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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 28/2025
Flußbach - amtlich
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Niederschrift -öffentlicher Teil- über die Sitzung des Ortsgemeinderates Flußbach vom 27.05.2025

Die Mitglieder des Ortsgemeinderates Flußbach waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 20.05.2025 auf den 27.05.2025, 20:00 Uhr, zu einer Sitzung in das Bürgerhaus Flußbach, Kirchstraße 2, einberufen worden.

Zeit, Ort und Stunde der Sitzung waren am 23.05.2025 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.

Die Tagesordnung war auf der Homepage der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach www.vgtt.de unter Ratsinfosystem sowie unter dem Link: https://vgtt.gremien.info/ einzusehen.

Ende der Sitzung: 21:07 Uhr

Anwesend:

Ortsbürgermeister Wolfgang Scheibe

Ratsmitglied Helena Barzen

Ratsmitglied Sabine Barzen, ab 20:56 Uhr, TOP 2 Nichtöffentliche Sitzung

2. Ortsbeigeordnete und Ratsmitglied Carina Butzen

Ratsmitglied Martin Haier

Ratsmitglied Sebastian Kaspari

Ratsmitglied Janine Pickard

Ratsmitglied Ralf Simons

1. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Michael Thörner

Außerdem anwesend:

Schriftführer Anna Klink

Fachbereichsleiter Frank Koch

Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.

Der Ortsgemeinderat Flußbach war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1.

Einwohnerfragestunde

2.

Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates

3.

Regionales Zukunftsprogramm des Landes Rheinland-Pfalz

Beteiligung der Ortsgemeinden/Stadt durch die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

4.

Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme an der Bündelausschreibung Strom zum Lieferbeginn ab 01.01.2026

5.

Mitteilungen und Anfragen

5.1 Mitteilung über die Genehmigungsverfügung zur 1. Nachtrags-Doppelhaushaltssatzung mit -plan 2024 und 2025

5.2 Inspektion Spielplatz

5.3 Jagdgenossenschaft Flußbach - Haushaltsgenehmigung

5.4 Forstbesitz

Öffentliche Sitzung

Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde diese wegen Dringlichkeit um den TOP 4 Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme an der Bündelausschreibung Strom zum Lieferbeginn ab 01.01.2026, erweitert. Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend.

Abstimmungsergebnis:

Mit 8 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

1. Einwohnerfragestunde

In der Einwohnerfragestunde wurde durch Einwohner auf dringend notwendige Freischneidearbeiten an Land- und Wirtschaftswegen hingewiesen. Ein entsprechender Plan mit den bezeichneten Stellen wird vorgelegt. Die Ortsgemeinde wird sich der Sache annehmen.

2. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates

Aus der Mitte des Rates werden Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates vom 18.03.2025 vorgebracht.

TOP 12 Durchführung einer Kirmes in Flußbach soll folgend lauten:

In der Ortsgemeinde Flußbach wird dieses Jahr wieder eine Kirmes stattfinden. Durch die Ortsgemeinde Flußbach wird ein Budget in Höhe von 2.000,00 € für die Durchführung der Kirmes bereitgestellt, welches auch zur Deckung der erforderlichen Infrastrukturkosten verwendet werden kann. Dies schließt unter anderem, jedoch nicht ausschließlich, die mögliche Beschaffung von Stehtischen und Bierzeltgarnituren ein, sofern dies im Rahmen der weiteren Planung durch das Kirmeskomitee erforderlich werden sollte.

Abstimmungsergebnis:

Mit 7 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen

3. Regionales Zukunftsprogramm des Landes Rheinland-Pfalz;

Beteiligung der Ortsgemeinden/Stadt durch die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

Zielsetzungen des Gesetzes ist die Angleichung der Lebensverhältnisse von Bürgerinnen und Bürgern durch die Reduzierung von Strukturschwächen. Das Land stellt für einmalig 197 Mio. € zur Verfügung um Maßnahmen zu finanzieren, um Strukturdefizite abzubauen oder deren Folgen abzuschwächen.

Basierend auf einer Auswertung des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz wurden 25 Faktoren aus den Bereichen Infrastruktur, Soziales, Demografie und Ökonomie betrachtet um die landesweiten Strukturstärken und -schwächen zu bewerten. Die Verbandsgemeinde erhält nach der genannten Auswertung eine Zuwendung um die Strukturschwächen abzubauen bzw. abzuschwächen. Die Schwächen der Verbandsgemeinde (nach statistischer Auswertung) liegen insbesondere im Bereich der Demografie, dem Sozialen und der Ökonomie.

