Die Mitglieder des Verbandsgemeinderates Traben-Trarbach waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 30.11.2022 auf den 08.12.2022, 17:00 Uhr, zu einer Sitzung in das Gemeindehaus Irmenach, Friedrich-Karl-Ströher-Saal, Burgstraße 1, einberufen worden.
Zeit, Ort und Stunde der Sitzung sowie die Tagesordnung waren am 02.12.2022 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.
Ende der Sitzung: 20:57 Uhr
Anwesend:
Vorsitzender Bürgermeister Marcus Heintel
1. Ortsbeigeordnete und Ratsmitglied Dagmar Barzen
Ratsmitglied Frank Ewein
Ortsbürgermeister und Ratsmitglied Hans-Peter Heck
Ratsmitglied Gerd Huesgen
Ortsvorsteherin und Ratsmitglied Beatrix Kimnach
Ratsmitglied Martin Kirst
Ratsmitglied Rüdiger Nilles
Ratsmitglied Dirk Reichert
3. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Rainer Trossen
2. Stadtbeigeordneter und Ratsmitglied Hans-Joachim Weinmann
Ortsbürgermeister und Ratsmitglied Roland Bender
1. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Gerald Caspari
Ratsmitglied Günter Föllenz
1. Stadtbeigeordneter und Ratsmitglied Erwin Haussmann
Ratsmitglied Walter Klink
Ratsmitglied Klaus Dieter Müllen
Ratsmitglied Hans Theodor Schenk
Ortsbürgermeisterin und Ratsmitglied Elke Schnabel
Ratsmitglied Kai Uwe Schühlein
Ratsmitglied Bernd Fröhlich
Ratsmitglied Bernd Ketter
Ratsmitglied Hannelore Reuter-George
Ratsmitglied Gerhard Lettl
Ratsmitglied Harald Steffens
Ratsmitglied Dajana Hermann
Ratsmitglied Jonas Müllen
2. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Marc Schiffels
Außerdem anwesend:
1. Beigeordneter Eugen Klein
2. Beigeordnete Anja Bindges
3. Beigeordneter Wilhelm Müllers
Ortsbürgermeister Rudolf Bucher
Ortsvorsteher Christian Müllers
Ortsbürgermeister Ingo Noack
Ortsbürgermeister Rainer Schwind
Ortsbürgermeister Bruno Kihm
Fachbereichsleiter Frank Thullen
Fachbereichsleiter Sascha Kamphoff
Kaufmännischer Werkleiter Jens Burch
Technischer Werkleiter Manfred Christ
Schriftführer Fachbereichsleiter Frank Koch
Entschuldigt:
1. Ortsbeigeordnete und Ratsmitglied Desire Beth
2. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Karl Josef Simon
Ratsmitglied Rolf Pohl
Ratsmitglied Dr. Sören Risse
Ratsmitglied Anne Schabinger
Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.
Der Verbandsgemeinderat Traben-Trarbach war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Vor Eintritt in die Tagesordnung beschließt der Verbandsgemeinderat jeweils einstimmig, die um die TOP.
6.2 „Sammel-Einzelfortschreibung zur Darstellung von neuen Wohnbauflächen
- Bekanntgabe der Inhalte aus der Landesplanerischen Stellungnahme
- Frühzeitige bzw. vorgezogene Beteiligungsverfahren“
und
8.2 „Beschaffungen; hier: Beschaffung eines Notstromgenerators“
zu erweitern. Die bisherigen TOP. 6. und 8. werden 6.1 und 8.1. Gleichzeitig wird die Dringlichkeit gem. § 34 (7) GemO festgestellt.
| Tagesordnung | |
| Öffentliche Sitzung | |
| 1. | Einwohnerfragestunde |
| 2. | Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinderates |
| 3. | Aufhebung der Gebührenordnung über die Festsetzung von Parkgebühren in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach vom 12.12.2019 und dem 1. Nachtrag vom 12.10.2020 |
| 4. | Spendenannahme |
| 5. | Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach;-Fortschreibung Erneuerbare Energien, hier: Teilfortschreibung "Windenergie"hier: Beteiligungsverfahren |
| 6. | Fortschreibung des Flächennutzungsplanes;6.1 Photovoltaikpark Messeberg in der Ortsgemeinde Flußbach-Abwägungs- und Planbeschluss6.2 Sammel-Einzelfortschreibung zur Darstellung von neuen Wohnbauflächen-Bekanntgabe der Inhalte aus der Landesplanerischen Stellungnahme-Frühzeitige bzw. vorgezogene Beteiligungsverfahren |
| 7. | Teilnahme an der LAG Mosel, LAG Hunsrück und LAG Vulkaneifel für die Zeitraum 2023 - 2029 |
| 8.1 | Feuerwehrgerätehaus Bengel |
| 8.2 | Beschaffungen; hier: Beschaffung eines Notstromgenerators |
| 9. | Zukunft des Verwaltungssitzes der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach; Vergabe von Beratungsdienstleistungen |
| 10.1 | Moseltherme Traben-Trarbach / Bad Wildstein Energetische Maßnahmen, Auftragsvergabe |
| 10.2 | Moseltherme Traben-Trarbach / Bad Wildstein Errichtung von Lichtilluminationen |
| 10.3 | Bäderbereichweitere Vorgehensweise aufgrund der allgemeinen Preissteigerungen |
| 11. | 1. Nachtrag zur Betriebssatzung für die Verbandsgemeindewerke Traben-Trarbach |
| 12.1 | Kalkulation und Festlegung der einmaligen Beiträge 2023 Wasserversorgung |
| 12.2 | Kalkulation und Festlegung der einmaligen Beiträge 2023 Abwasserbeseitigung |
| 13.1 | Wirtschaftsplan 2023, Betriebszweig Wasserversorgung einschl. Investitionsprogramm, Vermögens-, Finanzplan und Stellenplan |
| 13.2 | Wirtschaftsplan 2023, Betriebszweig Abwasserbeseitigung einschl. Investitionsprogramm, Vermögens-, Finanzplan und Stellenplan |
| 14. | Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2023 inkl. Investitionsprogramm, Finanz- und Stellenplan |
| 15. | Mitteilungen und Anfragen |
| 15.1 | Verein "Weltkulturerbe Moseltal e.V." |
| 15.2 | Mobilitätskonzept der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach und Radwegekonzept des Landkreises Bernkastel-Wittlich |
| 15.3 | Seniorenbeirat der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach |
Öffentliche Sitzung
1. Einwohnerfragestunde
In der Einwohnerfragestunde wurden keine Anfragen gestellt.
2. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinderates
Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 06.10.2022 wurden keine Einwendungen erhoben.
3. Aufhebung der Gebührenordnung über die Festsetzung von Parkgebühren in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach vom 12.12.2019 und dem 1. Nachtrag vom 12.10.2020
Der 1. Nachtrag vom 12.10.2020 der Gebührenordnung über die Festsetzung von Parkgebühren in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach vom 12.12.2019 war Gegenstand eines Normenkontrollverfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.
Mit Urteil vom 27.09.2022 wurde der 1. Nachtrag vom 12.10.2020 der Gebührenordnung über die Festsetzung von Parkgebühren in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach vom 12.12.2019 für unwirksam erklärt.
Tenor des Urteils ist, dass nicht die Verbandsgemeinde als Straßenverkehrsbehörde, sondern die Stadt Traben-Trarbach bzw. die Ortsgemeinde Kröv als jeweiliger Straßenbaulastträger für den Erlass der Gebührenordnung zuständig sind. Dieser Zuständigkeitswechsel ergibt sich aus einem Rechtsbereinigungsgesetz, das am 1.7.2020 in Kraft getreten ist.
Aus diesem Grund ist die Gebührenordnung aufzuheben. Die jeweiligen Straßenbaulastträger können auf der vorgenannten Rechtsgrundlage eigene Gebührenordnungen erlassen.
Der Vorsitzende verweist auf die bisherigen Beratungen, zuletzt in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.11.2022
Beschlussfassung:
Der Verbandsgemeinderat Traben-Trarbach hebt die Gebührenordnung über die Festsetzung von Parkgebühren in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach vom 12.12.2019 und den 1. Nachtrag vom 12.10.2020 ersatzlos auf.
Abstimmungsergebnis:
Mit 28 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
4. Spendenannahme
Der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach wurde folgende Spende angeboten:
| Spender | Betrag | Spende/ Zusage vom | Spenden- em- pfänger | Spenden- zweck | Be- ziehungs- ver- hältnis |
| Spar- kasse Mittel- mosel EMH | 200€ | 23.11. 2022 | Verbands- gemeinde Traben- Trar- bach | Vortrag Prof. Böttcher VHS Ukraine Krieg | Bank der VG-Kasse |
Die Gemeinde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Abs. 1 GemO Spenden u.ä. Zuwendungen annehmen. Über die Annahme der Spenden entscheidet der Verbandsgemeinderat bzw. der Haupt- und Finanzausschuss, wobei diese unverzüglich der Aufsichtsbehörde zu melden sind.
Beschlussfassung:
Der Verbandsgemeinderat Traben-Trarbach beschließt die Spende anzunehmen.
.Abstimmungsergebnis:
Mit 28 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
5. Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach;
-Fortschreibung Erneuerbare Energien, hier: Teilfortschreibung "Windenergie"
hier: Beteiligungsverfahren
Auf die bisherigen Beratungen und Beschlussfassungen in der Angelegenheit, zuletzt in der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 24.06.2021 (TOP 3) wird hingewiesen. Ebenso auf die vorgelegten Erläuterungen.
Mit der Flächennutzungsplan Teilfortschreibung Windenergie sollen die Ziele zum Ausbau der Windenergienutzung umgesetzt werden. Dabei sollen im Rahmen einer flächendeckenden Standortuntersuchung diejenigen Standorte für Windenergieanlagen ausgewählt werden, die im Hinblick auf die städtebauliche Verträglichkeit, die Raum- und die Umweltverträglichkeit am besten für die Windenergienutzung geeignet sind. Mit der Darstellung von Sondergebieten für die Nutzung der Windenergie soll für das übrige Verbandsgemeindegebiet Traben-Trarbach eine Ausschlusswirkung erzielt werden (Planvorbehalt).
Aufgrund der neuen Regelungen der „4. Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms IV (LEP IV)“ sowie dem „Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (WaLG)“ und der gravierend veränderten Rahmenbedingungen ergibt sich nun eine neue und deutlich größere Gebietskulisse für die Darstellung von Eignungsflächen für die Windenergienutzung im FNP der VG Traben-Trarbach als noch im Dezember 2020, dem Zeitpunkt der Einleitung der (ersten) frühzeitigen Beteiligung. Deshalb soll mit den vorgelegten Planunterlagen ein aktualisierter und an die neuesten Vorgaben und Rahmenbedingungen angepasster Vorentwurf in die (erneute, 2.) Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gegeben werden.
Fachbereichsleiter Frank Thullen erläutert unter Bezugnahme auf die dem Verbandsgemeinderat den derzeitigen Sachstand sowie die vorliegende Gebietskulisse. Fragen der Ratsmitglieder werden zur Zufriedenheit beantwortet.
Ergänzend teilt der Vorsitzende mit, dass zwischenzeitlich 12 Ortsgemeinderäte und der Stadtrat der Bildung eines Solidarpaktes zugestimmt haben. Bei den übrigen Ortsgemeinden steht die Beratung hierüber noch aus und soll zeitnah bis spätestens Ende Januar 2023 erfolgt sein.
Beschlussfassung:
Der Verbandsgemeinderat beschließt:
| 1. | Die Teilfortschreibung „Windenergie“ des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach soll mit den in der Begründung dargestellten fortgeschriebenen Planungszielen (Planunterlagen) gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch fortgeführt werden. |
| 2. | Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der fortgeschriebenen Ziele (Planunterlagen) eine erneute vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, die erneute frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen. |
Abstimmungsergebnis:
Mit 19 Ja-Stimmen einstimmig bei 9 Nichtteilnahmen wg. Befangenheit angenommen
Die Ratsmitglieder Roland Bender, Gerald Caspari, Erwin Haussmann, Elke Schnabel, Dagmar Barzen, Frank Ewein, Hans-Peter Heck, Hajo Weinmann und Marc Schiffels haben an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen und sich im für die Zuhörer vorgesehenen Teil des Sitzungssaales aufgehalten.
6. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes;
6.1 Photovoltaikpark Messeberg in der Ortsgemeinde Flußbach
-Abwägungs- und Planbeschluss
Auf die bisherigen Beratungen und Beschlussfassungen in der Angelegenheit, zuletzt in der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 31.03.2022, wird hingewiesen.
In der Zeit vom 16.05.2022 bis 17.06.2022 wurde die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beteiligt. Im gleichen Zeitraum fand auch die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB statt.
Zu den eingegangenen Anregungen, Hinweisen und Stellungnahmen wurden vom Planungsbüro ISU die beigefügte Abwägungstabelle (siehe Anlage) erstellt. Der Verbandsgemeinderat hat sich nun mit den im Rahmen der Beteiligung abgegebenen Stellungnahmen zu befassen. Hierbei sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abzuwägen.
Alle Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge können der Abwägungstabelle entnommen werden.
Fachbereichsleiter Frank Thullen erläutert dem Verbandsgemeinderat die vorliegenden Anregungen, Hinwiese und Stellungnahmen.
Nach durchgeführtem Abwägungsvorgang und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen, kann der Planbeschluss gefasst werden und die Genehmigung der Planänderung wird bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich beantragt.
Beschlussfassung:
| 1. | Der Verbandsgemeinderat beschließt nach Beratung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander über die im Beteiligungsverfahren eingegangenen Anregungen, Hinweise und Stellungnahmen die in der Anlage beigefügten Abwägungstabelle dargestellten Abwägungsvorschläge. |
| 2. | Der Verbandsgemeinderat beschließt die vorgelegte Planänderung (Planausfertigung). |
Abstimmungsergebnis:
Mit 28 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
6.2 Sammel-Einzelfortschreibung zur Darstellung von neuen Wohnbauflächen Bekanntgabe der Inhalte aus der Landesplanerischen Stellungnahme
Frühzeitige bzw. vorgezogene Beteiligungsverfahren
Auf die bisherigen Beratungen und Beschlussfassungen in der Angelegenheit, zuletzt in der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 06.10.2022 wird hingewiesen.
Zu der beabsichtigten Fortschreibung liegt die Landesplanerische Stellungnahme vor. Eine Landesplanerische Stellungnahme ist die Äußerung der zuständigen Planungsbehörde (hier: Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich) gegenüber dem Träger der Bauleitplanung, welche maßgeblichen Erfordernisse der Raumordnung zu berücksichtigen sind. Die wesentlichen Inhalte der Landesplanerischen Stellungnahme wurden vom Planungsbüro bbp zusammengefasst und den Ratsmitgliedern erläutert.
Im nächsten Verfahrensschritt sind die frühzeitigen/vorgezogenen Beteiligungsverfahren einzuleiten.
Beschlussvorschlag/Beschlussfassung:
Der Verbandsgemeinderat nimmt den Inhalt der Landesplanerischen Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt die vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, die erneute frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 28 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
7. Teilnahme an der LAG Mosel, LAG Hunsrück und LAG Vulkaneifel für die Zeitraum 2023 - 2029
Mit Schreiben der LAG Mosel vom 28.09.2022 bittet die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich um Mitteilung, ob die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach an der LAG Mosel für die Zeit vom 2023 - 2029 teilnimmt.
Die LAG Mosel hat sich mit einer neu erstellen lokalen integrierten ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) um eine erneute Anerkennung als LEADER-Region beworben und wurde kürzlich als eine von 21 Regionen in Rheinland-Pfalz ausgewählt. Für die Jahre 2023-2029 stehen insgesamt 2,75 Mio. EUR an EU-Mitteln für Förderprojekte zur Verfügung. Hinzu kommen Landes- und Bundesmittel. Zukünftig sollen so weiterhin ehrenamtliche Bürgerprojekte (bis 2.000 EUR), Kleinstprojekte (Regionalbudget, bis 20.000 EUR) und LEADER-Vorhaben gefördert werden.
