Die Mitglieder des Ortsgemeinderates Kinderbeuern waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 23.06.2026 auf den 30.06.2026, 18:00 Uhr, zu einer Sitzung in das Bürgerhaus Kinderbeuern, Dorfstraße 17, einberufen worden.
Zeit, Ort und Stunde der Sitzung wurden am 26.06.2026 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.
Die Tagesordnung war auf der Homepage der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach www.vgtt.de unter Ratsinfosystem sowie unter dem Link: https://vgtt.gremien.info/ einzusehen.
Ende der Sitzung: 19:25 Uhr
Anwesend:
Ortsbürgermeister Rainer Schwind
Ratsmitglied Christian Becker
Ratsmitglied Stefan Ehlen
2. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Heiko Engel
Ratsmitglied Thomas Hamm
Ratsmitglied René Kaufmann ab TOP 5 öffentliche Sitzung (18.45 Uhr)
Ratsmitglied Axel Miesen
Ratsmitglied Kerstin Mittal
Ratsmitglied Markus Mittal
Ratsmitglied Winfried Morgen
Ratsmitglied Christian Müllers
Ratsmitglied Volker Müllers
Ratsmitglied Rene Simon
Außerdem anwesend:
Bürgermeister Marcus Heintel
Ortsbürgermeister Wolfgang Scheibe, Ortsgemeinde Flußbach
Ortsbürgermeister Thomas Barth, Ortsgemeinde Lötzbeuren
2. Stadtbeigeordneter Hans-Joachim Weinmann, Stadt Traben-Trarbach
Sozialpädagogische Fachkraft KITA-Zweckverband Larissa Diedrich
Schriftführer Fachbereichsleiter Frank Koch
Entschuldigt:
Ratsmitglied Leo Bauer
Ratsmitglied Eva Christ
Ratsmitglied Christian Lenard
Ratsmitglied Susanne Müllers
Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.
Änderungswünsche zur Tagesordnung ergeben sich nicht.
Der Ortsgemeinderat Kinderbeuern war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
| 1. | Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes |
| 2. | Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates |
| 3. | Kindertagesstätte "Zauberwald" Kinderbeuern; a) Beitritt der Ortsgemeinde Kinderbeuern zum Kindertagesstättenzweckverband der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach b) Übertragung der Betriebsträgerschaft auf den Kindertagesstättenzweckverband der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach |
| 4. | Kindertagesstätte "Zauberwald" Kinderbeuern Umbau und Erweiterung - Ausschreibung Planungsleistungen |
| 5. | Mitteilungen und Anfragen |
| 5.1 | Sachstand hinsichtlich der Einrichtung von Tempo-30 Geschwindigkeitsbegrenzungen in der Ortslage Kinderbeuern |
| 5.2 | Vereinfachung von Baugenehmigungsverfahren und Umsetzung des sog. "Bauturbos" in der Ortsgemeinde Kinderbeuern |
Öffentliche Sitzung
1. Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes
Herr Tim Schording hat sein Ratsmandat mit Schreiben vom 18.02.2026 niedergelegt.
Als Ersatzperson gemäß § 45 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) wurde Leo Bauer in den Ortsgemeinderat Kinderbeuern berufen.
Herr Leo Bauer hat mit Schreiben vom 29.06.2026 mitgeteilt, dass er aufgrund seines Wegzugs im September von seinem Mandat als Ratsmitglied zurücktrete. Insofern wird eine weitere Berufung entsprechend des vom Wahlausschuss festgestellten Wahlergebnisses von 2024 erforderlich.
2. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates
Gegen die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates vom 07.05.2026 werden keine Einwendungen erhoben.
3. Kindertagesstätte "Zauberwald" Kinderbeuern;
a) Beitritt der Ortsgemeinde Kinderbeuern zum Kindertagesstättenzweckverband Verbandsgemeinde Traben-Trarbach
b) Übertragung der Betriebsträgerschaft auf den Kindertagesstättenzweckverband Verbandsgemeinde Traben-Trarbach
Die Ortsgemeinde Kinderbeuern betreibt gem. KitaG die Kindertagesstätte „Zauberwald“ in Kinderbeuern. Dabei obliegt der Ortsgemeinde sowohl die Bauträgerschaft (Zurverfügungstellung der baulichen Einrichtung incl. Innenausstattung) als auch die Betriebsträgerschaft (Sicherstellung des Betriebs der Kita incl. der Bereitstellung von personellen Ressourcen).
