Die Vorschlagsliste der Ortsgemeinde Bausendorf liegt ab dem 17.07.2023 bis 24.07.2023 bei der Ortsgemeinde zur Einsichtnahme aus.
Gegen die Vorschlagslisten kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, Einspruch erhoben werden. Der Einspruch kann schriftlich oder zu Protokoll bei der Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach, Verwaltungsgebäude II, Brückenstraße 11, erhoben werden.