Für die LAG Mosel entstehen folgende Eigenmittelanteile:
| Teilnahme LAG: | 1.074,83 - 3.583,49 € |
| Regionalbudget | 2.042,06 € |
Die Eigenmittelanteile fallen jährlich für den Zeitraum bis 2029 an.
Nach erfolgreicher Bewerbung zur LEADER-Region, bittet die LAG Hunsrück mit Schreiben vom 22.09.2022 ebenfalls um Teilnahme der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach an der neuen Förderperiode 2023 - 2029.
Für die LAG Hunsrück fallen folgende Eigenmittelanteile an:
| Teilnahme LAG Hunsrück | 326,96 € |
| Regionalbudget | 203,44 € |
Die Teilnahme am LAG Projekt Hunsrück wurde bereits beschlossen. Hinzu kommt das Regionalbudget.
Und auch die LAG Vulkaneifel hat sich erfolgreich beworben und wurde als LEADER-Region anerkannt. Für die LAG Vulkaneifel fallen folgende Eigenmittelanteile an:
| LAG Vulkaneifel: | 1.227.96 € - 1.714,02 € |
| Regionalbudget | 1.591,59 € |
Die Eigenmittelanteile fallen jährlich für den Zeitraum bis 2029 an.
Beschlussfassung:
Die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach nimmt an der LAG Mosel, der LAG Hunsrück und der LAG Vulkaneifel für den Zeitraum 2023 bis 2029 teil.
Die jährlichen Eigenmittelanteile werden übernommen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 28 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
8.1. Feuerwehrgerätehaus Bengel
Auf die bisherigen Informationen und Beratungen wird hingewiesen. Zuletzt in der Sitzung des Ausschusses für Brandschutz und technische Hilfe am 10.06.2021 (TOP 6.1) bzw. den Ortstermin in Bengel vom 30.11.2021.
Anlässlich dieses Ortstermins hat Architekt Rene Simon die Alternativen „Umbau“ und „Neubau“ vorgestellt.
Wehrleiter Christoph Zender erläuterte seinerzeit den Ausschussmitgliedern nochmals die Notwendigkeit der Raumerweiterung sowie die künftige feuerwehrtechnische Konzeption mit den zentralen Funktionen am Feuerwehrstandort Bengel.
Die Alternativenprüfung ist abgeschlossen. Andere Standorte können ausgeschlossen werden.
Derzeit ruht das Planungsverfahren. Anlässlich des o.a. Ortstermins hat man sich verständigt, dass die Angelegenheit in der nächsten Ausschusssitzung nochmals grundsätzlich beraten und ggf. ein abschließender Empfehlungsbeschluss des Fachausschusses gefasst wird.
Die Verbandsgemeindeverwaltung weist an dieser Stelle darauf hin, dass bei allen laufenden bzw. in Planung befindlichen Projekten das aktuell sehr schwierige Marktumfeld beachtet werden muss.
Der Vorsitzende verweist auf die Beratungen in den Sitzungen des Brand- und des Haupt- und Finanzausschusses.
Beschlussfassung:
Der Verbandsgemeinderat beschließt den Neubau des Feuerwehrgerätehauses auf dem Grundstück Flur 11, Flurstück 26/1, im Gewerbegebiet „Zur Scheif“ durchführen zu wollen. Die Verbandsgemeindeverwaltung wird ermächtigt, hierfür die Gesamtkosten der Maßnahme zu ermitteln, erforderliche Genehmigungen und Zuschüsse zu beantragen und ggf. notwendige Planungsleistungen zu vergeben. Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, bei dieser Baumaßnahme alle möglichen Zuwendungsmöglichkeiten (Bspw. Über das Holzbaucluster bei Holzständerbauweise, durch Einbau einer Photovoltaikanlage, durch barrierefreien Bau, durch Energieeffizienzmaßnahmen, usw.) zu prüfen und zu nutzen. Die Bauplanungen sollen grundstücks- und flächenorientiert durchgeführt werden, dabei muss eine spätere Erweiterung des Gerätehauses jederzeit möglich bleiben. Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, mit der Ortsgemeinde Bengel bzgl. der Ausweisung von Ausgleichsflächen und der späteren Nutzung des alten Gerätehauses Gespräche zu führen. Bei der Beschlussfassung geht der Verbandsgemeinderat davon aus, dass seitens der Ortsgemeinde Bengel die Grundstücke der Verbandsgemeinde wie in den bisherigen Fällen auch kostenlos durch die jeweilige Ortsgemeinde/Stadt zur Verfügung gestellt werden.
Bei der Erstellung der Studien sollen die Ergebnisse der Zukunftswerkstatt berücksichtigt werden.
Abstimmungsergebnis:
Mit 28 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
8.2. Beschaffungen;
hier: Beschaffung eines Notstromgenerators
Auf die Sitzung des Ausschusses für Brandschutz und technische Hilfe vom 19.11.2022 bezüglich der Beschaffung von Notstromgeneratoren sowie dem dort gefassten Beschluss wird Bezug genommen.
Zur Sicherstellung des Zivilschutzes, der Gefahrenabwehr und Versorgung der Kritischen Infrastruktur muss zur Notstromversorgung des Verwaltungsgebäudes II in der Brückenstraße in Traben-Trarbach ein Notstromgenerator beschafft und baulich eine Einspeisemöglichkeit geschaffen werden. Aufgrund der aktuellen vergaberechtlichen Vorschriftenlage wurde zwischenzeitlich die Ausschreibung eines mobilen Notstromgenerators inkl. Lichtmast auf einem Fahrzeuganhänger durchgeführt und ist zu folgendem Ergebnis gekommen:
| Anbieter | Gesamtpreis/brutto |
| Fa. Schmitt GmbH, Neuwied | 97.501,40 € |
| ….. | 118.991,67 € |
Somit ist die Fa. Schmitt GmbH, Neuwied, der günstigste Anbieter.
Durch die hohe Mobilität ist dieser Notstromgenerator bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehren und ebenfalls bei sonstigen Gefährdungslagen im gesamten Verbandsgemeindegebiet einsetzbar.
Die Unabweisbarkeitsbescheinigung der Wehrleitung liegt der Verwaltung vor. Durch den Ausschuss wäre somit zu beschließen, dass die Durchführung der Maßnahme unabweisbar ist und aus den vorgenannten Gründen der Ausnahmetatbestand nach Ziff. 4.1.3.1 der VV zu § 103 GemO zur Kreditaufnahme vorliegt und dass die Finanzierung nach § 93 Abs. 5 GemO gesichert ist.
Beschlussfassung:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, dass die Maßnahme unabweisbar ist und ein Ausnahmetatbestand nach Ziff. 4.1.3.1 der VV zu § 103 GemO vorliegt und dass die Finanzierung nach § 93 Abs. 5 GemO gesichert ist. Weiterhin beschließt der Verbandsgemeinderat die Beschaffung des mobilen Notstromgenerators inkl. Lichtmast auf einem Fahrzeuganhänger für 97.501,40 € bei der Firma W. Schmitt GmbH durchführen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 28 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
9. Zukunft des Verwaltungssitzes der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach;
Vergabe von Beratungsdienstleistungen
Auf die Beratungen in der jüngsten Sitzungsrunde, zuletzt in der Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 06.10.2022 wird verwiesen:
Der Verbandsgemeinderat ist im Hinblick auf die weitere Vorgehensweise einhellig der Auffassung, dass zunächst die organisatorischen und wirtschaftlichen Belange der Unterbringung der Verwaltung untersucht werden sollen. Anschließend seien ggf. bauliche Überlegungen anzustellen. Zu diesem Zweck soll seitens der Verwaltung der diesbezügliche Untersuchungsumfang definiert und dem Ältestenrat in der kommenden Sitzung zur Entscheidung vorgelegt werden.
Dem Ältestenrat wurde folgender Untersuchungsumfang vorgeschlagen:
| 1. | Strategische Zielplanung unter Einbindung des Personals und der Stadt-/Orts- bürgermeister unter besonderer Berücksichtigung der Belange der Einwohner |
| 2. | Ist-Erhebung und Ist-Analyse Mitarbeiter mit qualitativen Interviews u.a. mit den Führungskräften |
| 3. | Ist-Erhebung und Ist-Analyse Stadt-/Ortsbürgermeister mit qualitativen Interviews |
| 4. | Ermittlung von Optimierungspotential im Bereich der Verwaltungsgliederung incl. Handlungsempfehlungen unter Berücksichtigung des aktuellen Organisationsmodells des GStB |
| 5. | Ermittlung von Handlungsalternativen und Prüfung dieser Alternativen einschließlich der Fortführung unter wirtschaftlichen und organisatorischen Gesichtspunkten incl. Risiko- und Sensitivitätsanalyse der Alternativen. |
| Dabei beläuft sich die Untersuchung auf sämtliche Aspekte mit (zunächst) möglichen baulichen Erfordernissen: | |
| Verw.- Personalkostenwirksame Auswirkungen | |
| Verw.- Sachkostenwirksame Auswirkungen | |
| Bewirtschaftungskostenwirksame Auswirkungen | |
| Sonstige kostenwirksame Auswirkungen | |
| Nicht kostenwirksame Auswirkungen | |
| 6. | Ermittlung von möglichen Verwendungsalternativen der Bestandsgebäude |
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde die Thematik intensiv beraten. Seitens der SPD-Fraktion wurde als Ergänzung noch die Ermittlung der energetischen Situation der verschiedenen Alternativen vorgeschlagen. Die seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gemachten Anregungen sollen geprüft und dabei insbesondere die Beteiligung der Bürgerschaft im Untersuchungsumfang berücksichtigt werden.
Der Vorsitzende verweist auf die bisherigen Beratungen. Bis zum heutigen Zeitpunkt liegt bisher lediglich ein Angebot für die Beratungsleistungen vor.
Beschlussfassung:
Der Verbandsgemeinderat beauftragt den Ältestenrat, den Untersuchungsumfang für die Vergabe der Beratungsdienstleistungen final festzulegen.
Der Verbandsgemeinderat ermächtigt den Bürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten nach vorheriger Anhörung des Ältestenrates den Auftrag für Beratungsleistungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Mit 26 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 1 Enthaltung mehrheitlich angenommen
10.1. Moseltherme Traben-Trarbach / Bad Wildstein
Energetische Maßnahmen, Auftragsvergabe
Die Antragstellung zu den einzelnen Maßnahmen erfolgte bereits im Dezember 2021.
Mit Bescheid des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) vom 19.05.2022 wurde eine Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn erteilt. Ein endgültiger Bewilligungsbescheid über etwaige Zuschüsse liegt bis heute nicht vor. Insofern liegt das Finanzierungsrisiko derzeit komplett bei der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach.
Vorgabe des Förderprogramms ist, dass die Maßnahmen bis zum 30.06.2023 abgeschlossen sein müssen. In Ausnahmefällen wird eine Verlängerung bis zum 30.09.2023 gewährt. Ein entsprechender Antrag wurde gestellt. Auch hierüber liegt noch keine Entscheidung vor.
Der vorsitzende, Bürger Marcus Heintel, gibt bekannt dem Verbandsgemeinderat den Inhalt einer E-Mail des zuständigen Referenten aus dem MKUEM bekannt:
„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Heintel,
für das Vorhaben ist mit Datum vom 19.05.2022 der vorzeitige Maßnahmenbeginn zugelassen worden. Insofern ist die bevorstehende Vergabe bewilligungsunschädlich und kann planmäßig erfolgen. Es gibt im Übrigen keinerlei Indizien, dass etwas dem weiteren Verfahren im Wege stehen könnte. Wir sind uns der Dringlichkeit bewusst und es wird selbstverständlich versucht, die Bewilligung so bald möglich auf den Weg zu bringen. Gehen Sie deshalb bitte davon aus, dass die Zuwendung im beantragten Umfang erfolgen wird. Dies können Sie gerne Ihren Gremien so mitteilen.“
Zwischenzeitlich wurden folgende Maßnahmen ausgeschrieben:
Los 1: Dachabdichtungsarbeiten (Erneuerung, Dämmung, etc.)
Los 2: Gerüstbauarbeiten
Los 3: Errichtung einer Photovoltaikanlage
Die Submissionen erfolgten am 27.10.22.
Die Maßnahmen wurden öffentlich ausgeschrieben.
Los 1: Dachabdichtungsarbeiten (Erneuerung, Dämmung, etc.)
24 Firmen haben mittels registrierten Downloads auf der Vergabeplattform die Vergabeunterlagen angefordert und wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zum Ablauf der Angebotsfrist lagen der Verhandlungsleitung im Eröffnungstermin am 27.10.2022 3 Angebote in elektronischer Form vor.
Die Bindefrist endet am 01.12.2022.
Alle Angebote wurden nach VOB/A rechnerisch, technisch und wirtschaftlich geprüft. Das zur Auftragserteilung vorgeschlagene Unternehmen hat die erforderlichen Nachweise zur Bietereignung vorgelegt. Das ausschreibende Ingenieurbüro hat die Planung und Massenermittlung erneut überprüft. Hierbei wurden keine Fehler oder zu erwartenden Mengenänderungen im Rahmen der Ausführung festgestellt.
Ergebnis der Angebotsauswertung:
- Die Firma Josef Esser Bedachungen, Alf, hat das wirtschaftlichste Angebot vorgelegt.
- Die Bietereignung kann durch die vorgelegten Unterlagen unterstellt werden.
- Die Prüfung der Angebotspreise ergibt keine Hinweise auf Unangemessenheiten in der Preiskalkulation.
Preisspiegel (brutto, incl. 19% MwSt.):
| Rang | Bieter | Gesamt- summe | % (Basis | % (Basis |
| brutto | Mindestb.) | Prognose) | ||
| 1 | Josef Esser Bedachungen, Alf | 692.740,83 € | 100,00 | 79,48 |
| 2 | Kosten- prognose Büro IBK, Pünderich | 871.561,95 € | 125,81 | 100,00 |
| 3 | 913.842,97 € | 131,92 | 104,85 | |
| 4 | 1.085.747,19 € | 156,73 | 124,57 |
Beschlussfassung:
Der Verbandsgemeinderat beschließt bzw. bestätigt den Auftrag für Los 1 an die Firma Josef Esser Bedachungen, Alf, gemäß Angebot zu einem Gesamtbetrag von 692.740,83 € (brutto, incl. 19% MwSt.), zu erteilen.
Los 2: Gerüstbauarbeiten
19 Firmen haben mittels registrierten Downloads auf der Vergabeplattform die Vergabeunterlagen angefordert und wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zum Ablauf der Angebotsfrist lagen der Verhandlungsleitung im Eröffnungstermin am 27.10.2022 8 Angebote in elektronischer Form vor.
Die Bindefrist endet am 01.12.2022.
Alle Angebote wurden nach VOB/A rechnerisch, technisch und wirtschaftlich geprüft. Das zur Auftragserteilung vorgeschlagene Unternehmen hat die erforderlichen Nachweise zur Bietereignung vorgelegt. Das ausschreibende Ingenieurbüro hat die Planung und Massenermittlung erneut überprüft. Hierbei wurden keine Fehler oder zu erwartenden Mengenänderungen im Rahmen der Ausführung festgestellt.
Ergebnis der Angebotsauswertung:
- Die Firma Hanisch Gerüstbau, Neunkirchen-Wellesweiler, hat das wirtschaftlichste Angebot vorgelegt.
- Die Bietereignung kann durch die vorgelegten Unterlagen unterstellt werden.
- Die Prüfung der Angebotspreise ergibt keine Hinweise auf Unangemessenheiten in der Preiskalkulation.
