Die Mitglieder des Ortsgemeinderates Burg (Mosel) waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 19.06.2023 auf den 26.06.2023, 19:00 Uhr, zu einer Sitzung in das Bürgerhaus Burg (Mosel), Schulstraße 8, einberufen worden.
Zeit, Ort und Stunde der Sitzung sowie die Tagesordnung waren am 23.06.2023 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.
Ende der Sitzung: 21:00 Uhr
Anwesend:
| 1. | Ortsbürgermeister Rudolf Bucher |
| 2. | Ratsmitglied Jens Amann |
| 3. | 2. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Peter Meurer |
| 4. | Ratsmitglied Christoph Müller |
| 5. | Ratsmitglied Lothar Nahlen |
| 6. | Ratsmitglied Helmut Schmidt |
| 7. | Ratsmitglied Manfred Schorn |
Außerdem anwesend:
| 1. | Schriftführerin Hannah Michel | |
| 2. | Fachbereichsleiter Frank Koch | als Beauftragter von Bürgermeister Marcus Heintel |
Entschuldigt:
| 1. | 1. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Wilhelm Christ |
| 2. | Ratsmitglied Patrick Franzen |
Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.
Der Ortsgemeinderat Burg (Mosel) war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
| 1. | Einwohnerfragestunde |
| 2. | Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates |
| 3. | Mitteilungen und Anfragen |
| 3.1 | Bekanntgabe einer Eilentscheidung |
| 3.2 | Aktion Stadtradeln |
| 3.3 | barrierefreie Herstellung der Friedhofswege |
| 3.4 | Förderprogramm "KIPKI" |
| 3.5 | Funkmast |
| 3.6 | Mosel-Höhen-Radweg |
| 3.7 | Pflegearbeiten der öffentlichen Grünanalgen |
| 3.8 | Hubschrauberlandeplatz |
| 4. | Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 |
| 5. | Energiegemeinschaft Traben-Trarbach AöR - II. Satzungsänderung |
| 6. | Straßenbeleuchtungsvertrag; Abschluss einer Zusatzvereinbarung |
| 7. | Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED |
| 8. | Instandsetzung der Wirtschaftswege |
Öffentliche Sitzung
1. Einwohnerfragestunde
Ein Einwohner zeigte auf, dass der Jugendclub im Bürgerhaus oftmals bis in die späten Morgenstunden genutzt werden würde. Hier liege eine Lärmbelästigung vor, da die sehr laut wäre. Zudem ist das Gelände voller Müllablagerungen. Der Vorsitzende setzt sich mit den Verantwortlichen des Jugendclubs in Verbindung um die Angelegenheiten zu klären.
2. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates
Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates vom 13.03.2023 werden keine Einwendungen erhoben.
3. Mitteilungen und Anfragen
3.1. Bekanntgabe einer Eilentscheidung
Der Vorsitzende gibt die Eilentscheidung zur Teilnahme an der Sonder-Bündelausschreibung für die Lieferung von Normalstrom für die Straßenbeleuchtung bekannt.
3.2. Aktion Stadtradeln
Die Ortsgemeinderatsmitglieder werden über die Aktion „Stadtradeln“ unterrichtet. Aus der Mitte des Ortsgemeinderates wurde der Vorschlag eingebracht, eine Gruppe für die Ortsgemeinde Burg zu gründen.
3.3. barrierefreie Herstellung der Friedhofswege
Bezugnehmend auf TOP 4.9. der Sitzung vom 13.03.2023 teilte der Vorsitzende mit, dass eine Ortsbegehung erfolgte. Ein Planentwurf zur Anlage von Wegen wurde ausgearbeitet und ein Kostenvoranschlag wurde angefragt. Nach Vorliegen aller Unterlagen soll eine Bezuschussung geprüft werden. Das weitere Vorgehen und die Durchführung der Maßnahme sollen auf der nächsten Sitzung beraten werden.
3.4. Förderprogramm "KIPKI"
Die Ortsgemeinderatsmitglieder werden über das Landesgesetz zur Ausführung des kommunalen Investitionsschutzprogrammes Klimaschutz und Innovation (KIPKI) informiert. Der Ortsgemeinderat schlägt Maßnahmen wie die Umrüstung der Beleuchtung von gemeindeeigenen Liegenschaften und des Friedhofs auf LED vor. Auch die Sanierung von Heizungen in den gemeindeeigenen Gebäuden wurde vorgeschlagen. Verwaltungsseitig soll geprüft werden, ob eine Sanierung des Friedhofes durch die „nachhaltige Entwicklung sozialer klimagerechter Begegnungsorte in den Kommunen“ gefördert werden könnte.
