |
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| Leiterin der Touristinformation Kirsten Haag |
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| Schriftführer Sachgebietsleiter Patrick Stoffel |
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| Entschuldigt: | |
| Ausschussmitglied (RM) Siegfried Schaper | wurde vertreten durch Jürgen Kullmann |
| 1. Stadtbeigeordneter Ralf Cullmann |
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Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.
Der Haupt- und Finanzausschuss Stadt Traben-Trarbach war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
| 1. | Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses |
| 2. | Erste Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Hundesteuer in der Stadt Traben-Trarbach |
| 3. | Generalsanierung Mittelmoselmuseum; - Sachstandsbericht - weitere Gutachten und Planungsleistungen zur Beantragung von Fördermittel |
| 4. | Bauangelegenheiten Gemarkung Wolf, Flur 9, Flurstück 6 (Uferstraße) Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch |
| 5. | Städtebauförderung; Programm "Lebendige Zentren - Aktive Stadt" - städtebauliche Beratungsleistungen und Fördermittelbewirtschaftung hier: Maßnahmen aus Kosten- u. Finanzierungsplan (integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept-ISEK) |
| 6. | Sanierung und Erweiterung Kita "Schatzinsel" Traben Sachstandsmitteilung und Erteilung Vergabeermächtigung |
| 7. | Vergabe Veranstaltungstechnik (Licht- und Tonanlage) für das Moselwein-Festival 2026 |
| 8. | Personal für Einlass- und Sicherheitskontrollen sowie Parkplatz-Dienste zum Mosel-Wein-Nachts-Markt 2026/2027 |
| 9. | Vergabe mobiler Toilettenwagen für den Mosel-Wein-Nachts-Markt 2026/27 |
| 10. | Grünanlagen in der Stadt Traben-Trarbach - Baumpflanzungen |
| 11. | Entwicklung der Freizeitfläche in Wolf |
| 12. | Herstellung einer Beleuchtung auf dem LBM-Parkplatz an der Moselpromenade in Trarbach; Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen |
| 13. | Mitteilungen und Anfragen |
| 13.1 | Bauangelegenheiten |
| 13.2 | Überprüfung der Luftqualität |
| 13.3 | Internet-Anschluss "Haus der Ikonen" |
| 13.4 | Fangzaun Wolfer Goldgrube |
| 13.5 | Bauvorhaben Poststraße |
| 13.6 | Festungsruine Mont-Royal |
| 13.7 | Schiffsanleger |
| 13.8 | Starkregenkonzept |
1. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Gegen die Niederschrift wurden keine Einwendungen erhoben.
2. Erste Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Hundesteuer in der Stadt Traben-Trarbach
Die derzeitige Hundesteuersatzung der Stadt Traben-Trarbach datiert aus dem Jahr 2017. Um die Satzung an die aktuelle Rechtslage anzupassen, ist die Änderung der Satzung notwendig. Der Satzungsentwurf auf Basis der aktuellen Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes (einschl. Steuerbefreiung für Assistenzhunde) wird mit der Einladung zu dieser Sitzung übersandt.
Die Verwaltung verfolgt das Ziel der Digitalisierung. Eine Hundean- und Abmeldung ist bereits heute vollständig digital möglich. Durch die Abschaffung der Hundesteuermarken kann auch der Versand dieser Abgabenbescheide künftig digital über E-Post erfolgen. Beim elektronischen Versand über E-Post werden verwaltungsseitig keine Abgabenbescheide ausgedruckt, kuvertiert und frankiert, sondern digital über das System an die deutsche Post versendet. Aktuell werden die Abgabenbescheide zur Hundesteuer bedingt durch die Steuermarken noch vollständig manuell bearbeitet, was einen erheblichen Mehraufwand bedeutet.
Die Anschaffung, Verwaltung und der Versand der Hundesteuermarken verursachen Kosten und administrativen Aufwand. Durch den Wegfall können Kosten (Porto, Druck, Material) eingespart sowie Personalaufwand reduziert werden.
Die Überprüfung der steuerlichen Erfassung des Hundes erfolgt über die Daten im Steueramt (Hundeanmeldung), nicht über physische Marken, welche ohnehin selten getragen werden. Aufgrund begrenzter personeller Ressourcen konnten entsprechende Kontrollen in der Vergangenheit bereits nicht durchgeführt werden und sind auch künftig verwaltungsseitig nicht darstellbar.