Zielsetzung der Verbandsgemeinde sollte der Gesetzesbegründung folgend die Verbesserung der Demografie und Ökonomie in der Verbandsgemeinde durch Schaffung von qualifizierten und wohnortnahen Arbeitsplätzen sein. Des Weiteren sollten die Mittel für Investitionen, die eine Verbesserung der digitalen Kommunalverwaltung und Maßnahmen der Informations- und Cybersicherheit dienen, ebenfalls Verwendung finden können. Dabei soll auch eine weitere Anbindung von Außenstellen und Ortsgemeinden/Stadt Berücksichtigung finden.

Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf entfallen auf der Grundlage von 17.505 Einwohnern auf die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach 2.799.289,21 €.

Diese Mittel sind in verschiedenen Kapiteln zu verwenden. Das Programm weist folgende Kapitel aus in mit folgenden Anteilen Verwendung finden müssen:

1.

Kapitel I - Maßnahmen zur Stärkung der innerörtlichen Entwicklung und Nutzung von Flächenpotenzialen (mind. 40 % bis max. 55 %)

2.

Kapitel II - Klimaschutz- Klimaresilienz- und sonstige strukturelle Maßnahmen (mind. 15 % bis max 30 %)

3.

Kapitel III Wirtschafts-, agrar- und verkehrsstrukturelle Maßnahmen (mind. 15 %bis max. 30 %)

Mögliche Vorhaben werden im Gesetz als Anlage aufgeführt. Zu beachten ist, dass Wirtschaftsbetriebe eine beihilferechtliche Relevanz haben und ggf. unter De-Minimis Regelungen fallen. Für die Ortsgemeinden und die Stadt ist dies grundsätzlich schwierig wegen anderweitiger Förderungen, insbesondere im forstwirtschaftlichen Bereich.

Maßnahmen, die einer grds. höheren Förderfähigkeit aus anderen Förderprogrammen unterliegen, sollten subsidiär Verwendung finden.

Im Zeitraum vom 01.03.2025 bis zum 31.08.2025 hat die Verbandsgemeinde die Möglichkeit Maßnahmen nach dem LGRZN schriftlich oder elektronisch bei der Bewilligungsbehörde zu beantragen. Dabei ist eine Maßnahmenübersicht zu erstellen. Es wird davon ausgegangen, dass es sich um einen einzigen Antrag handeln wird, welcher alle Maßnahmen bündelt.

Bei Beantragung muss dargelegt werden, dass die Kapitelquoten eingehalten werden. Jedes Projekt muss einzeln dargestellt werden mit Informationen zu

Maßnahmenträger

Höhe der voraussichtlichen Gesamtkosten, davon der zuwendungsfähigen Ausgaben und der hierfür benötigten Fördermittel

Zum Anteil der nicht investiven Ausgaben einschließlich zusätzlich entstehender Ausgaben für Anmietung, Anpachtung sowie den laufenden Betrieb

Beschreibung der Maßnahmen

Zuordnung zu einem Kapitel

Ggf. erfolgende Kumulierung mit anderen Förderprogrammen

Voraussichtliche mit der Maßnahme bis zum Ablauf der Zweckbindungsfrist verbundene Einnahmen, wie bspw. regelmäßig wiederkehrende Nutzungsentgelte durch Mieten sowie Veräußerungserlöse oder Beitragszahlungen Dritter.

Die Maßnahmen müssen bis zum 31.12.2028 abgeschlossen sein. Der Bewilligungszeitraum beträgt 36 Monate ab Auszahlung.

Grundsätzlich gilt:

Der Maßnahmenbeginn vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids ist unzulässig

Als Maßnahmenbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags

Planungsleistungen bis einschließlich der Vorbereitung der Vergabe gelten nicht als Maßnahmenbeginn (außer sie sind alleiniger Zweck der Zuwendung).

Bis zum 31.12.2026 können weitere Maßnahmen beantragt werden. Hier ist jedoch weiterhin strikt auf die Einhaltung der Kapitelquoten zu achten. Im Weiteren muss hierzu der gesamte Antrag erneut überarbeitet werden. Mittelübertragungen sind nur innerhalb desselben Kapitels möglich. Die Beantragung einer neuen Maßnahme ist bei der Bewilligungsbehörde zu stellen.

Eine Weiterleitung an Ortsgemeinden ist möglich. Die Abläufe bedürfen noch einer Abstimmung mit der Bewilligungsbehörde.

Die Informationen zum LGRZN basieren auf den Drucksachen des Landtages RLP.