3.5. Funkmast
In einem Ortstermin mit dem Ortsbürgermeister, dem 1. Ortsbeigeordneten und der Fa. Telekom wurde der Standort für den Funkmast „Burg KY7669“ (Falkley) eingemessen und durch die Vertreter der Ortsgemeinde freigegeben. Der Vorsitzende teilte mit, dass ein provisorischer Funkmast am Sportplatz temporär errichtet werden könnte. Aus der Mitte des Ortsgemeinderates kam die Frage auf, ob der Glasfaserausbau noch nötig ist, wenn sich im Bereich der Ortsgemeinde mehrere Funkmasten befinden. Die Verwaltung wird gebeten dies zu prüfen und den aktuellen Sachstand des Glasfaserausbaus in der Ortsgemeinde Burg (Mosel) mitzuteilen.
3.6. Mosel-Höhen-Radweg
Ein Ortsgemeinderatsmitglied erkundigte sich nach dem Sachstand bezüglich des Mosel-Höhen-Radweges. Der Ortsgemeinderat ist bisher nicht über das Vorhaben und den Streckenverlauf informiert worden und bittet um Sachstandsmitteilung.
3.7. Pflegearbeiten der öffentlichen Grünanlagen
Die Grünanlagen in der Ortslage (Verkehrsinseln, gemeindeeigene Grundstücke) sollen künftig vermehrt gepflegt werden. Der Vorsitzende wird das weitere Vorgehen mit den Gemeindearbeiten besprechen.
3.8. Hubschrauberlandeplatz
Im Bereich der Ortsgemeinde befindet sich ein Hubschrauberlandeplatz. Dieser wird von den Spritzhubschraubern zur Betankung genutzt. In der letzten Zeit startete und landete der Hubschrauber mehrmals die Woche in der Frühe für die Spritzung mehrerer Moselgemeinden. Durch die vermehrte Lärmbelästigung werden die Anwohner gestört. Der Vorsitzende wird beauftragt sich mit den Verantwortlichen in Verbindung zu setzen und die Häufigkeit der Landungen zu koordinieren bzw. zu verringern.
4. Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028
In diesem Jahr sind durch die Gemeinden wieder die Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 vorzuschlagen und zu wählen. Die Aufstellung erfolgt durch die Gemeinden jeweils bis zum 30.06.2023.
Gemäß den gesetzlichen Vorschriften und der hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften wurde die Zahl der vorzuschlagenden Haupt- und Hilfsschöffen in Anlehnung an die Einwohnerzahl der Gemeinden (Stand: 30.06.2022) festgelegt.
Die Anzahl der Personen auf der Vorschlagsliste der Ortsgemeinde Burg (Mosel) beträgt 1.
Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Sie muss Geburtsnamen, Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift und Beruf der vorgeschlagenen Person enthalten (§ 36 Abs. 2, § 77 GVG).
Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Es kann nur von Deutschen versehen werden (§ 31 GVG).
Bei der Aufstellung der Vorschlagsliste sind die o. a. gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere über die Ausschließungsgründe für Personen, die nicht in die Vorschlagsliste aufzunehmen sind bzw. die eine Berufung zum Amt eines Schöffen ablehnen können, zu beachten.
In die Vorschlagsliste sind nicht aufzunehmen
| a) | Personen, die gemäß § 32 GVG unfähig zu dem Amt eines Schöffen sind. Dies sind Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind sowie Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann. |
| b) | Personen, die gemäß § 33 GVG aus persönlichen Gründen nicht zu dem Amt eines Schöffen berufen werden sollen. Dies sind Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben würden, Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode (01.01.2024) vollenden würden, Personen, die aus gesundheitlichen Gründen oder mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache zu dem Amt nicht geeignet sind, Personen, die in Vermögensverfall geraten sind. |
| c) | Personen, die gemäß § 34 GVG aus beruflichen Gründen nicht zu dem Amt eines Schöffen berufen werden sollen. Dies sind u. a. |
| • | die Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung, Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand versetzt werden können, |
| • | Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, |
| • | Notare und Rechtsanwälte, |
| • | Gerichtliche Vollstreckungsbeamte, |
| • | Polizeivollzugsbeamte, |
| • | Bedienstete des Strafvollzuges sowie hauptamtliche Bewährungs- oder Gerichtshelfer, |
| • | Religionsdiener und Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind, |
| • | Personen, die als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege in zwei aufeinander folgenden Amtsperioden tätig gewesen sind, von denen die letzte Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagslisten noch andauert. |
