Die Mitglieder des Verbandsgemeinderates Traben-Trarbach waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 14.06.2022 auf den 23.06.2022, 17:00 Uhr, zu einer Sitzung in das Gemeinde- und Sportzentrum Bausendorf, Am Sportplatz 2, einberufen worden.
Zeit, Ort und Stunde der Sitzung sowie die Tagesordnung waren am 17.06.2022 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.
Ende der Sitzung: 18:32 Uhr
Anwesend:
| 1. | Vorsitzender Bürgermeister Marcus Heintel |
| 2. | Ratsmitglied Frank Ewein |
| 3. | Ortsbürgermeister und Ratsmitglied Hans-Peter Heck |
| 4. | Ortsvorsteherin und Ratsmitglied Beatrix Kimnach |
| 5. | Ratsmitglied Martin Kirst |
| 6. | Ratsmitglied Dirk Reichert |
| 7. | 3. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Rainer Trossen |
| 8. | 2. Stadtbeigeordneter und Ratsmitglied Hans-Joachim Weinmann |
| 9. | Ortsbürgermeister und Ratsmitglied Roland Bender |
| 10. | 1. Ortsbeigeordnete und Ratsmitglied Desire Beth |
| 11. | 1. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Gerald Caspari |
| 12. | 1. Stadtbeigeordneter und Ratsmitglied Erwin Haussmann |
| 13. | Ortsbürgermeister und Ratsmitglied Walter Klink |
| 14. | Ratsmitglied Klaus Dieter Müllen |
| 15. | Ortsbürgermeisterin und Ratsmitglied Elke Schnabel |
| 16. | Ratsmitglied Kai Uwe Schühlein |
| 17. | 2. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Karl Josef Simon |
| 18. | Ratsmitglied Bernd Fröhlich |
| 19. | Ratsmitglied Rolf Pohl |
| 20. | Ratsmitglied Hannelore Reuter-George |
| 21. | Ratsmitglied Gerhard Lettl |
| 22. | Ratsmitglied Dr. Sören Risse |
| 23. | Ratsmitglied Anne Schabinger — anwesend ab TOP 1 der |
| — öffentlichen Sitzung | |
| 24. | Ratsmitglied Harald Steffens |
| 25. | Ratsmitglied Dajana Hermann |
| 26. | Ratsmitglied Jonas Müllen |
| 27. | 2. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Marc Schiffels |
Außerdem anwesend:
| 1. | Beigeordneter Eugen Klein |
| 2. | Beigeordnete Anja Bindges |
| 3. | Beigeordneter Wilhelm Müllers |
| 4. | Schriftführer Fachbereichsleiter Frank Thullen |
Entschuldigt:
| 1. | 1. Ortsbeigeordnete und Ratsmitglied Dagmar Barzen |
| 2. | Ratsmitglied Gerd Huesgen |
| 3. | Ratsmitglied Rüdiger Nilles |
| 4. | Ratsmitglied Günter Föllenz |
| 5. | Ratsmitglied Hans Theodor Schenk |
| 6. | Ratsmitglied Bernd Ketter |
| 7. | Schriftführer Fachbereichsleiter Frank Koch |
| 8. | Fachbereichsleiter Sascha Kamphoff |
| 9. | Kaufmännischer Werkleiter Jens Burch |
| 10. | Technischer Werkleiter Manfred Christ |
Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.
Der Verbandsgemeinderat Traben-Trarbach war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Vor Eintritt in die Tagesordnung beschließt der Verbandsgemeinderat einstimmig, diese im öffentlichen Teil der Sitzung um den TOP 11 „Grundschule Alftal - Schulstandort Kinderbeuern
Sanierung der Akustikdecken in 4 Klassenräumen“ und TOP 12 „Spendenannahme“ zu erweitern. Die nachfolgenden TOP’s verschieben sich entsprechend. Gleichzeitig wird die Dringlichkeit gem. § 34 (7) GemO anerkannt.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
| 1. | Einwohnerfragestunde |
| 2. | Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinderates |
| 3. | Ergänzungswahl zu diversen Ausschüssen |
| 4. | Beschaffung; |
| hier: Auftragsvergabe zur Beschaffung von digitalen Funkmeldeempfängern (DME) und digitalen Sirenensteuerempfängern (DSE) | |
| 5. | Feuerwehrfahrzeuge; |
| hier: Fortschreibung der Feuerwehrfahrzeugplanung der VG Traben-Trarbach | |
| 6. | Feuerwehrgerätehaus Willwerscheid; |
| Neuerrichtung Mannschafts- u. Schulungsraum, mittels Bürocontainer | |
| 7. | Umbau und Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Olkenbach; |
| Vergabe der Aufträge für die Technische Gebäudeausstattung (TGA) und Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe | |
| 8. | Soforthilfen Hochwasser Juli 2021 |
| 9. | Moseltherme Traben-Trarbach / Bad Wildstein |
| Energetische Sanierungsmaßnahmen | |
| 10. | Einführung einer Gäste-Card und eines Gästebeitrages in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach; |
| Grundsatzbeschluss | |
| 11. | Grundschule Alftal - Schulstandort Kinderbeuern |
| Sanierung der Akustikdecken in 4 Klassenräumen | |
| 12. | Spendenannahme |
| 13. | Mitteilungen und Anfragen |
| 13.1 | Mitteilung über die Genehmigungsverfügung zur 1. Nachtragshaushaltssatzung mit -plan 2022 |
| 13.2 | Zukunftswerkstatt;hier: Einrichtung und Ausrichtung |
| 13.3 | Anfrage zur Besucher- und Parkplatzsituation am Freibad "Kröver Reich" |
| 13.4 | Anfrage zur Anmeldung und Vorlage von Sicherheitskonzepten zu öffentl. Festen |
| 14. | Ernennung des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach für die Zeit vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2030 |
Öffentliche Sitzung
1. Einwohnerfragestunde
In der Einwohnerfragestunde wurden keine Anfragen gestellt.
2. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinderates
Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 31.3.2022 werden keine Einwendungen erhoben.
3. Ergänzungswahl zu diversen Ausschüssen
Herr Marco Burg, Reil, hat mit Schreiben vom 26.04.2022 seine Mitgliedschaft im Schulträgerausschuss niedergelegt. Aufgrund dessen ist hier eine Ergänzungswahl durchzuführen.
Das Vorschlagsrecht steht der CDU-Fraktion zu.
Schulträgerausschuss
| bisherige Besetzung | neue Besetzung | ||
| Mitglied | Stellvertreter | Mitglied | Stellvertreter |
| Christian Franzen | Marco Burg | Christian Franzen | Frank Ehses |
Herr Sascha Hamm, Kröv, hat mit Schreiben vom 21.05.2022 seine Mitgliedschaft im Bäderausschuss niedergelegt. Aufgrund dessen ist hier eine Ergänzungswahl durchzuführen.
Das Vorschlagsrecht steht der FDP-Fraktion zu.
Bäderausschuss
| bisherige Besetzung | neue Besetzung | ||
| Mitglied | Stellvertreter | Mitglied | Stellvertreter |
| Sascha Hamm | Rainer Göbel | Hannelore Reuter-George | Rainer Göbel |
Beschlussfassung:
Der Verbandsgemeinderat beschließt zunächst einstimmig, die Wahl in offener Abstimmung und en bloc durchzuführen.
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Änderungen gem. v.g. Vorschlag.
Abstimmungsergebnis: Mit 26 Ja-Stimmen, 1 Nichtteilnahme einstimmig angenommen
Bürgermeister Marcus Heintel hat an der Abstimmung bzw. den Wahlen gem. § 36 (3) GemO nicht teilgenommen.
4. Beschaffung;
hier: Auftragsvergabe zur Beschaffung von digitalen Funkmeldeempfängern (DME) und digitalen Sirenensteuerempfängern (DSE)
Auf die bisherigen Beratungen wird verwiesen.
Der Aufbau des digitalen Funknetzes zur digitalen Alarmierung ist im Leitstellenbereich zwischenzeitlich so weit fortgeschritten, sodass das Land Rheinland-Pfalz, der Landesbetrieb Daten und Information und die Firma Swissphone den Testbetrieb für das 4. Quartal 2022 planen. Dieser Testbetrieb soll voraussichtlich 4 Wochen dauern, direkt im Anschluss erfolgt ein 3-monatiger Probebetrieb und im Anschluss startet der Wirkbetrieb. Mit dem Start des Wirkbetriebes soll dann das Mitführen der analogen Melder nicht mehr erforderlich sein. Die Sirenen werden nach dem Start des Wirkbetriebes umgerüstet.
Durch den Landesbetrieb Daten und Information wird empfohlen, die notwendige Hardware zu beschaffen. Diese Empfehlung wird ebenfalls durch den Brand- und Katastrophenschutzinspekteur des Landkreises ausgesprochen.
Die Bestellung der Hardware erfolgt zu landeseinheitlichen Projektpreisen über die Kreisverwaltung und die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion. Der Landeszuschuss zu dem Projekt wird über die gleichen Stellen abgerechnet.
In der Summe betragen die momentanen Kosten für diese Maßnahme 137.290,30 €/brutto und der entsprechende Landeszuschuss beträgt 62.014,85 €. Die erforderlichen Haushaltsmittel wurden im Haushaltsplan 2022 veranschlagt.
Die Unabweisbarkeitsbescheinigung der Wehrleitung liegt der Verwaltung vor. Durch den Rat wäre somit zu beschließen, dass die Durchführung der Maßnahme unabweisbar ist und aus den vorgenannten Gründen der Ausnahmetatbestand nach Ziff. 4.1.3.1 der VV zu § 103 GemO zur Kreditaufnahme vorliegt und dass die Finanzierung nach § 93 Abs. 5 GemO gesichert ist.
