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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 29/2023
Flußbach - amtlich
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Niederschrift -öffentlicher Teil- über die Sitzung des Ortsgemeinderates Flußbach vom 27.06.2023

Die Mitglieder des Ortsgemeinderates Flußbach waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 20.06.2023 auf den 27.06.2023, 19:00 Uhr, zu einer Sitzung in das Bürgerhaus Flußbach, Kirchstraße 2, einberufen worden.

Zeit, Ort und Stunde der Sitzung sowie die Tagesordnung waren am 23.06.2023 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.

Ende der Sitzung: 20:40 Uhr

Anwesend:

1.

Ortsbürgermeister Hans-Josef Drees

2.

2. Ortsbeigeordnete und Ratsmitglied Carina Butzen

3.

Ratsmitglied Sascha Maas

4.

Ratsmitglied Hans-Peter Müllenbach

5.

1. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Wolfgang Scheibe

6.

Ratsmitglied Hermann-Josef Tracht

Außerdem anwesend:

1.

Schriftführerin Anna Klink

2.

Fachbereichsleiter Frank Thullen

Entschuldigt:

1.

Ratsmitglied Josef Schwind

2.

Ratsmitglied Klaus Thörner

Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.

Der Ortsgemeinderat Flußbach war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1.

Einwohnerfragestunde

2.

Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates

3.

Bildung eines Kindertagesstättenzweckverbands in der VG Traben-Trarbach;

Beschlussfassung über die Verbandsordnung

4.

Energiegemeinschaft Traben-Trarbach AöR - II. Satzungsänderung

5.

Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028

6.

Straßenbeleuchtungsvertrag;

Abschluss einer Zusatzvereinbarung

7.

Grünschnittplatz "in der Pet"

8.

Mitteilungen und Anfragen

8.1

Senke im Fußgängerweg Im Entelt

8.2

Müllablagerung an den Glas- und Altkleidercontainern

8.3

Wechsel der Trägerschaft der Kindertagesstätte

8.4

Betriebserlaubnis der Kindertagesstätte Arche Noah

8.5

Jübiläumsfeier Lüxem

8.6

Friedhof

8.7

Baumfällarbeiten

8.8

Zum Schohfelder - Anbringung eines Sackgassenschildes

8.9

Einmündung Im Entelt/Zum Schohfelder - Verkehrsspiegel

Öffentliche Sitzung

1. Einwohnerfragestunde

Herr Harry Charles Foth bekundet Interesse am Amt eines Schöffen. Die Wahl der Vorschlagsliste erfolgt in der heutigen Sitzung unter TOP 5. Er wird in die Vorschlagsliste aufgenommen

2. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates

Es werden keine Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen am 28.03.2023 erhoben.

3. Bildung eines Kindertagesstättenzweckverbands in der VG Traben-Trarbach; Beschlussfassung über die Verbandsordnung

Auf die bisherigen Beratungen wird verwiesen. Von den Trägern der Kindertagesstätten in Flußbach, Lötzbeuren und Traben-Trarbach wurden Beschlüsse zur Mitgliedschaft im Kindertagesstättenzweckverband sowie über die Verbandsordnung gefasst:

Stadtrat Traben-Trarbach am 27.03.2023,

Ortsgemeinderat Flußbach am 28.03.2023,

Ortsgemeinderat Lötzbeuren am 29.03.2023 und

Ortsgemeinderat Irmenach am 18.04.2023.

Der Ortsgemeinderat Kröv hatte einem Beitritt zum Zweckverband – betreffend die Kinder aus Kövenig, die die Kita Rappelkiste Traben-Trarbach besuchen - bisher noch nicht zugestimmt. In seiner Sitzung am 21.06.2023 hat der Ortsgemeinderat einen Beitritt zum Zweckverband zum jetzigen Zeitpunkt endgültig abgelehnt.

Daher ist eine erneute Beschlussfassung der Verbandsordnung unter Wegfall der Mitgliedschaft der Ortsgemeinde Kröv notwendig.