Eine Identifikation des Hundes ist über den Chip möglich. Die Steuerpflicht bleibt von der Abschaffung der Hundesteuermarke unberührt.
Beschlussfassung:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Satzungsänderung gemäß vorgelegtem Satzungsentwurf.
Abstimmungsergebnis:
Mit 10 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
3. Generalsanierung Mittelmoselmuseum;
- Sachstandsbericht
- weitere Gutachten und Planungsleistungen zur Beantragung von Fördermittel
Das Mittelmosel-Museum ist in einer denkmalgeschützten ehemaligen Barockvilla aus den Jahren um 1750 untergebracht. Es handelt sich um einen mächtigen, neunachsigen Barockbau mit Mansardendach. Der Bau in unmittelbarer Nähe zum Moselufer und Eingang zur Altstadt Trarbachs hat einen unverwechselbar städtebauprägenden Charakter.
Im Inneren ist die ursprüngliche Raumaufteilung weitestgehend erhalten. Ebenfalls erhalten sind Teile der originalen Innenausstattung.
Das Gebäude befindet sich in einem baulich teilweise desolaten Zustand. Barrierefreiheit ist nicht gegeben. Brandschutzmaßnahmen müssen durchgeführt werden. Die Darbietung der Ausstellungsgegenstände entspricht nicht den heutigen Anforderungen. Bereits seit Jahren wird ein Sanierungskonzept erarbeitet/fortgeschrieben und Fördermöglichkeiten gesucht.
Im Ausschuss für Sanierung, Straßenbau, Verkehr und Klima wurden durch den Architekten Hr. Berdi die notwendigen Planungsleistungen und Gutachten zur Beantragung von Fördermittel sowie eine mögliche Bauumsetzung erläutert.
Beschlussfassung:
Der Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Beauftragung der erforderlichen Planungsleistungen und Gutachten.
Haushaltsmittel sind im laufenden Haushaltsjahr entsprechend veranschlagt.
Es handelt sich um eine Investitionsmaßnahme; der Haupt- und Finanzausschuss beschließt das Vorliegen des Ausnahmetatbestandes gem. Ziff. 4.1.3. zu § 103 GemO.
Abstimmungsergebnis:
Mit 10 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
4. Bauangelegenheiten Gemarkung Wolf, Flur 9, Flurstück 6 (Uferstraße)
Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch
Die Bauherren stellen die Bauvoranfrage zur saisonalen Nutzung eines Teilstückes des Grundstücks Gemarkung Wolf, Flur 9, Flurstück 6 (städtisches Grundstück), direkt gegenüber des bereits im Betrieb befindlichen Gastronomiebetriebes im Stadtteil Wolf, Uferstraße. Der Standort war den Ratsmitgliedern im vorgelegten Lageplan dargestellt. Das Vorhaben liegt im Außenbereich im Überschwemmungsgebiet der Mosel und wird bauplanungsrechtlich nach § 35 Baugesetzbuch beurteilt. Nach § 35 Absatz 2 können Vorhaben im Außenbereich zugelassen werden, wenn das Vorhaben öffentlichen Belangen nicht entgegensteht. Ein entgegenstehen öffentlicher Belange gemäß § 35 Absatz 3 (nicht abschließende Aufzählung) Baugesetzbuch ist nicht erkennbar.
Es handelt sich hier um die Aufstellung von Sitzgelegenheiten wie in der den Ratsmitgliedern vorgelegten Anlage dargestellt.
Die Sitzgelegenheiten sind vorwiegend für Wander- und Radfahrtouristen gedacht und jederzeit auch wieder abräumbar. Eingriffe in Grund und Boden erfolgen nicht. Stellplätze stehen in ausreichender Anzahl auf dem Grundstück der bestehenden Gastronomie zur Verfügung.
Beschlussfassung:
Nach Beratung beschließt der Haupt- und Finanzausschuss das Einvernehmen zum Vorhaben. Sollte ein positiver Bescheid der Bauaufsichtsbehörde ergehen, ist noch ein entsprechender Gestattungsvertrag seitens der Verwaltung zu fertigen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 10 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
5. Städtebauförderung;
Programm "Lebendige Zentren - Aktive Stadt"
-städtebauliche Beratungsleistungen und Fördermittelbewirtschaftung
hier: Maßnahmen aus Kosten- u. Finanzierungsplan (integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept-ISEK)
Auf die bisherigen Beratungen und Beschlussfassung in der Sache, zuletzt in der Sitzung des
Stadtrates am 27.04.2026, wird hingewiesen.