| d) | Personen, die die Berufung zum Amt eines Schöffen ablehnen dürfen (§§ 35, 77 GVG), können in die Vorschlagsliste aufgenommen werden. Die Berufung zum Amt eines Schöffen dürfen ablehnen |
| • | Mitglieder des Bundestages, des Bundesrates, des Europäischen Parlaments, eines Landtages oder einer zweiten Kammer, |
| • | Personen, die in der vorhergehenden Amtsperiode die Verpflichtung eines ehrenamtlichen Richters in der Strafrechtspflege an 40 Tagen erfüllt haben, sowie Personen, die bereits als ehrenamtliche Richter tätig sind, |
| • | Ärzte, Zahnärzte, Krankenschwestern, Kinderkrankenschwestern, Krankenpfleger und Hebammen, |
| • | Apothekenleiter, die keinen weiteren Apotheker beschäftigen, |
| • | Personen, die glaubhaft machen, dass ihnen die unmittelbare persönliche Fürsorge für ihre Familien die Ausübung des Amtes in besonderem Maße erschwert, |
| • | Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Ende der Amtsperiode vollendet haben würden, |
| • | Personen, die glaubhaft machen, dass die Ausübung des Amtes für sie oder einen Dritten wegen Gefährdung oder erheblicher Beeinträchtigung einer ausreichenden wirtschaftlichen Lebensgrundlage eine besondere Härte bedeutet. |
Die Gemeinden haben bei der Aufstellung der Vorschlagsliste sorgfältig zu prüfen, ob die vorgeschlagenen Personen für das Amt eines Schöffen geeignet sind. Sie geben den Personen, die für eine Aufnahme in die Vorschlagsliste in Betracht kommen, zuvor Gelegenheit, sich zu ihrer Benennung zu äußern.
Die Gemeinden können sich diese Aufgabe erleichtern, indem sie die Stellen, die ihnen Personen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste (§ 36 GVG) namhaft machen, anhalten, diese vorher zu befragen, ob Hinderungsgründe nach §§ 33, 34 GVG bestehen oder ob sie trotz des Vorliegens von Ablehnungsgründe nach § 35 GVG bereit sind, das Amt eines Schöffen zu übernehmen. Auf diese Weise können ungeeignete Personen von vornherein ausgeschieden und vorhandene Ablehnungsgründe rechtzeitig festgestellt werden. Darüber hinaus sind die Gemeinden dann auch in der Lage, von der Benennung solcher Personen abzusehen, die zwar keinen der in § 35 GVG genannten Ablehnungsgründe geltend machen können, deren Benennung zum Schöffenamt aber aus sonstigen triftigen Gründen, insbesondere wegen einer Kollision ihrer richterlichen Pflicht mit ihren übrigen Pflichten, untunlich erscheint.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch – wegen der mitunter langen und fordernden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung.
Da es entscheidend darauf ankommt, für das Amt eines Schöffen Personen zu gewinnen, die für diese Tätigkeit ein besonderes Interesse haben, sollen Personen, die sich bewerben, bei Eignung nach Möglichkeit berücksichtigt werden.
Für die Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch der Hälfte der Mitglieder des Gemeinderates (Ortsgemeinderates) erforderlich. Die jeweiligen Regelungen zur Beschlussfassung der Gemeindevertretung bleiben unberührt (§ 36 Abs. 1 Satz 2, 77 GVG). Bei der Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste handelt es sich um eine Wahl im Sinne von § 40 Gemeindeordnung mit den weiteren Folgen, dass bei dieser Entscheidung des Gemeinderates das Stimmrecht des Vorsitzenden, der nicht gewähltes Ratsmitglied ist, ruht (§ 36 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Gemeindeordnung) und Ausschließungsgründe keine Anwendung finden (§ 22 Abs. 2 Gemeindeordnung) sowie, dass der Gemeinderat gemäß § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 Gemeindeordnung mit der Mehrheit der anwesenden Ratsmitglieder beschließen kann, die Wahl im Wege der offenen Abstimmung durchzuführen.
Ortsgemeinderatsmitglied und 2. Ortsbeigeordneter Peter Meurer bekundet sein Interesse.
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig die Abstimmung offen durchzuführen.
Der Ortsgemeinderat wählt Herrn Peter Meurer als Vorschlag der Ortsgemeinde Burg (Mosel) für die Wahl der Schöffen der Geschäftsjahre 2024-2028.
Der Vorsitzende, Ortsbürgermeister Rudolf Bucher, hat an der Abstimmung und Wahl gem. § 36 (3) GemO nicht teilgenommen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 6 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
5. Energiegemeinschaft Traben-Trarbach AöR - II. Satzungsänderung
Die Energiegemeinschaft Traben-Trarbach AöR, soll weitere Aufgaben erfüllen. Die neuen Aufgaben stehen im Zusammenhang mit dem Ausbau der Erneuerbaren Energien in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach und dem Solidarpakt welcher in diesem Rahmen begründet werden soll.