Preisspiegel (brutto, incl. 19% MwSt.):
| Rang | Bieter | Gesamt- summe | % (Basis | % (Basis |
| brutto | Mindestb.) | Prognose) | ||
| 1 | Fa. Hanisch Gerüstbau, Neunkirchen- Wellesweiler | 85.180,20 € | 100,00 | 84,96 |
| 2 | Kosten- prognose Büro IBK, Pünderich | 100.263,45 € | 117,71 | 100,00 |
| 3 | 106.911,98 € | 125,51 | 106,63 | |
| 4 | 117.545,82 € | 138,00 | 117,24 | |
| 5 | 121.043,23 € | 142,10 | 120,73 | |
| 6 | 121.963,10 € | 143,18 | 121,64 | |
| 7 | 139.158,60 € | 163,37 | 138,79 | |
| 8 | 206.974,44 € | 242,98 | 206,43 | |
| 9 | 349.526,56 € | 410,34 | 348,61 |
Beschlussfassung:
Der Verbandsgemeinderat beschließt bzw. bestätigt den Auftrag für Los 2 an die Firma Hanisch Gerüstbau, Neunkirchen-Wellesweiler, gemäß Angebot zu einem Gesamtbetrag von 85.180,20 € (brutto, incl. 19% MwSt.), zu erteilen.
Los 3: Errichtung einer Photovoltaikanlage
6 Firmen haben mittels registrierten Downloads auf der Vergabeplattform die Vergabeunterlagen angefordert und wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zum Ablauf der Angebotsfrist lagen der Verhandlungsleitung im Eröffnungstermin am 27.10.2022 1 Angebot in elektronischer Form vor.
Die Bindefrist endete am 01.12.2022.
Das Angebot wurde nach VOB/A rechnerisch, technisch und wirtschaftlich geprüft. Das zur Auftragserteilung vorgeschlagene Unternehmen hat die erforderlichen Nachweise zur Bietereignung vorgelegt. Das ausschreibende Ingenieurbüro hat die Planung und Massenermittlung erneut überprüft. Hierbei wurden keine Fehler oder zu erwartenden Mengenänderungen im Rahmen der Ausführung festgestellt.
Ergebnis der Angebotsauswertung:
| - | Die Firma Elektro Arens, Niederfell, hat das wirtschaftlichste Angebot vorgelegt. |
| - | Die Bietereignung kann durch die vorgelegten Unterlagen unterstellt werden. |
| - | Die Prüfung der Angebotspreise ergibt keine Hinweise auf Unangemessenheiten in der Preiskalkulation. Die Mehrkosten gegenüber der Kostenprognose begründen sich aus der aktuellen Lage am Markt. |
Preisspiegel (brutto, incl. 19% MwSt.):
| Rang | Bieter | Gesamt- summe | % (Basis | % (Basis |
| Brutto | Mindestb.) | Prognose) | ||
| 1 | Kosten- prognose Büro IBK, Pünderich | 322.095,87 € | 65,91 | 100,00 |
| 2 | Fa. Elektro Arens, Niederfell | 488.674,15 € | 100,00 | 151,72 |
Beschlussfassung:
Der Verbandsgemeinderat beschließt bzw. bestätigt den Auftrag für Los 3 an die Firma Elektro Arens, Niederfell, gemäß Angebot zu einem Gesamtbetrag von 488.674,15 € (brutto, incl. 19% MwSt.), zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 28 Ja-Stimmen jeweils einstimmig angenommen
10.2. Moseltherme Traben-Trarbach / Bad Wildstein
Errichtung von Lichtilluminationen
In der Sitzung des Bäderausschusses am 26.04.22 wurde vorgeschlagen in der Moseltherme Lichtilluminatinonen einzurichten. Hierfür sollten die Kosten ermittelt werden.
Zwischenzeitlich wurden für die Einrichtung einer Lichtillumination im Thermebecken die Kosten ermittelt. Diese belaufen sich auf ca. 25.000,00 € - 30.000,00 €.
Bürgermeister Marcus Heintel verweist auf die Beratungen im Bäderausschuss sowie im Haupt- und Finanzausschuss. Ergänzend weist er darauf hin, dass er eine Kreditgenehmigung für eine solche Maßnahme zumindest als fraglich ansieht.
Die Mitglieder des VG-Rates sind im Hinblick auf die derzeitige Situation im Energiesektor und der Notwendigkeit zum Energiesparen der Auffassung, dass eine solche Entscheidung den derzeitigen Notwendigkeiten zuwiderlaufe.
Beschlussfassung:
Aufgrund der Höhe der zu erwartenden Kosten beschließt der Verbandsgemeinderat, die Maßnahme nicht durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 27 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme mehrheitlich angenommen
10.3. Bäderbereich
weitere Vorgehensweise aufgrund der allgemeinen Preissteigerungen
Aufgrund der allgemeinen Preissteigerungen, insbesondere im Energiebereich, ist im nächsten Jahr mit erheblichen Mehraufwendungen zu rechnen.
Bürgermeister Marcus Heintel verweist auf die bisherigen Beratungen in der Sitzung des Bäderausschusses und des Haupt- und Finanzausschusses. In dieser wurde die Verwaltung beauftragt, weitergehende Vorschläge zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation des Bades zu machen.
Für die heutige Sitzung wurden verwaltungsseitig folgende Vorschläge gemacht und im Sitzungsdienstprogramm eingestellt bzw. in der heutigen Sitzung ausgehändigt. Kaufm. Werkleiter Jens Burch erläutert dem Verbandsgemeinderat die Vorschläge. Fragen der Ratsmitglieder werden zu deren Zufriedenheit beantwortet.
Beschlussfassung:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Umsetzung der seitens der Verwaltung erarbeiteten Vorschläge:
| Tarif Bad | Er- wachsene | Kinder 6 - 15 Jahre | Hin- weis | |||
| bisher | neu | bisher | neu | |||
| 1 Stunde | 5,50 € | 6,00 € | 3,50 € | 3,50 € | * | |
| 2 Stunden | 7,50 € | 8,00 € | 5,00 € | 5,00 € | ** | |
| 3 Stunden | 9,00 € | 9,50 € | 6,50 € | 6,50 € | *** | |
| 4 Stunden | 10,50 € | 11,00 € | 7,50 € | 7,50 € | **** | |
| Tageskarte | 12,00 € | 12,50 € | 9,00 € | 9,00 € | ***** |
* Mindestpreis bis 60 Minuten 6,00 € bzw. 3,50 €
** ab 61 - 120 Minuten, pro angefangene 6 Minuten 20 Cent bzw. 15 Cent
*** ab 121 - 180 Minuten, pro angefangene 6 Minuten 15 Cent bzw. 10 Cent
**** ab 181 - 240 Minuten, pro angefangene 6 Minuten 15 bzw. 10 Cent
***** ab 241 Minuten - 300 Minuten, pro angefangene 6 Minuten 15 Cent
ab 301 Minuten wird der Tagespreis fällig
| Tarif Sauna | Er- wachsene | Kinder 6 - 15 Jahre | ||
| bisher | neu | bisher | neu | |
| nur Sauna | 12,00 € | xxx | 8,00 € | xxx |
| Sauna + Bad | 16,50 € | 18,00 € | 11,00 € | 12,50 € |
Die vorgeschlagenen Preisanpassungen sollen zum 06.02.2023 (nach der Grundreinigung)
in Kraft treten.
weitere Vorschläge:
Reduzierung der Öffnungszeiten der Sauna
In der Zeit vom 01.09. - 30.04. wird die Sauna mittwochs und donnerstags bereits um 22.00 Uhr geschlossen. Bisher war die Sauna an diesen Tagen bis 24.00 Uhr geöffnet.
Verlängerung der jährlichen Schließungszeit
Die jährliche Schließungszeit wird von zwei auf drei Wochen (3., 4. und 5. KW) ausgedehnt.
Abstimmungsergebnis:
Mit 27 Ja-Stimmen 1 Enthaltung einstimmig angenommen
11. 1. Nachtrag zur Betriebssatzung für die Verbandsgemeindewerke Traben-Trarbach
Mit der Neufassung der Betriebssatzung für die VG-Werke wurde u.a. auch ein technischer und ein kaufmännischer Werkleiter für die Vertretung der VG-Werke eingerichtet. In der Praxis hat sich zwischenzeitlich ein Bedarf für eine Anpassung der Vertretungsregelung für die Verbandsgemeindewerke gegeben.
Bürgermeister Marcus Heintel erläutert dem Verbandsgemeinderat unter Verweis auf die Beratungen in der heutigen Sitzung des Werkausschusses die Notwendigkeit zur Anpassung der Betriebssatzung der VG-Werke im Hinblick auf die Regelungen über die Werkleitung.
Beschlussfassung:
Der Verbandsgemeinderat beschließt den 1. Nachtrag zur Betriebssatzung für die Verbandsgemeindewerke Traben-Trarbach in der vorgelegten Form.
Abstimmungsergebnis:
Mit 26 Ja-Stimmen 2 Enthaltungen einstimmig angenommen
12.1. Kalkulation und Festlegung der einmaligen Beiträge 2023
Wasserversorgung
In der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 22.06.2017 wurde beschlossen, dass für den Beitragssatz der einmaligen Beiträge eine jährliche Anpassung, erstmals zum 01.01.19, nach dem Preiskostenindex vorzunehmen ist.
Um eine durchgängige Indizierung zu gewährleisten, basiert die Ermittlung der Beitragssätze 2023 auf der durchschnittlichen Preisentwicklung im Zeitraum 01.08.2021 - 31.07.2022. Der Preisindex beträgt am 31.07.2022 = 148,7 Punkte; am 01.08.2021 betrug er 127,6 Punkte. Der Preisindex hat sich somit gegenüber dem Vorjahr um 16,536 % erhöht.
Bisher galt ein Beitragssatz von 3,42 €/netto/qm, neu ab 2023 = 3,99 €/netto/qm
Beschlussfassung:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, den Beitragssatz für den einmaligen Beitrag Wasserversorgung ab dem Jahr 2023 auf 3,99 €/netto/qm pro Quadratmeter Veranlagungsfläche festzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 28 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
12.2. Kalkulation und Festlegung der einmaligen Beiträge 2023
Abwasserbeseitigung
a) Schmutzwasser, b) Oberflächenwasser, c) Straßenoberflächenentwässerung
In der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 22.06.2017 wurde beschlossen, dass für den Beitragssatz der einmaligen Beiträge eine jährliche Anpassung, erstmals zum 01.01.19, nach dem Preiskostenindex vorzunehmen ist.
Um eine durchgängige Indizierung zu gewährleisten, basiert die Ermittlung der Beitragssätze 2023 auf der durchschnittlichen Preisentwicklung im Zeitraum 01.08.2021 - 31.07.2022. Der Preisindex beträgt am 31.07.2022 = 148,7 Punkte; am 01.08.2021 betrug er 127,6 Punkte. Der Preisindex hat sich somit gegenüber dem Vorjahr um 16,536 % erhöht.
zu a) (Schmutzwasser)
bisher galt ein Beitragssatz von 4,17 €/qm, neu ab 2023 = 4,86 €/qm
zu b) (Oberflächenwasser)
bisher galt ein Beitragssatz von 13,45 €/qm, neu ab 2023 = 15,67 €/qm
zu c) (Straßenoberflächenentwässerung)
bisher galt ein Beitragssatz von 27,43 €/qm, neu ab 2023 = 31,97 €/qm
Beschlussfassung:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Beitragssätze für die einmaligen Beiträge ab dem Jahr 2023 wie folgt festzusetzen:
Schmutzwasser = 4,86 € je Quadratmeter Grundstücksfläche mit Zuschlägen für die Anzahl der Vollgeschosse (je Vollgeschoss 15 v.H.)
Oberflächenwasser = 15,67 € je Quadratmeter der mit Abflussbeiwerten vervielfachten Grundstücksfläche
Straßenoberflächenentwässerung = 31,97 € je Quadratmeter entwässerter Straßenfläche (einschl. Bürgersteiganlagen und sonstigen Flächen)
Abstimmungsergebnis:
Mit 28 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
13.1. Wirtschaftsplan 2023, Betriebszweig Wasserversorgung einschl. Investitionsprogramm, Vermögens-, Finanzplan und Stellenplan
Der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2023 wurde den Ausschussmitgliedern im Sitzungsprogramm zur Verfügung gestellt bzw. in der Sitzung verteilt.
Beschlussfassung:
Der Werkausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat zu beschließen:
Der Wirtschaftsplan 2023 der Verbandsgemeindewerke, Betriebszweig: Wasserwerk, wird wie folgt festgesetzt:
| a) Erfolgsplan | |
| Erträge | 3.798.500,00 € |
| Aufwendungen | 3.984.000,00 € |
| Jahresverlust | 185.500,00 € |
| b) Vermögensplan | |
| Einnahmen (Deckungsmittel) | 10.234.000,00 € |
| Ausgaben (Bedarfsmittel) | 10.234.000,00 € |
| Für 2024 sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 3.435.000,00 € erforderlich. | |
| c) Kreditaufnahme | |
| Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme im Wirtschaftsplan 2023 zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögensplanes wird festgesetzt auf: | |
| langfristige Kredite | 5.684.000,00 € |
| Kassenkredite | |
| Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Aufrechterhaltung des Betriebes der eingerichteten Sonderkasse des Eigenbetriebes Wasserwerk im Wirtschaftsjahr 2023 wird festgesetzt auf | |
| 5.000.000,00 € | |
d) Stellenplan
Der Stellenplan für das Wirtschaftsjahr 2023 wird entsprechend der Vorlage beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 28 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
13.2. Wirtschaftsplan 2023, Betriebszweig Abwasserbeseitigung einschl. Investitionsprogramm, Vermögens-, Finanzplan und Stellenplan
Der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2023 wurde den Ausschussmitgliedern im Sitzungsprogramm zur Verfügung gestellt bzw. in der Sitzung verteilt.
Die Erläuterungen hierzu erfolgen in der Sitzung.
Beschlussfassung:
Der Werkausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat zu beschließen:
Der Wirtschaftsplan 2023 der Verbandsgemeindewerke, Betriebszweig: Abwasserwerk, wird wie folgt festgesetzt:
| a) Erfolgsplan | |
| Erträge | 6.258.500,00 € |
| Aufwendungen | 6.362.500,00 € |
| Jahresverlust | 104.000,00 € |
| b) Vermögensplan | |
| Einnahmen (Deckungsmittel) | 12.324.000,00 € |
| Ausgaben (Bedarfsmittel) | 12.324.000,00 € |
| Für 2024 sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 6.845.000,00 € erforderlich. | |
| c) Kreditaufnahme | |
| Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme im Wirtschaftsplan 2023 zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögensplanes wird festgesetzt auf: | |
| langfristige Kredite | 9.704.000,00 € |
| Kassenkredite | |
| Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Aufrechterhaltung des Betriebes der eingerichteten Sonderkasse des Eigenbetriebes Wasserwerk im Wirtschaftsjahr 2023 wird festgesetzt auf | |
| 5.000.000,00 € | |
d) Stellenplan
Der Stellenplan für das Wirtschaftsjahr 2023 wird entsprechend der Vorlage beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 28 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
14. Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2023 incl. Investitionsprogramm, Finanz- und Stellenplan
Den Mitgliedern des Verbandsgemeinderates wurde der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2023 digital im Sitzungsdienstprogramm zur Verfügung gestellt.
Bürgermeister Marcus Heintel verweist zunächst auf die intensiven Beratungen in der Haupt- und Finanzausschusssitzung und der gemeinsamen Fraktionssitzung und macht anschließend Ausführungen zum vorliegenden Haushaltsplanentwurf:
„Sehr geehrte Frau und Herren Beigeordnete, liebe Ratskolleginnen und -kollegen, liebe Kolleginnen und Kollegen Bürgermeister und Ortsvorsteher, liebe Kolleginnen und Kollegen der Verwaltung und der Werke, meine Damen und Herren,
wer von uns hätte vor einem Jahr gedacht, dass sich die gefühlt dauerhafte Krisen-Situation nach dem Corona-Ausbruch 2020 und dem Juli-Hochwasser 2021 im bald zu Ende gehenden Jahr nochmals verschlimmern würde?
