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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 29/2025
Hontheim - amtlich
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Niederschrift -öffentlicher Teil- über die Sitzung des Ortsgemeinderates Hontheim vom 05.06.2025

Die Mitglieder des Ortsgemeinderates Hontheim waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 27.05.2025 auf den 05.06.2025, 19:00 Uhr, zu einer Sitzung in den Besprechungsraum der Kindertagesstätte Hontheim, Schulstraße 16, einberufen worden.

Zeit, Ort und Stunde der Sitzung waren am 30.05.2025 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.

Die Tagesordnung war auf der Homepage der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach www.vgtt.de unter Ratsinfosystem sowie unter dem Link: https://vgtt.gremien.info/ einzusehen.

Ende der Sitzung: 20:30 Uhr

Anwesend:

Ortsbürgermeisterin Ilona Lauxen

Ratsmitglied Karl Ant

2. Ortsbeigeordnete und Ratsmitglied Kerstin Böhl

Ratsmitglied Larissa Diedrich

Ortsvorsteher und Ratsmitglied Ferdinand Dimmig

Ratsmitglied Johannes Kampka

1. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Hans-Dieter Millen

Ratsmitglied Jessica Sartoris

Ratsmitglied Uwe Schommer

Ratsmitglied Reinhold Zeyen

Außerdem anwesend:

Ortsvorsteherin Silke Simon

Bürgermeister Marcus Heintel

Schriftführer Tim Gräfen

Entschuldigt:

Ortsvorsteherin und Ratsmitglied Sabine Gellner

Ratsmitglied Patrick Scheid

Ratsmitglied Tobias Scheid

Die Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.

Der Ortsgemeinderat Hontheim war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1.

Einwohnerfragestunde

2.

Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates

3.

Regionales Zukunftsprogramm des Landes Rheinland-Pfalz;

Beteiligung der Ortsgemeinden/Stadt durch die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

4.

Spendenannahme

5.

Baugebiet Auf'm Spiess;

Erschließungsanlagen - Ausbauprogramm

6.

Mietwohngebäude Schulstraße 18;

-Erneuerung der Heizungsanlage

7.

Kindertagesstätte Hontheim;

-Austausch 2-flügelige Sicherheits-Toranlage

hier: Auftragsvergabe

8.

Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme an der Bündelausschreibung Strom zum Lieferbeginn ab 01.01.2026

9.

Baumaßnahmen Kita Hontheim

Vergabeermächtigung

10.

Mitteilungen und Anfragen

Öffentliche Sitzung

1. Einwohnerfragestunde

Keine Einwohner anwesend.

2. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates

Gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates Hontheim gab es keine Einwendungen.

3. Regionales Zukunftsprogramm des Landes Rheinland-Pfalz;

Beteiligung der Ortsgemeinden/Stadt durch die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

Zielsetzungen des Gesetzes ist die Angleichung der Lebensverhältnisse von Bürgerinnen und Bürgern durch die Reduzierung von Strukturschwächen. Das Land stellt für einmalig 197 Mio. € zur Verfügung um Maßnahmen zu finanzieren, um Strukturdefizite abzubauen oder deren Folgen abzuschwächen.

Basierend auf einer Auswertung des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz wurden 25 Faktoren aus den Bereichen Infrastruktur, Soziales, Demografie und Ökonomie betrachtet um die landesweiten Strukturstärken und -schwächen zu bewerten. Die Verbandsgemeinde erhält nach der genannten Auswertung eine Zuwendung um die Strukturschwächen abzubauen bzw. abzuschwächen. Die Schwächen der Verbandsgemeinde (nach statistischer Auswertung) liegen insbesondere im Bereich der Demografie, dem Sozialen und der Ökonomie.

Zielsetzung der Verbandsgemeinde sollte der Gesetzesbegründung folgend die Verbesserung der Demografie und Ökonomie in der Verbandsgemeinde durch Schaffung von qualifizierten und wohnortnahen Arbeitsplätzen sein. Des Weiteren sollten die Mittel für Investitionen, die eine Verbesserung der digitalen Kommunalverwaltung und Maßnahmen der Informations- und Cybersicherheit dienen, ebenfalls Verwendung finden können. Dabei soll auch eine weitere Anbindung von Außenstellen und Ortsgemeinden/Stadt Berücksichtigung finden.

Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf entfallen auf der Grundlage von 17.505 Einwohnern auf die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach 2.799.289,21 €.