Beschlussfassung:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Unabweisbarkeit der Maßnahme und das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes nach Ziff. 4.1.3.1 der VV zu § 103 GemO. Die Finanzierung nach § 93 Abs. 5 GemO ist gesichert. Die Beschaffung der notwendigen Hardware für 137.290,30 € (brutto) wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis: Mit 27 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
5. Feuerwehrfahrzeuge;
hier: Fortschreibung der Feuerwehrfahrzeugplanung der VG Traben-Trarbach
Durch die Wehrleitung der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach wurde aufgrund der Risikoklasseneinteilung die vorhandene Feuerwehrfahrzeugplanung der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach für die nächsten 6 Jahre fortgeschrieben. Es handelt sich bei dieser Planung um eine zunächst unverbindliche Absichtserklärung, die bei Bedarf einer Modifizierung unterzogen werden kann.
Diese wurde den Ratsmitgliedern vorgelegt.
Beschlussfassung:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Haushaltsmittel für die Fahrzeugbeschaffungen in den entsprechenden Haushaltsjahren einzustellen und die Verwaltung zu beauftragen, die entsprechenden Zuwendungsanträge zu stellen und die jeweiligen Ausschreibungen durchzuführen bzw. entsprechende Angebote einzuholen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 27 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
6. Feuerwehrgerätehaus Willwerscheid;
Neuerrichtung Mannschafts- u. Schulungsraum, mittels Bürocontainer
Im Zuge eines Fahrzeugtauschs hat die Freiwillige Feuerwehr Willwerscheid ein bisher in Flußbach stationiertes TSF erhalten. Die Abstellmöglichkeit dieses Einsatzfahrzeuges kann im vorhandenen Feuerwehrgerätehaus erfolgen, jedoch muss aus Platzmangel der vorhandene Aufenthaltsraum (im rückwärtigen Bereich der Garage) zurück gebaut werden.
Nach Durchführung einer Alternativenprüfung, hat man sich für eine Containerlösung entschieden. Dieser Bürocontainer ist als Aufenthaltsraum geeignet und kann auf der eigenen Fläche neben dem Feuerwehrgerätehaus platziert werden. Durch den Aufstellplatz werden keine Zugänge beeinträchtigt, wie z.B. zur Gemeindeterrasse rückseitig des Gerätehauses, zum Gastank oder zur Stahltreppenanlage die zum Dachgeschoss des Gerätehauses führt. Zur Errichtung wird eine Baugenehmigung benötigt, die durch einen vorlageberechtigten Architekten erstellt werden muss. Der angrenzende Nachbar (Gemarkung 2479, Flur 6/2) stimmt einer Grenzbebauung des Aufenthaltsraumes und einer Abstandsflächenbaulast auf seinem Grundstück zu.
Die Kosten sind iHv. von 23.800 Euro geschätzt.
Im Haushaltsplan 2022 sind Haushaltsmittel für die angedachte Neubeschaffung eines Gerätewagens für die Freiwillige Feuerwehr Willwerscheid in Höhe von 60.000 € veranschlagt. Die Neubeschaffung ist im Zuge des o.a. Fahrzeugtauschs zurückgestellt. Die für die Neuerrichtung erforderlichen Haushaltsmittel können daher umgewidmet werden.
Beschlussfassung:
Der Verbandsgemeinderat beschließt als Ersatz für den bisher im Feuerwehrgerätehaus Willwerscheid untergebrachten Mannschafts- und Schulungsraum auf dem Grundstück einen Bürocontainer aufzustellen, gemäß der vorgelegten Planung.
Die für die Finanzierung erforderlichen Haushaltsmittel werden im lfd. Haushaltsplan umgewidmet.
Die Verbandsgemeindeverwaltung wird ermächtigt die erforderlichen Genehmigungen zu beantragen und ggf. notwendige Planungsleistungen zu vergeben. Desweiteren wird die Verbandsgemeindeverwaltung ermächtigt die für die Errichtung der benötigten Gewerke erforderlichen Angebote/Preisabfragen zu tätigen.
Bürgermeister Heintel wird ermächtigt die Aufträge zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: Mit 27 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
7. Umbau und Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Olkenbach;
Vergabe der Aufträge für die Technische Gebäudeausstattung (TGA) und Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe
Der Verbandsgemeinderat hat in seinen Sitzungen am 24.09.2020 und 24.06.2021 den Umbau und die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Olkenbach beschlossen und die Verwaltung mit der Ausschreibung der Maßnahme und der Beantragung von Zuweisungen beauftragt. Zwischenzeitlich wurde durch die ADD die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn erteilt.
Über den Verlauf des Ausschreibungsverfahrens wird in der Sitzung berichtet.
