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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 29/2022
Hontheim - amtlich
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Niederschrift

-öffentlicher Teil- über die Sitzung des Ortsgemeinderates Hontheim vom 30.06.2022

Die Mitglieder des Ortsgemeinderates Hontheim waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 22.06.2022 auf den 30.06.2022, 19:00 Uhr, zu einer Sitzung in die Bürgerhalle Hontheim, Bertricher Straße 2, einberufen worden.

Zeit, Ort und Stunde der Sitzung sowie die Tagesordnung waren am 24.06.2022 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.

Ende der Sitzung: 20:12 Uhr

Anwesend:

Ortsbürgermeisterin Ilona Lauxen

Ratsmitglied Friederike Bahr

2. Ortsbeigeordnete und Ratsmitglied Kerstin Böhl

Ortsvorsteher und Ratsmitglied Ferdinand Dimmig

Ortsvorsteherin und Ratsmitglied Sabine Gellner

Ratsmitglied Markus Götten

Ratsmitglied Johannes Kampka

1. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Hans-Dieter Millen

Ratsmitglied Tobias Scheid

Ratsmitglied Stefan Simonis

Ortsvorsteher und Ratsmitglied Heinz Josef Steffes

Ratsmitglied Manuel Weißkopf

Außerdem anwesend:

Beauftragter von Bürgermeister Marcus Heintel Christoph Schneider

Entschuldigt:

Ratsmitglied Karl Ant

Gäste:

Robin Kretner, Büro BKS Trier

Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.

Der Ortsgemeinderat Hontheim war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1.

Einwohnerfragestunde

2.

Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates

3.

Bauleitplanung der Ortsgemeinde Hontheim;

1. Vorstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans "Auf´m Spiess"

2. Beratung und Beschlussfassung über die vorgestellte 1. Änderung des Bebauungsplans "Auf´m Spiess"

3. Beschlussfassung über die Einleitung des Offenlageverfahrens nach § 3 Absatz 2 sowie § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch

4.

Steinmetz- und Reinigungsarbeiten am Friedhofskreuz

5.

Friedhofsangelegenheit;

Beratung und Beschlussfassung der Gebühren für die Urnenbestattungen im neuen Baumgrabfeld

6.

Mitteilungen und Anfragen

Öffentliche Sitzung

1. Einwohnerfragestunde

Es wurde eine Frage gestellt, die durch die Verwaltung nach Prüfung beantwortet werden soll.

2. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates

Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung vom 28.04.2022 wurden nicht erhoben.

3. Bauleitplanung der Ortsgemeinde Hontheim;

1. Vorstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans "Auf´m Spiess"

2. Beratung und Beschlussfassung über die vorgestellte 1. Änderung des Bebauungsplans "Auf´m Spiess"

3. Beschlussfassung über die Einleitung des Offenlageverfahrens nach § 3 Absatz 2 sowie § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch

Auf die Beratungen in den vergangenen Sitzungen wird verwiesen.

Vom beauftragten Büro BKS aus Trier, wird die geänderte Planung in der Sitzung vorgestellt. Die in der letzten Sitzung angeregten Änderungsvorschläge aus dem Rat wurden eingearbeitet und sind Teil der geänderten Planung.

Die Änderung des Bebauungsplans erfolgt im „Vereinfachten Verfahren“ gemäß § 13 Baugesetzbuch. In diesem Verfahren sind im nächsten Schritt die Öffentlichkeit, die Behörden sowie die sonstigen Träger öffentlicher Belange im sogenannten „Offenlageverfahren“ zu beteiligen.

Ratsmitglied Stefan Simonis hat wegen Ausschließungsgründen/Sonderinteresse gemäß § 22 GemO an der Beschlussfassung nicht mitgewirkt und im Zuschauerraum Platz genommen.

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat Hontheim beschließt nach erfolgter Beratung die vorgetragenen Änderungen der Planurkunde und der textlichen Festsetzungen.

Weiterhin wird die Einleitung des Offenlageverfahrens gemäß § 3 Absatz 2 sowie § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt dieses durchzuführen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 11 Stimmen einstimmig angenommen

4. Steinmetz- und Reinigungsarbeiten am Friedhofskreuz

Im Zuge der Erweiterung des Friedhofes muss das Friedhofskreuz versetzt werden, da es sich im Bereich des Zuganges zum neuen Baumgrabfeld befindet. Es wurde festgestellt, dass sich das Friedhofskreuz in einem schlechten Zustand befindet, so dass eine Reinigung und Sanierung für die weitere Erhaltung nötig sind.