Sicherlich niemand, viel eher waren wir alle der Hoffnung, nach den beiden Krisen endlich einmal wieder in ein Jahr der Konsolidierung, der Normalität, zu starten. Was die starken Einschränkungen in Bezug auf Corona angeht, so haben wir deutliche Erleichterungen in diesem Jahr erfahren und die Menschen konnten sich wieder viel unbeschwerter begegnen.
Aber dennoch erlebten wir mit dem Tag des 24. Februar eine Zeitenwende, wie es Bundeskanzler Scholz in der kurz danach stattgefundenen Sondersitzung des Deutschen Bundestages formulierte, mit dem völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine. Und wir erlebten eine Welle der Solidarität auf breiter Ebene, auch hier in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach, mit Gebeten, mit einer „Menschenkette für den Frieden“ über die Brücke zwischen Traben und Trarbach, den unsere Kirchen organisierten, mit einer Welle der Hilfsbereitschaft, um Wohnraum, Kleidung, Möbel, Lebensmittel und vieles weitere mehr zur Verfügung zu stellen.
Ich danke der Bevölkerung für diese Solidarität und Mithilfe, denn so konnten wir Wohnungen für Geflüchtete zur Verfügung stellen und sie hilft auch weiterhin bei der Integration, zum Beispiel durch ehrenamtliche Sprachkurse, sodass sich die Menschen in Not gut aufgenommen fühlen können.
Ebenso danke ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meiner Verwaltung, denn auch wenn viele Leistungsempfänger mittlerweile über das Jobcenter bearbeitet werden, so wird bei Fragen oder Unklarheiten doch stets der Weg zur naheliegenden Verwaltung gesucht, und das ist nun einmal das Bürgerbüro in der Brückenstraße. Und wir merken, dass wir an unsere Kapazitätsgrenzen stoßen. In unserer Verbandsgemeinde werden aktuell rund 600 Personen von der Verwaltung betreut - über den allgemeinen Verteilstrang wurden seit Anfang 2021 insgesamt 92 Menschen zugeteilt, hinzu kamen rund 500 ukrainische Flüchtlinge, damit haben wir kreisweit die zweitmeiste Personenzahl aufgenommen.
Das sind viel mehr Personen, als es nach dem Ausbruch des Krieges in Syrien waren, als bereits eine große Zahl von Flüchtlingen zu uns kam. Wir suchen weiterhin nach Unterkünften, aber der Markt ist offenbar ausgelaugt. Wir lassen trotzdem nichts unversucht, denn wir wollen möglichst verhindern, dass die Menschen, wenn sie uns als Kommune zugeteilt werden, nicht erneut in einer Sammelunterkunft untergebracht werden müssen. Ich danke daher allen, die uns auch weiterhin nötigen Wohnraum zur Verfügung stellen.
Neben diesen besonderen Herausforderungen haben wir in der Verbandsgemeinde gleichzeitig verschiedenste Investitionen umgesetzt, hier weise ich zunächst auf die Infrastrukturmaßnahmen in unseren 6 Grundschulen hin, also Investitionen für die Zukunft unserer Kinder in der VG.
Eine Zukunft, die ob der stabil bis leicht steigenden Schulbesuchszahlen die Richtigkeit und Wichtigkeit der Maßnahmen bestätigt. Die in 2021 begonnenen Infrastrukturmaßnahmen an den 6 Grundschulen sind im zu Ende gehenden Jahr abgeschlossen worden.
Die Gesamtkosten für die Sanierungen der Toilettenanlagen und die energetischen Maßnahmen in den GS Kinderbeuern, Reil, Bausendorf, den Einbau einer barrierefreien Toilette in der GS Kröv, den Einbau einer Aufzugsanlage in der GS Enkirch sowie die Sanierung der Toilettenanlage und die Dachsanierung an der GS Traben-Trarbach betragen 1.184.978,06 €.
Die ursprünglich veranschlagten Kosten auf der Grundlage der Kostenberechnungen vor Maßnahmenbeginn beliefen sich für alle Grundschulen auf 1.302.800,00 €. Die Infrastrukturmaßnahmen wurden vom Bund mit 70 % und vom Kreis mit 10 % gefördert. Dafür nochmals ein herzlicher Dank an die Fördermittelgeber. Des Weiteren wurden in 2022 weitere Baumaßnahmen an den Grundschulen Kinderbeuern, Bausendorf und Enkirch abgeschlossen.
An den Grundschulen sind im kommenden Jahr investiv rund 365.000 Euro für verschiedene Maßnahmen vorgesehen, insbesondere für die Zuweisung für die Turnhalle in Enkirch, Planungskosten für die notwendige Dachsanierung der Turnhalle in Kinderbeuern sowie Beschaffungen der Grundschulen in Ausstattung und IT. Die Lüftungsbauarbeiten an den 6 Grundschulstandorten wurden in 2022 ausgeschrieben. Die Lieferzeit der 60 dezentralen Lüftungsgeräte beträgt ca. 7 Monate. Lieferung und Einbau werden voraussichtlich ab April 2023 erfolgen. Die Einbauzeit beträgt nach Auskunft des maßnahmenbetreuenden Ingenieurbüros bis zu drei Monate je Schule. Der bereits zweimal verlängerte Bewilligungszeitraum endet am 09.06.2023; von einer weiteren Verlängerung kann grundsätzlich nicht ausgegangen werden.
Die erforderlichen Anpassungsarbeiten nach erfolgtem Einbau der Lüftungsgeräte werden voraussichtlich Anfang 2023 ausgeschrieben. Die dem Förderantrag zugrundeliegenden förderfähigen Gesamtkosten für alle Schulen mit einem Umfang von 60 dezentrale Lüftungsgeräten betragen 1.563.096,29 €. Die Mehrkosten gegenüber der Kostenprognose (bepreistes Leistungsverzeichnis) betragen nach Vorliegen des Ausschreibungsergebnisses für die Lüftungsbauarbeiten zusammen ca. 117.000,00 € (ca. 10,11 %).
So sehr wir für die Fördermöglichkeiten sehr dankbar sind, auch für die noch in Aussicht stehende Förderung für die energetische Sanierung der Moseltherme in Traben-Trarbach, bei der wir 1,3 Mio. Euro an Investitionen auf den Weg gebracht haben, so muss doch auch ein kritischer Blick auf die Förderpraxis gelegt werden. An der Stelle sei auch daran erinnert, wie mit unserem Förderantrag im Bezug auf die Bewerbung der Ausrichtung der Landesgartenschau umgegangen worden ist! Aus meiner Sicht sind die Bedingungen oft so eng gesetzt, insbesondere vom zeitlichen Rahmen her, dass diese kaum erfüllbar sind.
Bei den Infrastrukturmaßnahmen, die über das Programm zum beschleunigten Ausbau der Ganztagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter umgesetzt werden sollten, konnten wir erst Ende letzten Jahres durchatmen, als nach hartnäckigem Druck der kommunalen Familie der Bundestag die Umsetzungsfrist um ein Jahr verlängerte. Die Umsetzungsfristen und auch die Restriktionen im Vergaberecht machen uns nun bei den raumlufttechnischen Anlagen sowie bei der energetischen Sanierung der Moseltherme enorme Schwierigkeiten. Wie sollen wir in diesen kurzen Fristen ausschreiben und umsetzen können, wenn doch die Praxis gezeigt hat, dass gerade bei Förderprogrammen der „Run“ auf die Planungsbüros und die ausführenden Firmen derart groß ist, dass diese entweder mit der Arbeit nicht nachkommen oder Geräte und Materialien nur mit großem Vorlauf überhaupt lieferbar sind?
Es sollte auch nicht unerwähnt bleiben, dass die Kommunen für die Vorfinanzierung Kredite aufnehmen müssen, die uns ob der steigenden Zinssätze Kopfzerbrechen bereiten.
Die Fördergeber rufe ich daher auf, aufgrund dieser Erfahrungen die Bedingungen deutlich realitätsnäher und einfacher auszugestalten.
Da lobe ich an dieser Stelle einmal ausdrücklich das vorgesehene KIPKI, das Kommunale Investitionsprogramm Klima und Innovation, bei dem z.B. der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach rund 505.000 Euro für entsprechende Investitionen durch das Land Rheinland-Pfalz zur Verfügung gestellt werden. Ein Verfahren, das hoffentlich Schule macht und uns als Kommunen viel einfacher Mittel zur eigenverantwortlichen Verwendung zur Verfügung stellt als das bisher bei anderen Fördertöpfen der Fall gewesen ist. Was die Verfahrensweise anbetrifft, werden wir uns die Bedingungen in den nächsten Wochen genauer ansehen und Vorschläge erarbeiten.
Erfreulich ist in diesem Zusammenhang auch die Entwicklung unseres Solidarpaktes zu erwähnen, den wir im Gleichklang mit der Teilfortschreibung Erneuerbare Energien entwickeln und aufbauen.
Wir wollen unseren Teil zum Klimaschutz und zur Prosperität in unserer Verbandsgemeinde leisten und daher freue ich mich, dass wir auch den Rahmen unserer Energiegemeinschaft Traben-Trarbach AöR nutzen können, um am Ende mit einer starken Position mit Flächen für Windkraft und Photovoltaik an den Markt treten zu können.
Ein weiterer großer Schwerpunkt ist und bleibt unsere Feuerwehr. Diese war in diesem Jahr bisher 150 Mal im Einsatz, aufgrund der 5monatigen Trockenheit waren es auch viel mehr Brandeinsätze als in den Vorjahren. Hier ist insbesondere der mehrfache Einsatz beim Waldbrand in Kautenbach zu nennen. 72 Brandeinsätze sind zu erwähnen, dazu 64 technische Hilfeleistungen, 10 Unwettereinsätze und 4 Meldungen von Brandmeldeanlagen.
Im Namen der Anwesenden und der gesamten Bevölkerung sage ich herzlichen Dank an alle Kameradinnen und Kameraden, an unsere Wehrleitung und die Wehrführungen sowie alle Funktionsträger. Nach zwei Corona-Jahren konnten wir im August endlich die in der Zwischenzeit beschafften Feuerwehrfahrzeuge in den Dienst stellen und in zwei Veranstaltungen in Kröv und Enkirch zahlreiche Kameraden mit den Feuerwehr-Ehrenzeichen würdigen.
Eine auf Beschluss der Gremien eingesetzte Zukunftswerkstatt Feuerwehr beschäftigt sich in 3 Arbeitsgruppen mit den Themen „Personal“, „Lagekonzepte“ sowie „Gebäude und Ausstattung“.
Den Stand der Ergebnisse werden wir voraussichtlich in der nächsten Sitzung des Verbandsgemeinderates vorstellen. Für die engagierte Mitarbeit aller Kameraden darf ich mich an dieser Stelle sehr herzlich bedanken.
Im Bereich der Beschaffungen für die Feuerwehr wurden Ausgaben von rund 452.000 Euro getätigt, darunter eine Anzahlung und Beladungsteile von rund 290.000 Euro für das HLF 20 für den Löschzug Traben und den HLF 10 für die Feuerwehr Kröv, rund 38.000 Euro für die Kleiderkammer sowie Restkosten für die KLF’s Olkenbach und Flußbach. In diesem Jahr wurden Aufträge erteilt u.a. für die Digitale Alarmierung mit rund 137.000 Euro, zwei mobile Sirenen, Tauch- und Schmutzwasserpumpen sowie Abbiegeassistenzsysteme für verschiedene Feuerwehrfahrzeuge. Die Bauarbeiten im Feuerwehrgerätehaus Olkenbach werden voraussichtlich im 1. Quartal 2023 abgeschlossen. Die zu erwartenden Kosten belaufen sich auf ca. 360.000,00 €. Deutliche Mehrkosten durch unerwartete umfangreiche Leistungen im Bereich der technischen Gebäudeausstattung und Mehrkosten im Ausschreibungsergebnis der technischen Leistungen. Seitens der Feuerwehrkameraden wurden und werden aber auch erhebliche Eigenleistungen erbracht. Fördermittel wurden beantragt.
Als Konsequenz aus den Erfahrungen im ablaufenden Jahr werden Mittel in Höhe von 160.000 Euro für mobile Aggregate, mobile Tankstellen und die Waldbrandausrüstung bereitgestellt. Zudem sind für die Fortsetzung des Fahrzeugbeschaffungsprogramms 806.000 Euro vorgesehen, u.a. für das LF 10 Bausendorf, MLF’s für Kinheim und Hontheim, RTB 2’s für Kröv und Reil, das TSF-W für Wolf sowie zusätzliche Mittel für das HLF 20 Traben.
Für die weiteren Schritte hinsichtlich der Planung des neuen Feuerwehrgerätehauses Bengel sind Mittel von knapp 90.000 Euro eingeplant, es werden zudem beispielsweise 40.000 Euro vorgesehen für Notstromversorgung der Gerätehäuser sowie 23.000 Euro für den Einbau diverser Tore. Ergänzend dazu trägt die Verwaltung mit der Einrichtung eines Zivil- und Katastrophenschutz-Verwaltungsstabes den Erfahrungen aus der jüngsten Vergangenheit Rechnung.
Im Hinblick auf unsere beiden Bäder wird die Konsequenz steigender Preise überdeutlich. Auch wenn wir von einem Normalbetrieb ausgehen, so müssen wir im Ergebnishaushalt bei der Moseltherme von einem Defizit von über 1 Mio. Euro ausgehen, im Kröver Freibad von rund 330.000 Euro. Deswegen sind auch Änderungen an den Eintrittspreisen unvermeidlich, gleichzeitig verlängern wir die Schließzeit und schränken die überlangen Öffnungszeiten ein.
Gleichwohl investieren wir sinnvoll in energetische Maßnahmen, auch wenn hier, wie bereits erwähnt, die Förderung stockt; trotz mehrfacher Nachfrage im zuständigen Umweltministerium haben wir auf unseren Antrag vom Dezember letzten Jahres bisher lediglich die Zusage des förderunschädlichen Maßnahmenbeginns aus dem Mai. Hinzu kommen weitere Investitionen in die Kassensoftware und -server mit rund 12.000 Euro sowie 25.000 Euro für Baumaßnahmen im Freibad Kröv.
In der Summe weisen wir im Ergebnishaushalt einen Jahresfehlbetrag von 284.450 Euro aus und benötigen für die Investitionen im Finanzhaushalt eine Kreditaufnahme von fast 2,3 Mio. Euro, bei einem Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen von plus 391.180 Euro, der damit ausgeglichen ist.
Im Bereich der Verbandsgemeindewerke sind im Bereich Wasserwerk Investitionen von 9,1 Mio. Euro geplant, im Bereich Abwasserwerk kommen weitere 10,3 Mio. Euro hinzu. Schwerpunkte in beiden Werkteilen sind Maßnahmen in Bausendorf, Bengel, Enkirch, Hontheim, Irmenach, Kinderbeuern, Kröv, Lötzbeuren, Starkenburg und Traben-Trarbach und bei der Wasserversorgung der Abschluss der Maßnahmen der Fernleitung vom Gewinnungsgebiet Bengel in Richtung Kröv, Kövenig und Traben-Trarbach.
Dies alles resultiert in der Aufnahme von Investitionskrediten von 18,6 Mio. Euro und Liquiditätskrediten von 10 Mio. Euro für beide Betriebszweige. Zudem werden u.a. die Schmutzwassergebühren auf 2,70 Euro pro Kubikmeter und die Wassergebühren auf 2,10 Euro pro Kubikmeter angehoben. Dies ist zwar schmerzhaft, aber unvermeidbar, denn trotzdem weisen beide Bereiche mit 185.500 bzw. 104.000 Euro Verluste für das kommende Jahr aus. Ab den Jahren 2024/2025 sind die größeren Maßnahmen weitestgehend abgeschlossen, sodass anschließend auch geringere Kreditaufnahmen anzunehmen sind.