Der Verbandsgemeinderat hat in der Thematik am 13.03.2025 folgenden Beschluss gefasst:

a)

Die mit dem LGRZN zur Verfügung gestellten Mittel sollen nach Möglichkeit nachhaltig zur Verbesserung der Wirtschaftskraft, Schaffung von wohnortnahen Arbeitsplätzen und städtebauliche Entwicklungen sowie der Verbesserung der digitalen Kommunalverwaltung und Maßnahmen der Informations- und Cybersicherheit Verwendung finden.

b)

Den Ortsgemeinden und der Stadt werden zunächst anteilig Mittel i.H.v. 1/3 der Zuweisungssumme auf der Grundlage der Einwohnerzahlen zum 31.12.2023 - auch maßgeblich für die Zuweisungsbewilligung - zur Verwendung im eigenen Ermessen im Rahmen des Gesetzes zur Verfügung gestellt. Die Verbandsgemeinde behält sich vor, Maßnahmen der Ortsgemeinden, die den unter a) aufgeführten Zielsetzungen entsprechen ebenfalls mit eigenen „Budgetmitteln“ zu unterstützen. Hierzu erfolgt eine gesonderte Beschlussfassung des VG-Rates.

Nicht von einzelnen Ortsgemeinden/Stadt in Anspruch genommene Mittel werden durch die Verbandsgemeinde entsprechend den Zielsetzungen zu a) verwendet. Der Verbandsgemeinderat behält sich die finale Entscheidung über die Beantragung einzelner Projekte ausdrücklich vor, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Einhaltung der Kapitelquoten.

Je Ortsgemeinde bzw. der Stadt ist grds. 1 Projekt/Maßnahme zulässig. Sollten Konvoi-Maßnahmen möglich sein (z.B. Anschaffung von Defibrillatoren) kann hier zusätzlich teilgenommen werden. Seitens jeder Ortsgemeinde/Stadt können 3 Maßnahmen incl. einer Priorisierung angemeldet werden.

c)

Der Bürgermeister und die Verwaltung der Verbandsgemeinde werden ermächtigt, Kostenschätzungen von Maßnahmen zu beauftragen sofern es für die geplanten Maßnahmen erforderlich sein wird. Ggf. entstehende Kosten werden außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.

d)

Die Verwaltung wird mit der weiteren Erstellung der Maßnahmenliste zur Sitzung des Verbandsgemeinderates im II Quartal 2025 beauftragt.

e)

Der Bürgermeister wird im Benehmen mit den Beigeordneten dazu ermächtigt den Antrag und alle dazu erforderlichen Unterlagen zu unterzeichnen.

Ggf. erforderliche Hausmittel werden in einem Nachtragsplan bzw. in den Haushaltsplänen 2026/2027 bereitgestellt.

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat schlägt folgende Fördermaßnahmen (incl. Kosten) und Priorisierung für das Förderprogramm vor:

  1. Ertüchtigung der Dorfmitte/Dorfplatz (u.a. Erweiterung Unterstand, Sitzgelegenheiten, Maibaumständer)
  2. Ertüchtigung Bürgerhaus (WC-Anlagen, Außenfassade, Theke etc.) - ggf. könnte hier auch die Heizung (Wärmepumpe) berücksichtigt werden.
  3. Bau eines Erlebnisspielplatzes

Abstimmungsergebnis:

Mit 8 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

4. Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme an der Bündelausschreibung Strom zum Lieferbeginn ab 01.01.2026

In der vorangegangenen Ausschreibungsperiode (2023 bis 2025) erfolgte die Ausschreibung der Strombeschaffung über die Kommunalberatung des Gemeinde- und Städtebundes. Damals wurden für eine Vielzahl von Losen keine Angebote abgegeben. In Nachverhandlungen konnten nur noch relativ unvorteilhafte (teure) Ergebnisse realisiert werden. Daher verständigten sich die Verbandsgemeinden Bernkastel-Kues, Thalfang, Traben- Trarbach und Wittlich-Land, die Einheitsgemeinde Morbach, die Stadt Wittlich und der Zweckverband Wasserversorgung Eifel-Mosel die Ausschreibung des Strombezugs selbst zu organisieren.

Mit der administrativen Durchführung der Ausschreibung wurde das Rechtsanwaltsbüro Webeler aus Koblenz beauftragt, dass im Bereich derartiger Ausschreibungen eine hohe Expertise vorweisen kann. Wie bereits in der Vergangenheit praktiziert, werden die Kosten für die Bündelausschreibung durch die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach übernommen.

Der ausgeschriebene Zeitraum bezieht sich auf die Jahre 2026 und 2027 mit einer einmaligen Option für eine Verlängerung (mit beidseitigem Kündigungsrecht) um ein weiteres Jahr (2028).

Es können Normalstrom und/oder Ökostrom gewählt werden.

Die Beschaffung erfolgt über eine strukturierte Beschaffung. Das ist das bisherige Beschaffungsmodell. Der Lieferpreis wird aus dem Angebotspreis und der tatsächlichen Marktentwicklung über längere Zeiträume im Vorjahr ermittelt. Dazu werden die Börsenpreise an vier (für 2026) bzw. 12 (für 2027 und bei Ziehung der Verlängerungsoption für 2028) vorher festgelegten Stichtagen ermittelt. Dies dient einer weiteren Risikominimierung, um die Preisbildung nicht von nur wenigen Stichtagen in einem möglicherweise ungünstigen Marktumfeld preisbestimmend für ein ganzes Lieferjahr werden zu lassen.

