Am 07. Februar 2023 um 19:30 Uhr, findet im Bürgerhaus der Ortsgemeinde Flußbach eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Flußbach statt.
Tagesordnung:
| 1. | Begrüßung/Eröffnung durch den Jagdvorsteher |
| 2. | Feststellen der Stimmrechte |
| 3. | Beschlussfassung 1. Nachtrag zur Satzung der Jagdgenossenschaft Flußbach vom 14.03.2012 |
| 4. | Beschlussfassung über die Jahresrechnung sowie Entlastung des Vorstandes für das Jagdjahr 2020 |
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| a. Beschlussfassung Rechenschaftsbericht |
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| b. Beschlussfassung Entlastung Vorstand |
| 5. | Beschlussfassung über die Jahresrechnung sowie Entlastung des Vorstandes für das Jagdjahr 2021 |
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| a. Beschlussfassung Rechenschaftsbericht |
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| b. Beschlussfassung Entlastung Vorstand |
| 6. | Beschlussfassung über den Doppelhaushaltsplan für die Jagdjahre 2021 und 2022 |
| 7. | Beschlussfassung über den Doppelhaushaltsplan für die Jagdjahre 2023 und 2024 |
| 8. | Beratung über die weitere Vorgehensweise bezüglich des zum 31.03.2024 auslaufenden Jagdpachtvertrages für den Jagdbogen Flußbach II |
| 9. | Maßnahmen Wegebau und Instandhaltung |
| 10. | Informationen des Jagdvorstandes gem. § 6 LJVO |
| 11. | Verschiedenes |
Zu der Versammlung sind alle Jagdgenossinnen/-en (Grundstückseigen-tümer) des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Flußbach eingeladen. Jagdgenossinnen/-en auf deren Grundstücken die Jagd ruht oder nicht ausgeübt werden darf, haben kein Stimmrecht. Dies betrifft die Grundstücke, welche mit Gebäuden zum Aufenthalt von Menschen bebaut sind oder auch Hofräume und Hausgärten, welche unmittelbar an die Bebauung angrenzen (i.d.R. also die Ortslagen).
Jedes Mitglied kann sich durch die Ehegattin oder den Ehegatten oder die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner, durch eine Verwandte oder einen Verwandten gerader Linie, durch eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person, durch ein derselben Jagdgenossenschaft angehöriges volljähriges Mitglied oder durch eine die Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Person in sich vereinigen.
Den Nachweis des Grundeigentums hat die/der Jagdgenossin/-e zu erbringen (z.B. durch Grundbuchauszüge oder sonstige geeignete Unterlagen). Das Genossenschaftskataster gilt als Stimmliste.
Einzeleinladungen an die Grundstückseigentümer ergehen nicht!
Das Jagdkataster der Jagdgenossenschaft Flußbach liegt in der Zeit vom 23.01.2023 – 06.02.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Am Markt 3, 56841 Traben-Trarbach, Zimmer 3/4, während der Dienststunden zur Einsicht durch die Jagdgenossen aus.