Im Ausschuss für Sanierung, Straßenbau, Verkehr und Klima wurde durch Fr. Biwer vom Büro bbp aus Kaiserslautern die weitere Vorgehensweise, die nächsten Projektschritte und Hinweise zu einzelnen Maßnahmen im genehmigten Städtebauförderprogramm erläutert. Unter Anderem ist beabsichtigt, ab Beginn der Umsetzung monatlich zu einem festen Termin mit dem Büro bbp je nach Bedarf Informationsveranstaltungen, Begehungen, Beratungen für private Sanierungen oder sonstige Abstimmungen durchzuführen.
Der Ausschuss ist sich einig, dass die Priorität von der Platzgestaltung im Stadtteil Trarbach vorerst zu der Änderung der Uferpromenaden verlegt wird, da die innerörtlichen Straßenbaumaßnahmen eine Umsetzung erschweren.
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis; eine Beschlussfassung ist nicht erfolgt.
6. Sanierung und Erweiterung Kita "Schatzinsel" Traben
Sachstandsmitteilung und Erteilung Vergabeermächtigung
Auf die Beratungen, Mitteilungen und Beschlüsse vorangegangener Sitzungen wird verwiesen.
Beigeordneter Hajo Weinmann informiert im Haupt- und Finanzausschuss über den aktuellen Sachstand.
Zwischenzeitlich wurden der Bauantrag eingereicht und Förderanträge gestellt.
Zur Einhaltung des Bewilligungszeitraumes im EFRE-Förderprogramm ist der Baubeginn im Altbauteil (1. Bauanschnitt) im September vorgesehen. Die ersten Bauleistungen sind somit in Kürze auszuschreiben und die Bauaufträge voraussichtlich in der Sommer-Sitzungspause zu vergeben.
Zur Gewährleistung des geplanten Baubeginns sowie einer zügigen Fortführung der Gesamtbaumaßnahme in der Kita Schatzinsel wird verwaltungsseitig empfohlen, den Stadtbürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten zur Vergabe aller Bau-, Liefer- und Dienstleistungen, entsprechend den Vergabeempfehlungen, zu ermächtigen.
Beschlussfassung:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Stadtrat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und ermächtigt den Stadtbürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten zur Vergabe der Bau-, Liefer- und Dienstleistungen zur Sanierung und Erweiterung der Kita Schatzinsel, entsprechend den Vergabeempfehlungen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 10 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
7. Vergabe Veranstaltungstechnik (Licht- und Tonanlage) für das Moselwein-Festival 2026
In der Kalenderwoche 15 wurde die freihändige Vergabe der Veranstaltungstechnik für das Moselwein-Festival 2026 im Magazin „Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell“ öffentlich bekannt gemacht. Zusätzlich wurden die drei Bieter der vergangenen Jahre direkt zur Angebotsabgabe aufgefordert und mit den entsprechenden Ausschreibungsunterlagen angeschrieben.
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind zwei Angebote fristgerecht eingegangen. Angebote wurden von zwei Firmen abgegeben.
Die fachliche Prüfung der eingegangenen Angebote erfolgte durch Dirk Palm Audio. Im Ergebnis wurde eine Vergabeempfehlung zugunsten der Firma Source of Sound ausgesprochen. Begründet wird dies insbesondere mit dem wirtschaftlicheren Angebotspreis sowie der qualitativ hochwertigeren technischen Ausstattung. Die Stellungnahme von Herrn Palm lag den Ratsmitgliedern vor.
Die Firma Source of Sound hat zudem bereits in den vergangenen Jahren die Veranstaltungstechnik für das Moselwein-Festival zuverlässig und ohne Beanstandungen bereitgestellt und durchgeführt.
Es ist beabsichtigt, den Auftrag in Höhe von 10.948,00 EUR brutto (9.200,00 EUR netto) an die Firma Source of Sound zu vergeben. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Budget für das Moselwein-Festival im Haushalt der Tourist-Information eingeplant.
Die zweite Firma hat ein Angebot über 13.182,18 brutto (11.077,47 EUR netto) abgegeben.
