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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 3/2024
Hontheim - amtlich
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Niederschrift -öffentlicher Teil- über die Sitzung des Ortsgemeinderates Hontheim vom 14.12.2023

Die Mitglieder des Ortsgemeinderates Hontheim waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 07.12.2023 auf den 14.12.2023, 19:00 Uhr, zu einer Sitzung in den Besprechungsraum der Kindertagesstätte Hontheim, Schulstraße 16, einberufen worden.

Zeit, Ort und Stunde der Sitzung sowie die Tagesordnung waren am 08.12.2023 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.

Ende der Sitzung: 20:42 Uhr

Anwesend:

1.

Ortsbürgermeisterin Ilona Lauxen

2.

Ratsmitglied Karl Ant

3.

Ortsvorsteher und Ratsmitglied Ferdinand Dimmig

4.

Ratsmitglied Markus Götten

5.

Ratsmitglied Johannes Kampka

6.

1. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Hans-Dieter Millen

7.

Ratsmitglied Tobias Scheid

8.

Ratsmitglied Stefan Simonis

9.

Ortsvorsteher und Ratsmitglied Heinz Josef Steffes

10.

Ratsmitglied Manuel Weißkopf

11.

Ratsmitglied Reinhold Zeyen

nach TOP 3

Außerdem anwesend:

1.

Bürgermeister Marcus Heintel

2.

Schriftführerin Eva Schmitz

Entschuldigt:

1.

2. Ortsbeigeordnete und Ratsmitglied Kerstin Böhl

2.

Ortsvorsteherin und Ratsmitglied Sabine Gellner

Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.

Der Ortsgemeinderat Hontheim war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1.

Einwohnerfragestunde

2.

Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates

3.

Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes

4.

Straßenbegleitgrün "Dauner Straße";-Neugestaltung / -bepflanzung der Grünstreifen

5.

Abnahme der Jahresrechnung und der Abschlussbilanz der Ortsgemeinde Hontheim für das Haushaltsjahr 2022 und Erteilung der Entlastung

6.

Spendenannahme

7.

Befestigung Parkplatz Bürgerhalle

8.

Ausbau Wirtschaftswege

9.

Bauangelegenheiten Gemarkung Hontheim, Flur 48, Flurstück 20 (Oberst Holzbacherhöst)

Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch

10.

Mitteilungen und Anfragen

10.1

Kommunal- und Europawahl 2024

10.2

Mitteilung über den Zuwendungsbescheid aus dem "Klima- und Transformationsfonds (KTF)"

10.3

Mitteilung über die Genehmigungsverfügung zur 1. Nachtrags-Doppelhaushaltssatzung mit -plan für die Jahre 2023 und 2024

Öffentliche Sitzung

1. Einwohnerfragestunde

Es waren keine Einwohner anwesend.

2. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates

Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates vom 21.09.2023 werden keine Einwendungen erhoben.

3. Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes

Frau Friederike Bahr hat mit Schreiben vom 13.12.2023 ihr Mandat als Mitglied des Ortsgemeinderates Hontheim niedergelegt.

Als nächste Ersatzperson gem. § 45 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) wäre Reinhold Zeyen, Schulstraße 30, 54538 Hontheim in den Ortsgemeinderat zu berufen. Herr Zeyen hat mit Schreiben vom 14.12.2023 erklärt, dass er die Wahl annehme.

Gemäß § 30 GemO verpflichtet die Vorsitzende nunmehr das Ratsmitglied Reinhold Zeyen namens der Ortsgemeinde Hontheim mittels Handschlags auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten.

Insbesondere wies die Vorsitzende auf die Bestimmungen des § 20 GemO – Schweigepflicht, § 21 GemO – Treuepflicht, § 22 GemO – Ausschließungsgründe und § 30 GemO – Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder hin.

Beschlussfassung:

entfällt

4. Straßenbegleitgrün "Dauner Straße";

-Neugestaltung / -bepflanzung der Grünstreifen

Auf die bisherigen Beratungen und Beschlussfassung, zuletzt in der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 21.9.2023 (TOP 6), wird hingewiesen.

Die Pflanzbeete wurden im Zuge der Straßenbaumaßnahme B421 in den letzten Wochen geräumt. Die Neubepflanzung soll standort- und klimaangepasst erfolgen. Frau Fehrholz (Inhaberin von Welt.Um.Bildung) erläutert in der Sitzung die verschiedenen Bepflanzungsmöglichkeiten. Dabei verweist sie ebenfalls darauf, dass eine Erstbepflanzung der Beete im Herbst erfolgen sollte.

