| Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Mosel | 54470 Bernkastel-Kues, 06.07.2026 Görresstraße 10 |
| Abteilung Landentwicklung und Ländliche Bodenordnung | Telefon: 06531-956 169 |
| Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Starkenburger Höhe | Telefax: 06531-956 103 |
| Aktenzeichen: 11125-HA10.2. | Internet: www.dlr.rlp.de |
zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und zum Anhörungstermin über den Inhalt des Flurbereinigungsplanes
I. Bekanntgabetermin
Im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Starkenburger Höhe Landkreis Bernkastel-Wittlich wird den Beteiligten der Flurbereinigungsplan gemäß § 59 Abs.1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), in der jeweils geltenden Fassung,
am Mittwoch, 29.07.26 vormittags von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr
im Gemeindehaus, Burenstraße, 56843 Starkenburg
bekannt gegeben.
Der Flurbereinigungsplan liegt in dieser Zeit zur Einsichtnahme für die Beteiligten
aus. Beauftragte des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum (im folgenden kurz „DLR“ genannt) werden die neue Feldeinteilung erläutern, Auskünfte erteilen und auf Antrag einzelne Beteiligte in ihre neuen Grundstücke örtlich einweisen. Es liegt im eigenen Interesse der Beteiligten, diesen Termin, der eigens zur Auskunftserteilung und Erläuterung sowie zur örtlichen Einweisung bestimmt ist, wahrzunehmen. Im Anhörungstermin (vgl. Ziffer II. dieser Ladung) besteht erfahrungsgemäß nicht die Möglichkeit, eingehende Auskünfte über die Abfindung einzelner Teilnehmer zu erteilen.
Jeder Teilnehmer erhält einen Auszug aus dem Flurbereinigungsplan, der seine
neuen Grundstücke nach Fläche und Wert sowie das Verhältnis seiner Gesamtabfindung zu dem von ihm Eingebrachten nachweist. Der Auszug ist zu den Terminen mitzubringen. Wenn Teilnehmer Bevollmächtigte benannt haben oder Vertreter bestellt sind, geht der Auszug dem Bevollmächtigten bzw. dem Vertreter zu.
II. Anhörungstermin
Zur Anhörung der Beteiligten über den Inhalt des Flurbereinigungsplanes wird
hiermit gemäß § 59 Abs. 2 FlurbG der Termin anberaumt auf
Mittwoch, 29.07.26, nachmittags 14.00 Uhr
im Gemeindehaus, Burenstraße, 56843 Starkenburg
Die Beteiligten werden hiermit geladen als
| 1) | Teilnehmer für ihre dem Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren unterliegenden Grundstücke, |
| 2) | Inhaber von Rechten an Grundstücken, die dem Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren unterliegen, |
Widersprüche gegen den Inhalt des Flurbereinigungsplanes, insbesondere gegen die Abfindung, müssen die Beteiligten zur Vermeidung des Ausschlusses entweder im Anhörungstermin vorbringen oder innerhalb einer Frist von zwei Wochen, nach dem Anhörungstermin beim
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Mosel,
Görresstraße 10, 54470 Bernkastel-Kues
schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, schriftformersetzend nach § 3 a Abs. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und § 9 a Abs. 5 des Onlinezugangsgesetzes oder zur Niederschrift erheben. Die im Anhörungstermin vorgebrachten Widersprüche werden in eine Niederschrift aufgenommen.
Eingaben oder Vorsprachen beim DLR oder bei sonstigen Stellen vor dem Anhörungstermin sind zwecklos und haben keinerlei rechtliche Wirkungen.
Beteiligte, die keine Widersprüche beabsichtigen, brauchen die Anhörung nicht wahrzunehmen.
Reise- und Fahrtkosten werden nicht erstattet.
Wer an der Wahrnehmung des Termins verhindert ist, kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte muss seine Vertretungsbefugnis durch eine ordnungsgemäße Vollmacht nachweisen. Dies gilt auch für Eheleute bzw. Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, falls sie sich gegenseitig vertreten.
Vollmachtsvordrucke können beim DLR angefordert oder im Internet unter der
Adresse www.dlr-mosel.rlp.de – Bodenordnungsverfahren – Starkenburger Höhe – 10. Formulare und Merkblätter Vollmacht heruntergeladen und ausgedruckt werden.
Der Vollmachtgeber muss seine Unterschrift amtlich beglaubigen lassen (z.B. durch die Verbandsgemeindeverwaltung). Als Geschäft, das der Durchführung der Vereinfachten Flurbereinigung dient, ist die Beglaubigung der Unterschrift gemäß § 108 FlurbG und § 6 Ausführungsgesetz zum Flurbereinigungsgesetz in seiner derzeit gültigen Fassung kosten- und gebührenfrei.
Zusätzlich können allgemeine Unterlagen unter www.dlr-mosel.rlp.de
(Bodenordnungsverfahren - Starkenburger Höhe - 4. Bekanntmachungen und -
5. Karten) abgerufen werden.
III. Zusatz für die Inhaber von Rechten an Grundstücken
Nebenbeteiligte, deren Rechte aus dem Grundbuch ersichtlich sind, erhalten mit dieser Ladung ebenfalls einen Auszug aus dem Flurbereinigungsplan. Für die Rechte haften die im Auszug näher bezeichneten Abfindungsgrundstücke. Die bisher haftenden alten Grundstücke können anhand der im Auszug gemachten Angaben über die Grundbucheintragungen festgestellt werden.
Da die eingetragenen Rechte im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren durch die Ausweisung von entsprechendem neuen Grundbesitz gewahrt bleiben und der neue Grundbesitz bezüglich der Belastungen anstelle des alten Grundbesitzes tritt, ist das Erscheinen dieser Nebenbeteiligten zum Termin nicht unbedingt erforderlich.