Beschlussfassung:
Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt den Stadtbürgermeister, die mindestbietende Firma Source of Sound entsprechend zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 10 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
8. Personal für Einlass- und Sicherheitskontrollen sowie Parkplatz-Dienste zum Mosel-Wein-Nachts-Markt 2026/2027
Wie bereits im vergangenen Jahr soll auch für den Mosel-Wein-Nachts-Markt 2026/2027 erneut ein Eintrittsgeld erhoben werden. Ziel der Beauftragung ist es, einen kontrollierten Einlass an den Kellern sicherzustellen sowie die an- und abfahrenden PKWs und Busse aktiv, geordnet und strukturiert zu lenken.
Darüber hinaus soll das eingesetzte Personal in diesem Jahr verstärkt zur Gewährleistung der Besuchersicherheit beitragen. Hierzu werden die Kräfte unter anderem als Räumungshelfer geschult. Infolge dieser erweiterten Aufgaben wurden sowohl die Dienstzeiten (bis 19:00 Uhr) als auch die Anzahl der Dienste erhöht.
Auf Wunsch der Kreisverwaltung werden zudem am Keller 2 zwei Kontrolleure eingesetzt, da die dortigen Treppenanlagen ein erhöhtes Gefahrenpotenzial darstellen.
Neu vorgesehen ist außerdem die Funktion eines „ersten Ansprechpartners“ bzw. Springers. Diese Person übernimmt während der Pausenzeiten die Vertretung des Personals und unterstützt insbesondere zu Stoßzeiten gezielt in den jeweiligen Kellern.
Es wurden drei Firmen angefragt. Nach Ablauf der Abgabefrist liegen drei Angebote vor.
Die Vergabe erfolgte aufgrund einer vorgegebenen Matrix. Somit erhält die Firma Integra Sicherheitsdienste, die auch schon in den vergangenen Jahren die Einlasskontrollen und Parkplatz-Dienste zur vollsten Zufriedenheit durchgeführt hat, den Zuschlag.
Der Preis der Firma „Integra Sicherheitsdienste“, gemäß Leistungsbeschreibung, liegt bei 42.101,06 € (netto).
Beschlussfassung:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den Auftrag an die Firma „Integra Sicherheitsdienste“ zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 9 Ja-Stimmen 2 Enthaltungen einstimmig angenommen
9. Vergabe mobiler Toilettenwagen für den Mosel-Wein-Nachts-Markt 2026/27
Die Mietkosten für die mobile WC-Anlage im Rahmen des MWNM und des MWF belaufen sich derzeit auf 6.931,30 € netto pro Jahr (Miete WC Wagen Moselwein-Festival 1.746,70 € + 5.184,60 € Miete zum Mosel-Wein-Nachts-Markt). Vor diesem Hintergrund wurde unter anderem im Arbeitskreis MWNM die Anschaffung einer eigenen mobilen Toilettenanlage befürwortet.
In diesem Zusammenhang wurde in der Kalenderwoche 4 eine Preisabfrage an mehrere Unternehmen versendet. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist gingen drei Angebote ein. Von diesen konnte jedoch nur ein Anbieter eine Ausführung mit Deichsel in Fahrtrichtung links anbieten. Diese technische Anforderung ist für die Gegebenheiten an unseren Standorten zwingend erforderlich, um eine reibungslose Platzierung sicherzustellen.
Vor diesem Hintergrund ist beabsichtigt, den Auftrag in Höhe von 38.500,00 € netto (inklusive Transport) an die Firma Eurowagen zu vergeben. Die Mittel stehen im Haushalt MWNM zur
Verfügung.
Die Firma verfügt bereits über einschlägige regionale Erfahrung und beliefert unter anderem Campingplätze, beispielsweise in Treis-Karden.
Die Tourist-Information empfiehlt daher, den Auftrag an die Firma Eurowagen zu erteilen.
Beschlussfassung:
Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt den Stadtbürgermeister, die Firma Eurowagen entsprechend zu beauftragen.
Die Wirtschaftlichkeit der Beschaffung wird festgestellt.
Abstimmungsergebnis:
Mit 11 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
10. Grünanlagen in der Stadt Traben-Trarbach - Baumpflanzungen
Innerhalb des Stadtgebietes besteht der Bedarf in einem größeren Umfang Bäume zu pflanzen. Von Seiten der KfW Bank wird ein Förderprogramm bereitgestellt bei welchem die Stadt Traben-Trarbach einen Zuschuss von bis zu 80 % erhalten könnte.
Entsprechend der Haushaltsplanung wurde mit Kosten in Höhe von 40.000 € gerechnet.
Nach Mitteilung des Beigeordneten Edgar Koch wird aktuell an der konkreten Planung der Pflanzaktion gearbeitet. Anregungen hierzu können direkt beim Beigeordneten angebracht werden.