Im Nachtragshaushaltsplan 2023 wurden für diese Maßnahme bei der Haushaltsstelle 54100.52310 = 15.000 € zusätzliche Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt. Insgesamt sind bei der Haushaltsstelle noch 33.500 € zur Verfügung.

Die Vorsitzende und der 1. Beigeordnete erläutern dem Rat den eingeholten Auftrag von der Firma Friedrich. Die Vorsitzende erläutert in der Sitzung ebenfalls die potenzielle Fördermöglichkeit der Maßnahme durch die „Aktion Grün“ der oberen Naturschutzbehörde (SGD Nord).

Beschlussfassung:

Nach Beratung über das vorgestellte Konzept beschließt der Ortsgemeinderat die Neubepflanzung der Beete entlang der B421 „Dauner Straße“ gemäß dem vorgestellten Konzept von Frau Annette Fehrholz (Welt.Um.Bildung).

Beschlussergebnis:

Mit 10 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung einstimmig angenommen.

5. Abnahme der Jahresrechnung und der Abschlussbilanz der Ortsgemeinde Hontheim für das Haushaltsjahr 2022 und Erteilung der Entlastung

Der Jahresabschluss einschließlich der Abschlussbilanz der Ortsgemeinde Hontheim für das Haushaltsjahr 2022 wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss am 14.12.2023 geprüft und abgenommen.

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Ferdinand Dimmig, gab dem Ortsgemeinderat das Ergebnis dieser Rechnungsprüfung bekannt. Er führte aus, dass sich keine Beanstandungen bei der Rechnungsprüfung ergeben hätten.

Beschlussfassung:

Auf Vorschlag des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses Herrn Ferdinand Dimmig beschließt der Ortsgemeinderat, die Jahresrechnung 2022 incl. Bilanz in der vorliegenden Form abzunehmen und dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach, sowie den Beigeordneten der Ortsgemeinde und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach, soweit sie den Ortsbürgermeister bzw. den Bürgermeister vertreten haben, Entlastung zu erteilen.

Gleichzeitig beschließt der Ortsgemeinderat den im Haushaltsjahr 2022 entstandenen außer- und überplanmäßigen Auszahlungen nachträglich zuzustimmen.

Die Ortsbürgermeisterin, der Bürgermeister und die Beigeordneten haben bei der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt. Der Vorsitz wurde vom ältesten anwesenden Ratsmitglied, Heinz-Josef Steffes, geführt.

Die Niederschrift über die Prüfung der Jahresrechnung 2022 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis:

Mit 9 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

6. Spendenannahme

Der Ortsgemeinde Hontheim wurde/n folgende Spende/n angeboten:

Spender

Betrag

Spende/ Zusage vom

Spendenempfänger

Spendenzweck

Beziehungsverhältnis

Ursula Neuhof

513,- €

04.12.2023

Ortsgemeinde Hontheim

Hundetoilette OG Hontheim

-

Die Gemeinde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Abs. 1 GemO Spenden u.ä. Zuwendungen annehmen. Über die Annahme der Spenden entscheidet der Gemeinderat, wobei diese unverzüglich der Aufsichtsbehörde zu melden sind.

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat beschließt die Annahme der o.g. Spende.

Abstimmungsergebnis:

Mit 11 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

7. Befestigung Parkplatz Bürgerhalle

Auf die bisherigen Beratungen und Informationen, zuletzt in der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 13.07.2023 (TOP 1), wird hingewiesen.

Bei dem Parkplatz „Bertricher Straße“ handelt es sich derzeit um eine unbefestigte Fläche ohne ein wasserbeständiges Bindemittel in einem bautechnisch sehr schlechten Zustand. Der Bau des Parkplatzes erfolgte im Zuge des Neubaus der „Bürgerhalle Hontheim“ im Jahr 1980 in einfachster Bauweise. Gemäß des Antragsunterlagen zum Neubau der Bürgerhalle waren 40 Stellplätze nachzuweisen.