Nunmehr wurden auch die Leistungsverzeichnisse der Gewerke zur technischen Gebäudeausstattung erstellt und die Ausschreibung veranlasst. Gleichzeitig wurde die Kostenschätzung auf der Grundlage der bereits erteilten Aufträge sowie der Kostenschätzungen des Fach-Ing.-Büros überarbeitet.
Der Zuweisungsantrag aus dem Jahr 2021 geht von zuweisungsfähigen Kosten von rd. 230.000 € aus. Aufgrund von Kostensteigerungen sowie der Berücksichtigung von ursprünglich in der Planung nicht vorgesehenen aber notwendigen Arbeiten ist derzeit von Kosten von rd. 300.000 € auszugehen. Im Haushaltsplan 2021 waren für die Maßnahme zunächst Mittel von 205.000 € eingeplant. Die restlichen Mittel sind zunächst überplanmäßig bereitzustellen. Die Deckung hierfür erfolgt durch die Inanspruchnahme von in diesem Jahr nicht benötigten Mitteln für Fahrzeugbeschaffungen im Bereich des Brandschutzes.
Gleichzeitig ist eine Erhöhung der Zuweisung aus der Feuerschutzsteuer zu beantragen.
Beschlussfassung:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, den Bürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten mit der Auftragsvergabe zur Technischen Gebäudeausstattung (TGA), Gewerke Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro, Blitzschutz/Fundamenterder, zu ermächtigen.
Gleichzeitig beschließt der Verbandsgemeinderat die vorläufige Bewilligung einer überplanmäßige Ausgabe i.H.v. 100.000 €. Die Deckung hierfür erfolgt durch die Inanspruchnahme von in diesem Jahr nicht benötigten Mitteln für Fahrzeugbeschaffungen im Bereich des Brandschutzes. Die endgültige Bereitstellung soll im 2. Nachtragshaushaltsplan 2022 erfolgen.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Erhöhung der Zuweisung aus der Feuerschutzsteuer zu beantragen.
Abstimmungsergebnis: Mit 27 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
8. Soforthilfen Hochwasser Juli 2021
Zur Beseitigung der Schäden, welche aus der Naturkatastrophe vom 14. - 15.07.2021 resultieren, hat das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium des Innern und für Sport, Soforthilfen an die betroffenen Kreise ausgezahlt. Die Kreisverwaltung hat der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach eine Soforthilfe von 30.000 € zum 02.09.2021 zugewiesen und überwiesen. Diese Mittel sind nach einem Schreiben des Ministeriums des Innern vom 30.07.2021 zu verwenden.
Das Land RLP gewährt betroffenen Kommunen eine Soforthilfe in Form einer Billigkeitsleistung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Soforthilfe.
Die Soforthilfe erfolgt als Festbetrag in Form einer nicht rückzahlbaren Zuwendung aus Gründen der Billigkeit.
Zweck der Soforthilfen ist die Abmilderung der finanziellen Belastungen durch
| a) | Kurzfristige Instandsetzung von zerstörten Infrastrukturen und Ausrüstungen in den Bereichen Energieversorgung, Wasser/Abwasser, Verwaltung, Telekommunikation, Verkehr, Gesundheit/Pflege, Bildung, land- und forstwirtschaftliche Wirtschaftswege und sonstiger wichtiger Einrichtungen, |
| b) | Räumung und Reinigung der von der Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 betroffenen Gebieten einschließlich der Naturräume und dergleichen |
Beschlussfassung:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die zugeteilten Soforthilfen entsprechend dem Schreiben des Ministeriums des Innern vom 30.07.2021 Punkt 3 a bis c zu verwenden. Mit Priorität werden dabei Maßnahmen bedient, die bereits durchgeführt wurden oder welche in einer Antragstellung nicht wirtschaftlich sind (≤ 1.000 €). Die übrigen Mittel werden zur Finanzierung von größeren Posten verwendet. Als größte Maßnahme werden die verbleibenden Soforthilfen zur Finanzierung der Sanierung des Hochwasserschutztores in Trarbach und des mobilen Hochwasserschutzes verwendet. Verbleibende Finanzierungslücken sollen durch Förderanträge durch den VV Wiederaufbau RLP 2021 finanziert werden.
Eine Auflistung der zu finanzierenden Maßnahmen wurde den Ratsmitgliedern vorgelegt.
Abstimmungsergebnis: Mit 27 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
9. Moseltherme Traben-Trarbach / Bad Wildstein
Energetische Sanierungsmaßnahmen
Im Haushaltsplan 2022 der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach sind für die energetische Sanierung der Moseltherme finanzielle Mittel in Höhe von 1.225.000,00 € vorgesehen.
Beim Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität, Mainz, wurde bereits vor einigen Monaten ein Förderantrag gestellt.