Da die Betriebsträgerschaft zum 01.09.2023 nach den Sommerferien zum neuen Kindergartenjahr auf den Zweckverband übergehen soll, ist die zeitnahe Bildung des Zweckverbands dringend geboten.

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat bestätigt seinen bisherigen Beschluss über die Bildung eines Kindertagesstättenzweckverbandes in der VG Traben-Trarbach.

Gleichzeitig beschließt der Ortsgemeinderat die Verbandsordnung in der in der Anlage beigefügten Form.

Abstimmungsergebnis:

Mit 6 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

4. Energiegemeinschaft Traben-Trarbach AöR - II. Satzungsänderung

Die Energiegemeinschaft Traben-Trarbach AöR, soll weitere Aufgaben erfüllen. Die neuen Aufgaben stehen im Zusammenhang mit dem Ausbau der Erneuerbaren Energien in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach und dem Solidarpakt welcher in diesem Rahmen begründet werden soll. Des Weiteren ist die Aufnahme von weiteren Kommunen aus der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach vorgesehen. Hierzu ist eine Satzungsänderung erforderlich. Verwaltungsseitig wurden in Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich diverse Punkte klarer definiert und abgestimmt. § 2 Abs (6) befindet sich aktuell noch in der Abstimmung mit der Kreisverwaltung und der ADD bzgl. seiner Zulässigkeit. Entsprechende Beschlüsse sollten dies berücksichtigen. In der vorgelegten Anlage befinden sich die Änderungen zur zweiten Satzungsänderung der EG TT AöR.

Beschlussfassung:
  1. Der Gemeinderat stimmt der Aufnahme weiterer Träger in die EG TT AöR zu

  2. Der Gemeinderat stimmt der Erhöhung des Stammkapitals der EG TT AöR, im Zusammenhang mit der Aufnahme neuer Träger zu.

  3. Der Gemeinderat stimmt den im Sachverhalt dargestellten Änderungen, im Rahmen der II. Satzungsänderung der EG TT AöR zu.

  4. Die Zustimmung zur Änderung bezüglich § 2 Abs (6) gilt nicht sofern dieser nach Auffassung der Aufsichtsbehörden als unzulässig darstellt.,

Abstimmungsergebnis:

Mit 6 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

5. Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028

In diesem Jahr sind durch die Gemeinden wieder die Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 vorzuschlagen und zu wählen. Die Aufstellung erfolgt durch die Gemeinden jeweils bis zum 30.06.2023.

Gemäß den gesetzlichen Vorschriften und der hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften wurde die Zahl der vorzuschlagenden Haupt- und Hilfsschöffen in Anlehnung an die Einwohnerzahl der Gemeinden (Stand: 30.06.2022) festgelegt.

Die Anzahl der Personen auf der Vorschlagsliste der Ortsgemeinde Flußbach beträgt 1.

Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Sie muss Geburtsnamen, Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift und Beruf der vorgeschlagenen Person enthalten (§ 36 Abs. 2, § 77 GVG).

Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Es kann nur von Deutschen versehen werden (§ 31 GVG).

Bei der Aufstellung der Vorschlagsliste sind die o. a. gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere über die Ausschließungsgründe für Personen, die nicht in die Vorschlagsliste aufzunehmen sind bzw. die eine Berufung zum Amt eines Schöffen ablehnen können, zu beachten.

In die Vorschlagsliste sind nicht aufzunehmen

a)

Personen, die gemäß § 32 GVG unfähig zu dem Amt eines Schöffen sind. Dies sind Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind sowie Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.

b)

Personen, die gemäß § 33 GVG aus persönlichen Gründen nicht zu dem Amt eines Schöffen berufen werden sollen. Dies sind Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben würden, Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode (01.01.2024) vollenden würden, Personen, die aus gesundheitlichen Gründen oder mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache zu dem Amt nicht geeignet sind, Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.

c)

Personen, die gemäß § 34 GVG aus beruflichen Gründen nicht zu dem Amt eines Schöffen berufen werden sollen. Dies sind u. a.