Wassergebundene Oberflächen sind sehr anfällig für Erosion, z.B. bei starken Regenfällen (in der jüngeren Vergangenheit häufig auftretend und für die Zukunft wegen den Auswirkungen des Klimawandels regelmäßig vorhergesagt) und Fahrzeugverkehr. Die Fläche weist ein Gefälle auf, was diesen Effekt nochmals unterstützt. Bei nasser Witterung bilden sich regelmäßig Fahrspuren, Rinnen und Schlaglöcher, in denen sich Pfützen bilden. Diese Unebenheiten stellen ein erhöhtes Gefahrenrisiko dar. Die Nutzer stehen sprichwörtlich im Matsch und Wasser. Verstärkt wird dieses Risiko durch nicht vorhandene Drainageschicht, da der Unterbau keiner fachlichen Norm entspricht. Eine Instandhaltung des Platzes ist daher häufiger erforderlich. Nicht immer kann vor Ort ad hoc die Verkehrssicherheit hergestellt werden, was zu einer (Teil-)Sperrung des Parkplatzes führt und Besucher der Bürgerhalle im öffentlichen Verkehrsraum parken müssen.

Nach nunmehr jahrzehntelanger Nutzung sind die Schäden so erheblich, dass eine Generalsanierung aus baufachlicher Sicht erforderlich ist. Damit wird die rechtliche Verpflichtung zur Vorhaltung der Stellplätze für die Bürgerhalle erfüllt. Als fachgerechter Ausbau soll hier eine Asphaltdecke zur Ausführung kommen. Damit kann die Gemeinde die rechtliche Verkehrssicherungspflicht erfüllen. Auch die Unterhaltung eines asphaltierten Parkplatzes ist wesentlich kostengünstiger, sodass auch hier der rechtlichen Verpflichtung einer sparsamen Haushaltsführung Rechnung getragen wird.

Für den Ausbau und die Neugestaltung des Platzes soll eine Förderung geprüft werden. Den Förderanträgen sind regelmäßig ausführungsreife Planungen sowie eine Kostenberechnung beizufügen. Damit im nächsten Förderzeitraum eine Beantragung erfolgen kann sind nunmehr die Planungsleistungen zu vergeben. Gemäß vorliegender Kostenschätzung liegen die Planungsleistungen unter 25.000 €, weswegen auf eine förmliche Ausschreibung verzichtet werden kann.

Im Nachtragshaushaltsplan 2023 wurden für diese Maßnahme bei der Haushaltsstelle 11420.04810 = 100.000 € eingestellt. Weiterer Finanzierungsbedarf erfolgt in den Folgehaushalten.

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat beschließt den Ausbau und die Neugestaltung des Parkplatzes „Bertricher Straße“ (Bürgerhalle). Aufgrund des desolaten baulichen Zustandes hält der Ortsgemeinderat die Maßnahme für tatsächlich und rechtlich unabweisbar.

Mit der Planung einschließlich Kostenermittlung wird das Ingenieurbüro Reishner aus Wittlich (Neuerburg) beauftragt. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Zunächst bis einschl. Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung). Bei gesicherter Finanzierung (Förderung) erfolgt die Beauftragung der weiteren Planungsphasen und Ausführung der Maßnahme.

Abstimmungsergebnis:

Mit 11 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

8. Ausbau Wirtschaftswege

Auf die bisherigen Beratungen und Beschlussfassung, zuletzt in der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 21.9.2023 (TOP 7), wird hingewiesen.

In Abstimmung mit dem Jagdvorstand bzw. Jagdgenossenschaftsversammlung und Vorberatung durch den Bauausschuss (Sitzung vom 13.7.2023, TOP 2) wurden verschiedene Wege benannt, die dringend ausgebaut, saniert bzw. repariert werden müssen. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln der Jagdpachteinnahmen und sind im Haushaltsplan veranschlagt.

Der Planungsauftrag (soweit erforderlich) wurde in der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 21.9.2023 an das Ingenieurbüro Reihsner aus Wittlich (Neuerburg) vergeben.

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat beschließt den Ausbau, die Sanierung bzw. die Reparatur der folgenden Wege (Priorisierung).

  1. Bitum. Ausbau Wirtschaftsweg in Wispelt, hinter Halle Wilms
  2. Bonsbeuern, Weg zur ehem. Kippe, gegenüber Sonnenhof
  3. Überarbeitung der Wege zur Weißerley und zur Hohley

Abstimmungsergebnis:

Mit 11 Ja-Stimmen einstimmig angenommen.