Mit Schreiben vom 19.05.2022 wurde nunmehr die Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn erteilt. Diese Genehmigung stellt jedoch keine Vorentscheidung über den Förderantrag dar. Die Genehmigung ist vielmehr notwendig um die erforderlichen Ausschreibungen vornehmen zu können. Gleichzeitig sind alle zur Förderung beantragten Maßnahmen bis zum 30.06.2023 abzuwickeln. Eine Ausschreibung bzw. Auftragserteilung vor Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn wäre förderschädlich gewesen.
Nunmehr werden folgende Arbeiten ausgeschrieben:
| Los 1: Dachsanierung | |
| Los 2: Gerüstbau | |
| Los 3: Photovoltaikanlage |
Da die Ergebnisse und die Prüfung der Angebote nicht bis zur Sitzung des Verbandsgemeinderates am 23.06.22 vorliegen werden, soll der Bürgermeister ermächtigt werden, die erforderlichen Auftragsvergaben jeweils an den Mindestbieter vorzunehmen.
Es wird um entsprechende Beschlussfassung gebeten.
Beschlussfassung:
Bürgermeister Heintel wird im Benehmen mit den Beigeordneten ermächtigt die jeweils mindestbietenden Firmen für die Lose 1 - 3 mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis: Mit 27 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
10. Einführung einer Gäste-Card und eines Gästebeitrages in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach;
Grundsatzbeschluss
Der Verbandsgemeinderat hat im Rahmen der Bewerbung zur Landesgartenschau 2027 in der gemeinsamen Sitzung mit dem Stadtrat am 07.10.2021 Refinanzierungsmaßnahmen über die finanziellen Auswirkungen beschlossen. Für die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach soll eine Refinanzierung durch die Einführung eines Gästebeitrages sowie der Schaffung einer Gäste-Card erfolgen. In diesem Zusammenhang wurde verwaltungsseitig darauf hingewiesen, dass die Kreisverwaltung davon ausgehe, dass diese Maßnahmen auch im Falle der Nichtberücksichtigung bei der Vergabe der Landesgartenschau umgesetzt werden sollen. Dies war auch einhellige Meinung im Verbandsgemeinderat im Rahmen der Beschlussfassung in dieser Sitzung.
Um die Beschlussfassung einer Satzung über den Gästebeitrag incl. einer Kalkulation vorbereiten und die Beherbergungsbetriebe entsprechend informieren sowie ggf. erste Erhebungen durchführen zu können, ist ein Grundsatzbeschluss notwendig. Neben den Grundlagen für den Gästebeitrag sollten dabei auch die Kernelemente einer Gäste-Card für die finale Beschlussfassung vorbereitet werden. Im Hinblick auf die Gäste-Card sollen neben Vergünstigungen für private und öffentliche touristische Einrichtungen u.a. eine über die Grenzen der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach hinausgehende Nutzung des ÖPNV geprüft werden. Insofern wird auf das seinerzeitige Angebot für die durch die Mosellandtouristik initiierte Mosel-Card verwiesen.
In diesem Zusammenhang wird verwaltungsseitig darauf hingewiesen, dass derzeit eine Berücksichtigung von Aufwendungen zur Nutzung des ÖPNV außerhalb des Gebietes der Verbandsgemeinde in Rheinland-Pfalz, anders als in anderen Bundesländern (z.B. Niedersachsen oder Bayern), nicht möglich ist.
Mit der Einführung eines Gästebeitrages für die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach werden gleichzeitig die Voraussetzungen für die Einführung eines Gästebeitrages auf Ebene der Ortsgemeinden und der Stadt geschaffen.
Hierfür wird u.a. auch der Abschluss eines Dienstleistungsvertrages sowie die Beschaffung von notwendigen Einrichtungsgegenständen für die Erhebung des Gästebeitrages notwendig.
In der sich nunmehr anschließenden Diskussion werden Argumente Für und Wider einer Gäste-Card und Gästebeitrag vorgetragen. Daraufhin wird folgender Beschlussvorschlag von Bürgermeister Heintel zur Abstimmung gebracht:
Beschlussfassung:
Der Verbandsgemeinderat fasst folgenden Grundsatzbeschluss:
In der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach soll ab dem Jahr 2023 ein Gästebeitrag eingeführt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen satzungsrechtlichen Voraussetzungen incl. einer Kalkulation für den Gästebeitrag zu erarbeiten und die Beherbergungsbetriebe rechtzeitig zu informieren. Außerdem wird die Verwaltung ermächtigt, evtl. notwendige abgabenrelevante Erhebungen bei den Beherbergungsbetrieben durchzuführen.
Gleichzeitig werden die Verwaltung und der Tourismuszweckverband beauftragt, ein Konzept für eine Gäste-Card zu erarbeiten. Der Bürgermeister wird zum Abschluss entsprechender Verträge mit Vertragspartnern für Angebote der Gäste-Card vorbehaltlich der Zustimmung des Verbandsgemeinderates ermächtigt.