  • die Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung, Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand versetzt werden können,

  • Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft,

  • Notare und Rechtsanwälte,

  • Gerichtliche Vollstreckungsbeamte,

  • Polizeivollzugsbeamte,

  • Bedienstete des Strafvollzuges sowie hauptamtliche Bewährungs- oder Gerichtshelfer,

  • Religionsdiener und Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind,

  • Personen, die als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege in zwei aufeinander folgenden Amtsperioden tätig gewesen sind, von denen die letzte Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagslisten noch andauert.

d)

Personen, die die Berufung zum Amt eines Schöffen ablehnen dürfen (§§ 35, 77 GVG), können in die Vorschlagsliste aufgenommen werden. Die Berufung zum Amt eines Schöffen dürfen ablehnen

  • Mitglieder des Bundestages, des Bundesrates, des Europäischen Parlaments, eines Landtages oder einer zweiten Kammer,

  • Personen, die in der vorhergehenden Amtsperiode die Verpflichtung eines ehrenamtlichen Richters in der Strafrechtspflege an 40 Tagen erfüllt haben, sowie Personen, die bereits als ehrenamtliche Richter tätig sind,

  • Ärzte, Zahnärzte, Krankenschwestern, Kinderkrankenschwestern, Krankenpfleger und Hebammen,

  • Apothekenleiter, die keinen weiteren Apotheker beschäftigen,

  • Personen, die glaubhaft machen, dass ihnen die unmittelbare persönliche Fürsorge für ihre Familien die Ausübung des Amtes in besonderem Maße erschwert,

  • Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Ende der Amtsperiode vollendet haben würden,

  • Personen, die glaubhaft machen, dass die Ausübung des Amtes für sie oder einen Dritten wegen Gefährdung oder erheblicher Beeinträchtigung einer ausreichenden wirtschaftlichen Lebensgrundlage eine besondere Härte bedeutet.

Die Gemeinden haben bei der Aufstellung der Vorschlagsliste sorgfältig zu prüfen, ob die vorgeschlagenen Personen für das Amt eines Schöffen geeignet sind. Sie geben den Personen, die für eine Aufnahme in die Vorschlagsliste in Betracht kommen, zuvor Gelegenheit, sich zu ihrer Benennung zu äußern.

Die Gemeinden können sich diese Aufgabe erleichtern, indem sie die Stellen, die ihnen Personen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste (§ 36 GVG) namhaft machen, anhalten, diese vorher zu befragen, ob Hinderungsgründe nach §§ 33, 34 GVG bestehen oder ob sie trotz des Vorliegens von Ablehnungsgründe nach § 35 GVG bereit sind, das Amt eines Schöffen zu übernehmen. Auf diese Weise können ungeeignete Personen von vornherein ausgeschieden und vorhandene Ablehnungsgründe rechtzeitig festgestellt werden. Darüber hinaus sind die Gemeinden dann auch in der Lage, von der Benennung solcher Personen abzusehen, die zwar keinen der in § 35 GVG genannten Ablehnungsgründe geltend machen können, deren Benennung zum Schöffenamt aber aus sonstigen triftigen Gründen, insbesondere wegen einer Kollision ihrer richterlichen Pflicht mit ihren übrigen Pflichten, untunlich erscheint.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch – wegen der mitunter langen und fordernden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung.

Da es entscheidend darauf ankommt, für das Amt eines Schöffen Personen zu gewinnen, die für diese Tätigkeit ein besonderes Interesse haben, sollen Personen, die sich bewerben, bei Eignung nach Möglichkeit berücksichtigt werden.

