Im Monteneubeltal u. a. unmittelbar am Hauptweg zum Sportplatz sind in den vergangenen Wochen zahlreiche Bäume abgebrochen, bzw. mit dem Wurzelwerk umgekippt und lagen auf dem Weg. Glücklicherweise gab es bisher noch keine Sach- oder Personenschäden.
Gemäß § 823 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) obliegt jedem Grundstückseigentümer die Verkehrssicherungspflicht.
Er hat für den verkehrssicheren Zustand von Baum- und Gehölzbestand zu sorgen und ist verpflichtet, Schäden durch Bäume an Personen oder Sachen zu verhindern." Das gilt für die Gemeinde, aber ebenso für private Grundstückseigentümer.
Die "gefährdeten Bäume", die im Eigentum der Ortsgemeinde stehen, wurden, bzw. werden in den nächsten Tagen und Wochen entfernt. Alle Bürgerinnen und Bürger die in diesem Bereich Grundstücke mit Baumbewuchs besitzen, werden eindringlich gebeten ihre Parzellen zu überprüfen.