Mit der Betriebsträgerschaft kommen insbesondere auch auf die ehrenamtlich Tätigen in der Ortsgemeinde erhebliche administrative Aufgaben zu. Beispielhaft seien hier nur genannt die Personalführung sowie die Organisation der Kita, Aufgaben nach dem KitaG im Hinblick auf die Elternvertretung,
Insofern wird auch auf die bisherigen Beratungen, zuletzt in der Sitzung des Ortsgemeinderates verwiesen.
Im Rahmen der Gründung des Zweckverbands wurden folgende Überlegungen angestellt:
Dabei sollen die Verpflichtungen der Gemeinden in Sachen Bau- und Unterhaltung der Kita’s unverändert bleiben. Das gleiche gilt auch für die Kostenträgerschaft für den Betrieb.
Für die Übertragung der Betriebsträgerschaft an einen Träger sprechen insbesondere
| - | eine Qualitätssteigerung durch einheitliche Standards und Prozesse |
| - | eine Qualitätssteigerung durch eine trägerinterne Fachberatung |
| - | Risikominimierung und Flexibilität insbesondere im Personalbereich |
| - | deutliche Entlastung des Ehrenamtes |
| - | Zentralisierung und Vereinheitlichung von Verwaltungsaufgaben |
Mit der Übertragung der Betriebsträgerschaft ginge das Personal gem. § 613a BGB auf den neuen Betriebsträger über. Die Kostenaufteilung wird in der Regel entsprechend den bisherigen Kostenaufteilungen bei Kita’s mit Kindern aus mehreren Ortsgemeinden auf der Grundlage der Kind/Monate erfolgen.
Als Möglichkeiten für eine Trägerschaft werden in benachbarten Verbandsgemeinden zwei Modelle praktiziert:
a) Übertragung auf die Verbandsgemeinde als Betriebsträger
b) Übertragung auf einen noch zu bildenden Zweckverband bei dem die Stadt und alle Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach, die diese Aufgabe in eigener Trägerschaft haben, Mitglied sind.
Um insbesondere das Mitspracherecht der Gemeinden zu gewährleisten und das ehrenamtliche Engagement für die „eigene“ Kita‘ auch zukünftig sicherzustellen, wird verwaltungsseitig die Bildung eines Zweckverbandes präferiert. Neben der Vertretung der Gemeinde in der Verbandsversammlung und in möglichen Ausschüssen kann über die Bildung eines Fachbeirates der Kita-Leitungen sowie eines Ausschusses mit speziellen Zuständigkeiten diesen beiden Aspekten größtmöglich Rechnung getragen werden. Die v.g. Gründe für einen Zweckverband überwiegen den als überschaubar eingestuften Mehraufwand für diese Organisationsform bei weitem.
Sofern die Kita von Kindern aus Gemeinden außerhalb der Verbandsgemeinde besucht werden, besteht wie bisher weiterhin die Möglichkeit, dass dies im Rahmen einer Zweckvereinbarung mit dem neuen Rechtsträger erfolgt.
Als praktisches Beispiel wird hier hinsichtlich der Arbeitsweise auf den Tourismuszweckverband „Moselregion Traben-Trarbach-Kröv“ mit Verbandsversammlung für die grundsätzlichen und strategischen Entscheidungen sowie dem Fachbeirat für die Vorbereitung und Unterstützung bei fachlichen Fragen verwiesen.
Sowohl im Falle einer Trägerschaft durch die Verbandsgemeinde als auch durch einen Zweckverband sollen die Kita’s in die Verwaltungsstruktur der Verbandsgemeinde integriert werden, um die aufgezeigten Verbesserungen zu erzielen. Im Falle der Bildung eines Zweckverbandes erfolgt dies durch die Übertragung der Organisationshoheit und Verwaltungsaufgaben auf die Verbandsgemeindeverwaltung.
Mit der Bildung des Zweckverbands und den Regelungen der Verbandsordnung wurde den ursprünglichen Trägern eine weitgehende Mitbestimmung hinsichtlich der Betriebsträgerschaft eingeräumt. Entsprechende Rechte incl. der einzelnen Träger für „ihre“ Kita finden sich in der Verbandsordnung wieder (§ 9 (3) der Verbandsordnung).
Seit der Gründung des Zweckverbands konnten insbesondere erhebliche Vorteile beim Personaleinsatz umgesetzt werden.
Die Ortsgemeinde hat sich zukünftig neben den bisherigen Kosten für die Kindertagesstätte an den allgemeinen Kosten des Zweckverbands auf der Grundlage sog. Kind-Monate zu beteiligen. Insgesamt ist derzeit von einem jährlichen Betrag i.H.v. 9.500 € auszugehen.