Für die Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch der Hälfte der Mitglieder des Gemeinderates (Ortsgemeinderates) erforderlich. Die jeweiligen Regelungen zur Beschlussfassung der Gemeindevertretung bleiben unberührt (§ 36 Abs. 1 Satz 2, 77 GVG). Bei der Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste handelt es sich um eine Wahl im Sinne von § 40 Gemeindeordnung mit den weiteren Folgen, dass bei dieser Entscheidung des Gemeinderates das Stimmrecht des Vorsitzenden, der nicht gewähltes Ratsmitglied ist, ruht (§ 36 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Gemeindeordnung) und Ausschließungsgründe keine Anwendung finden (§ 22 Abs. 2 Gemeindeordnung) sowie, dass der Gemeinderat gemäß § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 Gemeindeordnung mit der Mehrheit der anwesenden Ratsmitglieder beschließen kann, die Wahl im Wege der offenen Abstimmung durchzuführen.

Bisher haben folgende Personen ihr Interesse an dem Schöffenamt gegenüber der Verwaltung bekundet (in alphabetischer Reihenfolge):

Herr Roman Adalbert Barth, geb. 23.06.1964, wohnhaft in 54516 Flußbach, Zum Schohfelder 10, Koch

Herr Harry Charles Foth, geb. 04.01.1959, wohnhaft in 54516 Flußbach, Im Brühl 1, Rentner

Frau Annegret Sausen, geb. 04.12.1958, wohnhaft in 54516 Flußbach, In den Zeinen 14, Rentnerin

Beschlussfassung:

Der Gemeinderat beschließt die Wahl in geheimer Wahl durchzuführen, das Ratsmitglied Herr Hans-Peter Müllenbach wird zum Wahlhelfer ernannt.

Abstimmungsergebnis:

Mit 5 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht. Ortsbürgermeister Drees hat an der Wahl nicht teilgenommen.

Die Wahl ergibt 5 abgegebene Stimmen, wobei auf Herrn Foth 4 Stimmen und auf Frau Sausen 1 Stimme entfallen.

Damit wird Herr Foth mehrheitlich auf die Vorschlagsliste der Ortsgemeinde Flußbach für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 gewählt.

6. Straßenbeleuchtungsvertrag;

Abschluss einer Zusatzvereinbarung

Der Vertrag zur Straßen- und Außenbeleuchtung (Licht & Service) der Ortsgemeinde Flußbach wurde 2017 mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2025 mit der Westenergie AG (damals innogy) geschlossen. Dieser beinhaltet unter anderem die Grundleistungen, wie den Betrieb, die Instandhaltung, die Planung und Errichtung und die Erneuerung von Leuchtstellen. Nun soll eine Zusatzvereinbarung zu dem bestehenden Vertrag geschlossen werden, welche zur Aktualisierung einzelner Leistungs- und Abrechnungsparameter dient. Unter anderem beinhaltet die Zusatzvereinbarung eine aktualisierte Preisgleitformel, eine neue Vertragslaufzeit und die Möglichkeit ein individuelles Sanierungsprogramm zu vereinbaren.

Der Ergänzungsvertrag wird den Ratsmitgliedern als nichtöffentliche Vorlage zur Verfügung gestellt.

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat beschließt den Abschluss der Zusatzvereinbarung wie vorgelegt. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt den Vertrag mit der Westenergie AG abzuschließen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 6 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

7. Grünschnittplatz "In der Pet"

Der bislang von der Ortsgemeinde Flußbach betriebene Grünschnittplatz „In der Pet“ wurde aufgrund von geänderten gesetzlichen Vorgaben geschlossen. Die Befugnisse einen Grünschnittplatz zu betreiben liegen mittlerweile allein beim Zweckverband ART. Auf Anordnung der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich wurde der Platz dementsprechend gesperrt, sodass kein Grüngut mehr abgeladen werden darf. Übereinstimmende Verbotsschilder sind aufgestellt.

Der Platz soll künftig wieder als Holzlagerplatz für die Ortsgemeinde genutzt werden. Davor muß der abgelagerte Grünschnitt fachgerecht entsorgt und zu einer Deponie gebracht werden. Zudem muss die Fläche abgetragen, planiert und Boden aufgebracht werden um die ursprünglichen Verhältnisse wiederherzustellen

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat Flußbach ermächtigt den Ortsbürgermeister den Auftrag zur Räumung und Planierung des ehemaligen Grünschnittplatzes an eine Fachfirma zu erteilen.