Abstimmungsergebnis:
Mit 23 Ja-Stimmen 3 Nein-Stimmen 1 Enthaltung mehrheitlich angenommen
11. Grundschule Alftal - Schulstandort Kinderbeuern
Sanierung der Akustikdecken in 4 Klassenräumen
Die ca. 50 Jahre alten Akustikdecken in den Klassenräumen der Grundschule in Kinderbeuern bestehen aus Mineralplatten, die auf die Stahlbetondecken aufgeklebt wurden. Nachdem sich nun einige Platten gelöst haben und während dem Schulunterricht abgefallen sind, muss die Deckensanierung zur Herstellung der Verkehrssicherheit kurzfristig erfolgen. Um weitere Gefahren zu vermeiden, wurden die Deckenplatten umgehend entfernt. Da die Deckenrasterleuchten durch die Deckenplatten verschraubt sind, war ein Abbruch in diesen Bereichen nicht möglich.
Verwaltungsseitig wird daher empfohlen die akustische Deckenerneuerung, einschließlich der Deckenbeleuchtung, in den 4 Klassenzimmern in den Sommerferien mit den bereits eingeplanten Malerarbeiten durchzuführen.
Die Kosten der Gesamtmaßnahme belaufen sich entsprechend der Kostenermittlung des Architekturbüros STADTLAND Architekten Simon und Hoffmann Part mbB aus Wittlich auf 40.806,52 € (brutto).
Hierin enthalten sind die seitens des Ingenieurbüros für technische Gebäudeausrüstung Koller PartGmbB aus Salmtal ermittelten Kosten für die Erneuerung der Deckenbeleuchtung, einschließlich der erforderlichen Elektroarbeiten.
Verwaltungsseitig werden derzeit Fördermöglichkeiten geprüft.
Die über die allgemeinen Unterhaltungsmittel hinausgehenden Kosten sind vorerst überplanmäßig zur Verfügung zu stellen und im Nachtragshaushalt zu veranschlagen.
Beschlussfassung:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Erneuerung der Akustikdecken und der Deckenbeleuchtung in 4 Klassenräumen der Grundschule Alftal in Kinderbeuern.
Die Verwaltung wird mit der Prüfung und ggf. Beantragung von Fördermitteln beauftragt.
Mit den Architektenleistungen wird das Architekturbüro STADTLAND Architekten Simon und Hoffmann Part mbB aus Wittlich beauftragt.
Die erforderliche elektrotechnische Ingenieurleistung (Deckenbeleuchtung) wird an das Ingenieurbüro für technische Gebäudeausrüstung Koller PartGmbB aus Salmtal, vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Mit 27 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
12. Spendenannahme
Der Verbandsgemeinde wurde folgende Spende angeboten:
Spender: Philipp Bender
Betrag: 1.000,-- €
Spende/Zusage vom 10.06.2022
Spendenempfänger: Verbandsgemeinde Traben-Trarbach
Spendenempfänger: Jugendarbeit in der Verbandsgemeinde
Spendenzweck: Bürger
Die Gemeinde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Abs. 1 GemO Spenden u.ä. Zuwendungen annehmen. Über die Annahme der Spenden entscheidet der Gemeinderat bzw. der Haupt- und Finanzausschuss, wobei diese unverzüglich der Aufsichtsbehörde zu melden sind.
Beschlussfassung:
Der Verbandsgemeinderat Traben-Trarbach beschließt die Spende anzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 27 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
13. Mitteilungen und Anfragen
13.1. Mitteilung über die Genehmigungsverfügung zur 1.Nachtragshaushaltssatzung mit -plan 2022
Bürgermeister Marcus Heintel teilt dem Verbandsgemeinderat den Inhalt der mit der Einladung zur heutigen Sitzung mit übersandten Genehmigungsverfügung zur 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 mit.
13.2. Zukunftswerkstatt Feuerwehren;
hier: Einrichtung und Ausrichtung
Wie durch die Gremien angeregt, beabsichtigen die Verwaltung und die Wehrleitung der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach die Einrichtung einer Zukunftswerkstatt. In dieser Werkstatt sollen die Entwicklung, Ausrichtung und Projekte der Freiwilligen Feuerwehren für die nächsten Jahre entwickelt werden. Die Ergebnisse der Zukunftswerkstatt sollen als entsprechende Konzepte der Verwaltung vorgelegt werden. Mitglieder der Zukunftswerkstatt sollen aus der Wehrleitung, den Wehrführungen und den Sonderabteilungen gewonnen werden.
Bürgermeister Marcus Heintel berichtet, dass demnächst der Arbeitskreis zu einem ersten Austausch eingeladen wird.