Ortsbürgermeister Wolfgang Scheibe (Flußbach), Ortsbürgermeister Thomas Barth (Lötzbeuren) und 2. Stadtbeigeordneter Hans-Joachim Weinmann (Stadt Traben-Trarbach) erläutern dem Ortsgemeinderat die Entwicklung und Zusammenarbeit und insbesondere den Mehrwert des Kindertagesstättenzweckverbands. Insbesondere die Entlastung des Ehrenamtes, die Professionalisierung der Betreuung der Kindertagesstätten und die Möglichkeiten beim Personaleinsatz wird hervorgehoben.
Ergänzend informieren die pädagogische Leitung Larissa Diedrich und Fachbereichsleiter Frank Koch über die in der Zwischenzeit insbesondere auch mit der Leitung und den Mitarbeiterinnen der Kita geführten Gespräche. Hierbei habe man den Eindruck gewonnen, dass sämtliche Mitarbeiter einer Übertragung der Betriebsträgerschaft durchweg positiv gegenüberstehen.
Ergänzend macht Fachbereichsleiter Frank Koch Ausführungen zur Zweckverbandsordnung insbesondere auch hinsichtlich der doppelten Mehrheiten bei Abstimmungen, dem Übergang und die Besitzstandswahrung bei den Arbeitsverhältnissen sowie der Regeln beim Ausscheiden oder Auflösung des Zweckverbands insbesondere auch für die Mitarbeiter/innen.
Fragen der Ratsmitglieder werden zu deren Zufriedenheit beantwortet.
Beschlussfassung:
a) Der Ortsgemeinderat beschließt den Beitritt zum Kindertagesstätten-Zweckverband Verbandsgemeinde Traben-Trarbach mit Wirkung zum 01.08.2026. Gleichzeitig stimmt der Ortsgemeinderat der Verbandsordnung des Kindertagesstätten-Zweckverbands unter Berücksichtigung der 2. Änderung der Verbandsordnung ebenfalls zu. Eine jeweilige Fassung der Verbandsordnung sowie der 2. Änderung der Verbandsordnung ist in der Anlage beigefügt und Gegenstand dieses Beschlusses.
b) Der Ortsgemeinderat überträgt die Betriebsträgerschaft für die kommunale Kindertagesstätte „Zauberwald“ der Ortsgemeinde Kinderbeuern auf den Kindertagesstätten-Zweckverband Verbandsgemeinde Traben-Trarbach mit Wirkung vom 01.08.2026. Mit der Übertragung gehen auch die mit der Ortsgemeinde Kinderbeuern bestehenden Arbeitsverhältnisse für den Bereich der Kindertagesstätte auf den Zweckverband über. Die Übertragung der Arbeitsverhältnisse erfolgt besitzstandswahrend und mit einer Rückfallklausel an die Ortsgemeinde für den Fall des Ausscheidens der Ortsgemeinde aus dem oder Auflösung des Zweckverbands.
Abstimmungsergebnis:
Mit 12 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
4. Kindertagesstätte "Zauberwald" Kinderbeuern
Umbau und Erweiterung - Ausschreibung Planungsleistungen
Auf die Beratungen und Beschlussfassungen bisheriger Sitzungen wird verwiesen.
Die bestehenden Architekten- und Ingenieurverträge für die Planungsleistungen der Objektplanung und der technischen Gebäudeausrüstung umfassen nur die Leistungsstufe 1 der HOAI (Lph. 1 – 4).
Die weiteren Planungsleistungen der Leistungsstufe 2
Los 1 – Objektplanung Gebäude und Freianlagenplanung, Lph 5-9 HOAI
Los 2 – Technische Ausrüstung Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektro, Lph 5-9 HOAI
Los 3 – Tragwerksplanung, Lph 1-6 HOAI
sind aufgrund vergaberechtlicher Vorschriften in einem europaweiten Vergabeverfahren auszuschreiben. Zwischenzeitlich wurde zur Begleitung der Vergabeverfahren das Rechtsanwaltsbüro Webeler aus Koblenz beauftragt.
Ablauf des zweistufigen Ausschreibungsverfahrens
(Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb):
In der 1. Phase des Ausschreibungsverfahrens (Teilnahmewettbewerb) qualifizieren sich interessierte Planungsbüros unter Beachtung der Teilnahmevoraussetzungen und Einhaltung der Mindeststandards für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren zum jeweiligen Los.