Den außerplanmäßigen Ausgaben wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:

Mit 6 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

8. Mitteilungen und Anfragen
8.1. Senke im Fußgängerweg Im Entelt

Laut Mitteilung eines Anwohners befindet sich im Fußgängerweg der Straße Im Entelt eine Senke.

8.2. Müllablagerung an den Glas- und Altkleidercontainern

Seit einiger Zeit wird im Bereich der Glas- und Altkleidercontainer wiederholt illegal Müll entsorgt. Das Gebiet der Glas- und Altkleidercontainer soll künftig häufiger auf nicht sachgemäß entsorgten Müll kontrolliert werden. Illegale Mischmüllentsorgung wird zur Anzeige gebracht.

8.3. Kindertagesstättenzweckverband – Personal-Info

Durch die Bildung des Kindertagesstättenzweckverbands in der VG Traben-Trarbach geht die Betriebsträgerschaft der Kindertagesstätte von der Ortsgemeinde Flußbach auf den Zweckverband über. Geplant ist die Umsetzung zum 01.09.2023. Eine entsprechende Informationsveranstaltung für das Personal und die beteiligten Ortsgemeinden wird zeitnah vor der Übergabe stattfinden.

8.4. Betriebserlaubnis der Kindertagesstätte Arche Noah

Durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung wurde die Betriebserlaubnis für die gemeindeeigene Kindertagesstätte Arche Noah verlängert. Eine Begehung der Räumlichkeiten mit Vertretern vom Landesjugendamt und Kreisjugendamt ist für August geplant. Diese dient der weiteren Vorgehensweise zur Alternativplanung der Erweiterung im Bezug auf die Küchennutzung nach Vorschrift für eine ganztags geöffnete Kindertagesstätte.

8.5. Jubiläumsfeier Lüxem

In der Nachbargemeinde Lüxem finden vom 14.-16.07.2023 die Feierlichkeiten zur 1000-Jahr Feier statt. Die Gemeinde wird mit Vertretern der Ortsgemeinde und Vertretern der ortsansässigen Vereine am Festakt am 16.07.2023 sowie am Festzug durch Lüxem teilnehmen.

8.6. Friedhof

Es mehren sich die Beschwerden über den ungepflegten Zustand auf dem Friedhof. Da die Gemeinde zurzeit keinen Gemeindearbeiter beschäftigt, muss bald eine Lösung gefunden werden damit der Friedhof wieder gepflegt wird.

8.7. Baumfällarbeiten

Der Landesbetrieb Mobilität Trier hat abgestorbene und umsturzgefährdete Bäume im Verlauf der K23, Flur 10 Nr. 127 der Ortsgemeinde, beanstandet. Durch sägeberechtigte Bürger werden die Bäume in naher Zukunft gefällt.

8.8. Zum Schohfelder - Anbringung eines Sackgassenschildes

Durch Anwohner wurde angefragt, ob an der Einfahrt zur Straße Zum Schohfelder ein Sackgassenschild angebracht werden kann. Vermehrt wird die Straße von PKW aber auch von LKW versehentlich befahren, welche dann im Wendehammer drehen müssen. Die Verwaltung wird gebeten die Anbringung eines Sackgassenschildes zu prüfen.

8.9. Einmündung Im Entelt/Zum Schohfelder - Verkehrsspiegel

Durch Anwohner wurde angefragt, ob gegenüber der Einmündung Im Entelt/Zum Schohfelder ein Verkehrsspiegel angebracht werden kann. Wenn man aus der Straße Zum Schohfelder in die Straße Im Entelt abbiegen möchte, muss bis weit in die Kreuzung reingefahren werden um andere Verkehrsteilnehmer zu sehen.

Die Verwaltung wird gebeten die Anbringung eines Verkehrsspiegels zu prüfen.