Das vom Verbandsgemeinderat beschlossene Mobilitätsentwicklungskonzept für die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach geht in die Schlussgerade. Zuletzt wurden im Arbeitskreis die Ziele, die Handlungsfelder und potentielle Maßnahmen bearbeitet, die durch das beauftragte Büro raumkom zusammengefasst und in einen Maßnahmenkatalog im 1. Quartal 2023 im Entwurf vorgelegt werden. Im kommenden Jahr werden wir dann darüber zu sprechen haben und das Gesamtkonzept zur Beschlussfassung vorlegen. Den aktiven Mitgliedern des Arbeitskreises und auch der Bevölkerung, die sich an der Umfrage beteiligt hat, sage ich ein herzliches Dankeschön!
Im Bereich des Ehrenamtes ist im letzten Jahr wieder viel Schwung hineingekommen, die Veranstaltungen unserer Vereine und Gemeinden nahm merklich zu und die Menschen freuen sich wieder über viele Möglichkeiten der Begegnung und sportlicher sowie kultureller Aktivität. In diese Reihe fügte sich auch unser 2. Freiwilligen-Mitmachtag am 08.10.2022 ein, der wieder einmal ein schöner Tag war, um das Ehrenamt sichtbar zu machen und zu würdigen. Ende Oktober 2024 soll der nächste Mitmachtag stattfinden.
Sehr froh war ich, endlich auch wieder den Ehrenamts-Dankeschön-Abend, diesmal in Kinderbeuern - vielen Dank, lieber Rainer Schwind für die Räumlichkeiten und die Unterstützung! - zu eröffnen, bei dem wir unseren Ehrenamtlichen einen schönen und gemütlichen Abend bereiten konnten.
Nicht zuletzt konnte ich zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern die „Auszeichnung“ sowie die „Hohe Auszeichnung“ der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach überreichen. Kinderbeuern war ebenfalls der Ort, um das von Prof. Schaaf erstellte Buch über die neue Verbandsgemeinde vorzustellen - und ihm in diesem Rahmen ebenfalls die „Hohe Auszeichnung der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach“ zu verleihen. Ebenfalls bin ich dankbar für die Aktivitäten unseres Fahrerteams beim Seniorenbus, dort haben wir ja Anfang des Jahres das neue Fahrzeug in Dienst gestellt und alle sind nach wie vor motiviert dabei, auch wenn es um Anpassungen bei den Plänen geht. Mit diesem befinden wir uns im regelmäßigen Austausch - an dieser Stelle vielen Dank an das „Fahrerlager“!
Nach der Corona-Pause sind auch unser Jugendparlament und unser Seniorenbeirat aktiv bei der Sache und bringen sich mit Vorschlägen und Veranstaltungen in die ehrenamtliche Arbeit in der VG mit ein.
Herzlichen Dank an alle Aktiven!
Besondere Erwähnung verdient unsere Jubiläumsfeier mit Vertretern unserer Partnerstadt Selles-sur-Cher mit dem besonderen Höhepunkt der Enthüllung des Gedenksteins Anfang Mai an der Grevenburg. Das ist gelebte Völkerverständigung, die wir als Verbandsgemeinde und unsere Feuerwehren leben - und gerade sind wir dabei, mit den Schulen gemeinsam noch etwas mehr Leben in diese Partnerschaft zu bringen.
Was recht erfreulich ist, dass der Entschuldungsfonds des Landes in Bezug auf die Liquiditätskredite unserer verbandsangehörigen Gemeinden eine deutliche Rückführung bringen kann. Nach ersten Berechnungen könnten über das Landesprogramm rund 7 Mio. Euro und damit über 52 Prozent abgedeckt werden, womit dann noch rund 6,4 Mio. Euro offen blieben. Hier bleibt es die klare Forderung an den Bund, nun auch endlich den schon mehrfach angekündigten Beitrag zu leisten, damit auch die restlichen Liquiditätskredite getilgt werden können, um unseren Kommunen wieder Handlungsspielräume in Aussicht stellen zu können!
Trotz dieser recht guten Nachrichten bleibt es dabei, dass es auch nach der Neuregelung im Kommunalen Finanzausgleich weiterhin Verbesserungsbedarf gibt. Die Verbandsgemeinde bemüht sich, wie auch in den vergangenen Jahren, stets darum, die Umlagebelastung der angehörigen Gemeinden so gering wie möglich zu halten; wir planen auch keine freie Finanzspitze zulasten unserer Gemeinden ein. Wir können erneut, trotz verschiedener Kostensteigerungen, die Umlage senken und landen bei 33,0 %. Zu verdanken haben wir dies dem spitzen Stift unseres Büroleiters Frank Koch, aber natürlich in erster Linie der Tatsache, dass die wirtschaftlichen Erhebungsgrundlagen sich verbessert haben, wodurch sich ein Mehrertrag von 765.000 Euro bei der VG-Umlage ergibt. Hier ist insbesondere allen Unternehmen und Beschäftigten zu danken, die diese Grundlage verbesserter wirtschaftlicher Voraussetzungen geschaffen haben. Danke für Ihre gute und erfolgreiche Arbeit!
Dennoch müssen wir, für die Kommunen und unsere darin ehrenamtlich Tätigen Verantwortungsträgerinnen und -träger, weiterhin für eine bessere finanzielle Ausstattung kämpfen, und da nenne ich beispielsweise auch die Finanzierung des Kita-Um- bzw. Ausbaus.
Hier bleibt immer noch zu viel an den Bauträgern, also den Ortsgemeinden und der Stadt, an finanziellen Lasten hängen. Dies überfordert viele kommunale Haushalte für die Zukunft immens.
Dies gehört mit zu den Rahmenbedingungen für gelingendes und befriedigendes Engagement in den Räten und insbesondere für unsere ehrenamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die es zu verbessern gilt. Hierzu hat der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz vor ein paar Tagen den Landesgesetzgeber aufgefordert, die Rahmenbedingungen für die Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister zu verbessern. Die Anforderungen an das Amt sind seit Jahren immer weiter angestiegen.
Neben dem Betrieb von Kindertagesstätten und die Schaffung von Anlagen alternativer Energien und von Wohnraum sind beispielsweise die Ansiedlung von Wirtschaftsunternehmen für Arbeitsplätze und Steuereinnahmen entscheidend für den Erfolg der Kommunen und deren Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die immer mehr Zeit aufwenden müssen, da die Aufgaben komplexer und immer mehr öffentliche und private Stellen zu beteiligen sind. Dies verursacht Schattenseiten mit der Mehrfachbelastung, Amt, Arbeit und Familie zeitlich miteinander vereinbaren zu können. Viele haben auch Sorge vor einem Karriereknick oder Verdiensteinbußen. Gerade im Hinblick darauf und mit Sicht auf die Kommunalwahl 2024 müssen daher die Rahmenbedingungen in diesem Ehrenamt verbessert werden. Deshalb fordern die Kommunalen die Entbürokratisierung der Freistellung und Kostenerstattung, sie fordern Handlungsspielräume zu ermöglichen und besonders auch die Nachwuchsgewinnung in den Blick zu nehmen.
Wir sind in unserer Verbandsgemeinde sehr froh, dass wir für die zwischenzeitlich vakanten Bürgermeisterpositionen in Willwerscheid, Diefenbach und Irmenach gute Nachfolger finden konnten; in Kinheim steht dies noch aus. Aber auch an dieser Stelle betone ich, dass sich die Rahmenbedingungen verbessern müssen, damit wir auch 2024 alle Führungspositionen in unseren Gemeinden besetzt werden. Das ist unsere gemeinsame Forderung!
Liebe Ratsmitglieder, liebe Beigeordneten, liebe Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, liebe Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher, liebe Kolleginnen und Kollegen der Verwaltung und der gesamten Verbandsgemeinde, bei Ihnen allen möchte ich mich sehr nachdrücklich und herzlich für die angenehme, vertrauensvolle und stets in die Zukunft gerichtete Arbeit - gerade in diesen schwierigen Zeiten - hier und in allen Gremien bedanken!
Ihnen und Euch allen, die Sie und Ihr für die Menschen in unseren Gemeinden und der Verbandsgemeinde politische Verantwortung tragen und tragt, und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unserer Gemeinden und der Verbandsgemeinde sage ich herzlichen Dank für die Arbeit und Zusammenarbeit im Jahr 2022.
Allen Genannten, den Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren, der Mitarbeitern von Rettungs- und Sozialdiensten sowie allen Vereinen, Initiativen, Unternehmen, den Ehrenamtlichen sowie allen Bürgerinnen und Bürgern wünsche ich nun sehr schöne Festtage und für das neue Jahr alles nur erdenklich Gute, vor allem Gesundheit und besonders viel Glück und Erfolg, voller Hoffnung und Zuversicht für all die Vorhaben, Ideen und Pläne für 2023!
Herzlichen Dank!“
Anschließend geben die Fraktionen ihre Stellungnahme ab die zunächst gemeinsam veröffentlicht und zu den Akten genommen werden.
Stellungnahme der CDU-Fraktion zum Haushaltsentwurf 2023 der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Ratskolleginnen und Ratskollegen,
sehr geehrte Damen und Herren der Verwaltung.
Zunächst möchte ich die Gelegenheit ergreifen und Ihnen sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung für Ihre im vergangenen Jahr geleistete Arbeit für die Menschen in unserer Verbandsgemeinde zu danken. Aber auch die professionelle Ausarbeitung unseres hier vorliegenden Haushaltsplanes verdient höchste Anerkennung. Handelt es sich doch um ein hochkomplexes Zahlenwerk, welches die finanzielle Situation unserer Verbandsge-meinde widerspiegelt. So erkennen wir einerseits, wo wir bereits mit unumgänglichen Pflichtaufgaben bzw. den damit verbundenen Ausgaben belastet sind, aber wir sehen auch, wo wir noch Spielräume zur Gestaltung unserer VG nach unseren Vorstellungen haben.
Zu den geplanten Ausgaben erlaube ich mir folgende Anmerkungen:
Personal
Nur wenig ist in unseren Augen wichtiger als eine gut funktionierende Verwaltung, die den Bürgerinnen und Bürger optimal mit Rat und Tat zur Seite steht und nicht die vorgetragenen Interessen ignoriert oder gar die Umsetzung behindert oder gar verhindert.
• Sei dies im Bereich Soziales
• Sei es im Bereich Bauen
• Aber auch in allen anderen Bereichen.
Um dies zu erreichen, unterstützen wir selbstverständlich die Besetzung der dafür vorgesehenen Stellen sowie der dazugehörigen auskömmliche Vergütung. Aufgrund der angespannten Lage auf dem Arbeitsmarkt ist es auch selbstverständlich, dass wir als VG selbst unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausbilden und ihnen anschließend entsprechende Entwicklungsmöglichkeiten bieten. Dies wurde auch bisher so praktiziert.
An dieser Stelle wünschen wir dem Bürgermeister eine glückliche und starke Hand, um beispielsweise unterschiedliche Charaktere zu erfolgreichen Teams zusammen zu führen. Dies kommt uns allen zugute.
Schauen wir nun mal in den Produkthaushalt. -
Wir erkennen an vielen Stellen, das der Verwaltung Aufgaben aufgebürdet werden, die aus Gesetzen, Verordnungen etc. herrühren, die vom Bund, Land oder gar vom Kreis erlassen wurden. Viele dieser Aufgaben ziehen erhebliche Kosten hinter sich her, die aber höchstens teilweise von den Gesetz- oder Verordnungsgebern erstattet werden. Dies finde ich höchst ärgerlich.
Schulen
Betrachten wir z.B. die Grundschulen. Lt. Schulgesetz sind wir als VG verpflichtet, die Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen und zu unterhalten. Wir als Verbandsgemeinde stehen aus voller Überzeugung zu dieser Verantwortung für die Grundschulen in unserer Region. Wer auch immer den Spruch „Bildung ist unser höchstes Gut“ geprägt hat, wir stehen dazu. Deshalb stellen wir die Räumlichkeiten für die Schulen gerne zur Verfügung, halten diese Räumlichkeiten auch mit hohem finanziellem Aufwand instand. Zugegeben: manchmal dauert es etwas länger. (siehe Toilettenanlagen Alftal)
Aber ärgerlich ist es dann, wenn wir bei solchen Maßnahmen Landesmittel als Zuschuss in Aussicht gestellt bekommen mit der Vorgabe, dass die Maßnahme bis zum Datum „X“ abgeschlossen sein muss. Ansonsten verfällt der Zuschuss. Eine tatsächliche Finanzierungszusage gibt es aber leider nicht. So weist man ganz geschickt seitens des Landes der VG das Finanzierungsrisiko zu.
Schade!!!
Schauen wir zu den Feuerwehren:
Auch hier wird bei näherer Betrachtung deutlich, dass uns diese Aufgaben (Brandschutz) per Gesetz oder Verordnung zugewiesen wurden. Es freut mich an dieser Stelle ganz besonders, dass es in unserer VG noch so viele Menschen gibt, die den Dienst in der Feuerwehr freiwillig und in ihrer Freizeit versehen.
Vielen Dank an alle Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner
Es liegt also unbedingt in unserem Interesse, das die Feuerwehren entsprechend ausgestattet werden. Aber manchmal denke ich etwas zögerlich an die Zukunft und frage mich wie das alles weitergehen soll.
Da werden immer größere Fahrzeuge erforderlich, die dann nur noch mit dem Führerschein Klasse 2 gefahren werden dürfen. Aber wer macht den Führerschein der Klasse 2 und sitzt dann beispielsweise in Bausendorf und wartet darauf das er das Fahrzeug in einen Einsatz fahren muss. Meine Denke ist: Wer den Führerschein Klasse 2 gemacht hat, der sitzt im Führerhaus eines LKW und befördert Waren von „A“ nach „B“. Zum Glück haben wir aber schon Möglichkeiten gefunden, Personen mittels Zuschüsse an die VG zu binden, damit diese die Fahrzeuge bewegen können.
Was auch erfreulich ist, dass es die sogenannte „Zukunftswerkstatt“ gibt, die sich Gedanken über den Fortbestand der freiwilligen Feuerwehren macht. Ideen werden entwickelt. Wir sind gespannt.
Aber auch wenn wir das alles gerne unterstützen, handelte es sich wiederum um eine Vorgabe von „Oben“ die wir mit hohem finanziellem Risiko stemmen müssen.
Ein Blick auf die Moseltherme:
Unter dem Stichwort Moseltherme finden wir im Investitionshaushalt erheblich Ausgaben. Sei es wegen der dringend erforderlichen Investitionen für das Dach und weitere energetische Maßnahmen, aber in diesem Jahr auch erheblich höhere Ausgaben für Energie. Zum Glück hat der Rechnungsprüfungsausschuss schon in der Vergangenheit auf die hohen Energiekosten und notwendige Sanierungen aufmerksam gemacht. Der Rat hat dann auch zum Glück den Weg für die Sanierungsmaßnahmen freigegeben. Nun hoffen wir das nach Abschluss der Maßnahmen wieder einigermaßen vertretbare Zahlen zu Buche schlagen.
Allgemein betrachtet ist es für uns ärgerlich, dass der überwiegende Teil der Einzelpläne auf Gesetzen und Verordnungen fußt, die uns zu irgendetwas verpflichten und unseren eigenen Handlungsspielraum erheblich einschränken. Immer wieder erscheinen riesige Summen im 100.000,00 EUR Bereich. Es wäre ja egal, wenn wir als kleine VG nicht immer wieder mit erheblichen Teilbeträgen mit zur Kasse gebeten würden.