Diese Mittel sind in verschiedenen Kapiteln zu verwenden. Das Programm weist folgende Kapitel aus in mit folgenden Anteilen Verwendung finden müssen:

1.

Kapitel I – Maßnahmen zur Stärkung der innerörtlichen Entwicklung und Nutzung von Flächenpotenzialen (mind. 40 % bis max. 55 %)

2.

Kapitel II – Klimaschutz- Klimaresilienz- und sonstige strukturelle Maßnahmen (mind. 15 % bis max 30 %)

3.

Kapitel III Wirtschafts-, agrar- und verkehrsstrukturelle Maßnahmen (mind. 15 %bis max. 30 %)

Mögliche Vorhaben werden im Gesetz als Anlage aufgeführt. Zu beachten ist, dass Wirtschaftsbetriebe eine beihilferechtliche Relevanz haben und ggf. unter De-Minimis Regelungen fallen. Für die Ortsgemeinden und die Stadt ist dies grundsätzlich schwierig wegen anderweitiger Förderungen, insbesondere im forstwirtschaftlichen Bereich.

Maßnahmen, die einer grds. höheren Förderfähigkeit aus anderen Förderprogrammen unterliegen, sollten subsidär Verwendung finden.

Im Zeitraum vom 01.03.2025 bis zum 31.08.2025 hat die Verbandsgemeinde die Möglichkeit Maßnahmen nach dem LGRZN schriftlich oder elektronisch bei der Bewilligungsbehörde zu beantragen. Dabei ist eine Maßnahmenübersicht zu erstellen. Es wird davon ausgegangen, dass es sich um einen einzigen Antrag handeln wird, welcher alle Maßnahmen bündelt.

Bei Beantragung muss dargelegt werden, dass die Kapitelquoten eingehalten werden. Jedes Projekt muss einzeln dargestellt werden mit Informationen zu

Maßnahmenträger

Höhe der voraussichtlichen Gesamtkosten, davon der zuwendungsfähigen Ausgaben und der hierfür benötigten Fördermittel

Zum Anteil der nicht investiven Ausgaben einschließlich zusätzlich entstehender Ausgaben für Anmietung, Anpachtung sowie den laufenden Betrieb

Beschreibung der Maßnahmen

Zuordnung zu einem Kapitel

Ggf. erfolgende Kumulierung mit anderen Förderprogrammen

Voraussichtliche mit der Maßnahme bis zum Ablauf der Zweckbindungsfrist verbundene Einnahmen, wie bspw. regelmäßig wiederkehrende Nutzungsentgelte durch Mieten sowie Veräußerungserlöse oder Beitragszahlungen Dritter.

Die Maßnahmen müssen bis zum 31.12.2028 abgeschlossen sein. Der Bewilligungszeitraum beträgt 36 Monate ab Auszahlung.

Grundsätzlich gilt:

Der Maßnahmenbeginn vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids ist unzulässig

Als Maßnahmenbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags

Planungsleistungen bis einschließlich der Vorbereitung der Vergabe gelten nicht als Maßnahmenbeginn (außer sie sind alleiniger Zweck der Zuwendung).

Bis zum 31.12.2026 können weitere Maßnahmen beantragt werden. Hier ist jedoch weiterhin strikt auf die Einhaltung der Kapitelquoten zu achten. Im Weiteren muss hierzu der gesamte Antrag erneut überarbeitet werden. Mittelübertragungen sind nur innerhalb desselben Kapitels möglich. Die Beantragung einer neuen Maßnahme ist bei der Bewilligungsbehörde zu stellen.

Eine Weiterleitung an Ortsgemeinden ist möglich. Die Abläufe bedürfen noch einer Abstimmung mit der Bewilligungsbehörde.

Die Informationen zum LGRZN basieren auf den Drucksachen des Landtages RLP.

Der Verbandsgemeinderat hat in der Thematik am 13.03.2025 folgenden Beschluss gefasst:

a)

Die mit dem LGRZN zur Verfügung gestellten Mittel sollen nach Möglichkeit nachhaltig zur Verbesserung der Wirtschaftskraft, Schaffung von wohnortnahen Arbeitsplätzen und städtebauliche Entwicklungen sowie der Verbesserung der digitalen Kommunalverwaltung und Maßnahmen der Informations- und Cybersicherheit Verwendung finden.

b)

Den Ortsgemeinden und der Stadt werden zunächst anteilig Mittel i.H.v. 1/3 der Zuweisungssumme auf der Grundlage der Einwohnerzahlen zum 31.12.2023 – auch maßgeblich für die Zuweisungsbewilligung - zur Verwendung im eigenen Ermessen im Rahmen des Gesetzes zur Verfügung gestellt. Die Verbandsgemeinde behält sich vor, Maßnahmen der Ortsgemeinden, die den unter a) aufgeführten Zielsetzungen entsprechen ebenfalls mit eigenen „Budgetmitteln“ zu unterstützen. Hierzu erfolgt eine gesonderte Beschlussfassung des VG-Rates.

