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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 28/2026
Hontheim - amtlich
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Bekanntmachung der 1. Nachtrags-Doppelhaushaltssatzung der Ortsgemeinde Hontheim für die Doppelhaushaltsjahr 2025/2026

Der Ortsgemeinderat Hontheim hat am 12.03.2026 auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl.S.153), in der z.Zt. gültigen Fassung, folgende 1. Nachtrags-Doppelhaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden für 2026:

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird für das Haushaltsjahr 2026 für

zinslose Kredite festgesetzt auf

von 0,00 €

auf 0,00 €

verzinste Kredite festgesetzt auf

von 56.000,00 €

auf 152.300,00 €

zusammen auf

von 56.000,00 €

auf 152.300,00 €

Kreditaufnahmeermächtigung gem. § 95 Absatz 2 i.V.m. § 103 GemO

Mit der Haushaltssatzung wird der Ortsbürgermeister gleichzeitig ermächtigt, den veranschlagten und genehmigten Kreditbetrag, nach Anfrage der Konditionen bei verschiedenen Banken, bei der günstigst anbietenden Bank aufzunehmen. Gleiche Ermächtigung gilt für die Prolongation von Darlehen. Eines besonderen Beschlusses seitens der Vertretungskörperschaft bedarf es nicht.

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

- Keine Änderung -

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird für das Haushaltsjahr 2026 auf 1.860.000,00 € festgesetzt.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für 2026 wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A

345 v.H.

Grundsteuer B

465 v.H.

Gewerbesteuer

380 v.H.

Gemäß § 5 Abs. 1 u. 2 der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer werden für 2026 festgesetzt:

für den 1. Hund

60,00 €

für den 2. Hund

90,00 €

für jeden weiteren Hund

150,00 €

für gefährliche Hunde

300,00 €

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 betrug 7.600.409 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt 7.617.049 € und zum 31.12.2026 7.570.429 €.

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

- Keine Änderung -

§ 8 Wertgrenze für Investitionen

- Keine Änderung -

54538 Hontheim, den 12.03.2026
Ortsgemeinde Hontheim
Ilona Lauxen, Ortsbürgermeisterin

Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich hat mit Schreiben vom 11.06.2026 Az.: 10-11821-KONK mitgeteilt, dass keine rechtlichen Bedenken gegen die vom Ortsgemeinderat beschlossene 1. Nachtrags-Doppelhaushaltsatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 geltend gemacht werden.

Der 1. Nachtrags-Doppelhaushaltsplan liegt gem. § 97 Abs. 3 GemO zur Einsichtnahme von

Montag, den 13.07.2026 bis einschließlich Dienstag, den 21.07.2026

während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach, 56841 Traben-Trarbach, Am Markt 3, Zimmer 18-21, öffentlich aus.

Hinweis:

Es wird darauf hingewiesen, daß Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Kreisverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist, jedermann diese Verletzung geltend machen.

Die vorgenannte Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

56841 Traben-Trarbach, den 10.07.2026
Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach
Marcus Heintel, Bürgermeister