Der Korridor für die Mehr- und Mindermengenregelung liegt bei ± 20% (80/120).

Der Lieferpreis für das ganze Kalenderjahr steht im Dezember des Vorjahres fest.

Die Beschaffung erfolgt als europaweite Ausschreibung. Das Verfahren hat zum Ziel, ein wirtschaftliches Angebot (keine Losbildung, folglich nur 1 Auftragnehmer) für folgende Stromteilmengen zu erhalten:

SLP-Zähler (Standard-Lastprofil; einmalige Abrechnung pro Jahr)

als Normalstrom

und als Ökostrom

RLM-Zähler (Registrierende Leistungsmessung; monatliche Abrechnung)

als Normalstrom

und als Ökostrom

Straßenbeleuchtung

als Normalstrom

und als Ökostrom

Die Verbandsgemeinde(-verwaltung) führt das Vergabeverfahren namens und im Auftrag der teilnehmenden Kommunen durch. Sie erteilt für die Teilnehmer den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot. Für jeden einzelnen Teilnehmer kommt mit Zuschlagserteilung der ausgeschriebene Stromliefervertrag mit dem erfolgreichen Bieter zustande. Die Stromlieferung wird zuzüglich Netznutzung (all-inclusive) ausgeschrieben. Die Energielieferpreise sind dagegen für jedes der beiden Lieferjahre durch die Bieter fest anzubieten. Durch die Trennung von Netznutzungsentgelten und Energielieferpreisen wird insbesondere gewährleistet, dass sich der Strompreis individuell für jede Kommune entsprechend der Benutzungsstruktur bildet.

Beschlussfassung:

1.

Die Ortsgemeinde überträgt gemäß § 67 Abs. 5 GemO sämtliche Aufgaben im Zusammenhang mit der Beschaffung elektrischer Energie auf die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach. Dies gilt insbesondere für die Durchführung der Ausschreibung der Stromlieferung ab 01.01.2026, die Zuschlagserteilung und den Abschluss eines Stromliefervertrages pro Ortsgemeinde/Stadt.

2.

Der Gemeinderat nimmt die Ausschreibungskonzeption zur Kenntnis.

3.

Die Ortsgemeinde verpflichtet sich, das Ergebnis der Ausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.

4.

Die Ausschreibung soll für die Ortsgemeinde nach den folgenden Maßgaben erfolgen:

Qualifizierung des zu beschaffenden Stroms

SLP

Ökostrom

(Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis)

Straßenbeleuchtung

Ökostrom

(Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis)

Die Verwaltung wird darum gebeten, mitzuteilen, welchen Strompreis die Ortsgemeinde aktuell zahlt und ob Wärmepumpen ebenfalls unter den Vertrag fallen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 8 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

5. Mitteilungen und Anfragen

5.1 Mitteilung über die Genehmigungsverfügung zur 1. Nachtrags-Doppelhaushaltssatzung mit -plan 2024 und 2025

Ortsbürgermeister Scheibe weist auf den Inhalt der mit der Einladung zur Sitzung digital zur Verfügung gestellten Genehmigungsverfügung zur 1. Nachtrags-Doppelhaushaltssatzung mit -plan für 2024 und 2025 hin.

5.2. Inspektion Spielplatz

Die turnusgemäße Inspektion auf dem Spielplatz hat stattgefunden. Der Prüfbericht wird den Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt.

5.3. Jagdgenossenschaft Flußbach - Haushaltsgenehmigung

Ortsbürgermeister Scheibe teilt mit, dass die Haushaltsgenehmigung der Jagdgenossenschaft Flußbach vorliegt.

5.4. Forstbesitz

Aus der Mitte des Rates wird sich erkundigt, in wie weit eine Beschlussfassung durch den Ortsgemeinderat sowie die Jagdgenossenschaft Flußbach für die Bezuschussung und Durchführung von Wegemaßnahmen möglich ist.

Fachbereichsleiter Frank Koch erläutert, dass Ortsgemeinde und Jagdgenossenschaft gemeinsam beschließen, welche Maßnahmen durchgeführt werden sollen.

Lt. den Ratsmitgliedern sollen Maßnahmen an Wirtschaftswegen auch im Rahmen des Starkregenkonzeptes umgesetzt werden, Fachbereichsleiter Frank Koch weist hier auf die mögliche Förderung der Maßnahmen im Rahmen des Konzeptes hin.

Es soll ein gemeinsamer Termin mit Vertretern der Ortsgemeinde, der Jagdgenossenschaft und des Bauamtes der Verbandsgemeinde stattfinden, um entsprechende Maßnahmen festzulegen.