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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 29/2025
Irmenach - amtlich
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Aufruf zum Rückschnitt

Liebe Irmenacher und Beurener,

bitte schneiden Sie Hecken, Sträucher und Bäume auf Ihren Grundstücken, die in öffentliche Wege, Straßen oder Plätze hineinragen, rechtzeitig zurück. So tragen Sie dazu bei, dass Gehwege, Straßenlaternen und Verkehrsschilder sichtbar und sicher nutzbar bleiben – für Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer gleichermaßen.

Betroffene Eigentümer von Grundstücken bitte ich hiermit umgehend unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften zum Vogelschutz und zum Schutz anderer Tierarten, tätig zu werden.

Bitte beachten Sie:

Rückschnitte dürfen nicht während der Hauptbrutzeit (1. März bis 30. September) radikal erfolgen

Leichte Formschnitte oder Rückschnitte zur Verkehrssicherung sind erlaubt

Vielen Dank für Ihre Mithilfe für ein sicheres und schönes Irmenach-Beuren!

Mit freundlichen Grüßen,
Christian Wedertz
(Ortsbürgermeister)