Die Mitglieder des Ortsgemeinderates Kröv waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 10.06.2026 auf den 17.06.2026, 18:30 Uhr, zu einer Sitzung in die Ratsherrenstube Kröv (Gebäude der VVR-Bank), Reißstraße 2, einberufen worden.
Zeit, Ort und Stunde der Sitzung wurden am 12.06.2026 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.
Die Tagesordnung war auf der Homepage der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach www.vgtt.de unter Ratsinfosystem sowie unter dem Link: https://vgtt.gremien.info/ einzusehen.
Ende der Sitzung: 20:00 Uhr
Anwesend:
Ortsbürgermeisterin Desire Beth
CDU Kröv
Ratsmitglied Daniel Breit
2. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Thomas Kaufmann
Ratsmitglied Aline Knodt
Ratsmitglied Nadine Kunze
Ratsmitglied Bruno Römer
Ratsmitglied Christiane Schnitzius
Ratsmitglied Kai Uwe Schühlein
Ratsmitglied Katrin Schühlein
FDP Kröv
Ratsmitglied Benjamin Beth
Ratsmitglied Wilhelm Müllers
Ratsmitglied Anna Röhl
1. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Martin Rolf
SPD Kröv
Ratsmitglied Dirk Reichert
3. Ortsbeigeordnete und Ratsmitglied Vera Reichert
Ratsmitglied Rainer Trossen
Außerdem anwesend:
Schriftführer Dieter Woite
stellvertretende Fachbereichsleiterin Miriam Krämer
Entschuldigt:
Ratsmitglied Jennifer Zimmer
Die Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.
Der Ortsgemeinderat Kröv war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Tagesordnung
| Öffentliche Sitzung | |
| 1. | Einwohnerfragestunde |
| 2. | Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates |
| 3. | Beratung und Beschlussfassung der 1. Nachtrags-Haushaltssatzung und -plan für das Haushaltsjahr 2026 |
| 4. | Ergänzungswahlen zu Ausschüssen |
| 5. | Erste Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Hundesteuer in der Ortsgemeinde Kröv |
| 6. | "Kröver Berg - Freizeit und Erholung" hier: Aufstellung eines Bebauungsplans |
| 7. | Bauleitplanung;Neuaufstellung eines Bebauungsplans "Kröver Berg - Freizeit und Erholung" hier: Abschluss eines städtebaulichen Vertrages |
| 8. | Anschaffung eines neuen Traktors |
| 9. | Mitteilungen und Anfragen |
| 9.1 Bauangelegenheiten |
Öffentliche Sitzung
1. Einwohnerfragestunde
Es waren keine Einwohner anwesend.
2. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates
Gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates Kröv wurden keine Einwände erhoben.
3. Beratung und Beschlussfassung der 1. Nachtrags-Haushaltssatzung und -plan für das Haushaltsjahr 2026
Den Ortsgemeinderatsmitgliedern wurde die 1. Nachtrags-Haushaltssatzung und -plan für das Haushaltsjahr 2026 vor der Sitzung zur Verfügung gestellt.
Der Nachtragsplanentwurf inkl. -satzung ist der Beschlussvorlage beigefügt, die enthaltenen Anpassungen bzw. Neuveranschlagungen sind im Vorbericht erläutert. Evtl. offene Fragen wurden im Vorfeld mit der Verwaltung erörtert.
Beschlussfassung:
Nach Beratung der 1. Nachtrags-Haushaltssatzung und -plan für das Haushaltsjahr 2026 wird diese wie in der Sitzung vorgestellt beschlossen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei einer Enthaltung
4. Ergänzungswahlen zu Ausschüssen
Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gemäß § 36 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 GemO.
Herr Eckehard Wehe, 54536 Kröv-Kövenig, hat mit Schreiben vom 13.03.2026 sein Mandat als Sachkundiger Bürger in den Ausschüssen des Ortsgemeinderates Kröv zum 30.04.2026 niedergelegt.
Das Vorschlagrecht steht der FWG Kövenig zu.