9. Bauangelegenheiten Gemarkung Hontheim, Flur 48, Flurstück 20 (Oberst Holzbacherhöst)

Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch

Der Bauherr stellt den Bauantrag zum Neubau einer Funkübertragungsstelle für den öffentlichen Mobilfunk auf dem Grundstück Gemarkung Hontheim Flur 48, Flurstück 20 -siehe Anlage-. Die geplante Anlage besteht aus einem Schleuderbetonmast (diese werden mit moderner Schleudertechnologie durch den Einsatz von Dampf produziert. Dieses Verfahren sorgt für eine bestmögliche Dichte, die wiederum zu einer porenfreien Oberfläche führt) mit einer Höhe von 40,0 m (Systemhöhe) und Outdoortechnik auf Fundament am Mast.

Das Vorhaben liegt im Außenbereich der Gemarkung Hontheim und wird bauplanungsrechtlich nach § 35 Baugesetzbuch beurteilt. Auf der Grundlage des § 35 Absatz 1 Nr: 3 sind derartige Anlagen im Außenbereich zulässig, wenn sie der öffentlichen Versorgung mit Telekommunikationstechnik dienen.

Beschlussfassung:

Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat das Einvernehmen zum Vorhaben.

Abstimmungsergebnis:

Mit 11 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

10. Mitteilungen und Anfragen

10.1. Kommunal- und Europawahl 2024

Am 09.06.2024 finden die Kommunal- und Europawahlen statt. Für die Durchführung der Wahlen werden eine Vielzahl von Ehrenamtlichen benötigt.

Für die Wahl ist je Gemeinde ein Wahlausschuss zu bilden.

Dieser besteht aus dem Wahlleiter (i.d.R. Bürgermeister) als Vorsitzenden und vier oder sechs wahlberechtigten Personen als Beisitzer. Die Beisitzer werden aus den verschiedenen in der Gemeinde vertretenen Parteien oder Wählergruppen auf deren Vorschlag berufen. Für jeden Beisitzer ist ein Stellvertreter zu benennen. Es ist ein Schriftführer zu bestellen; dieser ist nur stimmberechtigt, wenn er zugleich Beisitzer ist.

Der Wahlausschuss hat gem. KWG über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge zu beschließen, das Gesamtergebnis der Wahl festzustellen sowie die Verteilung der Sitze vorzunehmen.

Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge und deren Stellvertreter können nicht Mitglieder oder Stellvertreter im Wahlausschuss sein.

Gleichzeitig ist für die Wahlhandlung am Wahltag von 08.00 bis 18.00 Uhr sowie der anschließenden Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses je Stimmbezirk ein Wahlvorstand zu bilden.

Dieser besteht aus dem Wahlvorsteher, seinem Stellvertreter, drei bis acht Beisitzern und einem Schriftführer. Die Mitglieder des Wahlvorstandes müssen wahlberechtigt oder Gemeindebedienstete oder Bedienstete der Verbandsgemeinde, in deren Gebiet die Wahl stattfindet, sein. Bei der Berufung aus dem Kreis der Wahlberechtigten sollen die in der Gemeinde vertretenen Parteien und Wählergruppen berücksichtigt werden. Der Bürgermeister bestellt den Schriftführer, der nicht wahlberechtigt sein muss, und bestimmt einen der Beisitzer zum Stellvertreter des Schriftführers.

Gleichzeitig können zusätzlich zu den v.g. Personen Wahlhelfer für die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses ab 17:30 Uhr benannt werden.

Zudem werden die zur Dateneingabe (EDV) verantwortliche Beisitzer bzw. Wahlhelfer benötigt.

Entsprechende Meldungen für die o.g. Besetzungen sind per Mail an Wahlen@vgtt.de zu übermitteln.

10.2. Mitteilung über den Zuwendungsbescheid aus dem "Klima- und Transformationsfonds (KTF)"

Mit Eingang vom 05.10.2023 erhält die Ortsgemeinde Hontheim Hontheim einen Zuwendungsbescheid aus dem „Klima- und Transformationsfonds (KTF)“ für das Vorhaben: Klimaangepasstes Waldmanagement i.H.v. 68.880,62 EUR.

10.3. Mitteilung über die Genehmigungsverfügung zur 1. Nachtrags-Doppelhaushaltssatzung mit -plan für die Jahre 2023 und 2024

Ortsbürgermeisterin Ilona Lauxen teilt dem Ortsgemeinderat den Inhalt der mit der Einladung zur heutigen Sitzung zur Verfügung gestellten Genehmigungsverfügung zur 1. Nachtrags-Doppelhaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 mit.

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