13.3. Anfrage zur Besucher- und Parkplatzsituation am Freibad "Kröver Reich"
Ein Ratsmitglied weist auf einige Missstände, insbesondere an stark frequentierten Besuchertagen, am und im Freibad Kröver Reich hin. Insbesondere die Parkplatzsituation, hier könnte ggfs. die temporäre Einbeziehung des alten Sportplatzes für Abhilfe sorgen, die fehlende Kontrolle am Kassenautomat und ein fehlender Sonnenschutz vor dem Kassenhäuschen (hier könnten z.B. mobile Pavillons bei Bedarf aufgestellt werden). Desweiteren sollte die Situation für den barrierefreien Zugang bei Nichtbesetzung des Kiosk verbessert werden und auch die Fahrradständer sind nicht mehr zeitgemäß.
Bürgermeister Marcus Heintel sagt zu, die Anregungen und Kritik an die Betriebsführung der Bäder weiterzuleiten.
13.4. Anfrage zur Anmeldung und Vorlage von Sicherheitskonzepten zu öffentl. Festen
Mit der Änderung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG), § 26, wurde eine gesetzliche Grundlage zur Gefahrenvorsorge und Gefahrenabwehr bei öffentlichen Veranstaltungen geschaffen, die sowohl die kommunalen Ordnungsbehörden wie auch die Veranstalter, idR die ehrenamtlichen Vereine, vor neue bürokratische Anforderungen stellt.
Aus der Mitte des Rates wird die Verwaltung gebeten den Verwaltungsvorgang bei Antragstellung und Durchführung möglichst schlank zu halten, sowie die Vereine und Festveranstalter fortlaufend zu Neuerungen zu informieren.
Bürgermeister Marcus Heintel weist auf mehrere Initiativen aus den Kommunalverwaltungen zu dem Thema hin, die allesamt das Ziel verfolgen, die Verfahrensabläufe für alle Beteiligten zu vereinfachen. Die verwaltungsinternen Verfahrensabläufe werden fortlaufend evaluiert und ggfs. angepasst (vereinfacht).
14. Ernennung des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach für die Zeit vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2030
Die Wahl des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach am 06. März 2022 brachte folgendes Ergebnis:
Von den insgesamt 5.734 gültigen Stimmen stimmten für den Bewerber Marcus Heintel 3.895 Wählerinnen und Wähler (67,93 %), auf den Bewerber Jürgen Polka entfielen 1.839 Stimmen (32,07 %).
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 07.03.2022 festgestellt, dass damit der Bewerber Marcus Heintel mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat und somit für die Amtszeit vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2030 wiedergewählt ist.
Der 1. Beigeordnete Eugen Klein händigte dem wiedergewählten Bürgermeister Marcus Heintel gem. § 54 GemO die Ernennungsurkunde aus. Da es sich um eine Wiederwahl handelt entfallen die Vereidigung und Amtseinführung (§ 54 Abs. 1 Satz 3 GemO.
Nunmehr gibt Bürgermeister Marcus Heintel folgende Erklärung zu seiner Wiederwahl ab:
„Sehr geehrter Herr 1. Beigeordneter Klein, lieber Eugen,
liebe Beigeordnete Bindges und Müllers, liebe Anja und lieber Willi,
liebe Mitglieder des Verbandsgemeinderates,
liebe Kolleginnen und Kollegen Bürgermeister, Orts- und Stadtbürgermeister/innen und Ortsvorsteher/innen,
liebe Kolleginnen und Kollegen der Verwaltung und der Werke,
liebe Irina und Nikita,
sehr geehrte Damen und Herren,
zunächst vielen herzlichen Dank für die Teilnahme und Anteilnahme an meiner heutigen Ernennung zum Bürgermeister der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach für die kommende Wahlzeit von Juli 2022 bis Juni 2030.
Was für eine lange Zeit, wenn man sich das vor Augen führt, aber was für eine lange Zeit, welche gemeinsame Wegstrecke haben wir bereits hinter uns gebracht?!
Ich möchte heute nicht viel zurück blicken, das haben wir bei verschiedenen Haushaltsberatungen und anderen Gelegenheiten schon getan, deshalb möchte ich gerne den Blick nach vorne richten, ohne aber daran zu erinnern, welches Fundament wir bislang schon gemeinsam gelegt haben, um die nächsten 8 Jahre gemeinsam zu gestalten.
Gemeinsam viel erreicht, gemeinsam noch viel vor - mein Wahlspruch passt, wie ich finde, unverändert gut zu der Situation, in der wir uns befinden.
Ich danke herzlich allen, die am 6. März 2022 von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht haben.
Mit dem Ergebnis bin ich sehr zufrieden, die klare Bestätigung und der neuerliche Auftrag, als Bürgermeister zu wirken, haben mich sehr gefreut.
Ich danke nochmals allen ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern, die in der Vorbereitung und an diesem Tag eine Extra-Schicht einlegen mussten, da ja bekanntlich eine Durchführung am Tag der Bundestagswahl aus rechtlichen Gründen nicht möglich war.