Aufgrund dessen sind hier folgende Ergänzungswahlen entsprechend durchzuführen.
| bisherige Besetzung | neue Besetzung | ||
| Mitglied | Stellvertreter | Mitglied | Stellvertreter |
| Festausschuss | Wehe Eckehard | Zimmer Jennifer | Weickert, Jesco |
|
| Bauausschuss |
|
| Weickert, Jesco | Zimmer, Jennifer |
| Tourismus- und Werbeausschuss | Zimmer Jennifer | Wehe Eckehard | Wey, Heike | Zimmer, Jennifer |
| Jugend- und Vereinsausschuss | Zimmer Jennifer | Wehe Eckehard | Bindges, Sarah | Zimmer, Jennifer |
| Verkehrs- und Mobilitätsausschuss | Eckehard Wehe | Jesco Weickert | Weickert, Jesco | Stephani, Siegfried |
Beschlussfassung:
Da Vertreter der FWG Kövenig nicht anwesend waren, wird die Ergänzungswahl entsprechend vertagt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Frau Vera Reichert wurde in der Sitzung des Ortsgemeinderates am 29.04.2026 zur 3. Ortsbeigeordneten gewählt. Bisher vertritt Frau Reichert die SPD-Fraktion im Rechnungsprüfungsausschuss der Ortsgemeinde. Durch Ihre Wahl zur Ortsbeigeordneten kann sie ihr Mandat nicht fortsetzen.
Demensprechend ist eine Ergänzungswahl für den Rechnungsprüfungsausschuss durchzuführen.
Das Vorschlagrecht steht der SPD-Fraktion zu. Vorgeschlagen wird Rainer Trossen und als Stellvertreter Dirk Reichert.
| bisherige Besetzung | neue Besetzung | ||
| Mitglied | Stellvertreter | Mitglied | Stellvertreter |
| Rechnungsprüfungsausschuss | Vera Reichert | Rainer Trossen | Rainer Trossen | Dirk Reichert |
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat beschließt die Neubesetzung des Rechnungsprüfungsausschuss wie vor.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
5. Erste Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Hundesteuer in der Ortsgemeinde Kröv
Die derzeitige Hundesteuersatzung der Ortsgemeinde Kröv datiert aus dem Jahr 2017. Um die Satzung an die aktuelle Rechtslage anzupassen, ist die Änderung der Satzung notwendig. Der Satzungsentwurf auf Basis der aktuellen Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes (einschl. Steuerbefreiung für Assistenzhunde) wird mit der Einladung zu dieser Sitzung übersandt.
Die Verwaltung verfolgt das Ziel der Digitalisierung. Eine Hunde An- und Abmeldung ist bereits heute vollständig digital möglich. Durch die Abschaffung der Hundesteuermarken kann auch der Versand dieser Abgabenbescheide künftig digital über E-Post erfolgen. Beim elektronischen Versand über E-Post werden verwaltungsseitig keine Abgabenbescheide ausgedruckt, kuvertiert und frankiert, sondern digital über das System an die deutsche Post versendet. Aktuell werden die Abgabenbescheide zur Hundesteuer bedingt durch die Steuermarken noch vollständig manuell bearbeitet, was einen erheblichen Mehraufwand bedeutet.
Die Anschaffung, Verwaltung und der Versand der Hundesteuermarken verursachen Kosten und administrativen Aufwand. Durch den Wegfall können Kosten (Porto, Druck, Material) eingespart sowie Personalaufwand reduziert werden.
Die Überprüfung der steuerlichen Erfassung des Hundes erfolgt über die Daten im Steueramt (Hundeanmeldung), nicht über physische Marken, welche ohnehin selten getragen werden. Aufgrund begrenzter personeller Ressourcen konnten entsprechende Kontrollen in der Vergangenheit bereits nicht durchgeführt werden und sind auch künftig verwaltungsseitig nicht darstellbar.
Eine Identifikation des Hundes ist über den Chip möglich. Die Steuerpflicht bleibt von der Abschaffung der Hundesteuermarke unberührt.
Beschlussfassung:
Der Rat beschließt die Satzungsänderung gemäß vorgelegtem Satzungsentwurf.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
6. "Kröver Berg - Freizeit und Erholung"
hier: Aufstellung eines Bebauungsplans
Der Investor des bestehenden Campingplatzes am Kröver Berg beabsichtigt, den Standort baulich und funktional weiterzuentwickeln. Hierzu sind verschiedene Maßnahmen vorgesehen, die eine planungsrechtliche Steuerung durch die Ortsgemeinde erforderlich machen. Die Umsetzung der Vorhaben setzt die Aufstellung eines Bebauungsplans voraus.
Die Ortsgemeinde hat mit dem Investor Gespräche über den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gemäß § 11 BauGB geführt. In diesem Vertrag sollen insbesondere die Übernahme der Planungs- und Erschließungskosten sowie weitere städtebauliche Verpflichtungen geregelt werden. Die Einleitung des Bauleitplanverfahrens steht unter dem Vorbehalt des wirksamen Zustandekommens dieses städtebaulichen Vertrages.
Der räumliche Geltungsbereich des geplanten Bebauungsplans umfasst den Bereich des bestehenden Campingplatzes sowie angrenzende Flächen am Kröver Berg. Der Umring des etwaigen Plangebietes ist dem beigefügten Kartenauszug zu entnehmen. Die genaue Abgrenzung kann im weiteren Verfahren noch konkretisiert werden.