Beschlussfassung:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Stadtrat stimmt für eine Beantragung von Fördermitteln bei der KfW Bank um einen Zuschuss für die Pflanzung von Bäumen zu erhalten. Der Stadtbürgermeister wird ermächtigt die entsprechend erforderlichen Unterlagen zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 10 Ja-Stimmen 1 Enthaltungen einstimmig angenommen
11. Entwicklung der Freizeitfläche in Wolf
Es wird verwiesen auf die bisherigen Beratungen.
Das Vorhaben zur Errichtung eines Kleinspielfeldes im Stadtteil Wolf und in Traben sollten zunächst über das RZN Förderprogramm umgesetzt werden. Bedingt durch die Durchführung einer anderen Maßnahme ist nach alternativen Optionen für die Realisierung des Projektes in Wolf gesucht worden.
Zur Errichtung eines Kleinspielfeldes wurde eine Kostenschätzung nach DIN 276 erstellt. Für die dargestellte Planung des Projektes ist mit Kosten von ca. 217.000 € zu rechnen. Da im kleinen Sportstättenförderprogramm die Grenze der förderfähigen Kosten bei 100.000 € liegt könnte nur ein Teil der Maßnahmen in diesem Kontext über das benannte Programm beantragt werden. Die Förderquote liegt bei bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten. Es wäre somit eine weitere Bezuschussung bei der Kreisverwaltung zu beantragen. Dies sollte simultan mit der Beantragung aus dem benannten Programm erfolgen.
Für eine finale Beantragung der Förderung wären weitere Unterlagen wie eine nachvollziehbare Kostenaufstellung (bezogen auf den beantragten Teil der Maßnahme – voraussichtlich Erdarbeiten und Kunstrasenfläche), Nutzungskonzepte, Stellungnahmen von Nutzern und der Kommunalaufsicht erforderlich. Die Fristsetzung zur Einreichung liegt für das Jahr 2026 am 30. Juni.
In der derzeitigen Planung liegt der Fokus auf der Errichtung einer Kleinsportanlage, weitere Punkte welche den sozialen Treffpunkt neben dem Sportbetreffen müssten separat beantragt werden.
Verwaltungsseitig wird darauf hingewiesen, dass zunächst der tatsächliche Bedarf und damit die Dimensionierung der Anlage erörtert werden sollte. Auf der Grundlage können die notwendigen Schritte zur Beantragung der genannten oder ggf. zusätzlicher Förderungen erfolgen und das weitere Vorgehen geplant werden.
Ein Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat wurde seitens des Haupt- und Finanzausschusses nicht gefasst.
12. Herstellung einer Beleuchtung auf dem LBM-Parkplatz an der Moselpromenade in Trarbach; Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen
Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen der Stadt Traben-Trarbach hat einen Antrag bezüglich der Beleuchtung am Moselparkplatz gestellt. Konkret wird die Errichtung einer Beleuchtung des Parkplatzbereichs auch auf der anderen Seite der Moselbrücke beantragt.
Aus der Mitte des Ausschusses wird angeregt, die Möglichkeit der Anbringung einer oder mehrerer Leuchten direkt an der Moselbrücke zu prüfen.
Beschlussfassung:
Nach Beratung empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Stadtrat, zunächst durch die Verwaltung mit dem Landesbetrieb Mobilität die Möglichkeit der Anbringung einer oder mehrerer Leuchten direkt an der Moselbrücke prüfen zu lassen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 10 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
13. Mitteilungen und Anfragen
13.1. Bauangelegenheiten
Auf der Grundlage des § 6 a Absatz 4 der Hauptsatzung der Stadt Traben-Trarbach, wurde durch den Stadtbürgermeister bzw. den 1. Beigeordneten der Stadt zu den nachfolgend aufgeführten Bauvorhaben das Einvernehmen auf der Grundlage des § 36 Baugesetzbuch erteilt:
| • | BR37.2026 | Gemarkung Trarbach | Flur 1, Flurstück 567/6 (Schottstraße) |
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| Errichtung einer Padel Spielstätte… (Bauvoranfrage) | |
| • | BR37.2026 | Gemarkung Traben | Flur 34, Flurstück 243 (Im Kirschgarten) |
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| Erweiterung KiTa Schatzinsel | |
| • | BR48.2026 | Gemarkung Traben | Flur 5, Flurstück 1465/8 u.a.(Am Bahnhof) |
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| Errichtung von Werbeanlagen | |
| • | BR52.2026 | Gemarkung Trarbach | Flur 11, Flurstück 173/1 (Schottstraße) |
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| Errichtung von Werbeanlagen | |
| • | BR55.2026 | Gemarkung Traben | Flur 34, Flurstück 366/1 (Litziger Hirtenpfad) |
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| Umnutzung Pension zu Ferienappartements | |
| • | BR60.2026 | Gemarkung Traben | Flur 35, Flurstück 122 (Köveniger Straße) |
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| Erweiterung Fahrzeughalle am Feuerwehrgerätehaus (Bauvoranfrage) | |
13.2. Überprüfung der Luftqualität
Die Stadt Traben-Trarbach wurde seitens der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier aufgefordert, die Luftqualität im Luftkurort Traben-Trarbach in Form einer Vorbeurteilung der Luftqualität überprüfen zu lassen. Die Frist hierfür beträgt 5 Jahre nach dem letzten amtlichen Gutachten durch einjährige Messreihe. Dieses wurde mit Schreiben vom 28.12.2021 an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier übersandt.