Nicht von einzelnen Ortsgemeinden/Stadt in Anspruch genommene Mittel werden durch die Verbandsgemeinde entsprechend den Zielsetzungen zu a) verwendet. Der Verbandsgemeinderat behält sich die finale Entscheidung über die Beantragung einzelner Projekte ausdrücklich vor, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Einhaltung der Kapitelquoten.

Je Ortsgemeinde bzw. der Stadt ist grds. 1 Projekt/Maßnahme zulässig. Sollten Konvoi-Maßnahmen möglich sein (z.B. Anschaffung von Defibrillatoren) kann hier zusätzlich teilgenommen werden. Seitens jeder Ortsgemeinde/Stadt können 3 Maßnahmen incl. einer Priorisierung angemeldet werden.

c)

Der Bürgermeister und die Verwaltung der Verbandsgemeinde werden ermächtigt, Kostenschätzungen von Maßnahmen zu beauftragen sofern es für die geplanten Maßnahmen erforderlich sein wird. Ggf. entstehende Kosten werden außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.

d)

Die Verwaltung wird mit der weiteren Erstellung der Maßnahmenliste zur Sitzung des Verbandsgemeinderates im II Quartal 2025 beauftragt.

e)

Der Bürgermeister wird im Benehmen mit den Beigeordneten dazu ermächtigt den Antrag und alle dazu erforderlichen Unterlagen zu unterzeichnen.

Ggf. erforderliche Hausmittel werden in einem Nachtragsplan bzw. in den Haushaltsplänen 2026/2027 bereitgestellt.

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat schlägt folgende Fördermaßnahmen (incl. Kosten) und Priorisierung für das Förderprogramm vor:

Der Platz an der Bürgerhalle soll befestigt werden, damit dieser in Zukunft vielseitig genutzt und im Rahmen des Förderprogramms ausgebaut werden kann. Die Gesamtkosten hierfür betragen ca. 140.000,00€, wovon 46.666,66€ als Anschubfinanzierung durch die Förderung gedeckt sind.

Zusätzlich sollen für die Ortsteile Wispelt und Bonsbeuern jeweils ein Defibrillator beschafft werden. Die Finanzierung dieser Maßnahme soll von der VG erfolgen und wird dort mit aufgenommen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 10 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

4. Spendenannahme

Der Ortsgemeinde Hontheim wurde folgende Spende angeboten:

Die Gemeinde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Abs. 1 GemO Spenden u.ä. Zuwendungen annehmen. Über die Annahme der Spenden entscheidet der Gemeinderat, wobei diese unverzüglich der Aufsichtsbehörde zu melden sind.

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat beschließt die Annahme der o.g. Spende/n.

Abstimmungsergebnis:

Mit 10 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

5. Baugebiet Auf'm Spiess;

Erschließungsanlagen - Ausbauprogramm

Mit Beschluss vom 30.11.2022 (TOP 4) hat der Gemeinderat das technische Bauprogramm für die Herstellung der Erschließungsanlagen im Baugebiet „Auf’m Spiess“ festgelegt. Im Zuge der Bauausführung haben sich Notwendigkeiten ergeben, die zu Änderungen führen.

Beschlussfassung:

Der Gemeinderat beschließt die nachfolgenden Änderungen zum bisherigen Bauprogramm:

1.

Fußweg (Parz. 69, Anschluss an „Schulstr.“)

Plangemäß ist eine Ausbaubreite von 3 m festgesetzt. Der Verbindungsfußweg wird nunmehr in einer Breite von 2 m mittig der Parzelle hergestellt. Dies vor dem Hintergrund ansonsten erforderlicher Rodungen am angrenzenden Privatgrundstück. Die dort vorhandene Bepflanzung kann somit erhalten bleiben.

2.