Mit dem Aufstellungsbeschluss wird das formelle Bauleitplanverfahren nach § 2 Abs. 1 BauGB eingeleitet. Weitere Schritte - insbesondere die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden - erfolgen erst nach Abschluss des städtebaulichen Vertrages und nach Vorliegen eines ersten Planentwurfs, welcher vom Gremium gebilligt werden muss.
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat Kröv beschließt,
| 1. | die Aufstellung des Bebauungsplans „Kröver Berg“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, vorbehaltlich des wirksamen Abschlusses eines städtebaulichen Vertrages mit dem Investor des Campingplatzes. |
| 2. | der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem beigefügten Kartenauszug, der Bestandteil dieses Beschlusses ist. |
| 3. | Die Verwaltung wird beauftragt, nach Abschluss des städtebaulichen Vertrages die weiteren Schritte des Bauleitplanverfahrens einzuleiten. |
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
7. Bauleitplanung;
Neuaufstellung eines Bebauungsplans "Kröver Berg - Freizeit und Erholung"
hier: Abschluss eines städtebaulichen Vertrages
Auf die bisherigen Beratungen und Beschlussfassungen wird verwiesen.
Mittlerweile hat die untere Landesplanungsbehörde im Rahmen einer Vorprüfung zum Verfahren mitgeteilt, dass eine Änderung bzw. Fortschreibung des Flächennutzungsplans (FNP) im Bereich „Kröver Berg“ nicht erforderlich ist, sofern sich der neu zu überplanendende Bereich an den bisherigen Festsetzungen des FNP orientiert und diese nicht überschreitet.
Da im vorliegenden Fall der Flächennutzungsplan von der beabsichtigten Neuüberplanung durch Bebauungsplan unberührt bleibt, ist der Entwurf des städtebaulichen Vertrages aus dem Jahr 2025 - welcher bislang noch nicht wirksam zu stande gekommen ist - anzupassen.
Die hierbei entstehenden Kosten während des Bauleitplanverfahrens sind durch den Betreiber des Campingplatzes zu tragen. Näheres ist im städtebaulichen Vertrag gerregelt, der dem Gremium vorliegt (nichtöffentliche Anlage).
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat nimmt den städtebaulichen Vertrag zur Kenntnis und ermächtigt die Ortsbürgermeisterin zur Unterzeichnung des anliegenden städtebaulichen Vertrages.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
8. Anschaffung eines neuen Traktors
Der vorhandene Deutz-Traktor hat bereits im vorletzten Jahr keine TÜV-Zulassung mehr erhalten. Notwendige Reparaturarbeiten wurden durchgeführt, um die Einsatzfähigkeit aufrechtzuerhalten. Dennoch ist der Traktor weiterhin reparaturanfällig und verursacht zusätzliche Kosten. Der weitere Betrieb ist unwirtschaftlich. Zur ordnungsgemäßen, wirtschaftlichen Erfüllung der vielfältigen Aufgaben des Bauhofs und zur Vermeidung von kostenintensiver Beauftragung von Drittunternehmer ist ein funktionierender Fuhrpark vorzuhalten. Um langfristig Kosten zu reduzieren, sollen künftig beispielsweise die Mäharbeiten im Moselvorgelände in Eigenregie durchgeführt werden, wofür ein funktionsfähiges Fahrzeug erforderlich ist.
Im Nachtragshaushalt 2026 sind 85.000 EUR für den Erwerb eines Traktors veranschlagt.
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat beauftragt die Ortsbürgermeisterin im Benehmen mit den Beigeordneten, nach Einholung von mindestens drei Angeboten auch bei ortsansässigen Firmen, den Auftrag im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
9. Mitteilungen und Anfragen
Keine Protokollierung!
9.1. Bauangelegenheiten
Auf der Grundlage des § 4 a Absatz 1 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Kröv wurde durch die Ortsbürgermeisterin zu den nachfolgend aufgeführten Bauvorhaben das Einvernehmen auf der Grundlage des § 36 Baugesetzbuch erteilt:
| BR49.2026 | Gemarkung Kröv | Flur 7, Flurstück 33/3 (Mühlenstraße 3) |
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| Sanierung Einfamilienhaus; Rückbau Scheunenteil |
| BR62.2026 | Gemarkung Kröv | Flur 26, Flurstück 22/1 (Auf Trommerst) |
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| Errichtung Einfamilienhaus mit Garage |
| BR63.2026 | Gemarkung Kröv | Flur 5, Flurstück 1133/1 (Rob.-Schuman-Straße) |
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| Errichtung Werbeblende beleuchtet und 1 Schaufensterdekosystem |