Schauen wir nochmal in den Produkthaushalt:
Es gibt doch tatsächlich Bereiche, die nicht auf Gesetzen und Verordnungen basieren. Das ist erfreulich, denn hier dürfen wir selbst gestalten. Es sei hier die Volkshochschule, die Heimat- und Kulturpflege, die Jugendarbeit, die Förderung des Sports, der Seniorenbus genannt. Auffallend ist, dass es sich bei diesen Posten immer um geringe Kosten handelt. Meist im Bereich von 1000,00 EUR - 10.000,00 EUR. Und, man bedenke. Diese Kosten dürfen wir dann zu 100% selbst tragen. An diesen Posten erkennen wir, das wir im Bereich der Ausgaben doch recht sparsam handeln. Das wird unsere Mitbürger sicher freuen.
Beim Blick auf die Einnahmen komme ich noch einmal auf die Moseltherme zurück. Allen Verantwortlichen ist klar, das wir bei den riesigen Ausgabeposten irgendwelche Einsparmaßnahmen treffen müssen. Die Defizite können unmöglich auf die ganze Verbands-gemeinde verteilt werden. So ist es erfreulich, dass der Betrieb des Saunabereichs zeitlich eingeschränkt wird und auch die Eintrittspreise moderat angehoben werden. Sicher lässt sich damit nicht das Defizit ausgleichen, aber wir sehen derzeit keine Alternative. Einfach Abschalten zöge bei wieder Inbetriebnahme weitaus höhere Kosten nach sich.
Insgesamt betrachtet ziehe ich aber folgendes Fazit:
Die zu verteilenden Finanzmittel kommen immer nur von den Steuer-zahlenden Mitbürgerinnen und Mitbürger. Aber der Bund, das Land aber auch der Kreis tun so, als sei das Geld von Ihnen. Es werden ständig Regularien erdacht, nach denen das Geld von oben nach unten verteilt und dann zum Teil in Form von Umlagen (z.B: Kreisumlage) wieder zurück transferiert wird. Oder es werden Aufgaben nach unten delegiert, die aber kostenmäßig nur teilweise abgedeckt werden. (siehe Schulrenovierungen; siehe Sanierung Moseltherme etc.)
Auf diese Weise bleibt immer etwas in den Kassen der höheren Instanzen hängen und bei den Kommunen wachsen die Schulden. Ich bin gespannt, was bei dem angekündigten Entschuldungsprogramm herauskommt. In der Hoffnung, dass sich das System einmal grundsätzlich positiv für die Kommunen entwickelt, will ich nun zum Ende kommen. Ich wünsche uns allen ein besinnliches Weihnachtsfest und einen erfolgreichen Start ins neue Jahr.
Ganz besonders bedanke ich mich bei Ihnen liebe Ratskolleginnen und Ratskollegen für den fairen und zielorientierten Umgang untereinander. Insbesondere vor dem Hintergrund der durchgeführten Neuwahl des Bürgermeisters. Ihnen Herr Bürgermeister weiterhin alles Gute und viel Erfolg bei Ihrem tun.
Günter Föllenz, CDU-Fraktion
Stellungnahme der SPD-Fraktion zum Haushaltsentwurf 2023 der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Heintel,
sehr geehrte Beigeordnete Frau Anja Bindges,
Herren Beigeordnete Eugen Klein und Willi Müllers,
sehr geehrte Ratskolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren!
Im letzten Jahr berieten wir in den Gremien des Verbandsgemeinderates die Haushaltszahlen unter dem Einfluss von Corona. Mit der gedanklichen Option, dass die Pandemie bald vorbei sei. Im Frühjahr dann der unsägliche abscheuliche Beginn des Angriffskrieges durch Russland gegen die Ukraine. Ein unsäglicher Krieg mitten in Europa. Wir waren weit davon entfernt zu glauben, dass das direkt vor unserer Haustür passieren könnte. Ein Krieg, der die ganze Welt in Ungleichgewicht bringt. Ein Krieg, der uns bis ins eigene zuhause ins Mark trifft. Massive Preissteigerung, Energiemangel und die damit zusammenhängenden horrenden Preise sind das Ergebnis.
Und damit erreicht diese Situation auch unsere Verbandsgemeinde in vielen Bereichen.
Die Werkleitung hat uns den Etat für 2023 erläutert. Preissteigerungen um die 30 % im Wasser- und Abwasserbereich sind das Resultat. Die Erhöhungen sind plausibel. Sie entstehen durch außerordentliche Preiserhöhungen im Energiebereich, durch Preissteigerungen im Einkauf von Baumaterialien, aber vor allem durch die starke Erhöhung der Zinsen auf dem Kapitalmarkt.
In der Zuständigkeit der Werke befinden sich die beiden Bäder, die durch hohe Energiepreise stark betroffen sind. Eine moderate Eintrittspreiserhöhung im Bereich der Sauna ist daher unumgänglich. Hierzu hat der Bäderausschuss einen akzeptablen Vorschlag erarbeitet. Das Freibad in Kröv erfuhr in den letzten Jahren eine Modernisierung im Freizeitbereich, aber auch der Kassenbereich musste bedingt durch einen Einbruch, erneuert werden.
Die Moseltherme steht vor großen energetischen Sanierungen. Das Dach wird erneuert und erhält eine Solaranalage. Diese Maßnahme mit hohen Zuschüssen unterstützt, ist eine überaus notwendige Investition zur Energieeinsparung in die Zukunft des Bades. Die Kommunen in der Verbandsgemeinde verzeichnen erhöhte Einnahmen in der Gewerbe- und Einkommensteuer. Davon profitiert auch der Haushalt der VG. Der Umlagesatz kann um 0,6 % Punkte gesenkt werden. Trotz der Senkung erhöhen sich die Zahlungen der Kommunen an die VG.
Die Schlüsselzuweisung (neu) steigt erheblich von geplanten 173 TSD in 22 auf 1,15 Mio. € im Jahr 2023. Gleichzeitig profitieren wir auch durch den Finanzausgleich des Landes, der den Landkreisen hohe Ausgleichszahlungen gewährt. Somit fällt auch der Umlagesatz des Kreises an die VG und die Kommunen. Geplant sind lt. aktuellem Haushalt eine Senkung um 2,6 % Punkte. Im Januar beschließt der Kreistag seinen Haushalt, dann werden wir sehen, wie hoch die Entlastung tatsächlich ausfällt.
In der Summe steht ein unausgeglichener Haushalt von -284.450 €. Die Gründe sind bekannt. Energiekosten und Zinsaufwendungen sind drastisch gestiegen. Der Personalaufwand wird durch hohe Tariferhöhungen steigen, das ist gut für die MitarbeiterInnen, belastet aber den Haushalt. Auch erhöhen sich die Kosten für das Personal, durch Erhöhung der Stellenanteile im Vollzugsdienst, beim Mehrbedarf zur Betreuung der Flüchtlinge. Diese Neueinstellungen sind notwendig und richtig zur Entlastung des Personals und den damit zusammen-hängenden Aufgaben. Auch sind in Zukunft Mehrkosten für Personal und Sachkosten im IT-Bereich zu erwarten.
Trotz alledem ist durch eine sparsame Haushaltsführung dafür zu sorgen, dass dieses Minus erst gar nicht entstehen kann. Es gilt zu hoffen, dass die Energiepreise sich etwas normalisieren und uns das Leben wieder etwas leichter macht.
Das große Unwetter an der Ahr hat uns gezeigt, wie schlecht wir auf solche Großereignisse aufgestellt sind. Eine Vielzahl von Aufgaben stehen uns im Jahr 2023 bevor. Anschaffungen von Aggregaten, Pumpen, Mobile Tankstelle etc. sind notwendig. Auch auf Ausfälle von Strom sollten wir gewappneten sein. Feuerwehrhäuser gerade dann funktionsfähig zu halten, um die im Einsatz befindlichen Menschen zu unterstützen. Hochwasserschutzmaßnahmen, dort wo die VG in der Verantwortung ist, sind zu prüfen und entsprechende Schritte einzuleiten (Sickerwasserpumpen in TT).
Damit die Feuerwehren weiterhin gut aufgestellt sind, wird gemeinsam mit den Wehren in Arbeitskreisen an deren Zukunft gearbeitet. Es wird an zwei Standtorten die Zusammenführung von Wehren geprüft. Dies ist alles notwendig, damit uns eine schlagkräftige Feuerwehr zur Verfügung steht. Wie in jedem Jahr fließt ein großer Teil des Haushaltes der VG-Investitionen in die Wehren ein. An dieser Stelle, einen großen Dank an alle Feuerwehrfrauen und Männer, die im letzten Jahr ihre oft schwierigen Einsätze mit Bravour geleistet haben.
Unsere Schulen erfuhren in den letzten Jahren viel Zuspruch. Sie sind im guten Zustand. Große Investitionen gibt es nur an der Grundschule im Alftal, hier ist das Dach zu sanieren. Weitere kleinere Maßnahmen an den Grundschulen stehen auf der Agenda. Ein Nachlassen in der Entwicklung der IT-Ausstattung darf nicht sein. Da sollten wir weiter ein Augenmerk haben. Zur Verbesserung der Luftqualität, beschloss der Rat, die Klassen der Schulen mit adäquaten Belüftungsaggregaten auszustatten. Aber leider, durch die Nichtlieferbarkeit der entsprechen-den Geräte zögert sich der Einbau hinaus. Trotz alledem eine richtige und wichtige Entscheidung.
Es zeigt sich, dass unsere VG ein gutes Angebot an Kitas und Schulen hat. In einigen Bereichen steigen die Einwohnerzahlen an. Es ziehen junge Familien in unsere Kommunen. Dass diese Entwicklung so bleibt, werden wir die Kommunen in unserer VG gut zu unterstützen haben.
Ein Zweckverband für die Kitas wird im Jahr 2023 zu gründen sein. Auch wenn es erst ein kleiner Verband sein wird, halte ich die Gründung für eine gute Entscheidung. Dies wird eine Entlastung der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die alle im Ehrenamt ihre Aufgaben erledigen, aber auch eine Entlastung der VG, sein.
In der letzten Sitzung des Tourismuszweckverbandes konnten die Anwesenden die Vielfältigkeit der Aufgaben der dort arbeiteten Kolleginnen erfahren. Auch dieser Zweckverband, eine richtige Entscheidung, zeigt auf welchem hohen Niveau unser Tourismus unterwegs ist. Die in den letzten Jahren entwickelten Aufgaben, weg von Printmedien, hin zu online basierender Werbung, sind neue Herausforderungen der Touristikerinnen. Hiervon profitieren alle touristisch geprägten Orte. Die neue Aufgabe, die sich der Zweckverband mit der Verwaltung der VG zu stellen hat, ist die Einführung der Tourismusabgabe. Ein System ist zu entwickeln, dass die Leistungsanbieter nutzen können, mit der sie mit nicht allzu hohem Aufwand die Abgabe vereinnahmen und bewältigen können.
Bei einer ersten Vorstellung einer solchen Software war zu erkennen, welche zukunftsorientierten Möglichkeiten solch ein System bietet.
Im Einklang mit dieser neuen Einnahmequelle, werden wir eine lukrative Gästecard gemeinsam mit den Kommunen entwickeln, mit der dann den Gästen ein großartiges und günstiges Angebot zur Verfügung steht. Das Verkehrswegekonzept wird uns weitere wichtige Erkenntnisse bringen, wie vor allem das Radewegenetz für den täglichen Weg, aber vor allem für den Tourismus ausgebaut werden kann und muss. Gerade der neu zu entwickelnde Moselhöhenweg wird das bereits gute Angebot für Radtouristen ergänzen.
Die Jugendpflegerin, der Corona die Arbeit nicht gerade erleichtert hat, hat aber auch von dieser Zeit profitiert. Der Onlineauftritt, aber auch der printmediale Auftritt ist sehr gut. Viele Themen werden angesprochen, Angebote erarbeitet und auch aktiv geleistet. So konnte man sich ein Theaterstück junger Menschen in der ev. Kirche in Traben anschauen. Dass das stattfinden konnte, wurde ein Freizeitangebot in den Herbstferien, durch die Jugendpflegerin, gemeinsam mit kirchlichen Organisationen, organisiert.
Außer Spesen nichts gewesen, könnte man die Bewerbung um die Landesgartenschau sehen. Sicherlich hat dies einiges an Aufwand und Finanzen gekostet. Was aber bleibt, ist die überaus gute Zusammen- arbeit, die wir in dieser Zeit mit der VG Bernkastel und der Stadt Bernkastel-Kues erleben konnten. Darauf sollten wir Aufbauen, es werden neue Projekte kommen, die wir gemeinsam angehen sollten. Vor allem die vielen Ideen, die in Workshops und in den Räten entwickelt wurden, stehen uns nun zur Verfügung.
Dem Antrag meiner Fraktion vom September, „Zukunft des Verwaltungssitzes unserer Verbandsgemeinde“ wurde in der letzten Sitzung des VG-Rates mit großer Mehrheit unterstützt. Ich möchte nochmals verdeutlichen, dass wir mit diesem Antrag das Thema auf die Agenda bringen, damit dieser Zustand, eine Verwaltung an drei Standorten, ein Ende nimmt. Alle drei Standorte sind IT-technisch nicht auf dem neusten Stand. Nur das Gebäude in Kröv ist zum Teil mobilitätsuneingeschränkt zu besuchen. Der Rat entschied, dass die Verwaltung ein Kriterienkatalog zusammenstellt. Der liegt nun vor. Aufgrund des Untersuchungsumfanges ist ein entsprechendes Büro zu beauftragen, das die Verwaltung und die politischen Entscheidungs-träger in seiner Meinungsfindung über die Zukunft der Verwaltung unterstützt. Dies soll ohne Vorbehalte und oder Festlegungen, wie es bereits Bündnis90/Die Grüne fordern, geschehen.
Durch viele unserer Entscheidungen zieht sich die Frage, woher kommt unsere Energie wo und wie wird sie gewonnen? Vor allem aber die Frage beschäftigt mich seit einiger Zeit, wie sieht eigentlich das Energiemanagement aus? Wohin fließt der vor Ort erzeugte Strom, z.B. der aus den Schleusenkraftwerken?
Eine Fragestellung, die ich bitte einmal durch entsprechende Fachleute im Rat erklärt bekommen.
Eine Bitte an den Bürgermeister, diese Fragestellung möglichst in die nächste Sitzungsrunde einfließen zu lassen.
Ich danke im Namen der SPD-Fraktion allen Kolleginnen und Kollegen im Verbandsgemeinderat für die gute Zusammenarbeit. Unserem Bürgermeister Marcus Heintel und seinen Mitstreitern in der Verwaltung vielen Dank für die geleistete Arbeit. Frank Koch für die gute Vorbereitung und Erklärung des Haushaltes.
Meine Wünsche für den Jahreswechsel sind vielfältig. Der Krieg in der Ukraine und alle kriegerischen Auseinandersetzungen auf der Welt sind sofort zu beenden. Kriege haben noch nie zu etwas sinnvollem geführt.
Den Menschen, die durch Kriege leiden und betroffenen sind, wünschen ich viel Kraft diese Zeit zu überstehen.
Ich wünsche allen Menschen auf der Erde ein friedvolles Weihnachten und eine besseres 2023.
Bleiben Sie gesund!
Hajo Weinmann, SPD- Fraktion
Stellungnahme der FDP-Fraktion zum Haushaltsentwurf 2023 der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Heintel, Beigeordnete und Beigeordneten, Ortsbürgermeisterin, Ortsbürgermeister, Kolleginnen und Kollegen des VG-Rates, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Wie sich das Jahr 2023 wirtschaftlich und konjunkturell aufgrund der Corona-Pandemie, des Ukrainekrieges, der Energiekrise und deren und weiteren Einflüssen entwickelt, kann niemand voraussagen. Durch die fast nicht zu kalkulierenden Energiekosten ist die Aufstellung eines Haushaltes schwieriger denn je.