Des Weiteren ist die Aufnahme von weiteren Kommunen aus der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach vorgesehen. Hierzu ist eine Satzungsänderung erforderlich. Verwaltungsseitig wurden in Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich diverse Punkte klarer definiert und abgestimmt. § 2 Abs (6) befindet sich aktuell noch in der Abstimmung mit der Kreisverwaltung und der ADD bzgl. seiner Zulässigkeit. Entsprechende Beschlüsse sollten dies berücksichtigen. In der vorgelegten Anlage befinden sich die Änderungen zur zweiten Satzungsänderung der EG TT AöR.
Die Fragen der Ratsmitglieder wurden beantwortet.
Beschlussfassung:
| 1. | Der Gemeinderat stimmt der Aufnahme weiterer Träger in die EG TT AöR zu. |
| 2. | Der Gemeinderat stimmt der Erhöhung des Stammkapitals der EG TT AöR, im Zusammenhang mit der Aufnahme neuer Träger zu. |
| 3. | Der Gemeinderat stimmt den im Sachverhalt dargestellten Änderungen, im Rahmen der II. Satzungsänderung der EG TT AöR zu. |
| 4. | Die Zustimmung zur Änderung bezüglich § 2 Abs (6) gilt nicht sofern dieser nach Auffassung der Aufsichtsbehörden als unzulässig darstellt. |
Abstimmungsergebnis:
Mit 4 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich angenommen
6. Straßenbeleuchtungsvertrag;
Abschluss einer Zusatzvereinbarung
Der Vertrag zur Straßen- und Außenbeleuchtung (Licht & Service) der Ortsgemeinde Burg (Mosel) wurde 2017 mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2025 mit der Westenergie AG (damals innogy) geschlossen. Dieser beinhaltet unter anderem die Grundleistungen, wie den Betrieb, die Instandhaltung, die Planung und Errichtung und die Erneuerung von Leuchtstellen. Nun soll eine Zusatzvereinbarung zu dem bestehenden Vertrag geschlossen werden, welche zur Aktualisierung einzelner Leistungs- und Abrechnungsparameter dient. Unter anderem beinhaltet die Zusatzvereinbarung eine aktualisierte Preisgleitformel, eine neue Vertragslaufzeit und die Möglichkeit ein individuelles Sanierungsprogramm zu vereinbaren.
Der Ergänzungsvertrag wird den Ratsmitgliedern als nichtöffentliche Vorlage zur Verfügung gestellt.
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat beschließt den Abschluss der Zusatzvereinbarung wie vorgelegt. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt den Vertrag mit der Westenergie AG abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 7 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
7. Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED
Im Rhythmus der Wartungszyklen können die Straßenleuchten auf LED umgerüstet werden. Die Ortsgemeinde Burg liegt im Wartungszyklus 2023. Lt. vorgelegter Berechnung betragen die Investitionskosten der Umrüstung 14.250,25 €. Diese Kosten werden in 6,24 Jahren amortisiert sein. Durch eine Umrüstung auf LED werden die Betriebskosten, also Stromverbrauchs-, die Leistungs- und die Wartungspreise, verringert. Die Verwendung von LED-Leuchten senkt zusätzlich die Co2-Emmissionen.
Im Falle einer Zustimmung zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung wird durch Westenergie ein Angebot erstellt und zugesendet.
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat beschließt die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED. Nach der Angebotsvorlage wird der Ortsbürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten ermächtigt, den Auftrag zur Umrüstung an Westenergie zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Mit 7 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
8. Instandsetzung der Wirtschaftswege
Im Zuge der Instandhaltung von Wirtschaftswegen plant die Ortsgemeinde Asphaltarbeiten im Wirtschaftsweg Richtung Sportplatz (voraussichtliche Kosten ca. 2.800 € brutto) sowie im Kreuzungsbereich In der Olk/Trift (voraussichtliche Kosten ca.16.900 €).
Im Doppelhaushalt 2022/2023 sind je Haushaltsjahr 2.500 € für allg. Reparaturen an Wegen veranschlagt.
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat beschließt die Durchführung der Reparaturarbeiten am Wirtschaftsweg Richtung Sportplatz für voraussichtlich 2.800,00 €. Die Reparaturarbeiten am Kreuzungsbereich „In der Olk/Trift“ sollen in Eigenleistung erfolgen. Die Haushaltsmittel werden überplanmäßig bereitgestellt und über eine Sonderrücklage refinanziert.
Abstimmungsergebnis:
Mit 7 Ja-Stimmen einstimmig angenommen