Ich danke auch den Kolleginnen und Kollegen der Verwaltung und der Werke, für die Mithilfe und Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren, ebenso der gesamten kommunalen Familie, allen Entscheidungs- und Mandatsträgern, für die bisher schon gute Zusammenarbeit.
Herzlichen Dank an die Ortsgemeinde Bausendorf, Herrn Ortsbürgermeister Hans-Peter Heck, dass wir diese Feier hier im Gemeindezentrum feiern können.
Kommunikation und Kooperation waren und bleiben Grundlage für die Zusammenarbeit in den verschiedenen Ebenen, sowohl auf der Verbandsgemeinde also auch darüber hinaus, wozu selbstverständlich auch die Kollegin und die Kollegen auf der Kreisebene - Landrat und Bürgermeister/innen - zählen.
Der größte Dank gilt meiner Familie, meiner Frau Irina und meinem Sohn Nikita als ganz unmittelbar von meiner Zeitplanung Betroffene, für die uneingeschränkte Unterstützung, und dem ganzen Rest meiner Familie.
Ich bedanke mich ebenso bei der Sozialdemokratischen Partei - meiner politischen Familie, wenn man so will - für die Unterstützung, die sie mir mit vielen weiteren Menschen aus der Verbandsgemeinde bei der Kandidatur für meine zweite Wahlzeit gegeben hat.
Für die kommende Zeit wünsche ich mir die Weiterführung der guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit allen Fraktionen, Gemeinden, Verantwortungsträgern, auch unserem Jugendparlament und dem Seniorenbeirat, den Wehren und den vielen im Ehrenamt zum Wohle der gesamten Verbandsgemeinde Tätigen.
Einige Punkte, bei denen diese Zusammenarbeit gefragt sind, möchte ich kurz erwähnen:
| - | Die Fortschreibung der alten Flächennutzungspläne, um kurzfristig Wohnbebauung in Enkirch, Kinheim, Bausendorf und Wolf zu erreichen |
| - | Die Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplans, u.a. mit der Entwicklung eines VG-Gewerbegebietes bei Irmenach, ggf. auch die Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts |
| - | Die Bildung eines Solidarpakts für Erneuerbare Energien, damit wir - nachdem nun bald die Rahmenbedingungen durch das Land endgültig feststehen - die Flächennutzungsplanung für Windkraft und Photovoltaik vorantreiben können |
| - | Die Weiterentwicklung der Verbandsgemeindeverwaltung im Hinblick auf Digitalisierung und energetische Sanierung bis hin zur Frage der Standorte |
| - | Radwegeverbindungen verbandsgemeindeweit |
| - | Einführung eines Gästebeitrages, um einerseits den Gästen mit einer Gästecard Vergünstigungen zu bieten, andererseits die Gemeinden bei der VG-Umlage und die Unternehmen beim Tourismusbeitrag zu entlasten |
| - | Zukunft der Feuerwehren mit Fortsetzung der Beschaffung von Fahrzeugen und eine Zukunftswerkstatt, um mit den Wehren die Aufstellung der nächsten Jahre zu thematisieren |
| - | Energetische Sanierung der Moseltherme, um Energie und Verbrauch zu sparen |
| - | VG-Entwicklung im Hinblick auf unsere Orte, unsere Unternehmen und Fördermaßnahmen unterschiedlicher Art, z.B. auch Quartierskonzepte und Sanierungsmanagement oder Co-Working |
| - | Das Mobilitätsentwicklungskonzept für die Verbandsgemeinde, das noch im Werden ist, sowie Fortschritte beim ÖPNV, z.B. durch den stündlich wechselnden Bahntakt entlang der Moselweinbahnstrecke nach Koblenz und Trier |
Ich freue mich, diese Punkte beispielhaft in den nächsten Jahren mit Ihnen und Euch gemeinsam realisieren zu können.
Es werden sicherlich auch noch weitere Themen hinzukommen und es wird bestimmt nicht langweilig werden, die Herausforderungen werden auch immer durch die Aktualität der Themen bestimmt.
Hierfür müssen wir uns stärken, und deshalb darf ich Sie auf ein Glas Sekt hier im Saal und anschließend zu einem kleinen Spaziergang zum Feuerwehrgerätehaus bitten.
Die Feuerwehren Bausendorf und Olkenbach haben sich dazu bereit erklärt, für uns zu Grillen, wofür ich sehr dankbar bin.“
Im Anschluss gratulieren alle Fraktionen im Rat Bürgermeister Marcus Heintel zu seiner Wiederwahl. Eine konstruktive und gute Zusammenarbeit wird allseits angeboten. Man wünscht Bürgermeister Marcus Heintel ein gutes Gelingen bei der Führung der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach und der gemeinsamen Bewältigung der anstehenden Aufgaben in den kommenden Jahren.