Wirtschaftsweg (Parz. 76)

Hier war ursprünglich ein unterirdischer Löschwasserbehälter geplant. Durch Umbau des Pumpwerks in Hontheim kann der Löschwasserbedarf jetzt jedoch aus dem Wasserleitungsnetz sichergestellt werden. Der Bau des Löschwasserbehälters entfällt. Durch einen zwischenzeitlich getätigten Grundstückskauf kann in Fortführung auf der Parz. 14/2 der Anschluss des Wirtschaftsweges im Bereich Pappelallee hergestellt werden. Die Ausführung erfolgt mit einer Asphalttragdeckschicht. Gemäß Angebot der bauausführenden Firma werden diese zusätzlichen Arbeiten für 10.731,42 € angeboten. Es handelt sich um nichtbeitragsfähigen Aufwand. Die Kosten sind von der Gemeinde zu tragen. Die Refinanzierung erfolgt aus Mitteln der Jagdpachtrücklage (Wirtschaftswegeausbau). Ortsbürgermeisterin Ilona Lauxen wird ermächtigt den Auftrag zu vergeben.

3.

Straßenabläufe

Zur Optimierung der bisherigen Planung, insbesondere vor dem Hintergrund zunehmender Starkregenereignisse, werden weitere 5 Straßenabläufe hergestellt.

Abstimmungsergebnis:

Mit 10 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

6. Mietwohngebäude Schulstraße 18;

-Erneuerung der Heizungsanlage

Auf die bisherigen Beratungen und Beschlussfassungen, zuletzt in der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 26.09.2024 (TOP 6), wird hingewiesen.

Die Ölzentralheizung im Mietwohngebäude ist aus dem Jahr 1974. Bei den turnusgemäßen Wartungsarbeiten wurde ein Riss im Heizkessel festgestellt. Die Anlage kann mängelfrei nicht mehr betrieben werden. Durch den zuständigen Schornsteinfeger wurde im Rahmen der Messungen darauf hingewiesen, dass die Heizungsanlage im Gesamten in naher Zukunft das Ende der Betriebszeit erreicht hat und ausgetauscht werden muss. Durch den kaputten Heizkessel droht ein jederzeitiger Totalausfall. Die anfallenden Reparatur- und die laufenden Wartungskosten sind mittlerweile unwirtschaftlich. Auch die künftige CO2-Bepreisung des fossilen Betriebsstoff Öl wird zu spürbaren Kostensteigerungen führen. Bereits im Rahmen der o.a. Beratungen wurden Alternativen geprüft.

Im Hinblick auf die Erreichung der Ziele der Klimaschutzpolitik und die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes ist insbesondere der Gebäudesektor verpflichtet klimafreundliche Energien beim Heizungstausch zu berücksichtigen. Das Gebäudeenergiegesetz und die EU-Gebäuderichtlinie fordern, dass neue Heizungen zu 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.

Eine Pelletheizung scheidet aus, da die erforderlichen Anlagenteile nicht in die Räumlichkeiten im Keller passen. Der Bau eines externen Technikraumes samt Pelletlager unwirtschaftlich ist.

In den Fokus rückt damit der Einbau einer Wärmepumpenanlage. Diese Möglichkeit wird nach Rücksprache mit Fachfirmen als umsetzbar angesehen. Eine solche Anlage (Kaskadenwärmepumpe (Luft/Wasser)) wurde im Zuge der Prüfung im letzten Jahr für rd. 50.000 € (netto) angeboten. Dazu kommen noch Kosten für den Austausch der Heizkörperventile samt hydraulischen Abgleich (= 2.000 € (netto)) und die Demontage und Entsorgung der vorhandenen Öltanks (= 4.000 € (netto)). Sowie Kosten für die Erneuerung der elektrischen Zuleitung der Wärmepumpenanlage und die Installation eines Wärmestromtarifzählers.

Auf der Grundlage der Beschlussfassung im vergangenen Jahr sind im Haushaltsplan 2025 = 27.500 € veranschlagt. Im Haushaltsjahr 2025 ist zur Sicherstellung der Finanzierung von Investitionsmaßnahmen eine Kreditaufnahme von 847.300 € genehmigt (hier insbesondere Erschließung des Baugebietes Auf’m Spiess). Die überplanmäßigen Ausgaben können durch Umwidmung im Zuge der Gesamtfinanzierung sichergestellt werden.

Für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung beträgt die Förderung für Kommunen bis zu 35% der förderfähigen Kosten (KFW Zuschussprogramm Nr. 422).

