Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 27/2026
Traben-Trarbach - amtlich
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
Vorheriger Artikel: Verleihung des Ehrenbürgerrechts an Herrn Dieter Müller
Nächster Artikel: Deutsche Rentenversicherung RLP - Vertreterversammlung tagte in Speyer
Rückschnitte von Grün an Fahrbahnen, Verkehrszeichen, Gehwegen, Laternen etc.
Info zum Rückschnitt von Hecken und Gehölzen: Sicherheit geht vor!
Überhängender Bewuchs gefährdet die Verkehrssicherheit.
Grundstückseigentümer sind verpflichtet, Anpflanzungen an Verkehrsflächen regelmäßig zurückzuschneiden:
- Seitlich: Bündig zur Grundstücksgrenze.
- Lichte Höhe: Über Gehwegen Mindestens 2,50 m und über Fahrbahnen 4,50 m.
- Sichtbarkeit: Verkehrszeichen und Straßenlaternen müssen komplett frei bleiben.
- Naturschutz: Größere Rückschnitte nur von Oktober bis Februar; im Sommer sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt.
Helfen Sie mit, Unfälle zu vermeiden und die Haftung zu minimieren.
Vor dem Rückschnitt sollte geprüft werden, ob Vögel in diesem Bereich brüten.
In diesem Falle ist ein Rückschnitt zu verschieben.
PAt. Langer,
Bürgermeister der Stadt Traben-Trarbach