Die Auswirkungen durch die gesundheitlichen und politischen Ereignisse auf die Wirtschaft und Gesellschaft sind sehr unterschiedlich. Einerseits gibt es Branchen, in denen es boomt, andere haben sehr zu kämpfen und wissen nicht, wie sie überleben können. Die Beschäftigungslage ist gut. Nach wie vor können insbesondere in Rheinland-Pfalz viele Kommunen ihre Haushalte nicht ausgleichen und die Schulden vermindern sich nur unwesentlich oder steigen gar weiter. Bekanntlich liegen die höchst verschuldeten Kommunen Deutschlands in Rheinland-Pfalz. Zwar hat das Land Rheinland-Pfalz auf Druck des Verfassungsgerichtes einiges getan um die finanzielle Ausstattung der Kommunen zu verbessern. Andererseits hat es die Nivellierungssätze bei der Grundsteuer A um 15 % auf 345 %, Grundsteuer B von 365 auf 465 % (um 27 %) und bei der Gewerbesteuer von 330 auf 345 % erhöht, wodurch den Städten und Gemeinden weniger Mittel verbleiben. Die Schlüsselzuweisung B1 (173 TSD) entfällt ab 2023 und die Schlüsselzuweisung B2 mindert sich um rd. 966 T €. Andererseits mindert sich die Kreisumlage um rd. 880 TSD €.
Für die Stadt Traben-Trarbach und die Ortsgemeinden ist erfreulich, dass die Verbandsgemeindeumlage auf 33 % um 0,6 % vermindert wird. Trotzdem ergibt sich (u.a. wegen der Erhöhung der Steuerkraft) eine Erhöhung der VG-Umlage von 765 TSD €.
Die meisten Ortsgemeinden in unserer VG können ihre Haushalte nicht ausgleichen.
Der Ergebnishaushalt ist unausgeglichen und schließt mit einem „Verlust“ von 284 TSD € ab. Der Finanzhaushalt schließt mit einem positiven Ergebnis von 391.180 € ab, was der ordentlichen Tilgung entspricht.
Das die Landeshauptstadt und Idar-Oberstein durch die erheblichen Steuereinnahmen im Geld schwimmen kann den anderen Kommunen nicht helfen. Der kommunale Finanzausgleich sollte insofern auf gerechtere Füße gestellt werden. Gute Bildung ist das Wichtigste, das wir unseren Kindern und Jugendlichen zukommen lassen müssen. Hier muss auch für die Zukunft ein Ansatzpunkt der Bundes- und Landespolitik liegen, da Schulpolitik Landessache ist. Den Kommunen obliegen nur die Liegenschaften. Es ist für uns oberste Priorität, dass wir unsere Schulen in einen guten Zustand versetzen und erhalten. Daher investierten wir 2023 rd. 363 TSD €.
Weiterhin investieren wir in die techn. Ausstattung unserer Feuerwehren rd. 1,675 MIO € (einschl. der Verpflichtungsermächti-gungen), in deren Gebäude rd. 270 TSD €, in die Bäder 675 TSD €. Ein besonderer Dank an unsere Freiwilligen der VG-Wehren. Wer regel-mäßig in die Einsatzberichte schaut kann ermessen, welche ehrenamtliche Arbeit dort in großem Umfang geleistet wird.
Weiterhin investieren wir in hohem Maße in unsere beiden Bäder. Die energetische und sonstige Sanierung der Moseltherme verursacht rd. 640 TSD € und des Freibades „Kröver Reich“ werden rd. 35 TSD €.
Der Zuschussbedarf für die Moseltherme beträgt rd. 1 MIO € und für das Freibad rd. 330 TSD €, jeweils ohne Zinsen. Diese sind auch sehr stark durch die Verteuerung der Energie beeinflusst.
Die Eintrittspreise sollen hier mit Ausnahme für die Saunen beibehalten werden. Dies unterstützen wir, handelt es sich hier doch um eine Maßnahme, Kindern, Jugendlichen und allen Mitbürgern das Schwimmen zu ermöglichen. Aber auch für den Tourismus in unserer Region ist sind sowohl Freibad als auch Therme ein wichtiges Puzzleteil im Angebot für die Gäste der Region.
Um dies alles zu finanzieren ist eine Kreditaufnahme von rd. 1,9 MIO € erforderlich.
Stark belastet werden wir auch in Zukunft durch die Zinserhöhungen auf dem Kapitalmarkt. Dies war jedoch voraussehbar und wir haben in den vergangenen Haushaltsreden hierauf schon hingewiesen und gewarnt.
Die Schulden der VG Tr.-Trb. werden zum Jahresende 2023 rd. 10,666 MIO € (je Einwohner 601,92 €) betragen und weiterhin steigen. Dies ist bedauerlich, da zukünftige Generationen damit belastet werden.
Ein wichtiges Projekt steht an, wir möchten den Gästen unserer Region eine möglichst breit aufgestellte Gästecard bieten. Viel Vorarbeit ist hier durch das Büro der Tourismusregion zu leisten.
Unsere Jugendpflegerin leistet hervorragende Arbeit, die weiterhin in bestmöglichem Rahmen zu unterstützten ist. Das Jugendparlament hat seine Arbeit aufgenommen. Wir freuen uns auf die Impulse und Anregungen, die sich daraus ergeben.
Auch der Seniorenbeirat hat nach 2 Jahren coronabedingter Pause seine Arbeit wieder aufgenommen. Anregungen zur Durchführung von VHS-Vorträgen wurden gegeben und die Senioren unserer VG können wieder mit kostenfreien SOS-Rettungsdosen versorgt werden.
Im Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) St. Josef| Traben-Trarbach konnte ein breites Angebot installiert werden. Die ärztliche Versorgung aller Bürger der VG, aber auch der Feriengäste der Region wird auch in 2023 ein großes Anliegen sein.
Das in Zusammenarbeit mit der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues geplante interkommunale Gewerbegebietes bei Irmenach / Kleinich muss weiter vorangebracht und umgesetzt werden, trägt es doch zur Schaffung, Sicherung und Erhaltung der dringend benötigten Arbeitsplätze bei.
Allen ehrenamtlich tätigen, egal ob bei den Feuerwehren, im Katastrophenschutz, in der Flüchtlingshilfe, Gesundheitsämtern und den Arztpraxen, Krankenhäusern, Seniorenheimen, und nicht zuletzt in Vereinen und Verbänden sind wir zu großem Dank und Respekt verpflichtet. Weiterer Dank gebührt allen, die für die Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens und die Versorgung unserer Bürgerinnen und Bürger einstehen. Im Stellenplan sind einschl. der Werke 126,95 Beschäftige ausgewiesen. Die durch den Zusammenschluss der beiden Verbandsgemeinden Traben-Trarbach und Kröv-Bausendorf erhofften Einsparungen sind nicht eingetreten. Wir beantragen den Stellenbedarf durch den Gemeinde- und Städtebund überprüfen zu lassen.
Personalaufwendungen einschließlich der Beihilfen und Pensions-rückstellungen belaufen sich auf 6,472 Mio. € und erhöhen sich bedingt durch Tarifsteigerungen, Übernahme von Azubis und Erhöhung der Pensionsverpflichtungen um rd. 491 TSD €. Die Förderung des Tourismus ist Region aktive Wirtschaftspolitik und in unserer von Tourismus und Weinbau geprägten Region sind hierfür zukunftsfähige Konzepte zu erarbeiten. Sie zählt jedoch zu den freiwilligen Leistungen. Die Landesregierung sollte sich endlich dazu durchringen, diese als Pflichtaufgabe einzuordnen.
Nun zu den Wirtschaftsplänen:
Bei unserem Wasser- und Abwasserwerk sind auch in 2023 erhebliche Investitionen (19,5 MIO €) zu tätigen. Auch für die folgenden Jahre 2023 noch hohe Investitionen an. Diese sind jedoch zum Erhalt und der Sicherung der Versorgung unserer Mitbürger erforderlich.
Die Gebühren für Wasser und Abwasser erhöhen sich auf 2,28 € netto (einschl. USt 2,44 €) und Abwasser erhöhen sich auf 3,15 €. Die nicht unerheblichen Erhöhungen sind insbesondere auf die investitions-bedingten Abschreibungen, Zinserhöhungen und die Verteuerung der Energiekosten zurückzuführen.
Die FDP-Fraktion wird der Vorlage des Haushalts-, der Wirtschafts- und der Stellenpläne zustimmen und wünscht dem Bürgermeister und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, eine glückliche Hand bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
Wir bedanken uns bei Ihnen, Herrn Bürgermeister Markus Heintel, den Beigeordneten Eugen Klein, Anja Bindges und Wilhelm Müllers, für ihr Engagement für unsere Verbandsgemeinde.
Unser weiterer Dank gilt den übrigen Fraktionen im VG-Rat und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verbandsgemeinde für die gute und faire Zusammenarbeit.
Ihnen allen und Ihren Familien herzliche Wünsche für ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest und ein erfolgreiches Jahr 2023 vor allem Gesundheit.
Bernd Ketter, FDP-Fraktion
Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Haushaltsentwurf 2023 der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen im VG-Rat,
verehrte Bürgerinnen und Bürger unserer Verbandsgemeinde,
die Haushaltsrede unseres Bürgermeisters erläuterte die relevanten Zahlen des umfangreichen Haushaltsplanes für 2023 sicherlich sehr ausführlich.
Deshalb wollen wir an dieser Stelle nur die Hoffnung äußern, das der Kreis, der durch den kommunalen Finanzausgleich des Landes am meisten profitiert hat, die Umlage um mehr als 3 Prozent vermindert und so der VG ermöglicht deren Umlage noch um mehr als 0,6 Prozent zu reduzieren.
Ganz allgemein wünschte man sich von Seiten des Landes und des Bundes auch für die kommunalen Finanzen wenigstens einen Wumms besser gleich einen Doppel-Wumms auch bei der kommunalen Entschuldung.
[Bäder und Werke]
Die energetische Optimierung, in Richtung maximaler CO2 -Einsparungen wurde nun konkret für das Thermalbad Traben-Trarbach angegangen. Durch noch effektivere Nutzung der Thermalwasserwärme, durch Dachisolierung, Einrichtung einer großen PV-Anlage und Einsatz von Wärmetauschern, kann der Betrieb unseres einmaligen Thermalbades für die Zukunft gesichert werden.
Das durch die unrealistischen Fördervorgaben des Landes entstehende Finanzierungsrisiko, also die 50% Förderung unter Umständen selbst übernehmen zu müssen, muss eingegangen werden. Da will man in der Kommune seine „Hausaufgaben“ im Klimaschutz erledigen und wird von „oben“ ausgebremst.
Wir müssen alle gegen solche „Förderverhinderungsvorschriften“, die den Gegebenheiten (Preise, fehlendes Material etc.) nicht gerecht werden, vehement protestieren.
Die multiplen Krisen sind eine große Herausforderung und werden insbesondere durch die hohen Energiepreise zu höheren Belastungen unserer Bürger bei den Wasser- und Abwassergebühren führen.
An den Kläranlagen und Hochbehältern der Werke wird schon viel alternativer Strom durch Biogasverstromung und PV-Anlagen erzeugt. Es wäre zu prüfen inwieweit bei den hohen Stromkosten dieses Potential weiter auszubauen wäre um so die Stromkosten zu senken.
Aus gegebenem Anlass wird in ganz Deutschland auf die Sicherheit der Infrastruktur geschaut. Der Rückbau von kleineren Quellen wegen „Verkeimung“ (z.B. Dollschied bei Starkenburg) sollte überdacht werden. Sich vollständig von einer zentralen Wasserversorgungsleitung aus Bengel abhängig zu machen ohne jeglichen Alternativen sehen wir kritisch.
[Digitales Amt und Verwaltungssitz]
Durch viele Investitionen in die IT der VG-Verwaltung und der damit zu erwartenden noch stärkeren Digitalisierung in der Arbeit des Amtes, der Möglichkeit von shared working spaces, Videokonferenzen und Home-Office Arbeitsplätzen durch entsprechende Kommunikationstechnik und Vernetzung, wird ein zukünftiger größerer Raumbedarf unwahrscheinlich sein.
Das für die Zukunft politisch gewollte „Digitale Amt“ mit massiven Online-Dienst-Angeboten wird diesen Trend noch verstärken.
Werden die vorhandenen Verwaltungsgebäude entsprechend saniert (energetisch und barrierefrei optimiert) sorgen die Dienstgebäude weiterhin für eine Belebung der Ortskerne.
Wir würden uns für Anfang nächsten Jahres eine Vorstellung des „Digitalen Ist-Zustandes“ unserer Verwaltung im VG-Rat wünschen.
[Klimaschutz und Ortsentwicklung]
Auch die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach muss ihren Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele unseres Landes leisten!
Der Flächennutzungsplan der VG Traben-Trarbach, hier die Fortschreibung Erneuerbare Energien und da die Teilfortschreibung Windenergie wird zur Beteiligung und Offenlage gebracht.
Durch die Gründung eines Solidarpaktes Erneuerbare Energie der VG soll den Kommunen und damit den Bürgern eine größtmögliche Beteiligung an den Einnahmen durch Pacht und der EEG Umlage ermöglicht werden.
Ein wichtiger Schritt, denn Investoren für die Errichtung von WEA hatten schon vor längerem Interesse bekundet unsere potentiell geeigneten Flächen zu nutzen.
Mit der Einstellung eines "VG-Entwicklers" als Stabstelle kommt die notwendige "Power" in die Verwaltung um den komplexen Herausforderungen für eine zukunftsfähige Entwicklung unserer Orte zu gewährleisten.
Eine langfristige Planung und Koordination aller Fördermöglich-keiten wird mit ihm möglich.
[Verkehr]
Das von der CDU beantragte, und von der Fraktion B´90/Grüne erweiterte, Verkehrsinfrastruktur-Konzept sollte die Belange des Klimaschutzes und damit den anstehenden Wandel unserer Mobilität auch auf dem Land mit berücksichtigen. Die Bedürfnisse der Fahrradfahrer, der ÖPNV, sowie alternative Mobilitätslösungen (Beispiele: Shuttle Wittlich/ Car-Sharing/ E-Tankstellen/ Mitfahr-möglichkeiten z.B. Mitfahrerbank) müssen in diese Planungen integriert werden. Innerhalb unserer Orte selbst, müssten die Prioritäten ebenfalls in Richtung pro Fußgänger und Fahrradfahrer verschoben werden. Der ruhende Verkehr muss durch geeignete Parkraum-konzepte gelenkt werden. Für die Anwohner muss es nachvollziehbare aber gerechte und noch bezahlbare Angebote geben. Dass, der öffentliche Raum kostenfrei für das Abstellen seines PKW zur Verfügung steht, wird der Vergangenheit angehören.
Da Fahrräder (E-Bikes) in Zukunft immer mehr für den Weg zum Arbeitsplatz genutzt werden, sollten Überlandstrecken dringend bedacht werden. Fahrradwege dürfen in Zukunft nicht mehr nur touristisch betrachtet werden.
[Schulen und Jugendarbeit]
Dieses Jahr wurden endlich die schon lange notwendigen Infra-strukturmaßnahmen an den Grundschulen der VG durchgeführt, beispielsweise die Sanierung der maroden Toilettenanlagen aus den 70er Jahren. Unsere Schulen mit stationären Luftfiltern auszustatten wird leider wegen Lieferengpässen noch dauern!
Nachdem sich das Jugendparlament der VG Traben-Trarbach etabliert hat, sollte man gemeinsam (VG Rat und Jugendparlament) überlegen wie die Wünsche und Vorstellungen der Jugend in die Arbeit des VG-Rates besser eingebracht werden könnten, z.B. gemeinsame Sitzungen.
