In der Gefahrenabwehrverordnung der VG Traben Trarbach ist festgelegt, dass innerhalb der Ortslage Hunde nur angeleint geführt werden dürfen. Weiterhin sind Halter und Führer dafür verantwortlich, dass Verunreinigungen, die durch ihre Hunde erfolgt sind, umgehend zu beseitigen sind. Ein Verstoß gegen diese Punkte der Verordnung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Die meisten Hundebesitzer halten sich an diese Regeln. Leider gibt es einige schwarze Schafe, die scheinbar der Meinung sind, dass diese Festlegungen für sie nicht gelten. Im Interesse aller Fußgänger fordere ich hiermit alle Hundehalter auf, die vorgenannte Verordnung einzuhalten!