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat beschließt:

1.

Den Beschluss vom 26.9.2024 (TOP 6) zum Einbau einer Ölbrennwertanlage samt Erneuerung der Öltankanlage aufzuheben.

2.

Die Erneuerung der Heizungsanlage mit einer Wärmepumpenanlage.

3.

Ortsbürgermeisterin Ilona Lauxen wird bei entsprechenden Fachfirmen Vergleichsangebote (mind. 3 Anfragen) einholen.

4.

Der Ortsgemeinderat beschließt die überplanmäßige Ausgabe sowie die Unabweisbarkeit. Das Vorliegen des Ausnahmetatbestandes gem. Ziff. 4.1.3. zu § 103 GemO wird festgestellt, da bei Ausfall der Heizungsanlage die Unbewohnbarkeit des Miethauses droht, verbunden mit entsprechenden Schadenersatzforderungen der Mieter.

5.

Ortsbürgermeisterin Ilona Lauxen wird ermächtigt, im Benehmen mit den Beigeordneten, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

6.

Die Verbandsgemeindeverwaltung wird für die Ortsgemeinde die Heizungsförderung beantragen und das Förderverfahren führen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 10 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

7. Kindertagesstätte Hontheim;

-Austausch 2-flügelige Sicherheits-Toranlage

hier: Auftragsvergabe

Die vorhandene 2-flügelige Sicherheits-Toranlage am Außengelände der Kindertagstätte muss altersbedingt erneuert werden. Die funktionsuntüchtige Toranlage ist nur noch schwer und zeitweise nicht bedienbar bzw. verschließbar. Die Kinder der Kindertagestätte können das Außengelände daher derzeit aus Sicherheitsgründen nur eingeschränkt nutzen. Die Toranlage kann nicht repariert werden. Der Austausch ist daher erforderlich und unabweisbar, damit eine funktionsfähige Toranlage vorgehalten wird und der Abschluss zum öffentlichen Verkehrsraum gewährleistet ist.

Der Ortsgemeinde liegt ein Angebot mit einer Bruttosumme in Höhe von 3.357,39 €, für den Austausch der Toranlage, vor. Lt. Verbandsgemeindeverwaltung handelt es sich dabei um ein marktübliches Preisniveau. Im Haushalt 2025 stehen Mittel zur Verfügung.

Beschlussfassung:

Der Gemeinderat beschließt den erforderlichen Austausch der Toranlage in der Kindertagesstätte ausführen zu lassen.

Die Ortsbürgermeisterin wird ermächtigt den Auftrag für den Austausch der Toranlage an die Firma Steffes Zaunanlagen aus Mückeln zum Angebotspreis von 3.357,39 € zu vergeben.

Abstimmungsergebnis:

Mit 10 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

8. Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme an der Bündelausschreibung Strom zum Lieferbeginn ab 01.01.2026

In der vorangegangenen Ausschreibungsperiode (2023 bis 2025) erfolgte die Ausschreibung der Strombeschaffung über die Kommunalberatung des Gemeinde- und Städtebundes. Damals wurden für eine Vielzahl von Losen keine Angebote abgegeben. In Nachverhandlungen konnten nur noch relativ unvorteilhafte (teure) Ergebnisse realisiert werden. Daher verständigten sich die Verbandsgemeinden Bernkastel-Kues, Thalfang, Traben-Trarbach und Wittlich-Land, die Einheitsgemeinde Morbach, die Stadt Wittlich und der Zweckverband Wasserversorgung Eifel-Mosel die Ausschreibung des Strombezugs selbst zu organisieren.

Mit der administrativen Durchführung der Ausschreibung wurde das Rechtsanwaltsbüro Webeler aus Koblenz beauftragt, dass im Bereich derartiger Ausschreibungen eine hohe Expertise vorweisen kann. Wie bereits in der Vergangenheit praktiziert, werden die Kosten für die Bündelausschreibung durch die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach übernommen.

Der ausgeschriebene Zeitraum bezieht sich auf die Jahre 2026 und 2027 mit einer einmaligen Option für eine Verlängerung (mit beidseitigem Kündigungsrecht) um ein weiteres Jahr (2028).

Es können Normalstrom und/oder Ökostrom gewählt werden.