[Machbarkeitsstudien etc.]
Wir haben im letzten Jahr immer wieder entschieden, finanzielle Mittel für den Einsatz von Beratungsunternehmen zur Verfügung zu stellen und sog. Machbarkeitsstudien finanziert. Es stellt sich uns die Frage, ob man mit diesen Ausgaben nicht reflektierter umgehen kann.
Ist es wirklich notwendig, diese Studien zu beauftragen?
Können manche dieser Entscheidungen nicht auch durch einen intensiveren Austausch im Rat und mit allen Beteiligten gut getroffen werden? Können wir nicht eigene Ressourcen an Wissen und Erfahrung nutzen? Können nicht auch so gute Lösungen für unsere Gemeinden gefunden werden und unser Haushalt entlastet werden?
[Zustimmung]
Die Fraktion B´90/Grüne stimmt der vorliegenden Haushaltssatzung 2023 und dem vorliegenden Haushaltsplan samt Anlagen mehrheitlich zu.
[Dank]
An dieser Stelle möchten wir uns bei Bürgermeister Marcus Heintel für seine sicher nicht immer einfache Arbeit bedanken. Ein herzliches Dankeschön auch an unsere drei Beigeordneten und an alle Mitarbeiter:innen der Verbandsgemeindeverwaltung! Ein ganz besonders großes Dankeschön an unsere vielen ehrenamtlichen Helfer:innen, vor allem den Aktiven der "Blaulichtabteilung", den freiwilligen Feuerwehren und den Rettungsdiensten. Wir wünschen ein besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in das neue Jahr!
Bleiben sie gesund und achten sie auf sich und ihre Mitmenschen.
Gerhard Lettl, Fraktion B´90/Grüne
Stellungnahme der FWG-Fraktion - Fraktion Gemeinsame Zunkunft e.V. zum Haushaltsentwurf 2023 der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach
Liebe Mitbürger/innen der Verbandsgemeinde,
sehr geehrter Herr Bürgermeister der Verbandsgemeinde Marcus Heintel, sehr geehrte Beigeordnete/innen
sehr geehrte Ratskolleginnen und Kollegen, sowie die Mitarbeiter/innen der Verbandsgemeinde,
im Namen der Fraktion FWG / Gemeinsame Zukunft e.V. bedanke ich mich für die Erläuterungen zu dem umfassenden Zahlenwerk durch den Fachbereichsleiter Frank Koch in den Gremien.
Ergänzungen haben wir keine, da es aufgrund der Vielzahl von Projekten wichtiger ist, diese vernünftig in die Wege zu leiten und nicht noch weitere Baustellen zu öffnen. Zudem ist es ungewiss, vor welche Herausforderungen uns die Energiekrise noch stellt und welche Preissteigerungen wir uns überhaupt noch leisten können und wollen.
Die langfristigen Folgen der Pandemie sind immer noch nicht abzusehen, da kommt schon die nächste Welle in Form einer Energiekrise und Zinserhöhungen für unsere Kredite auf uns zu.
Daher begrüßen wir als Fraktion es sehr, dass voraussichtlich der Umlagesatz für die Gemeinden, aufgrund von einigen Sonderfaktoren, erneut gesenkt wird - auf 33,0 %.
Die Fraktion FWG gemeinsame Zukunft e.V. stimmt dem Haushalt 2023 zu.
Wichtig für das neue Haushaltsjahr 2023 sind uns besonders folgende Punkte:
• Förderung + Ausstattung der freiwilligen Feuerwehren:
Die Feuerwehrmänner / Frauen investieren im Ehrenamt ihre wertvolle Zeit und sollten auch dementsprechend ausgestattet sein.
Ich selbst konnte mich Anfang 2022 davon überzeugen, wie schnell und mit welcher Einsatzbereitschaft fast alle Feuerwehren der VG bei einer Sprengung vor meiner Haustür im Einsatz waren. Es gibt der Bevölkerung, bei einem so großen Schreck, ein sehr gutes Gefühl, so viele einsatzbereite Mitbürger/innen um sich zu haben.
Wir haben in 2022 einige wichtige Investitionen in die Wege leiten können, wie die Sirenenmodernisierung und die Schmutzwasser-pumpen.
Die Umsetzung der Fortschreibung des 6 Jahresplanes sollten wir weiter vorantreiben und früh genug Angebote einholen, um nicht davon abzuweichen und ggfls. unverbindliche Absichtserklärungen abzugeben. Für 2023 wurden bereits wichtige Investitionen für stationäre und mobile Notstromaggregate sowie eine mobile Tankanlage auf den Weg gebracht, um im Katastrophenfall agieren zu können. Wichtig ist es, die Ersatzbeschaffungen zeitnah in die Wege zu leiten
Leider ist das Feuerwehrhaus in Olkenbach immer noch nicht fertig.
In Bengel geht es in die finale Entscheidungsphase und wir hoffen auf einen Start in 2023. Wir befürworten die Zukunftswerkstatt der Feuerwehren. Diese beschäftigt sich mit der Entwicklung, Ausrichtung und den Projekten der Feuerwehren in der Verbandsgemeinde sowie den Standortbeurteilungen.
• Moselherme / Freibad
2021 mussten wir die Schwimmbäder aufgrund von Ansteckungsgefahr und Co. schließen. Jetzt machen wir uns Gedanken darüber, die Schließzeiten zu verlängern und die Sauna früher zu schließen, um möglichst viel Energie zu sparen. Verrückte Welt, aber wir müssen aus allem das Beste machen. Die FWG unterstützt die geplanten Investitionen in den Schwimmbädern. Zur Reduzierung der Energiekosten sollten alle möglichen energetischen Maßnahmen
schnellstmöglich durchgeführt werden. So auch die bereits geplanten Maßnahmen zur Ressourceneffizienz in der Moseltherme Traben-Trarbach, woraus deutliche Einsparungen im energetischen Bereich zu erwarten sind. Auch wenn das Finanzierungsrisiko aufgrund des fehlenden Bewilligungsbescheids noch bei der Verbandsgemeinde liegt. Aufgrund von Reduzierungen der Öffnungszeiten und Anpassung der Preise an die gestiegenen Energiekosten können wir dazu beitragen, den Fehlbetrag zu reduzieren.
Auch wenn wir schon immer oder seit Jahren nur rote Zahlen schreiben, finden wir die Unterhaltung der Schwimmbäder als sehr wichtiges Kulturgut für unsere Mitbürger/innen mit ihren Familien und für die Attraktivität als Gastgeber für die Vielzahl an Urlaubern. Diesen Effekt kann man nicht in Euro ausdrücken. Zudem könnten wir das Angebot der innovativen Saunaevents wieder ausweiten.
• Standort Verbandsgemeinde Traben-Trarbach/Gewerbebetriebe
Die Steuern sind ein wichtiger Punkt auf der Einnahmenseite der Ortsgemeinden, die daraus die Umlage an die Verbandsgemeinde und den Kreis zahlen. Von daher sollten wir unseren Standort weiter fördern, Wettbewerbsvorteile sichern und vorantreiben, damit wir die Unternehmen nachhaltig an unserem Standort halten.
Wir sind gut gestartet und wurden dann durch Corona ausgebremst.
Die geplante Azubimesse konnte in 2022 stattfinden, die Besucher-zahlen waren zwar nicht so hoch, jedoch braucht so eine Veranstaltung auch Zeit, um sich zu etablieren.
Für das Jahr 2023 sollten wir das Unternehmernetzwerk und eine weitere Azubimesse nochmal in den Fokus rücken.
• Erhalt der Attraktivität der Grundschulstandorte
Wir haben in Zeiten von Corona gesehen, wie wichtig die Digitalisierung ist. Für Homeschooling, Sommerschule und Co ist der Umgang mit diesen Medien unerlässlich und fördert die Zukunft unserer Kinder. Aus diesen Gründen müssen wir weiter in diesen Bereich investieren. Aufgrund von kurzfristig aufgelegten Fördermöglichkeiten konnten wir einige lang aufgeschobene Investitionen und Moderni-sierungen in den Grundschulen in die Wege leiten, wie zum Beispiel die Toilettenanlagen sowie energetische Massnahmen im Alftal, in Enkirch, Kröv, Reil und Traben-Trarbach. Die bestellten stationären raumlufttechnische Anlagen für die Grundschulen sind leider noch immer nicht lieferbar, ein Einbau ist für April 2023 vorgesehen.
Für 2023 sind weitere Renovierungs- und Sanierungsarbeiten vorgesehen, was wir sehr befürworten. Insgesamt ca 177.500.- €
• Jugendarbeit
In den Medien konnte jeder verfolgen, welche Vielzahl an Projekten Frau Murawska umsetzen konnte. Wir sind gespannt auf ihren Bericht für das Jahr 2022 der Anfang 2023 erfolgt. Solche Projekte sind sehr wichtig, da die mobile Jugendarbeit nicht nur auf der Freizeitgestaltung basiert, sondern die jungen Menschen im Lebensalltag begleitet. Weiter so!!
Weiterhin finden viele Projekt im Bereich Traben -Trarbach statt. Wünschenswert ist es, die Projekte auch in die umliegenden Dörfer zu projizieren. Das hängt natürlich auch an der Aktivität der Jugendlichen. Hier gilt es weiterhin über die Ratsmitglieder, Ortsbeiräte und Bürgermeister die Jugendlichen zur Mitarbeit zu begeistern.
Im Juni fand eine Sitzung des Jugendparlaments statt. Wir wünschen den Jugendlichen einen interessanten Start mit vielen Ideen. Erste Arbeitsgruppen wurden bereits gebildet. Auf dem Instagramprofil Jugendparlament_vgtt kann man den Aktivitäten im Netz folgen.
Uns ist es besonders wichtig, das Jugendparlament und die Jugendarbeit zu unterstützen und die Jugendlichen für die Ratsarbeit zu begeistern. Denn sie sind unsere Zukunft und bringen zusätzlich einen anderen Blickwinkel auf Themenbereiche ein.
| • | Seniorenbeirat |
Ein weiter wichtiger Beirat konnte in diesem Jahr wieder seine Arbeit aufnehmen. Es fanden 2 Sitzungen des Seniorenbeirates statt.
Folgende Punkte sehen wir als wichtig für das Jahr 2023, um die Senioren unserer Verbandsgemeinde zu unterstützen:
| • | Ersatzbeschaffung des Seniorenbus wurde bereits getätigt, hier werden für 2023 noch Fahrer zur Unterstützung gesucht |
| • | Werbung für die Nutzung des Seniorenbus |
| • | Einsatz und Handhabung der SOS - Dosen (diese enthalten wichtige Medikamente und Informationen im Notfall) |
| • | Nutzung des breiten Leistungsangebotes im Gesundheits-zentrum Mittelmosel für alle Mitbürger interessant |
| • | Sowie das Angebot und Unterstützung von Selbsthilfegruppen ( z.B. Suchtprävention - was für alle interessant ist ) |
| • | Verbandsgemeinde als Arbeitgeber |
Ein weiterer Punkt im Haushaltsplan 2023 ist der Personalaufwand
Dieser beinhaltet u.a. die Ausbildung und Übernahme von Auszu-bildenden und Neueinstellungen, Einkommenssteigerungen, Seminare und Zusatzqualifizierungen von Mitarbeitern.
Diese Punkte sehen wir als sehr wichtig an, den Auszubildenden und Mitarbeitern aus der Region eine Chance auf einen guten Arbeitgeber zu bieten und Mitarbeiter an uns zu binden. Wir hoffen in 2023 schnell mit der Digitalisierung der Verbandsgemeinde weiterzukommen oder anzufangen. Denn in dieser schnelllebigen Zeit, darf man diese Chance nicht verpassen. Auch im Hinblick auf Homeoffice was wiederum zur Arbeitnehmerzufriedenheit beiträgt. Hier wurde bereits einiges in Bewegung gesetzt, dies gilt es weiter zu forcieren und voranzubringen.
• Standort der Verbandsgemeindeverwaltung
2023 soll dieser Punkt in Angriff genommen werden - wir sehen das nicht zeitkritisch - da wir im Moment so viele Baustellen haben, sind aber Ergebnisoffen. Hier ist es uns sehr wichtig die Mitarbeiter und Anwohner/innen der Verbandsgemeine bei der Entscheidung mitzunehmen und alle Möglichkeiten / Standorte zu prüfen. Auch sollte man bei der Standortfrage beachten, dass wir nicht zur Leerstands-quote in der Stadt/Dörfern beitragen.
Vielleicht ist ja auch ein Standort im Alftal interessant.
Zudem sind die energetischen Aspekte und die Barrierefreiheit sehr wichtig.
Hiermit möchte ich meine diesjährige Haushaltsrede mit einem herzlichen Dank beenden. Bedanken möchte ich mich für ihre Aufmerksamkeit. Danke auch an die anderen Fraktionen für die gute und konstruktive Zusammenarbeit. Vielen Dank auch an die vielen ehrenamtlich Tätigen in unserem Kreis, ohne deren Einsatz die Vielzahl an Aufgaben nicht zu bewältigen ist. Denn nur gemeinsam können wir unsere Ziele erreichen und unsere Projekte nachhaltig umsetzen.
Ich wünsche uns allen frohe Feiertage und alles Gute für das neue Jahr. Auf das wir uns alle zur nächsten Sitzungsperiode gesund wiedersehen. Auf eine gute Zusammenarbeit.
Dajana Hermann, Fraktion FWG gemeinsame Zukunft e.V
Beschlussfassung:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Haushaltssatzung 2023 und den Haushaltplan 2023 incl. Investitionsprogramm, Finanz- und Stellenplan in der vorgelegten Form beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 27 Ja-Stimmen 1 Enthaltungen einstimmig angenommen
15. Mitteilungen und Anfragen
15.1. Verein "Weltkulturerbe Moseltal e.V."
Bürgermeister Marcus Heintel gibt dem Verbandsgemeinderat bekannt, dass nach der ablehnenden Entscheidung des Weltkulturerbekomitees am Freitag, 07.10.2022 in Cochem die Auflösung des Weltkulturerbe Moseltal e.V. beschlossen wurde.
15.2. Mobilitätskonzept der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach und Radwegekonzept des Landkreises Bernkastel-Wittlich
Bürgermeister Marcus Heintel informiert den Verbandsgemeinderat über den derzeitigen Sachstand sowie die weitere Terminplanung:
Mobilitätsentwicklungskonzept 2035 VGTT
| • | Definierung der Ziele, Handlungsfelder und potentielle Maßnahmen durch das beauftragte Büro |
| • | Vorstellung der erarbeiteten Ziele, Handlungsfelder und Maßnahmen u.a. im Arbeitskreis |
| • | Versand von Handlungsfeldern und Maßnahmenkatalog im I Quartal 2023. |
| • | Beschluss über das Konzept frühestens zum Ende des I Quartals 2023 oder im Sommer 2023. |
Radkonzept des Landkreises
Aktuell läuft bis zum 31.12 eine Befragung der Bevölkerung online. Hier können alle Personen ihre Wünsche und Vorstellungen mitteilen. Zeitgleich findet dann auch die Gemeindebeteiligung statt.
| • | Eine Bestandserfassung und Netzplanung erfolgt bis Februar 2023 |
| • | Die Befahrung und Mängelanalyse läuft von Januar - April 2023. |
| • | Erstellung eines Maßnahmenprogramms und Handlungsempfehlungen April bis August 2023 |
| • | Regionalkonferenz August/September 2023 |
| • | Abschluss September 2023 |
15.3. Seniorenbeirat der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach
Bürgermeister Marcus Heintel weist unter Bezugnahme auf die jüngste Sitzung des Seniorenbeirates darauf hin, dass nach dem Rücktritt eines Mitglieds derzeit zwei Sitze nicht besetzt sind. Er bittet die Fraktionen um Vorschläge für Nachfolgebesetzungen.
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