Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion gibt hiermit gem. § 6 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 5 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) Folgendes bekannt:
Aufgrund des Beschlusses der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung Eifel-Mosel vom 27.05.2020 stellt die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion als zuständige Errichtungsbehörde gem. § 5 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 6 Abs. 2 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 (GVBl. für das Land Rheinland-Pfalz, S. 476) in der jeweils geltenden Fassung die nachfolgende 13. Änderung der Verbandsordnung des Zweckverbandes Wasserversorgung Eifel-Mosel fest:
§ 7
Verbandsvorsteher
gestrichen
§ 12
Bekanntmachungen
Die Bekanntmachungen des Zweckverbandes erfolgen in den amtlichen Bekanntmachungs-organen seiner Mitglieder.
Die 13. Änderung der Verbandsordnung tritt am 27. Mai 2020 in Kraft.