Die Vorschlagsliste der Ortsgemeinde Bausendorf liegt ab dem 23.07.2018 bis 29.07.2018 bei der Ortsgemeinde zur Einsichtnahme aus.
Gegen die Vorschlagslisten kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, Einspruch erhoben werden. Der Einspruch kann schriftlich oder zu Protokoll bei der Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach, Verwaltungsgebäude II, Brückenstraße 11, erhoben werden.
Traben-Trarbach, den 9. Juli 2018Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbachgez. Marcus Heintel, Bürgermeister