Hierzu wurde der Deutsche Wetterdienst mit Schreiben vom 04.05.2026 um Übersendung eines Leistungsangebotes für die Vorbeurteilung der Luftqualität gebeten. Das Angebot vom 06.05.2026 beläuft sich auf 2.213,40 € brutto zzgl. voraussichtlicher Reisekosten i. H. v. 315,00 € und wurde zwischenzeitlich durch den Bürgermeister, Marcus Heintel im Auftrag der Stadt angenommen.
Über das Ergebnis wird die Verwaltung entsprechend informieren.
13.3. Internet-Anschluss "Haus der Ikonen"
Seit November 2006 übernahm der Förderverein vereinbarungsgemäß die Kosten des Telefonanschlusses für das Haus der Ikonen. Seither wurde der Anschluss auf Internettelefonie (VOIP) umgestellt. Der Förderverein hat der Verwaltung nun mitgeteilt, dass die künftige Übernahme der Kosten aufgrund finanzieller Engpässe nicht mehr möglich sei. Demnach werden die Kosten nun von der Stadt Traben-Trarbach getragen.
13.4. Fangzaun Wolfer Goldgrube
Auf die Beratung und Beschlussfassung der letzten Stadtratssitzung wird verwiesen. Beigeordneter Edgar Koch bestätigt die Anwendung der angestrebten Kostenaufteilung zu je 1/3 zwischen LBM, DLR und Stadt Traben-Trarbach. Die Errichtung des Fangzauns soll in Kürze beginnen.
13.5. Bauvorhaben Poststraße
Derzeit befindet sich die Abwägung der Eingaben der Bevölkerung durch das Planungsbüro bbp, Kaiserslautern, in den letzten Zügen. Die Ergebnisse sollen bis zur Sitzung des Ältestenrats am 12.06.2026 vorliegen; dort wird das weitere Vorgehen hinsichtlich der Gremienbeteiligung abgestimmt.
Ausschussmitglied Lutz Kaefer weist darauf hin, dass ein vergleichbares Projekt bereits in Sohren realisiert wurde und dort ggf. für die Entscheidungsfindung relevante Informationen eingeholt werden können.
13.6. Festungsruine Mont-Royal
Stadtbürgermeister Langer informiert über den Eingang eines Förderbescheids der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz (GDKE) über 9.912,00 € zur Erstellung eines Instandsetzungs- / Gesamtsanierungskonzepts Mont-Royal.
13.7. Schiffsanleger
Aus der Mitte des Ausschusses wurde vorgeschlagen, die immer wiederkehrende Thematik der ablehnenden Haltung weniger Einwohner bzw. der Bürgerinitiative Schiffsanleger Traben aufzugreifen. Seitens der Stadt soll nach übereinstimmender Ansicht der Ausschussmitglieder eine Stellungnahme bzgl. Liegezeiten und Hafensatzung in den einschlägigen Medien mit Klarstellung des Sachverhalts veröffentlicht werden.
13.8. Starkregenkonzept
Aus der FWG-Fraktion wird der Sachstand zur Umsetzung des Starkregenkonzeptes angefragt. Der Vorsitzende verweist auf die bereits regelmäßig durchgeführten Räumungen von Geröllfängen an diversen Stellen; darüber hinaus werde nach Priorisierung an der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Starkregenkonzept gearbeitet.