Die Beschaffung erfolgt über eine strukturierte Beschaffung. Das ist das bisherige Beschaffungsmodell. Der Lieferpreis wird aus dem Angebotspreis und der tatsächlichen Marktentwicklung über längere Zeiträume im Vorjahr ermittelt. Dazu werden die Börsenpreise an vier (für 2026) bzw. 12 (für 2027 und bei Ziehung der Verlängerungsoption für 2028) vorher festgelegten Stichtagen ermittelt. Dies dient einer weiteren Risikominimierung, um die Preisbildung nicht von nur wenigen Stichtagen in einem möglicherweise ungünstigen Marktumfeld preisbestimmend für ein ganzes Lieferjahr werden zu lassen.

Der Korridor für die Mehr- und Mindermengenregelung liegt bei ± 20% (80/120).

Der Lieferpreis für das ganze Kalenderjahr steht im Dezember des Vorjahres fest.

Die Beschaffung erfolgt als europaweite Ausschreibung. Das Verfahren hat zum Ziel, ein wirtschaftliches Angebot (keine Losbildung, folglich nur 1 Auftragnehmer) für folgende Stromteilmengen zu erhalten:

-

SLP-Zähler (Standard-Lastprofil; einmalige Abrechnung pro Jahr)

als Normalstrom

und als Ökostrom

-

RLM-Zähler (Registrierende Leistungsmessung; monatliche Abrechnung)

als Normalstrom

und als Ökostrom

-

Straßenbeleuchtung

als Normalstrom

und als Ökostrom

Die Verbandsgemeinde(-verwaltung) führt das Vergabeverfahren namens und im Auftrag der teilnehmenden Kommunen durch. Sie erteilt für die Teilnehmer den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot. Für jeden einzelnen Teilnehmer kommt mit Zuschlagserteilung der ausgeschriebene Stromliefervertrag mit dem erfolgreichen Bieter zustande. Die Stromlieferung wird zuzüglich Netznutzung (all-inclusive) ausgeschrieben. Die Energielieferpreise sind dagegen für jedes der beiden Lieferjahre durch die Bieter fest anzubieten. Durch die Trennung von Netznutzungsentgelten und Energielieferpreisen wird insbesondere gewährleistet, dass sich der Strompreis individuell für jede Kommune entsprechend der Benutzungsstruktur bildet.

Beschlussfassung:

1.

Die Ortsgemeinde überträgt gemäß § 67 Abs. 5 GemO sämtliche Aufgaben im Zusammenhang mit der Beschaffung elektrischer Energie auf die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach. Dies gilt insbesondere für die Durchführung der Ausschreibung der Stromlieferung ab 01.01.2026, die Zuschlagserteilung und den Abschluss eines Stromliefervertrages pro Ortsgemeinde/Stadt.

2.

Der Gemeinderat nimmt die Ausschreibungskonzeption zur Kenntnis.

3.

Die Ortsgemeinde verpflichtet sich, das Ergebnis der Ausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.

4.

Die Ausschreibung soll für die Ortsgemeinde nach den folgenden Maßgaben erfolgen:

Qualifizierung des zu beschaffenden Stroms

SLP

Normalstrom

(Keine Anforderungen an die Erzeugungsart; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis)

× Ökostrom

(Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis)

RLM (nur sofern auch RLM-Zähler bei Gemeinden installiert)

Normalstrom

(Keine Anforderungen an die Erzeugungsart; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis)

× Ökostrom

(Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis)

Straßenbeleuchtung

Normalstrom

(Keine Anforderungen an die Erzeugungsart; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis)

× Ökostrom

(Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis)

Abstimmungsergebnis:

Mit 10 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

9. Baumaßnahmen Kita Hontheim

Vergabeermächtigung

Die Vergabe der Baumaßnahmen für die Kita Hontheim ist mittels Eilentscheidung erfolgt, da zur Einhaltung des Bewilligungszeitraums des Fördermittelgebers ein kurzfristiger Baubeginn in der zweiten Maihälfte erforderlich war.

10. Mitteilungen und Anfragen

1.

Soll in dem Badezimmer der Kita eine automatische Spülanlage installiert werden?

-

Tendenziell soll keine Spülanlage installiert werden. Einzelheiten sind aber noch zu klären.

2.

Wie ist der Sachstand für die Installation einer Schließanlage für die Liegenschaften der Ortsgemeinde Hontheim?

-

Die Firma Jeske Heckelmann legt bis Ende des Monats ein Angebot vor.

Zwei weitere Unternehmen wurden angefragt, haben aber bisher keine Rückantwort gegeben.