In der 2. Phase des Ausschreibungsverfahrens werden die geeigneten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Das Angebot umfasst neben den preislichen Bestandteilen eine kurze Erläuterung zum Unternehmen des Bieters und des für die Ausführung des Auftrags vorgesehenen Teams sowie Erläuterungen zum Qualitäts-, Termin- und Kostenmanagement, zur Beachtung von Nachhaltigkeit bei Planung und Umsetzung, zur geplanten Intensität der Bauüberwachung und der Baubetreuung.
Nach Auswertung der Angebote werden die ausgewählten 3 – 5 Bewerber eingeladen, im Rahmen eines Präsentations- und Verhandlungstermins ihr Angebot einem Wertungsgremium vorzustellen. Die Wertung der Angebote erfolgt nach den zuvor bekanntgegebenen Wertungskriterien.
Entsprechend dem Terminplan zum Vergabeverfahren werden die Präsentationen der Angebote für die 3 ausgeschriebenen Lose am 23. und je nach Wettbewerbsteilnahme ggf. zusätzlich am 24.09.2026 im Gemeindehaus in Kinderbeuern stattfinden. Die Auftraggeberin (Ortsgemeinde Kinderbeuern) behält sich grundsätzlich vor, den Auftrag ohne Nachverhandlung auf Grundlage der vorliegenden, schriftlichen Angebote zu erteilen.
Für die nicht preisliche Wertung der Angebote ist seitens der Ortsgemeinde ein Wertungsgremium zu bestimmen.
Zur zügigen Beauftragung der künftigen Planungsbüros der 3 Lose wird verwaltungsseitig empfohlen, den Ortsbürgermeister im Benehmen mit den Ortsbeigeordneten zur Auftragsvergabe, entsprechend der Vergabeempfehlung, zu ermächtigen.
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat bestimmt für das Wertungsgremium nachfolgende Personen:
Ortsbürgermeister Rainer Schwind, 1. Ortsbeigeordneter Heiko Engel, 2. Ortsbeigeordneter Christian Becker, Ortsvorsteher Christian Müllers, Stv. Ortsvorsteherin Marlene Schwind, Mitglied des Bauausschusses Heiko Keil, Ratsmitglied Winfried Morgen.
Der Ortsgemeinderat ermächtigt den Ortsbürgermeister im Benehmen mit den Ortsbeigeordneten zur Vergabe der Aufträge für
Los 1 – Objektplanung Gebäude und Freianlagenplanung, Lph 5-9 HOAI
Los 2 – Technische Ausrüstung HLS und Elektro, Lph 5-9 HOAI
Los 3 – Tragwerksplanung, Lph 1-6 HOAI
sowie ggf. im weiteren Planungsverlauf erforderlicher Planungs-, Sachverständigen- oder Gutachterleistungen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 11 Ja-Stimmen 1 Befangenheit einstimmig angenommen
Ratsmitglied Rene Simon hat. Gem. § 22 GemO an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen und sich im für die Zuhörer vorgesehen Teil des Sitzungssaales aufgehalten.
5. Mitteilungen und Anfragen
5.1. Sachstand hinsichtlich der Einrichtung von Tempo-30 Geschwindigkeitsbegrenzungen in der Ortslage Kinderbeuern
Auf Nachfrage teilt Ortsbürgermeister Schwind mit, dass eine Entscheidung hinsichtlich der Einrichtung von Tempo-30 Geschwindigkeitsbeschränkungen an klassifizierten Straßen in der Ortslage noch nicht erfolgt sei aber wohl zeitnah bevorstehe.
Der Ortsgemeinderat ist einhellig der Auffassung, dass im Falle eine Ablehnung hiergegen rechtliche Schritte eingeleitet werden sollen und daher verwaltungsseits fristwahrend bis zu einer endgültigen Entscheidung des Ortsgemeinderates ein Rechtsbehelf eingelegt sowie Deckungszusage von der Rechtsschutzversicherung eingeholt werden soll. Ergänzend wird seitens des Rates auf die Stellungnahme der Polizei zur Notwendigkeit von Geschwindigkeitsbeschränkungen hingewiesen.
5.2. Vereinfachung von Baugenehmigungsverfahren und Umsetzung des sog. "Bauturbos" in der Ortsgemeinde Kinderbeuern
Der Vorsitzende informiert über die Vereinfachung von Baugenehmigungen im Rahmen des sog. „Bauturbos“. Der Ortsgemeinderat ist der Auffassung, dass eine entsprechende Information an die Einwohnerschaft erfolgen soll.
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