Durch die Ortsbürgermeisterin wurden verschiedene Steinmetze und Bildhauer für die o. g. Arbeiten angefragt. Lediglich von Herrn Henning Wirtz, Steinmetz- u. Steinbildhauermeister aus Trier, wurde ein Angebot mit zwei Varianten abgegeben. Variante 2 des Angebotes beinhaltet die Demontage, Reinigungsarbeiten, eine Konsolidierung, die Rekonstruktion und den Wiederaufbau des Friedhofskreuzes vor Ort auf dem Friedhof und ist kostengünstiger als Variante 1, bei der das Kreuz in der Werkstatt des Steinmetzes bearbeitet werden würde. Herr Wirtz kann bereits Erfahrung mit Sanierungs- und Reinigungsarbeiten von Friedhofskreuzen vorweisen und wurde von anderen Einrichtungen empfohlen. Andere Angebote lagen nicht vor.

Auf den entsprechenden Haushaltsstellen stehen Haushaltsmittel zur Verfügung, die jedoch nicht ausreichend sind um die Angebotskosten in Höhe von 3.795,74 € zu decken. Ein Teil der benötigten Kosten muss daher überplanmäßig bereitgestellt werden.

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat beschließt den Auftrag für die Steinmetz- und Reinigungsarbeiten nach Variante 2 des Angebotes vom 20.02.2021 zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 3.795,74 € an Herrn Henning Wirtz, Steinmetz- u. Steinbildhauermeister aus Trier, zu vergeben.

Die fehlenden Haushaltsmittel werden zunächst überplanmäßig zur Verfügung gestellt.

Abstimmungsergebnis:

Mit 12 Stimmen einstimmig angenommen

5. Friedhofsangelegenheit;

Beratung und Beschlussfassung der Gebühren für die Urnenbestattungen im neuen Baumgrabfeld

Auf die Beratungen vom 05.11.2021 und 10.03.2022 wird verwiesen.

Im Baumgrabfeld sollen ab Juli erste Belegungen stattfinden können. Die Bestattungen können entweder in einem Urneneinzelgrab oder einem Urnendoppelgrab im Baumgrabfeld erfolgen. Folgende Gebühren sollen erhoben werden:

Urneneinzelgrab im Baumgrabfeld  —  700,00 €

Urnendoppelgrab im Baumgrabfeld  —  850,00 €

Verlängerung eines Urnendoppelgrabes

im Baumgrabfeld je Jahr  —  55,00 €

Die Änderung der Anlage zur Friedhofsgebührensatzung wurde als Anlage vorgelegt.

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat beschließt die Änderung der Anlage zur Friedhofsgebührensatzung in vorliegender Form. Außerdem soll in der nächsten Sitzung ein Nachtrag zur Friedhofssatzung erfolgen, um die neuen Grabarten aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 12 Stimmen einstimmig angenommen

6. Mitteilungen und Anfragen

Ortsbürgermeisterin Ilona Lauxen verliest eine Mitteilung der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, dass die überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Ortsgemeinde Hontheim für die Jahre 2016 bis 2020 abgeschlossen wurde.

Ortsbürgermeisterin Ilona Lauxen informiert über diverse Straßenbau- und Ausbesserungsarbeiten, die durch die Firma Martin Friedrich durchgeführt werden.

Ortsbürgermeisterin Ilona Lauxen informiert über die am Wochenende stattfindende Rally ADAC Mittelrhein.

Ortsbürgermeisterin Ilona Lauxen informiert über die bevorstehende Kirmes in Hontheim sowie die Fertigstellung der Restauration der Marienfigur in Krinkhof und den damit verbundenen Festlichkeiten.

Ortsbürgermeisterin Ilona Lauxen informiert über die hohe Anzahl der Kinder in der Kindertagesstätte. Sollte es zukünftig bei einer solch hohen Belegungszahl bleiben würde die Kita an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen.

Ortsvorsteherin Sabine Gellner spricht die Parksituation entlang eines Wirtschaftsweges in Wispelt an.

Ortsvorsteher Ferdinand Dimmig spricht an, dass ihm in jüngerer Vergangenheit mehrere Hunde auf dem Friedhofsgelände in Hontheim aufgefallen wären, trotz entsprechender Beschilderung. Ortsbürgermeisterin Ilona Lauxen soll dies nach einer kurzen Besprechung innerhalb des Rates in einer der nächsten Ausgaben des Amtsblattes ansprechen und auf die geltenden Regelungen verweisen.

Ein Ratsmitglied greift eine Frage aus einer früheren Sitzung auf, ob in der Ortslage Wispelt auch ohne Ortseingangsschild (VZ 310) Tempo 50 herrschen würde. Aus der StVO und diversen Gerichtsentscheidungen ergibt sich, dass bei einer erkennbaren Wohnbebauung, was in Wispelt der Fall ist, auch ohne VZ 310 Tempo 50 gilt.